Sapientiae christianae (Wortlaut): Unterschied zwischen den Versionen

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(Quelle: [[Die katholische Sozialdoktrin in ihrer geschichtlichen Entfaltung]], Hsgr. [[Arthur Fridolin Utz]] + Birgitta Gräfin von Galen, XXIII 50-80, Scientia humana Institut Aachen 1976, [[Imprimatur]] Friburgi Helv., die 2. decembris 1975 Th. Perroud, V.G. Überschriften aus denen die Inhaltsübersicht erstellt wurde stammen auch von folgender Sammlung: Leo XIII. - Lumen De Caelo. Erweiterte Ausgabe des "Leo XIII. der Lehrer der Welt". Praktische Ausgabe der wichtigsten Rundschreiben Leo XIII. und Pius XI. in deutscher Sprache. Herausgegeben von Carl Ulitzka, Päpstlicher Hausprälat, Ratibor 1934. Mit kirchlicher [[Druckerlaubnis]]. Die Nummerierung folgt der englischen Fassung [http://www.vatican.va/holy_father/leo_xiii/encyclicals/documents/hf_l-xiii_enc_10011890_sapientiae-christianae_en.html ])
  
'''Allgemeiner Hinweis:''' ''Die in der Kathpedia veröffentlichen Lehramstexte, dürfen nicht als offizielle Übersetzungen betrachtet werden, selbst wenn die Quellangaben dies vermuten ließen. Nur die Texte auf der Vatikanseite [http://www.vatican.va/holy_father/index_ge.htm] können als offiziell angesehen werden (Schreiben der [[Libreria Editrice Vaticana]] vom 21. Januar 2008).''
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Version vom 30. Januar 2013, 15:42 Uhr

Enzyklika
Sapientiae christianae

unseres Heiligen Vaters
Leo XIII.
an an alle Ehrwürdigen Brüder, die Patriarchen, Primaten, Erzbischöfe, Bischöfe
der katholischen Welt, welche in Frieden und Gemeinschaft mit dem Apostolischen Stuhle stehen,
über die wichtigsten Pflichten christlichen Staatsbürger
10. Januar 1890

(Offizieller lateinischer Text: ASS XXII [1889-1890] 385-404)

(Quelle: Die katholische Sozialdoktrin in ihrer geschichtlichen Entfaltung, Hsgr. Arthur Fridolin Utz + Birgitta Gräfin von Galen, XXIII 50-80, Scientia humana Institut Aachen 1976, Imprimatur Friburgi Helv., die 2. decembris 1975 Th. Perroud, V.G. Überschriften aus denen die Inhaltsübersicht erstellt wurde stammen auch von folgender Sammlung: Leo XIII. - Lumen De Caelo. Erweiterte Ausgabe des "Leo XIII. der Lehrer der Welt". Praktische Ausgabe der wichtigsten Rundschreiben Leo XIII. und Pius XI. in deutscher Sprache. Herausgegeben von Carl Ulitzka, Päpstlicher Hausprälat, Ratibor 1934. Mit kirchlicher Druckerlaubnis. Die Nummerierung folgt der englischen Fassung [1])

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Ehrwürdige Brüder,
Gruß und apostolischen Segen

Inhaltsverzeichnis

Einleitung: Nur die himmlischen Güter machen den Menschen glücklich

1 Die weisen Lehren des Christentums in Erinnerung zu rufen und Leben, Sitten und Einrichtungen der Völker nach ihnen von Grund auf umzugestalten, wird täglich dringender. Sind doch durch die Abkehr von ihnen die Übel der Zeit in einer Weise angewachsen, dass ein vernünftiger Mensch sie nicht ohne Bangen wahrnimmt und nur mit Furcht in die Zukunft schaut. - Zwar ist der Fortschritt auf dem materiellen und sinnenfälligen Gebiet nicht gering anzuschlagen; aber kein natürlicher Besitz an Geld, Macht und Wohlstand, wie sehr er auch die Sinne des Menschen bestricken, die Annehmlichkeiten des Lebens vermehren und seine Genüsse vervielfältigen mag, ist imstande, den Geist, der für höhere und herrlichere Güter geboren ist, zu befriedigen. Auf Gott muss das Auge sich richten, er muss das Ziel unserer Bestrebungen sein; das ist das Grundgesetz des menschlichen Lebens; ist doch der Mensch nach Gottes Bild und Ähnlichkeit geschaffen und fühlt er sich von einem natürlichen Verlangen mächtig nach dem Besitz seines Schöpfers hingezogen. Zu Gott aber gelangt man nicht durch körperliche Bewegung und Anstrengung, sondern durch Erkenntnis und Liebe, die Tätigkeiten des Geistes sind. Gott ist die oberste und höchste Wahrheit, und nur der Geist wird durch die Wahrheit ernährt; Gott ist die vollkommene Heiligkeit und das höchste der Güter, das nur der Wille unter Führung der Tugend erstreben und erreichen kann.

Der gottlose Staat schadet sich selbst

2 Dies gilt von den einzelnen Menschen; es gilt aber auch von der menschlichen Gesellschaft, von der Familie wie vom Staat. Denn die Gesellschaft hat von Natur aus nicht den Zweck, des Menschen Endziel zu sein, vielmehr soll sie ihm nur geeignete Hilfsmittel bieten, zur Vollkommenheit zu gelangen. Wenn darum ein Staatswesen nur auf irdisches Wohlsein und Beschaffung eines behaglichen und ungestörten Lebensgenusses abzielte, dagegen bei der Ordnung der öffentlichen Angelegenheiten Gott außer acht lassen und um die Sittengesetze sich nicht kümmern wollte, so würde es in der schlimmsten Weise seinen Zweck und seine natürliche Bestimmung verfehlen; eine solche Gesellschaft wäre kein menschenwürdiges Gemeinwesen mehr, sondern Täuschung und trügerischer Schein.

