Bischofskonferenz: Unterschied zwischen den Versionen
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Entscheidungen der Bischofskonferenzen haben aber immer nur den Charakter einer Empfehlung und sind für die ihr angehörenden [[Bischof|Bischöfe]] nicht bindend. | Entscheidungen der Bischofskonferenzen haben aber immer nur den Charakter einer Empfehlung und sind für die ihr angehörenden [[Bischof|Bischöfe]] nicht bindend. |
Version vom 24. August 2006, 10:26 Uhr
Bischofskonferenzen sind die mit dem II. Vatikanum rechtlich etablierten, nationalen oder überregionalen Vereinigungen von ordentlichen Bischöfen. In einigen Ländern hat die Bischofskonferenz auch eine ältere Tradition, z.B. in Deutschland. Die Konferenzen haben die Aufgabe, "vielfältige und fruchtbare Hilfe zu leisten, damit die kollegiale Gesinnung zur konkreten Anwendung geführt wird" (Lumen Gentium Nr. 23).
Entscheidungen der Bischofskonferenzen haben aber immer nur den Charakter einer Empfehlung und sind für die ihr angehörenden Bischöfe nicht bindend.
Siehe auch: Deutsche Bischofskonferenz, Österreichische Bischofskonferenz, Schweizer Bischofskonferenz