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Die [[Diakon]]e bilden einen eigenen, besonders mit dem Bischof verbundenen Stand. Sie sind zwar Kleriker, gehören aber nicht zum Presbyterium, da sie nicht priesterlich [[in persona Christi]] handeln (weder in der Eucharistie noch im Bußsakrament, daher auch nicht in der Leitung der Gemeinden). | Die [[Diakon]]e bilden einen eigenen, besonders mit dem Bischof verbundenen Stand. Sie sind zwar Kleriker, gehören aber nicht zum Presbyterium, da sie nicht priesterlich [[in persona Christi]] handeln (weder in der Eucharistie noch im Bußsakrament, daher auch nicht in der Leitung der Gemeinden). | ||
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Aktuelle Version vom 31. März 2015, 12:04 Uhr
Das Presbyterium (von griechisch πρεσβύτερος presbýteros, "Ältester") ist
a) der (früher) den Priestern vorbehaltene (Altar-)Raum in Kirchengebäuden,
b) das Kollegium der unter einem Bischof vereinten Weltpriester. Auch die in der Diözese mit Billigung des Ortsbischofs tätigen Ordenspriester gehören "außerordentlich" zum diözesanen Presbyterium, wobei der Bischof akzeptiert, dass sie in ihrem priesterlichen Auftrag zugleich an die Regel des Ordens (oder Instituts) gebunden sind.
Die Diakone bilden einen eigenen, besonders mit dem Bischof verbundenen Stand. Sie sind zwar Kleriker, gehören aber nicht zum Presbyterium, da sie nicht priesterlich in persona Christi handeln (weder in der Eucharistie noch im Bußsakrament, daher auch nicht in der Leitung der Gemeinden).
Protestantismus
In den kirchlichen Gemeinschaften des Protestantismus wird in manchen evangelischen Landeskirchen das gewählte Gremium, das mit dem Pfarrer der Gemeinde vorsteht, "Presbyterium" im Sinne eines Ältestenrates genannt.