Toties-quoties-Ablass: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Der ''' | + | Der ''' Toties-quoties-Ablass ''' (lat. ''toties - quoties'' "so oft - wie oft") ist ein vollkommener [[Ablass]], der am [[Allerseelen]]tag den [[Arme Seelen|Armen Seelen]] im [[Fegfeuer]] zugewendet werden kann, so oft die Gläubigen nach (einmaligem) würdigem Sakramentenempfang eine Kirche besuchen und dort in der Meinung des Papstes beten. Er wurde am 24. Juni 1914 durch ein Dekret von [[Papst]] [[Pius X.]] "für immer gültig" (''in perpetuum valiturum'') gewährt. |
− | Pius X. hat mit diesem Dekret | + | Pius X. hat mit diesem Dekret zu einem Abschluaa gebracht, was Papst [[Sixtus IV.]] in seiner Bulle "Salvator noster" vom 3. August 1476 begonnen hatte, der darin erstmalig einen vollkommen, den Armen Seelen im Fegfeuer zuwendbaren Ablass gewährt hatte. |
− | + | Im neuen Handbuch der Ablässe ("[[Enchiridion indulgentiarum]]") vom 29. Juni 1968 wurde nach Neuordnung des Ablasswesens vom Heiligen Stuhl bestimmt, dass der vollkommene Ablass am Allerseentag für die Verstorbenen nur noch einmal und nicht mehr "toties quoties" gewonnen werden. | |
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==Der Text des Schreibens== | ==Der Text des Schreibens== |
Version vom 21. September 2014, 12:46 Uhr
Der Toties-quoties-Ablass (lat. toties - quoties "so oft - wie oft") ist ein vollkommener Ablass, der am Allerseelentag den Armen Seelen im Fegfeuer zugewendet werden kann, so oft die Gläubigen nach (einmaligem) würdigem Sakramentenempfang eine Kirche besuchen und dort in der Meinung des Papstes beten. Er wurde am 24. Juni 1914 durch ein Dekret von Papst Pius X. "für immer gültig" (in perpetuum valiturum) gewährt.
Pius X. hat mit diesem Dekret zu einem Abschluaa gebracht, was Papst Sixtus IV. in seiner Bulle "Salvator noster" vom 3. August 1476 begonnen hatte, der darin erstmalig einen vollkommen, den Armen Seelen im Fegfeuer zuwendbaren Ablass gewährt hatte.
Im neuen Handbuch der Ablässe ("Enchiridion indulgentiarum") vom 29. Juni 1968 wurde nach Neuordnung des Ablasswesens vom Heiligen Stuhl bestimmt, dass der vollkommene Ablass am Allerseentag für die Verstorbenen nur noch einmal und nicht mehr "toties quoties" gewonnen werden.
Der Text des Schreibens
Siehe auch: Liste von Lehramtstexten
Anmerkungen
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