Glaubensbekenntnis: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Vollversammlung der [[Deutsche Bischofskonferenz|Deutschen Bischofskonferenz]] beschloss zwischen dem 21. und dem [[24. Februar]] [[1972]] in Freising, dass die neuen ökumenischen Übersetzungen des [[Apostolisches Glaubensbekenntnis|Apostolischen]] und Nicänischen Glaubensbekenntnisses, des [[Gloria]], des [[Sanctus]], des [[Agnus Dei]] und des [[Gloria Patri]] in allen deutschen Bistümern ab [[Pfingsten]] den [[21. Mai]] [[1972]] benutzt werden sollen. Diese sind gemeinsam erarbeitete Texte der Römisch-katholischen, altkatholischen und evangelischen Kirche.
 
Die Vollversammlung der [[Deutsche Bischofskonferenz|Deutschen Bischofskonferenz]] beschloss zwischen dem 21. und dem [[24. Februar]] [[1972]] in Freising, dass die neuen ökumenischen Übersetzungen des [[Apostolisches Glaubensbekenntnis|Apostolischen]] und Nicänischen Glaubensbekenntnisses, des [[Gloria]], des [[Sanctus]], des [[Agnus Dei]] und des [[Gloria Patri]] in allen deutschen Bistümern ab [[Pfingsten]] den [[21. Mai]] [[1972]] benutzt werden sollen. Diese sind gemeinsam erarbeitete Texte der Römisch-katholischen, altkatholischen und evangelischen Kirche.
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==Päpstliche Schreiben==
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[[Paul III.]]
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*  4. Februar 1546 [[Konzil von Trient]]: [[In nomine sancte]] über das Symbolum.
  
 
==Literatur==
 
==Literatur==

Version vom 7. September 2013, 17:21 Uhr

Ein Glaubensbekenntnis (lat. Professio fidei), nach dem üblicherweise ersten lat. Wort auch "Credo" genannt, beinhaltet verschiedene Funktionen:

  • Es fasst die zentralen Glaubensinhalte einer Religion zusammen, auch um sich inhaltlich gegen andere Religionen abzugrenzen.
  • Es ist eine Selbstverpflichtung für den Bekennenden, nach diesen Glaubensinhalten zu leben.
  • Es markiert die Art und Weise, in der diese Glaubensinhalte verstanden werden sollen.

Mit dem Credo (Ich glaube) tritt der einzelne Christ persönlich in die Gemeinschaft der Glaubenden ein und bekennt sich zum persönlichen und gemeinsamen Glauben.

Das meist verwendete ist das Apostolische Glaubensbekenntnis.

Das Glaubensbekenntnis behandelt der Katechismus der Katholischen Kirche in seinem ersten Teil.

Verschiedene Bekenntnisse

Neues Testament

Schon in den Schriften des Neuen Testaments sind christliche Bekenntnisse enthalten:

  • Diesen Jesus hat Gott auferweckt, dafür sind wir alle Zeugen. Nachdem er durch die rechte Hand Gottes erhöht worden war und vom Vater den verheißenen Heiligen Geist empfangen hatte, hat er ihn ausgegossen, wie ihr seht und hört. - Apostelgeschichte 2, 32-33 (Einheitsübersetzung)
  • Denn vor allem habe ich euch überliefert, was auch ich empfangen habe: Christus ist für unsere Sünden gestorben, gemäß der Schrift, und ist begraben worden. Er ist am dritten Tag auferweckt worden, gemäß der Schrift, und erschien dem Kephas, dann den Zwölf. - 1. Korintherbrief 15, 3-5 (Einheitsübersetzung)

Kirchliche Bekenntnisse

Ökumenische Version

Die Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz beschloss zwischen dem 21. und dem 24. Februar 1972 in Freising, dass die neuen ökumenischen Übersetzungen des Apostolischen und Nicänischen Glaubensbekenntnisses, des Gloria, des Sanctus, des Agnus Dei und des Gloria Patri in allen deutschen Bistümern ab Pfingsten den 21. Mai 1972 benutzt werden sollen. Diese sind gemeinsam erarbeitete Texte der Römisch-katholischen, altkatholischen und evangelischen Kirche.

Päpstliche Schreiben

Paul III.

Literatur

  • Gustave Martelet: Mit Jesus an Gott glauben, Das Glaubensbekenntnis neu entdecken, Aus dem Französischen übersetzt von Theresa Kripp Otto Müller Verlag Salzburg 1982 (95 Seiten).
  • A. Winklhofer: Ich glaube - Die Botschaft des apostolischen Glaubensbekenntnisses Josef Habbel Verlag Regesnburg 1968 (87 Seiten).
  • Das Credo. Reihe: Grundkurs Christentum. St Benno Verlag (120 Seiten).

Weblinks