3 Nun aber ist es allbekannt, wie die genannten geistigen Güter, die vorzugsweise durch Pflege der wahren Religion und beständige Beobachtung der christlichen Gebote erworben werden, täglich mehr verschwinden und der Vergessenheit oder Geringschätzung anheimfallen, so dass der Rückgang auf dem Gebiete des Geistigen fast im gleichen Verhältnis zum materiellen Fortschritt zu stehen scheint. Liegen doch schlagende Beweise eines kleinen und schwachen Glaubens in den Ungerechtigkeiten vor, die dem katholischen Namen allzu oft öffentlich und vor aller Augen zugefügt werden, Ungerechtigkeiten, wie sie ein der Religion ergebenes Zeitalter niemals ertragen hätte. - Hieraus erwachsen für das Seelenheil einer Menge von Menschen unbeschreibliche Gefahren; aber auch die Staaten und Reiche können nicht von Schaden frei bleiben, denn mit dem Verfall der christlichen Einrichtungen und Sitten stürzen auch notwendigerweise die stärksten Fundamente der menschlichen Gesellschaft ein. Bleibt doch zum Schutz der öffentlichen Ruhe und Ordnung nur noch die Gewalt; diese aber ist ohne die Hilfe der Religion zu schwach, lediglich geeignet, Knechtschaft statt Gehorsam zu erzielen, sie trägt so bereits den Keim großer Unruhen in sich. Unser Jahrhundert hat in dieser Hinsicht Schweres erfahren, und wir wissen nicht, ob uns für die Zukunft nicht Gleiches bedroht.

Rettung ist nur von der Wiederherstellung christlicher Gesinnung zu erhoffen

So mahnen uns also gerade die Zeitverhältnisse, die Heilmittel dort zu suchen, wo sie zu finden sind: in der Wiederherstellung christlicher Gesinnung und Handlungsweise im Privatleben wie in allen Zweigen des öffentlichen Lebens. Das allein kann uns aus den Übeln heraushelfen, die uns bedrängen, und gegen die Gefahren schützen, die uns bedrohen. Darauf müssen wir, Ehrwürdige Brüder, unsere Bemühungen richten, dazu den größten Eifer und alle Sorgfalt aufbieten. Obgleich Wir Uns darum schon andernorts, wo sich die Gelegenheit bot, über diese und ähnliche Dinge ausgesprochen haben, halten Wir es dennoch für nützlich, in diesem Sendschreiben die Pflichten der Katholiken ausführlicher zu behandeln, da ihre gewissenhafte Beobachtung in auffallender Weise zum Gemeinwohl beiträgt. Wenn die heiligsten Dinge fast täglich und auf das heftigste bekämpft werden, fallt es vielen sehr schwer, sich vor Täuschung, Irrtum und Mutlosigkeit zu bewahren; darum ist es unsere Pflicht, Ehrwürdige Brüder, den Zeitverhältnissen entsprechend alle zu belehren und zu ermahnen, auf dass „niemand den Weg der Wahrheit verlasse".

Der Christ als Glied der weltlichen wie der geistlichen Gesellschaft

4 Es ist zweifellos, dass den Katholiken im praktischen Leben zahlreichere und wichtigere Pflichten obliegen als denjenigen, die den katholischen Glauben nur mangelhaft oder überhaupt nicht kennen. Indem nämlich Jesus Christus, der Urheber des menschlichen Heils, den Aposteln die Verkündigung des Evangeliums an jede Kreatur befahl, hat er damit auch allen Menschen die Pflicht auferlegt, das, was gelehrt wurde, anzunehmen und zu glauben. Mit der Erfüllung dieser Pflicht ist die Erlangung des ewigen Heils aufs engste verbunden. „Wer glaubt und getauft ist, wird selig werden; wer aber nicht glaubt, wird verdammt werden" (1). Nun wird aber jeder, der den christlichen Glauben, wie es seine Pflicht ist, angenommen hat, dadurch zum Kind der Kirche und Mitglied jener umfassenden und heiligen Gesellschaft, über die unter dem unsichtbaren Haupt Christus Jesus dem Römischen Papst kraft seines Amtes die oberste Regierungsgewalt zusteht. –

5 Wenn wir nun aber dem Staat, in dem wir geboren und erzogen sind, nach dem Naturgesetz eine besondere Liebe und Anhänglichkeit schulden, so dass ein guter Bürger für das Vaterland selbst den Tod nicht scheuen darf, so müssen die Christen auf gleiche Weise in einer weit innigeren Liebe allzeit der Kirche zugetan sein. Ist doch die Kirche die heilige Stadt des lebendigen Gottes, aus Gott geboren und von ihm gestiftet, damit sie, während sie selbst sich in dieser Welt auf Pilgerschaft befindet, die Menschen sammle, unterrichte und dem ewigen Himmelsglück entgegenführe. Wenn uns also das Vaterland, in dem wir dieses sterbliche Leben empfangen haben, lieb und teuer sein muss, so gebührt der Kirche eine noch größere Liebe, da wir ihr das ewige Leben der Seele verdanken; und wenn die Güter der Seele mit Recht vor jenen des Leibes Vorzug haben, so sind auch die Pflichten gegen Gott weit heiliger als die Verpflichtungen gegen die Menschen.

6 Übrigens dürfen wir nicht verkennen, dass die übernatürliche Liebe zur Kirche und die natürliche Liebe zum Vaterland aus einer und derselben ewigen Quelle fließen: sie sind Zwillingsschwestern und haben beide Gott zum Vater und Urheber. Darum ist auch ein Widerspruch zwischen ihren Verpflichtungen unmöglich. Sie schließen also einander nicht aus: auf der einen Seite die Selbstliebe, das Wohlwollen gegen die Nebenmenschen, die Liebe zum Staat und zum Träger der Gewalt an seiner Spitze, auf der anderen die gleichzeitige Verehrung gegenüber der Kirche, unserer Mutter, und eine Liebe zu Gott, die alles übersteigt.

Die Hierarchie der beiden Gewalten

Leider wird dieses geordnete Pflichtverhältnis teils durch die Ungunst der Zeiten, teils durch die Böswilligkeit der Menschen zuweilen gestört. Es gibt nämlich Fälle, wo die Forderungen, die der Staat an den Bürger stellt, im Widerspruch zu stehen scheinen zu den Pflichten des Christen gegen die Religion; dies kommt nur daher, dass die Regierungen die Gewalt der Kirche entweder nicht achten oder gar sich selbst unterstellt wissen wollen. Daher der Zwiespalt, aber auch die Gelegenheit, seine sittlichen Kräfte im Kampfe zu erproben. Zwei Gewalten drängen zum Gehorsam, beiden kann man ihn, da sie Gegensätzliches befehlen, zu gleicher Zeit nicht leisten: „Niemand kann zwei Herren dienen" (2), und so muss man, indem man dem einen willfährt, notwendigerweise den andern zurücksetzen.

