Diskussion:David Berger: Unterschied zwischen den Versionen
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:Nun ja, dass er sich von der katholischen Sexualmoral lossagt ist offensichtlich, denn das ist ja ein Kernthema aller seiner Äußerungen seit 2010. Damit sagt er sich aber auch vom katholischen Glauben los, denn wenn man irgendeinen Teil des katholischen Gaubens einfach ablehnen, dann ist man zwar unter Umständen weiterhin gläubig, aber nicht mehr katholisch gläubig. Der Satz stand also zu Recht im Artikel, vielleicht müsste man die Rehenfolge ändern (also: er outete sich und sagte sich los). Abgesehen davon geht er ja jetzt auf totalen Konfrontationskurs mit der Kirche. Viel Gläubigkeit im katholischen Sinn kann also leider nicht mehr vorhanden sein. LG, --[[Benutzer:Wolfgang e.|Wolfgang e.]] ([[Benutzer Diskussion:Wolfgang e.|Diskussion]]) 10:53, 1. Feb. 2013 (CET) | :Nun ja, dass er sich von der katholischen Sexualmoral lossagt ist offensichtlich, denn das ist ja ein Kernthema aller seiner Äußerungen seit 2010. Damit sagt er sich aber auch vom katholischen Glauben los, denn wenn man irgendeinen Teil des katholischen Gaubens einfach ablehnen, dann ist man zwar unter Umständen weiterhin gläubig, aber nicht mehr katholisch gläubig. Der Satz stand also zu Recht im Artikel, vielleicht müsste man die Rehenfolge ändern (also: er outete sich und sagte sich los). Abgesehen davon geht er ja jetzt auf totalen Konfrontationskurs mit der Kirche. Viel Gläubigkeit im katholischen Sinn kann also leider nicht mehr vorhanden sein. LG, --[[Benutzer:Wolfgang e.|Wolfgang e.]] ([[Benutzer Diskussion:Wolfgang e.|Diskussion]]) 10:53, 1. Feb. 2013 (CET) | ||
− | + | Nach all den gesagten, müßten Konsequenterweise die Geistlichen, welche sich an Kinder vergangen haben exkommuniziert werden; natürlich neben den weltlichen Strafen. Man kann nur hoffen, daß hier die Verjährungsfrist aufgehoben wird.--[[Benutzer:Franconier|Franconier]] ([[Benutzer Diskussion:Franconier|Diskussion]]) 11:17, 1. Feb. 2013 (CET) | |
− | + | :Für kirchliche Strafen gibt es keine Verjährungsfrist. Je nach der Schwere des Vergehens reichen die Strafen für Geistliche, die sich an Kindern vergangen haben von Suspendierung über Exkommunikation bis zur Zwangslaisierung (samt Verlust aller Pensionsansprüche etc.). Allerdings lässt die Kirche immer die Möglichkeit der Reue und der Versönung zu (eine Möglichkeit, die auch David Berger offensteht), inklusive der Möglichkeit, unter strengen Auflagen wieder als Geistlicher tätig zu sein. | |
+ | :David Berger ist nicht exkommuniziert, es wurde über ihn überhaupt keine Kirchenstrafe verhängt. Die missio canonica kann er nicht behalten, da die Loyalität zur Kirche eine logische Voraussetzung für die missio canonica ist. Wie soll denn David Berger die Lehre der Kirche glaubwürdig unterrichten? Die Diözese Köln war da facto gezwungen, die missio zu entziehen. Ihm entsteht dadurch nicht einmal ein finanzieller Schaden, da er weiterhin als Lehrer tätig ist (abgesehen von dem, was er zusätzlich durch seine neuesten Bücher verdient). --[[Benutzer:Wolfgang e.|Wolfgang e.]] ([[Benutzer Diskussion:Wolfgang e.|Diskussion]]) 12:19, 1. Feb. 2013 (CET) |
Aktuelle Version vom 15. September 2014, 21:18 Uhr
Frage
"(1)...sagte er sich vom katholischen Glauben - (2)speziell von der katholischen Sexualmoral - los und "outete"..." Das er sich von der katholischen Morallehre (2) öffentlich lossagte dagegen ist nichts zusagen. Dass er sich vom kath. Glauben deshalb lossagte ist das nun eine Behauptung oder findet man das in seinen Schriften? --Franconier (Diskussion) 08:31, 1. Feb. 2013 (CET)
- Nun ja, dass er sich von der katholischen Sexualmoral lossagt ist offensichtlich, denn das ist ja ein Kernthema aller seiner Äußerungen seit 2010. Damit sagt er sich aber auch vom katholischen Glauben los, denn wenn man irgendeinen Teil des katholischen Gaubens einfach ablehnen, dann ist man zwar unter Umständen weiterhin gläubig, aber nicht mehr katholisch gläubig. Der Satz stand also zu Recht im Artikel, vielleicht müsste man die Rehenfolge ändern (also: er outete sich und sagte sich los). Abgesehen davon geht er ja jetzt auf totalen Konfrontationskurs mit der Kirche. Viel Gläubigkeit im katholischen Sinn kann also leider nicht mehr vorhanden sein. LG, --Wolfgang e. (Diskussion) 10:53, 1. Feb. 2013 (CET)
Nach all den gesagten, müßten Konsequenterweise die Geistlichen, welche sich an Kinder vergangen haben exkommuniziert werden; natürlich neben den weltlichen Strafen. Man kann nur hoffen, daß hier die Verjährungsfrist aufgehoben wird.--Franconier (Diskussion) 11:17, 1. Feb. 2013 (CET)
- Für kirchliche Strafen gibt es keine Verjährungsfrist. Je nach der Schwere des Vergehens reichen die Strafen für Geistliche, die sich an Kindern vergangen haben von Suspendierung über Exkommunikation bis zur Zwangslaisierung (samt Verlust aller Pensionsansprüche etc.). Allerdings lässt die Kirche immer die Möglichkeit der Reue und der Versönung zu (eine Möglichkeit, die auch David Berger offensteht), inklusive der Möglichkeit, unter strengen Auflagen wieder als Geistlicher tätig zu sein.
- David Berger ist nicht exkommuniziert, es wurde über ihn überhaupt keine Kirchenstrafe verhängt. Die missio canonica kann er nicht behalten, da die Loyalität zur Kirche eine logische Voraussetzung für die missio canonica ist. Wie soll denn David Berger die Lehre der Kirche glaubwürdig unterrichten? Die Diözese Köln war da facto gezwungen, die missio zu entziehen. Ihm entsteht dadurch nicht einmal ein finanzieller Schaden, da er weiterhin als Lehrer tätig ist (abgesehen von dem, was er zusätzlich durch seine neuesten Bücher verdient). --Wolfgang e. (Diskussion) 12:19, 1. Feb. 2013 (CET)