Diskussion:Beichte: Unterschied zwischen den Versionen
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LG --[[Benutzer:Damaris|Damaris]] ([[Benutzer Diskussion:Damaris|Diskussion]]) 22:08, 17. Jul. 2013 (CEST) | LG --[[Benutzer:Damaris|Damaris]] ([[Benutzer Diskussion:Damaris|Diskussion]]) 22:08, 17. Jul. 2013 (CEST) | ||
+ | : Sorry wegen der Löschung. / Das bedeutet z.B., dass wenn ein Priester mit einer anderen Person [[Unzucht]] (außerehelicher Geschlechtsverkehr) treibt, kann dieser Priester nicht der beteiligten anderen Person die Lossprechung von dieser, gegen das sechste Gebot begangenen [[Sünde]], erteilen.--[[Benutzer:Oswald|Oswald]] ([[Benutzer Diskussion:Oswald|Diskussion]]) 14:12, 18. Jul. 2013 (CEST) |
Aktuelle Version vom 18. Juli 2013, 17:05 Uhr
Hi, was ist mit damit gemeint?
"Die Lossprechung des an einer Sünde gegen das sechste Gebot Beteiligten (sog. absolutio criminalis) ist außer in Fällen der Todesgefahr ungültig (Can. 977) und zieht die Exkommunikation als Tatstrafe nach sich (can. 1378 § 1)."
In der ganz großen online-Enzyklopädie steht das auch. LG --Damaris (Diskussion) 22:08, 17. Jul. 2013 (CEST)
- Sorry wegen der Löschung. / Das bedeutet z.B., dass wenn ein Priester mit einer anderen Person Unzucht (außerehelicher Geschlechtsverkehr) treibt, kann dieser Priester nicht der beteiligten anderen Person die Lossprechung von dieser, gegen das sechste Gebot begangenen Sünde, erteilen.--Oswald (Diskussion) 14:12, 18. Jul. 2013 (CEST)