7 Wem von den zweien aber der Vorzug gebührt, ist zweifellos. - Fürwahr, es ist ein Verbrechen, wenn man dem Dienst Gottes untreu wird, um die Menschen Zufriedenzustellen; es ist Sünde, wenn man die Gesetze Jesu Christi übertritt, um der weltlichen Obrigkeit zu gehorchen, oder die Rechte der Kirche verletzt unter dem Vorwande, das staatliche Recht wahren zu müssen. „Man muss Gott mehr gehorchen, als den Menschen" (3). Darum muss man in ähnlichen Fällen ohne Zaudern stets dieselbe Antwort geben, mit der einst Petrus und die Apostel der weltlichen Obrigkeit entgegentraten, als sie Unrechtes befahl. Es gibt im Krieg und Frieden keinen besseren Bürger, als einen pflichtbewussten Christen; dennoch müsste er eher alles dulden und selbst den Tod wählen, als die Sache Gottes und der Kirche verlassen.

Die gemeinsame Quelle der zeitlichen und geistigen Gewalt: Gott

8 Darum haben jene nicht den richtigen Begriff vom Wesen und der Bedeutung der Gesetze, die diese gewissenhafte Unterscheidung der Verpflichtungen tadeln oder gar der Auflehnung beschuldigen. Es ist weltbekannt und des öfteren schon von Uns erklärt worden, was Wir hier aussprechen: Nur eine Anordnung, die die rechtmäßige Gewalt nach den Grundsätzen der geordneten Vernunft zum allgemeinen Wohl erlassen hat, kann Gesetz sein. Eine wahre und rechtmäßige Gewalt ist aber nur jene, die von Gott, dem höchsten Herrscher und Herrn über alle, stammt, weil er allein einem Menschen Macht über Menschen verleihen kann; als geordnete Vernunft gilt nicht jene, die mit der Wahrheit und der göttlichen Vernunft im Widerspruch steht; was dem höchsten und unwandelbaren Gut widerstreitet und die Menschen gewaltsam der Liebe Gottes entfremdet, kann niemals das allgemeine Wohl wahrhaft fördern.

Der Gehorsam gegenüber den legitimen Gesetzen'

9 Selbstverständlich ist die staatliche Gewalt den Christen heilig, und auch ihr unwürdiger Träger ist ihnen in gewisser Weise Abglanz und Bild der göttlichen Majestät; sie achten die Gesetze in gerechter und gebührender Ehrfurcht, nicht aus Furcht vor Gewalt und Strafe, sondern aus Pflichtbewusstsein: „denn Gott hat uns nicht den Geist der Furcht gegeben“ (4).

10 Wenn aber die Gesetze des Staates mit dem göttlichen Recht in offenbarem Widerspruch stehen, wenn sie der Kirche Unrecht zufügen oder den religiösen Verpflichtungen widerstreiten oder die Autorität Jesu Christi in seinem Hohenpriester verletzen, dann ist Widerstand Pflicht und Gehorsam Frevel, und das selbst im Interesse des Staates, zu dessen Nachteil alles ausschlägt, was der Religion Abbruch tut. - Hieraus ergibt sich aber auch, mit welchem Unrecht diese Anschauung der Auflehnung beschuldigt wird, da man doch keiner staatlichen Obrigkeit und keinem Gesetzgeber den schuldigen Gehorsam verweigert, sondern nur jene Vorschriften unbeachtet lässt, zu deren Erlass es keine Gewalt gibt; denn da sie unter Verletzung des göttlichen Rechts erteilt wurden, sind sie ungerecht und eher alles andere als Gesetze.

- Das ist, wie Ihr wohl wisst, Ehrwürdige Brüder, die genaue Lehre des heiligen Apostels Paulus. Darum mahnt er im Brief an Titus die Christen, sie sollten „den Fürsten und Gewalthabern untertan sein und ihrem Gebot gehorchen". Wenn er aber sofort beifügt, sie sollten „zu jedem guten Werk bereit sein" (5), so ist offenbar gegen Gesetze der Menschen, die wider das ewige Gesetz Gottes verstoßen, Verweigerung des Gehorsams Pflicht. Aus dem gleichen Grund hat auch der Apostelfürst denjenigen, die ihm die Freiheit, das Evangelium zu verkünden, wehren wollten, standhaften Mutes entschieden geantwortet: „Urteilt, ob es vor Gott recht ist, euch mehr zu gehorchen oder Gott. Denn wir können nicht unterlassen auszusprechen, was wir gesehen und gehört haben " (6).

Der Vorrang des Gehorsams gegenüber den göttlichen Gesetzen

11 So soll also jedermann beide lieben, sein natürliches Vaterland wie seine himmlische Heimat; dieser jedoch muss seine zärtlichste Liebe gelten, und niemals darf Menschenrecht den Vorzug haben vor den Rechten Gottes. Das ist eine der wichtigsten Christenpflichten und eine Quelle anderer Verpflichtungen. Hat doch der Erlöser des menschlichen Geschlechts von sich selbst gesagt: „Dazu bin ich geboren und dazu in die Welt gekommen, um der Wahrheit Zeugnis zu geben“ (7). Ferner: „Ich bin gekommen, ein Feuer zu bringen auf die Erde, und was will ich anderes, als dass es brenne?“ (8) In der Erkenntnis dieser Wahrheit, die die höchste Vollendung des Geistes ist, und in der Liebe zu Gott, die auf gleiche Weise unseren Willen zur Vollkommenheit führt, gründet das ganze christliche Leben und jegliche Freiheit. Diese Wahrheit und diese Liebe hat Jesus Christus der Kirche anvertraut; ein auserlesenes Erbe, das die Kirche jederzeit mit wachsamem Eifer bewahrt und verteidigt.

Der Kampf gegen die Kirche

12 Und doch lässt sich kaum in Worten ausdrücken, welch heftiger Kampf die Kirche von vielen Seiten bedrängt. Weil es der wissenschaftlichen Forschung geglückt ist, manche bisher verborgene Naturgeheimnisse zu enthüllen und für die Bedürfnisse des Lebens zu verwerten, hat sich der menschliche Stolz so ungebührlich erhoben, dass er für das tägliche Leben der Hoheit und Herrschaft Gottes entbehren zu können glaubt. - In diesem Irrtum befangen, überträgt man die Gott entrissene Herrschaft auf die menschliche Natur; die natürliche Vernunft, heißt es, sei Quelle und Norm aller Wahrheit, alle religiösen Pflichten seien abzuleiten und auf sie zurückzuführen; es gebe keine göttliche Offenbarung, keine Pflicht des Gehorsams gegen das christliche Sittengesetz und die Kirche; letzteres habe keine Gewalt, Gesetze zu erlassen, keinerlei Rechte; ja sie dürfe auf die Einrichtungen des Staates nicht den geringsten Einfluss ausüben. Dabei streben die Anhänger dieser Ansichten mit aller Macht danach, die öffentlichen Angelegenheiten an sich zu bringen und in der Regierung zu sitzen, um desto leichter ihre Lehren in die Gesetzgebungen zu bringen und die Sitten der Völker danach umzugestalten. So wird der katholische Name da und dort teils offen bekämpft, teils heimlich verfolgt, und während man jeglichem verderblichen Irrtum die größte Zügellosigkeit gestattet, wird das öffentliche Bekenntnis der christlichen Wahrheit oft genug unterdrückt.

