Generalvikar: Unterschied zwischen den Versionen

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'''General[[vikar]]''' ist der ständige Beauftragte des [[Bischof]]s in der geistlichen und materiellen Verwaltung der [[Diözese]], die er im Namen dessen führt. Ausnahme sind die diejenigen Funktionen, die der Bischof sich vorbehalten hat oder zu denen nach dem [[Kirchenrecht]] ein besondere Auftrag des Bischofs erforderlich ist.
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'''General[[vikar]]''' ist der persönliche Stellvertreter des [[Bischof]]s in der geistlichen und materiellen Verwaltung der [[Diözese]], die er im Namen dessen führt. Ausnahme sind die diejenigen Funktionen, die der Bischof sich vorbehalten hat oder zu denen nach dem [[Kirchenrecht]] ein besondere Auftrag des Bischofs erforderlich ist. Der Generalvikar leitet das Generalvikariat.
  
 
==Weblinks==
 
==Weblinks==

Aktuelle Version vom 3. Februar 2015, 09:39 Uhr

Generalvikar ist der persönliche Stellvertreter des Bischofs in der geistlichen und materiellen Verwaltung der Diözese, die er im Namen dessen führt. Ausnahme sind die diejenigen Funktionen, die der Bischof sich vorbehalten hat oder zu denen nach dem Kirchenrecht ein besondere Auftrag des Bischofs erforderlich ist. Der Generalvikar leitet das Generalvikariat.

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