Stundengebet: Unterschied zwischen den Versionen
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* [[Suitbert Bäumer]]: Geschichte des Breviers [[Verlag nova & vetera]] | * [[Suitbert Bäumer]]: Geschichte des Breviers [[Verlag nova & vetera]] | ||
+ | * [[Franz-Josef Bode]]: ''Zeit mit Gott. Ein Stundenbuch'' Verlag [[Katholisches Bibelwerk]] 2005, ISBN 3460280441 | ||
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Version vom 14. Mai 2014, 14:34 Uhr
Das Stundengebet (lat.: Liturgia horarum), auch "Officium divinum" (lat.) genannt, ist das ständige Gebet der Kirche durch und mit Jesus Christus im Heiligen Geist zu Gott Vater. Mit dem Stundengebet erfüllt die Kirche den Auftrag des Herrn: "Ihr sollt allezeit beten und darin nicht nachlassen" (Lk 18,1).
Inhaltsverzeichnis
Erläuterung
Stundengebet und Eucharistie sowie die Feier und Spendung der Sakramente und gewisser Sakramentalien bilden die Liturgie der Kirche. Dabei durchdringen sich die Liturgie der Eucharistiefeier als eigentliche Mitte der Kirche (vgl. Enz. Ecclesia de eucharistia, 2003) und die Liturgie des Stundengebetes gegenseitig, indem das Stundengebet "den Tisch des Wortes" reichhaltiger deckt und auf die Eucharistiefeier hinführt. Letztlich geht das Stundengebet auf die alte jüdische Tradition der Tempelopfer (insbesondere Morgen- und Abendopfer) mit Gesang ausgewählter Psalmen zurück. So betrachtet steht es als lebendiges Gebet in einer jahrtausendealten Tradition.
Im Stundengebet wird die Zeit geheiligt: Jeder Augenblick des Tages soll Gott gehören und wird ihm als Lobopfer dargebracht. Dabei vollzieht die Liturgie des Stundengebetes die Rhythmen der Schöpfung und der Heilsgeschichte. Wird in den Laudes die Schöpfung und Neuschöpfung in der Auferstehung des Herrn vergegenwärtigt, so gedenkt die Kirche in der Vesper an das Opfer Jesu Christi am Kreuz. Darüber hinaus werden der besondere Rhythmus der Siebentagewoche und einzelner Wochentage (insbesondere Donnerstag bis Sonntag) im Licht der Heilsgeschichte geheiligt.
Wer das Stundengebet betet, vollzieht öffentliche Liturgie und tut dies in Stellvertretung für die ganze Kirche. Kraft ihres Standes zum Stundengebet verpflichtet sind Bischöfe, Priester, Diakone und die meisten der Ordensleute. Als eingeladene Beter sollen sich aber auch die getauften und gefirmten Laien in der Welt kraft ihres "allgemeinen Priestertums" am Stundengebet beteiligen (vgl. Sacrosanctum Concilium, 100). Das hat auch historische Gründe und Vorbilder: Zur Zeit der frühen Kirche war die Stundenliturgie eine Gemeindeliturgie. Daraus ergibt sich, dass jeder diese Liturgie feiern und eine solche Feier in der Öffentlichkeit leiten kann. So sollen die gläubigen Laien und alle Menschen guten Willens wissen, dass sie stets hineingenommen sind ins Gebet der ganzen Kirche. Da das Stundengebet auch in den protestantischen (insbesondere in den evangelischen Orden) kirchlichen Gemeinschaften verwurzelt ist, kann es ein Weg wahren ökumenischen Betens sein.
Das römische Stundengebet umfasst nach der Reform durch Papst Paul VI. die folgenden Teile:
Durch das Stundengebet wird der Tag in etwa in einen 3-Stunden-Rhythmus strukturiert. Außerdem kann man eine Vigil vor einem Hochfest oder den Sonntagen beten. Terz, Sext und Non stellen die sogenannten "Kleinen Horen" dar, von denen für Priester nur eine verpflichtend ist. Diakone sind in Deutschland nur zu Laudes und Vesper verpflichtet.
Der Aufbau des Stundengebetes nach dem römischen Ritus
Das Stundengebet im Römischen Brevier ist folgendermaßen strukturiert:
- Begrüßung,
- Hymnus,
- drei Psalmen oder Cantica
- mit Antiphonen,
- Kurzlesung,
- Responsorium (Wechselgesang oder auch Antwortgesang),
- Oration,
- Segensbitte.