Der Glaube ist zu bewahren durch Studium und Gebet

13 Bei dieser traurigen Lage der Dinge muss jeder Christ vor allem darauf bedacht sein und dafür Sorge tragen, dass er den Glauben in seiner Tiefe erfasse und treu in seiner Seele bewahre, dass er sich vor Gefahren schütze und besonders gegen die zahlreichen Sophismen stets gerüstet sei. Überaus nützlich zur Bewahrung dieser Tugend und durch die Zeitumstände in hohem Grade geboten ist Unseres Erachtens ein sorgfältiges Studium der christlichen Wahrheit, soweit eines jeden Talent und Fassungskraft reicht, nicht minder auch möglichst vollständige Kenntnisse auf denjenigen Gebieten des natürlichen Wissens, die mit der Religion im Zusammenhang stehen. Und da endlich der Glaube nicht nur makellos in der Seele bewahrt werden, sondern auch ständig wachsen und gedeihen soll, muss man recht oft demütig und inständig mit den Aposteln zu Gott flehen: „Vermehre uns den Glauben“ (9).

14 Außerdem gibt es aber in Sachen des christlichen Glaubens noch andere Pflichten, deren genaue und gewissenhafte Beobachtung zwar zu jeder Zeit im Interesse des Heils gelegen ist, in unseren Tagen aber ganz besondere Bedeutung gewonnen hat. Allerdings ist es vorab Aufgabe der Kirche, gegen die zahlreichen und weit verbreiteten unsinnigen Meinungen, von denen Wir sprechen, die Verteidigung der Wahrheit zu führen und die Irrtümer aus den Geistern auszurotten. Dieser Aufgabe muss sie jederzeit gewissenhaft nachkommen, denn die Ehre Gottes und das Heil der Menschen sind unter ihren Schutz gestellt. Wenn aber die Not drängt, soll nicht nur die kirchliche Obrigkeit über die Reinheit des Glaubens wachen, „vielmehr ist dann jeder Christ gehalten, für seinen Glauben vor anderen offen einzustehen, sowohl um andere Gläubige zu unterweisen und zu bestärken, als auch um den Übermut der Ungläubigen zurückzuweisen“ (10). Nur Feiglinge und Zweifler an der Wahrheit ihres eigenen Bekenntnisses weichen vor dem Feind zurück oder verstummen, wenn man von allen Seiten her mit lautem Geschrei die Unterdrückung der Wahrheit fordert. Beides ist schimpflich und eine Beleidigung Gottes, beides schadet dem Seelenheil einzelner wie der Gesamtheit und nützt nur den Feinden des Glaubens, denn nichts fördert die Verwegenheit der Gottlosen mehr als die Nachlässigkeit der Gutgesinnten. - ja die Trägheit der Christen ist um so tadelnswerter, als die Entkräftung der falschen Anschuldigungen und die Widerlegung der verkehrten Meinungen meistens „leicht, mit einiger Anstrengung jedenfalls möglich sind. Schließlich kann es niemandem verwehrt sein, jene Tapferkeit zu besitzen und vor der Welt zu beweisen, die des Christen Kennzeichen ist und häufig allein schon den Mut der Widersacher gebrochen und ihre Anschläge zunichte gemacht hat. Überdies ist ja der Christ zum Kampf geboren; je heißer dieser ist, desto gewisser ist auch mit Gottes Gnade der Sieg: „Vertrauet, ich habe die Welt überwunden“ (11). Auch ist der Einwand völlig grundlos, Jesus Christus bedürfe zur Erhaltung und zum Schutz der Kirche der menschlichen Mitwirkung „überhaupt nicht. Denn nicht aus Ohnmacht und Schwäche, sondern im Übermaß seiner Güte will er, dass auch von unserer Seite etwas geschehe, um die Früchte des Heils, das er erworben, zu erlangen.

15 Die erste Erfüllung dieser Pflicht besteht darin, die katholische Lehre offen und standhaft zu bekennen und, soweit es ein jeder vermag, zu verbreiten. Denn nichts anderes gereicht, wie öfters und mit größtem Recht ausgesprochen wurde, der christlichen Weisheit zu größerem Nachteil als deren Unkenntnis. Tief erfasst, bietet sie aus sich alle Argumente gegen den Irrtum, und ein unbefangener, von Vorurteilen freier Geist findet es vernünftig, ihr zuzustimmen. Nun ist zwar der Glaube als Tugend allerdings ein großes Gnadengeschenk der göttlichen Güte, sein Inhalt aber, dem man glaubend zustimmen soll, wird uns fast ausschließlich durch das Anhören kund. „Wie werden sie ihm glauben, wenn sie ihn nicht gehört haben? Wie werden sie aber hören ohne Verkündiger? ... Also kommt der Glaube vom Anhören, das Anhören aber durch das Wort Christi“ (12). Wie also der Glaube zum Heil notwendig ist, ist auch die Verkündigung des Wortes Christi unentbehrlich. Diese Verkündigung, d. h. das Lehramt, obliegt nun nach göttlichem Recht den Lehrern, die „der Heilige Geist zu Bischöfen gesetzt hat, die Kirche Gottes zu regieren“ (13), namentlich dem Römischen Papst, dem Stellvertreter Jesu Christi, der, mit Vollgewalt über die Gesamtkirche gesetzt, auch unser Lehrer darin ist, was wir glauben und tun sollen.

16 Gleichwohl ist auch den Privatpersonen einige Mitwirkung in diesen Dingen durchaus unverwehrt, namentlich solchen, denen Gott Befähigung und Eifer gegeben hat; gewiss können diese, ohne sich die Befugnisse des Lehramtes anzumaßen, doch, so oft die Umstände es erfordern, gleichsam als Echo der kirchlichen Lehrer auch andern mitteilen, was sie selbst empfangen haben. Diese Mitwirkung von Privatpersonen hielten die Väter des Vatikanischen Konzils für so zweckmäßig fruchtbar, dass sie dieselbe geradezu zur Pflicht erklärten. „Alle Christgläubigen, besonders aber diejenigen, welche ein Vorsteher- oder Lehramt bekleiden, bitten und beschwören Wir um der Liebe Jesu Christi willen und befehlen ihnen im Namen desselben Gottes und unseres Heilands, mit Eifer dahin zu wirken, dass diese Irrtümer von der Heiligen Kirche abgewehrt und ferngehalten werden und der Glaube in seiner lichtvollen Reinheit verbreitet werde" (1)4. - Auch dürfen wir nicht vergessen, dass jedoch den katholischen Glauben durch das eigene Beispiel ausbreiten und durch standhaftes Bekenntnis verkünden kann und soll. – So steht also unter den Pflichten, die uns mit Gott und der Kirche verbinden, die Pflicht obenan, dass wir alles nach unserem Vermögen uns bemühen, die christliche Wahrheit zu verbreiten und die Irrtümer abzuwehren.

