Direktorium: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Ein '''Direktorium''' im päpstlichen Sinne, ist ein ausführlicher schriftlicher Gesamtüberblick über ein wichtiges Thema in der [[Kirche]], mit normativen, richtungsweisenden Charakter. | + | Ein '''Direktorium''' im päpstlichen Sinne, ist ein ausführlicher schriftlicher Gesamtüberblick über ein wichtiges Thema in der [[Kirche]], mit normativen, richtungsweisenden Charakter. Dort, wo die Normen der Direktorien gleiche Disziplinarvorschriften wie der [[CIC|Codex des kanonischen Rechtes]] anführen oder die Anwendungsweisen der allgemeinen Gesetze der [[Kirche]] genauer bestimmen, ihre theoretischen Gründe erläutern und ihre zuverlässige Beachtung einschärfen bzw. anmahnen, haben rechtsverbindlichen Charakter. In eben diesen Fällen müssen sie als formale allgemeine Ausführungs[[dekret]]e angesehen werden (vgl. [[CIC]] can. 32). |
− | Dort, wo die Normen der Direktorien gleiche Disziplinarvorschriften wie der [[Codex des kanonischen Rechtes]] anführen oder die Anwendungsweisen der allgemeinen Gesetze der [[Kirche]] genauer bestimmen, ihre theoretischen Gründe erläutern und ihre zuverlässige Beachtung einschärfen bzw. anmahnen, haben rechtsverbindlichen Charakter. In eben diesen Fällen müssen sie als formale allgemeine Ausführungs[[dekret]]e angesehen werden (vgl. [[CIC]] can. 32). | ||
==Aktuelle Direktorien== | ==Aktuelle Direktorien== |
Version vom 18. April 2013, 17:24 Uhr
Direktorium hat verschiedene Bedeutungen:
B) Päpstliche Erklärungen, Grundsätze und Orientierungen zu verschieden Bereichen: Ein Direktorium im päpstlichen Sinne, ist ein ausführlicher schriftlicher Gesamtüberblick über ein wichtiges Thema in der Kirche, mit normativen, richtungsweisenden Charakter. Dort, wo die Normen der Direktorien gleiche Disziplinarvorschriften wie der Codex des kanonischen Rechtes anführen oder die Anwendungsweisen der allgemeinen Gesetze der Kirche genauer bestimmen, ihre theoretischen Gründe erläutern und ihre zuverlässige Beachtung einschärfen bzw. anmahnen, haben rechtsverbindlichen Charakter. In eben diesen Fällen müssen sie als formale allgemeine Ausführungsdekrete angesehen werden (vgl. CIC can. 32).
Aktuelle Direktorien
- Direktorium über die Volksfrömmigkeit und die Liturgie (Wortlaut) 2001 (Volksfrömmigkeit – Liturgie)
- Direktorium für die Feier von Sonntagsgottesdiensten ohne Priester 1988 (Sonntag)
- Direktorium für die Bischöfe 2004 (Bischof)
- Direktorium über den Ad-limina-Besuch 1988 (Bischöfe)
- Direktorium für den Dienst und Leben der Priester 1994 (Priester)
- Direktorium für den Dienst und das Leben der ständigen Diakone 1998 (Diakon)
- Allgemeines Direktorium für die Katechese 1997 (Katechese)
- Ökumenisches Direktorium 1993 (Ökumene)
- Allgemeines Direktorium für die Touristenseelsorge 1969
- Direktorium von Kindermessen 1973 (Kind)
C) in manchen Ordensgemeinschaften, die nähere Erklärung der Satzungen (Konstitutionen)
D) eine nähere Erklärung des Exerzitienbuches des heiligen Ignatius von Loyola.