Gegenpapst: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 25. Juli 2006, 05:24 Uhr

Unter einem "Gegenpapst" versteht die Kirche das zeitweilig auftretende Phänomen, dass ein weiterer Kandidat einem legitimen Papst das Amt streitig macht. Die in der Liste der Päpste aufgeführten Gegenpäpste konnten jeweils eine relevante Anhängerschaft für sich reklamieren. Der erste Gegenpapst, 217 n. Chr. gewählt, in der aktuellen Papstliste war Hippolyt von Rom, später heiliggesprochen, auf den die Traditio apostolica zurückgeführt wird. Letzter Gegenpapst war bislang Felix V., der 1449 abdankte. Von einigen Päpsten steht letztlich nicht fest, ob sie zur legitimen Reihe gezählt werden dürfen. Papst Johannes XXIII. wählte 1958 diesen Namen, obwohl bereits 1410 ein Papst Johannes XXIII. gewählt worden war. Dieser hatte das Konzil zu Konstanz einberufen, von dem er aber abgesetzt wurde, um das große Abendländische Schisma zu beenden.