Das Apostolat in der Gesellschaft in Verbindung mit der Kirche und ihrer Hierarchie

17 Um dieser Pflicht voll und mit Erfolg zu genügen, darf man aber nicht vereinzelt und getrennt auf dem Kampfplatz erscheinen. - Hat doch Jesus Christus verkündet, dass sein Werk dieselben Anfeindungen und den nämlichen Neid der Menschen erfahren werde, der sich zuerst gegen ihn richtete; darum gelangen viele gar nicht zu dem von ihm erworbenen Heil. Deshalb wollte er auch nicht bloß einzelne Anhänger seiner Lehre haben, sondern vereinigte diese zu einer Gesellschaft und fügte sie weislich zu einem Leibe zusammen, „der da ist die Kirche" (15) deren Haupt er selber ist. So durchströmt die Lebenskraft Jesu Christi den ganzen Organismus, nährt und stärkt die einzelnen Glieder, hält sie in Verbindung untereinander und in geordneter Tätigkeit zu ein und demselben Ziel, obgleich nicht alle die gleiche Funktion ausüben (16) Aus diesem Grund ist die Kirche eine vollkommene Gesellschaft, die jede andere weit übertrifft; hieraus erwächst ihr auch die von ihrem Urheber auferlegte Pflicht, zum Heile des Menschengeschlechts „wie ein wohlgeordnetes Kriegsheer" (17) zu kämpfen. Diese Verfassung und innere Ordnung der christlichen Gesellschaft ist unabänderlich; darum ist es dem einzelnen nicht erlaubt, nach seinem Gutdünken zu leben oder seine Kampfesweise nach eigener Laune zu bestimmen; denn wer nicht mit der Kirche und mit Jesus Christus sammelt, der sammelt nicht, sondern zerstreut, und diejenigen kämpfen tatsächlich gegen Gott, die nicht mit ihm und mit der Kirche kämpfen (18).

18 Um diese Einmütigkeit der Gesinnung und ein gleichmäßiges Handeln, beides von den Feinden des katholischen Namens nicht ohne Grund gefürchtet, herbeizuführen, bedarf es vor allem der Einhelligkeit in den Meinungen. Hierzu mahnt der Apostel Paulus die Korinther eindringlich mit sehr ernsten Worten: „Ich bitte euch aber, Brüder; beim Namen unseres Herrn Jesus Christus, dass ihr alle dasselbe sagt und keine Spaltungen unter euch seien; seid dagegen vollkommen in demselben Sinne und in einer Meinung" (19).

19 Die tiefe Weisheit dieser Aufforderung ist leicht zu erfassen. Unsere Handlungen nehmen ihren Anfang im Geist, darum kann keine Übereinstimmung im Wollen, keine Gleichmäßigkeit im Handeln erzielt werden, wenn die Geister verschiedener Meinung sind.

20 Diejenigen, welche nur die menschliche Vernunft als Führerin anerkennen, werden nicht leicht einer Meinung sein können. Denn die richtige Erkenntnis der Dinge ist sehr schwer, unser Geist seinerseits, von Natur aus schwach, verliert sich in der Mannigfaltigkeit der Meinungen und irrt nicht selten unter dem Eindruck der äußeren Erscheinung. Dazu kommen die Leidenschaften, die uns oft die Wahrheit gar nicht oder doch nicht ungetrübt erkennen lassen. Darum wird in der politischen Herrschaft oft Gewalt angewandt, um die untereinander Verstrittenen zusammenzuhalten.

21 Ganz anders bei den Christen. Diese empfangen den Glauben von der Kirche, wohl wissend, dass sie unter ihrer Autorität und Leitung im Besitz der Wahrheit sind. Wie es darum, weil Christus nur einer ist, auch nur eine Kirche gibt, kann und darf es auch für alle Christen auf dem ganzen Erdkreis nur eine Lehre geben. „Ein Herr, ein Glaube“ (20). "Da sie aber denselben Geist des Glaubens haben“ (21), besitzen sie darin die heilsame Quelle, aus der Einhelligkeit im Wollen und Übereinstimmung im Handeln fließen.

22 Die Einmütigkeit muss aber nach der Mahnung des Apostels Paulus vollkommen sein. - Der christliche Glaube ruht nämlich nicht auf einer menschlichen, sondern auf der göttlichen Autorität. Was wir aber von Gott empfangen haben, „halten wir für wahr, nicht weil wir seinen inneren Wahrheitsgehalt mit dem Licht der natürlichen Vernunft erfasst hätten, sondern auf das Ansehen Gottes hin, der sich selbst offenbart und weder irren noch in den Irrtum führen kann“ (22). Folglich müssen wir jeder einzelnen Wahrheit, sobald von ihr feststeht, dass Gott sie geoffenbart hat, die gleiche Zustimmung leisten; einer einzigen Wahrheit dieser Art den Glauben versagen, ist soviel wie alle verwerfen. Denn ob einer leugnet, dass Gott zu den Menschen gesprochen hat, oder ob er an seiner unendlichen Wahrhaftigkeit und Weisheit zweifelt: er untergräbt in gleicher Weise das Fundament des Glaubens. - Welche Lehren aber von Gott geoffenbart sind, hat die lehrende Kirche festzustellen, denn ihr hat Gott die Bewahrung und Erklärung seines Wortes aufgetragen. Der oberste Lehrer in der Kirche ist aber der Römische Papst. Darum erfordert die Einheit im Geiste außer der vollkommenen Übereinstimmung in einem Glauben auch eine vollkommene Unterwerfung des Willens im Gehorsam unter die Kirche und den Römischen Papst wie unter Gott.