In den umfassenderen Laudes und Vesper werden nach dem Responsorium das Benedictus (Lk 1, 68-79) und das Magnificat (Lk 1, 46-55) mit je eigener Antiphon gebetet, Bitten zur Tagesweihe oder Fürbitten vorgetragen und das Vater unser vor der Oration eingefügt.
In der Lesehore wird nach den Psalmen ein Vers gebetet, und danach folgen zwei größere Lesungen aus der Heiligen Schrift, Biographien von Heiligen (sog. hagiographische Lesung) oder Kommentare aus der Kirchengeschichte. Abgeschlossen werden die Lesungen mit je einem Responsorium. Vor Sonntagen, Festen oder Hochfesten wird nach dem letzten Responsorium das Te Deum gesungen. Wird die Lesehore zur Vigil erweitert, folgen dem Responsorium der zweiten Lesung drei Cantica, das Evangelium und das Te deum.
In der Komplet kann nach der Begrüßung eine Gewissenserforschung, das Schuldbekenntnis und eine Vergebungsbitte eingefügt werden. Nach Psalmen, Lesung und dem Responsorium schließt das Nunc dimittis (Lk 2, 28-32) mit eigener Antiphon an. Außerdem wird der Komplet anschließend eine Marianische Antiphon gebetet, je nach Zeit im Kirchenjahr.
In den monastischen Orden wird meist nach eigener Ordnung gebetet, die sich in manchen Teilen von der des römischen Breviers unterscheidet. Vor allem werden hier mehr Psalmen gebetet.
Marianische Antiphonen des Stundengebets im Kirchenjahr
Die Marianische Antiphon wird am Schluss der Komplet gesungen oder gesprochen, beim gemeinschaftlichen Stundengebet nach der Vesper, wenn diese die letzte gemeinsam gebetete Hore des Tages ist.
- Vom Samstag vor dem 1. Adventsonntag bis Taufe des Herrn (früher bis 1. Februar) einschließlich: Alma Redemptoris Mater
- Vom Montag nach Taufe des Herrn (früher bis 2. Februar) bis Mittwoch in der Karwoche einschließlich: Ave Regina Caelorum
- Vom Karsamstag bis Freitag nach Pfingsten: Regina caeli
- Vom Samstag vor dem Dreifaltigkeitsfest bis Freitag nach dem 1. Adventssonntag: Salve Regina
siehe auch: Stundenbuch
Päpstliche Schreiben
- Apostolischen Konstitution Divino afflatu über die neue Verteilung des Psalteriums im römischen Brevier vom 1. November 1911.
- 23. Oktober 1913 Motu proprio Abhinc duos annos über die teilweise Neuordnung des Göttlichen Offiziums.
- 4. Dezember 1963 Zweites Vatikanisches Konzil, Konstitution Sacrosanctum concilium über die heilige Liturgie, Das Stundengebet, Nr. 83-101
- 23. November 1965 Ritenkongregation: Instruktion In edicendis normis über die Sprache bei der Feier des Stundengebetes und der Konvents- oder Kommunitätsmesse der Religiosen. (DEL 1, S. 276-280). Für die Menschen des gottgeweihten Lebens ist sehr differenziert die Muttersprache möglich.
- 1. November 1970 Apostolische Konstitution Laudis canticum zur amtlichen Einführung des gemäß des Beschlusses des Zweiten Vatikanische konzils erneuerten Stundengebetes.
- 2. Februar 1971 (veröffentlicht) Allgemeine Einführung ins Stundengebet
Literatur
- Theodor Schnitzler: Was das Stundengebet bedeutet. Hilfen zum geistlichen Neubeginn. Herder Verlag 1982, ISBN 345118964X
- Paul Pfaff: Das Marianische Offizium, erklärt von P. Pfaff, Superior der barmherzigen Schwestern (Franziskanerinnen) im Kloster Reute, Bader Verlag Rottenburg 1926 (407 Seiten),
- Eric W. Steinhauer: Das liturgische Recht und die Pflicht zum Stundengebet. NomoK@non-Webdokument, Rdnr. 1-14
- Alois Lanner: Deutsches Laienbrevier - Psalmen, Hymnen und Gebete, Vierte Auflage der Psalmenübersetzung Herder Verlag 1919 (272 Seiten).
- F. O`Byrn: Das Breviergebet. Ein Beitrag zur Heiligung des Priesters. - Nach dem Italienischen des Alphons Muzzarelli, Hurter Verlag Schaffhausen 1860 (116 Seiten).
- Suitbert Bäumer: Geschichte des Breviers Verlag nova & vetera
- Franz-Josef Bode: Zeit mit Gott. Ein Stundenbuch Verlag Katholisches Bibelwerk 2005, ISBN 3460280441