Diskussion:Konsistorium (Kardinalsversammlung): Unterschied zwischen den Versionen
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− | Konsistorium muss eine Begriffsklärung bekommen. Im Kirchenrecht wird das Kirchengericht mancher Diözesen (Süddeutschland) nicht Offizialat, sondern Konsistorium bezeichnet!!! | + | Konsistorium muss eine Begriffsklärung bekommen. Im Kirchenrecht wird das Kirchengericht mancher Diözesen (Süddeutschland) nicht Offizialat, sondern Konsistorium bezeichnet!!! Gruß, Hannewe--[[Benutzer:Hannewe|Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht (Vaclav Havel)]] ([[Benutzer Diskussion:Hannewe|Diskussion]]) 13:49, 27. Jun. 2016 (CEST) |
Version vom 27. Juni 2016, 11:49 Uhr
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Konsistorium muss eine Begriffsklärung bekommen. Im Kirchenrecht wird das Kirchengericht mancher Diözesen (Süddeutschland) nicht Offizialat, sondern Konsistorium bezeichnet!!! Gruß, Hannewe--Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht (Vaclav Havel) (Diskussion) 13:49, 27. Jun. 2016 (CEST)