Die Bedeutung des Gehorsams der Gläubigen gegenüber der Lehre der Kirche

Der Gehorsam aber muss vollkommen sein wie der Glaube, von dem er stammt und mit dem er in der Unteilbarkeit übereinkommt. Ja der Gehorsam hört auf zu sein, was er ist, und wird zum leeren Schein, wenn er auch alle anderen Eigenschaften besäße, aber nicht ungeteilt und rückhaltlos geleistet wird. In der christlichen Tradition hat gerade die letztere Vollkommenheit stets als Merkmal gegolten und gilt noch, woran man die Katholiken erkennt. Mit eindrucksvollen Worten erklärt der heilige Thomas von Aquin diese Wahrheit: „Formgebend im Gegenstand des Glaubens aber ist die Erstwahrheit, insofern sie in den heiligen Schriften und in der Lehre der Kirche, die aus der Erstwahrheit hervorgeht, offenbar gemacht ist. Wer also die Lehre der Kirche, die aus der in den heiligen Schriften offenbar gemachten Erstwahrheit hervorgeht, nicht als unfehlbarer, göttlicher Richtschnur anhängt, besitzt das Gehaben des Glaubens nicht, sondern hält an dem, was des Glaubens ist, auf andere Weise fest als kraft des Glaubens ... Es ist aber klar, dass der, welcher der Lehre der Kirche als unfehlbarer Glaubensrichtschnur anhängt, allem beistimmt, was die Kirche lehrt. Andernfalls, wenn er von der Lehre der Kirche das, was er will, festhält, und was er will, nicht festhält, hängt er nicht mehr der Lehre der Kirche als unfehlbarer Glaubensregel an, sondern seinem eigenen Wollen“ (23).

23 „Einen einzigen Glauben muss die gesamte Kirche bekennen gemäß 1 Kor 1, 10: ,Ihr sollt alle dasselbe sagen, und es sollen keine Spaltungen unter euch sein. Das ist nur möglich, wenn die Glaubenssachen vom Oberhaupt der Gesamtkirche entschieden werden und die Gesamtkirche seine Entscheidung festhält. Darum steht eine neue Fassung des Glaubensbekenntnisses lediglich der Autorität des Papstes zu, wie alle anderen Angelegenheiten, welche die Gesamtkirche betreffen“ (24).

Man soll sich leiten lassen durch Papst und Bischöfe

24 Was nun die Reichweite dieses Gehorsams angeht, so soll sich niemand einreden, man brauche den Oberhirten der Kirche und besonders dem Römischen Papst nur bezüglich jener Glaubenslehren zu gehorchen, deren hartnäckige Verwerfung das Vergehen des Irrglaubens ausmacht. Ebenso wenig genügt die aufrichtige und feste Zustimmung zu jenen Lehren, die, wenngleich von der Kirche nicht durch feierliches Urteil entschieden, doch von ihrem ordentlichen und allgemeinen Lehramt als göttlich offenbart zu glauben vorgestellt werden, Wahrheiten, von denen das Vatikanische Konzil sagt, man müsse sie mit „katholischem und göttlichem Glauben" festhalten. Die Christenpflicht geht weiter und fordert überdies, dass man sich durch die Autorität der Bischöfe und besonders des Apostolischen Stuhles leiten lasse. Die Zweckmäßigkeit eines solchen Verhaltens ist leicht einzusehen. Der Inhalt der göttlichen Offenbarung betrifft nämlich teils Gott, teils den Menschen selbst und die zu seinem ewigen Heil notwendigen Mittel. Nun ist es aber, wie oben erklärt, nach göttlichem Recht Sache der Kirche und innerhalb derselben des Papstes, darüber Vorschriften zu geben, was uns nach beiden Beziehungen hin obliegt, was wir nämlich zu glauben und was wir zu tun haben. Darum muss der Autorität des Papstes auch das Urteil darüber unterstellt sein, was die göttliche Offenbarung enthält, was mit ihr übereinstimmt und was ihr widerspricht. Aus demselben Grund muss der Papst kraft seiner Autorität entscheiden, was ehrbar und was unsittlich ist, was wir tun und lassen müssen, um das Heil zu erlangen; andernfalls vermöchte er weder Gottes Wort mit Gewissheit auszulegen, noch die Menschen mit Sicherheit auf dem Pfad des Lebens zu führen.

Die Haltung der Kirche und der Gläubigen gegenüber der staatlichen Autorität wie überhaupt gegenüber der Politik

Die Kirche als oberste sittliche und zugleich rechtlich organisierte Gesellschaft, begabt mit eigener, unabhängiger Autorität

25 Doch müssen wir noch tiefer in das Wesen der Kirche eindringen. Die Kirche ist keine vom Zufall geschlossene Vereinigung von Christen, sondern eine durch Gottes erhabene Fügung gestiftete Gesellschaft, mit dem nächsten und unmittelbaren Zweck, den Seele und Frieden und Heiligung zu bringen. Darum besitzt sie allein, dank der göttlichen Güte, die hierzu notwendigen Mittel, darum hat sie bestimmte Gesetze und Ämter und geht in der Leitung der christlichen Völker einen ihrem Wesen entsprechenden eigentümlichen Weg. - Dieses Führungsamt ist aber überaus schwierig und hat mit vielen Widerständen zu rechnen. Sind doch die Völker, über die die Kirche regiert, über die weite Erde hin zerstreut, verschieden nach Herkunft und Gesittung, ebenso verpflichtet, den Gesetzen des Staates zu gehorchen, in dem sie leben, wie der kirchlichen Gewalt. So umschließen zwei Pflichtkreise dieselben Personen, von denen, wie Wir erklärten, keiner den andern aufhebt, aber auch keiner mit dem andern vermengt werden darf. Der eine erstrebt das Glück des Staates, der andere das allgemeine Wohl der Kirche, beide sollen ihrer Natur nach der Vervollkommnung der Menschen dienen.

26 Aus dieser Abgrenzung von Recht und Pflicht folgt klar, dass die Lenker der Staaten in der Ordnung ihrer Angelegenheiten frei sind und das nicht bloß mit Zustimmung, sondern selbst mit Unterstützung der Kirche; denn da diese vorzugsweise die Pflege der Frömmigkeit einschärft, die Gerechtigkeit gegen Gott besagt, mahnt sie gerade dadurch auch zur Gerechtigkeit gegen die staatliche Obrigkeit. Doch hat die geistliche Gewalt außerdem noch einen weit erhabeneren Zweck, den nämlich, die Seelen der Menschen unter ihrem Schutz hinzuleiten zum „Reich Gottes und seiner Gerechtigkeit“ (25), und darin besteht ihre Hauptaufgabe.

27 Darum kann niemand, ohne den Glauben zu verletzen, die Wahrheit in Zweifel ziehen, dass diese Leitung der Seelen der Kirche allein übertragen ist und die politische Gewalt dazu keinerlei Befugnis hat, denn nicht dem Kaiser, sondern dem Apostel Petrus hat Jesus Christus die Schlüssel des Himmelreiches anvertraut. - Mit dieser Lehre über das Verhältnis von Staat und Kirche stehen andere nicht minder wichtige im Zusammenhang, die Wir darum hier nicht mit Schweigen übergehen wollen.

Keine Einmischung vonseiten der Kirche in die Parteipolitik, wohl aber Einsatz der Gläubigen für die Sache der Kirche auf politischer Ebene

28 Ein gewaltiger Unterschied trennt die Kirche von jedem Gemeinwesen politischer Art. Wenn auch in ihren Einrichtungen einem Reich vergleichbar, so ist sie doch nach Ursprung, Zweck und Wesen grundverschieden von jedem irdischen Reich. - Daraus folgt für die Kirche das Recht, mit eigenen, ihrem Wesen entsprechenden Institutionen und Gesetzen ihr Leben einzurichten und zu sichern. Da sie überdies eine vollkommene Gesellschaft ist und jede menschliche Gesellschaft weit überragt, widerstrebt es ihr in hohem Grade, an Parteibestrebungen teilzunehmen oder mit ihrer Rechtsstellung und ihrem Amt Strömungen einer veränderlichen Politik zu dienen. Gleichmäßig bestrebt, das eigene Recht zu wahren, wie das Recht anderer zu achten, hält es die Kirche nicht für einen Gegenstand ihrer Entscheidung, welche Staatsform vorzuziehen sei oder welche Institutionen christliche Völker in bürgerlicher Hinsicht bedürften; keine der verschiedenen Staatsformen verwirft sie, solange sie die Religion und das Sittengesetz nicht verletzen. Diesem Beispiel müssen auch die einzelnen Christen im Denken und Handeln folgen.

29 Zweifellos ist es ihnen auf dem politischen Gebiet erlaubt, unbeschadet der Wahrheit und Gerechtigkeit ihre Kräfte einzusetzen und dafür zu kämpfen, dass jene Anschauungen durchdringen, die nach ihrer Meinung dem Gemeinwohl nützlicher sind. Dagegen hieße es die Religion maßlos missbrauchen, wollte man die Kirche in eine Parteistellung ziehen oder ihre Unterstützung zur Überwindung der Gegner in Anspruch nehmen. Vielmehr muss die Religion allen heilig und unverletzlich sein; ja man muss auch in staatlichen Angelegenheiten, die vom Sittengesetz und von der Religion nicht getrennt werden können, beständig und vorzugsweise das im Auge behalten, was den Interessen des Christentums förderlich ist. Erscheinen diese durch die Anstrengungen der Gegner gefährdet, so muss man jeden Meinungsstreit meiden und eines Sinnes für den Schutz und die Verteilung der Religion eintreten, denn sie bedeutet das höchste Gemeinwohl, und nach ihr muss alles andere sich richten. - Wir halten es für notwendig, dies noch etwas genauer darzulegen.

Was der Christ vom Staat erwarten kann und muss

30 Gewiss hat die Kirche wie der Staat ihren eigenen Machtbereich; darum sind beide in der Ordnung ihrer Angelegenheiten von einander unabhängig, freilich innerhalb der durch den beiderseitigen Zweck bestimmten Grenzen. Hieraus folgt aber keineswegs, dass beide von einander getrennt, noch weniger, dass sie im Widerspruch mit einander sein sollen. - Unsere natürliche Bestimmung besteht wahrlich nicht nur darin, dass wir leben, sondern dass wir sittlich leben. Darum sieht der Mensch in der öffentlichen Ruhe und Ordnung, dem unmittelbaren Zweck der staatlichen Gemeinschaft, die Gewähr für sein Wohlergehen und erwartet von ihr ausreichenden Schutz, um sich sittlich zu vervollkommnen, ein Ziel, das ausschließlich in der Erkenntnis und in der Übung der Tugend besteht. Zugleich verlangt er aber auch, wie es seine Pflicht ist, nach den Heilsmitteln der Kirche, mit deren Hilfe er in vollkommener Weise den Verpflichtungen zu einem vollkommenen frommen Leben nachkommen kann. Diese bestehen in der Erkenntnis und Ausübung der wahren Religion, der Fürstin unter den Tugenden, weil sie, alle auf Gott beziehend, aller Vollendung und Krone ist. - Daher muss man in der Gesetzgebung und in den Institutionen auch auf die sittliche und religiöse Bestimmung des Menschen achten und seine diesbezügliche Vervollkommnung anstreben, dies im Sinn der rechten Ordnung, so dass weder Gebot noch Verbot erlassen werden darf ohne Rücksicht darauf, was der bürgerlichen Gesellschaft und was der Kirche als Aufgabe obliegt.

31 Aus diesem Grunde kann es auch der Kirche nicht gleichgültig sein, was für Gesetze in den einzelnen Staaten gelten, nicht insofern sie Staatsgesetze sind, sondern weil sie zuweilen die verbindlichen Grenzen überschreiten und in das Rechtsgebiet der Kirche übergreifen. Es ist dann ihre heilige, ihr von Gott auferlegte Pflicht, Widerstand zu leisten, wenn eine staatliche Anordnung die Religion schädigt, und alle Anstrengungen zu machen, dass der Geist des Evangeliums die Gesetze und Institutionen der Völker durchdringe. Und da das Schicksal des Staates meistens von der Gesinnung derjenigen abhängig ist, die an der Spitze des Volkes stehen, kann die Kirche auch ihren Schutz und ihre Gunst den Männern nicht gewähren, in denen sie ihre Verfolger sehen muss, die den Rechten der Kirche offen die Achtung verweigern und darauf abzielen, Kirche und Staat, die naturgemäß zusammengehören, auseinander zureißen. Dagegen begünstigt sie pflichtgemäß diejenigen, die in richtiger Abwägung der bürgerlichen und kirchlichen Angelegenheiten danach streben, dass beide zum allgemeinen Wohl zusammenwirken.

Die Sorge der Christen für christliche Volksvertreter

In diesen Grundsätzen ist die Richtschnur enthalten, die jeder Katholik bei seiner Tätigkeit im öffentlichen Leben befolgen soll. Wo immer nämlich die Kirche eine Beteiligung an den öffentlichen Angelegenheiten gestattet, muss man Männer von anerkannter Rechtschaffenheit unterstützen, die sich voraussichtlich um die Sache des Christentums verdient machen, und es ist kein Grund erfindbar, weswegen man solchen, die gegen die Religion feindlich gesinnt sind, den Vorzug geben dürfte.

Mahnung zum einheitlichen Vorgehen der Katholiken

32 Hieraus erhellt, welch wichtige Pflicht die Bewahrung der Einmütigkeit ist, zumal in .unserer Zeit, wo das Christentum mit so viel Arglist bekämpft wird. Alle, die treue Anhänger der Kirche, die „eine Säule und Grundfeste der Wahrheit ist" (26), sein wollen, werden sich unschwer hüten vor den Lehrern „der Falschheit, ... die ihnen Freiheit versprechen, während sie selbst Sklaven des Verderbens sind" (27); ja sie werden, mit der der Kirche eigenen Kraft ausgerüstet, die Nachstellungen mit Klugheit, die Gewalt durch ihre Standhaftigkeit überwinden. - Es ist hier nicht der Ort, zu untersuchen, ob und wie viel die Nachlässigkeit und die innere Zwietracht der Katholiken zu den gegenwärtigen Zuständen beigetragen hat; sicherlich aber hätte sich die Kühnheit der Bösen nicht so weit gewagt und nicht so viele Trümmer aufgehäuft, wenn im Geist der Mehrheit jener Glaube kräftiger gelebt hätte, der „in der Liebe tätig ist" (28); auch wäre dann das uns von Gott gegebene christliche Sittengesetz nicht so sehr in Verfall geraten. Möchte doch die Erinnerung an die Vergangenheit wenigstens den Nutzen schaffen, dass man künftig verständiger sein wird.

Zwei falsche politische Haltungen der Katholiken: feige Reserve und übereilter Eifer

33 Wer sich aber den öffentlichen Angelegenheiten widmen will, muss besonders zwei Fehler meiden, wovon der eine fälschlich den Namen der Klugheit führt, der andere voll Verwegenheit ist. - Manche behaupten nämlich, man dürfe der Gottlosigkeit, nachdem sie mächtig und einflussreich geworden ist, keinen offenen Widerstand leisten, damit der Widerspruch die Gegner nicht noch mehr erbittere. Ob solche Leute eigentlich für oder gegen die Kirche sind, ist nicht auszumachen. Manchmal versichern sie, die katholische Lehre sei ihr Bekenntnis, nur hätten sie den Wunsch, die Kirche möchte gewisse von ihrer Lehre abweichende Meinungen ungestraft verbreiten lassen. Sie beklagen den Niedergang des Glaubens und die Verderbnis der Sitten, bemühen sich aber nicht um Abhilfe, ja vermehren nicht selten das Übel noch durch übergroße Nachsicht oder verderbliche Heuchelei: Sie erwarten, dass niemand an ihrer Ergebenheit gegen den Apostolischen Stuhl zweifle, stets aber haben sie etwas am Papst auszusetzen.

34 Die Klugheit dieser Leute ist von jener Art, die der Apostel Paulus „Weisheit des Fleisches und Tod der Seele" nennt; denn sie unterwirft sich nicht dem göttlichen Gesetz, noch kann sie es überhaupt (29). Auch ist zur Minderung der Übel nichts ungeeigneter als sie. Geht doch der Plan der Feinde, wie viele von ihnen unverhohlen prahlerisch verkünden, darauf hinaus, die einzig wahre Religion, die katholische, soviel sie können, vom Erdboden zu vertilgen. In dieser Absicht unternehmen sie alles, denn sie wissen, dass, je mehr sie den Mut der Gegner einschüchtern, ihre bösen Anschläge desto leichter gelingen. Wer also „die Klugheit des Fleisches" liebt und tut, als ob er nicht wüsste, dass jeder Christ ein guter Soldat Christi sein muss, wer den Kampfpreis, der dem Sieger gebührt, auf dem bequemsten Weg und ohne Kampf erreichen will, der fördert den Erfolg der Übelgesinnten, statt ihnen zu wehren.

35 Auf der anderen Seite lassen sich manche von einem falschen Eifer verleiten, oder, was noch schlimmer ist, verheimlichen ihre eigentlichen Absichten und maßen sich eine Rolle an, die ihnen gar nicht zusteht. Sie möchten, dass alles in der Kirche nach ihrem Urteil und Dafürhalten ginge; geschieht irgendetwas anderes, so werden sie unwillig und fügen sich nur mit Widerstreben. Sie leiden an törichtem Eifer und verdienen ebensoviel Tadel wie die anderen. Solches Verhalten bedeutet nicht, der rechtmäßigen Gewalt zu folgen, sondern sie zu untergraben; es bedeutet, obrigkeitliche Ämter gewaltsam Privatpersonen zuzuführen unter gröblicher Verletzung der Ordnung, die Gott für immer in seiner Kirche zu bewahren befohlen hat und die er von niemandem ungestraft verletzen lässt.

Die politische Klugheit der Katholiken, die Bedeutung der Weisungen des kirchlichen Lehramts

36 Am besten handeln jene, die, wenn immer notwendig, entschlossen den Kampf aufnehmen in der festen Überzeugung, dass die ungerechte Gewalt einmal zusammenbrechen und der Heiligkeit des Rechts und der Religion weichen werde. Sie unternehmen in der Tat ein Werk, würdig der Tugenden der Vorzeit, wenn sie zur Verteidigung der Religion besonders gegen jene verwegene Partei zusammenstehen, die sich die Verfolgung des christlichen Namens zum Ziel gesetzt hat und den Papst, den sie in ihre Gewalt gebracht hat, mit Feindseligkeiten überschüttet. Sie sind dabei auf peinliche Einhaltung der Gehorsamspflicht bedacht und pflegen nichts ohne Geheiß zu unternehmen. Wahrlich, diese Bereitwilligkeit zum Gehorsam, mit starkem Mut und mit Standhaftigkeit verbunden, tut allen Christen Not, damit sie, was auch immer die Zeit bringen mag, „an nichts Mangel haben“ (30). Wir wünschen darum sehr, alle mögen von jener „Klugheit des Geistes" beseelt sein, von der der heilige Paulus spricht (31). Diese befolgt bei der Orientierung der menschlichen Handlungen den goldenen Mittelweg und bewahrt uns dadurch in gleicher Weise vor feiger Furcht und Verzweiflung, wie vor Verwegenheit und allzu großem Selbstvertrauen. - Es besteht indessen ein Unterschied zwischen der Klugheit, die im öffentlichen Leben das allgemeine Wohl bezweckt, und jener, die auf den Privatnutzen des einzelnen abzielt. Diese betätigt sich im Privatleben, wo man sein persönliches Dasein planmäßig und nach Vorschrift der rechten Vernunft ordnet; jene aber kommt den Vorgesetzten, besonders den Staatsoberhäuptern zu, deren Amt die Ausübung der Regierungsgewalt ist. Sonach besteht die politische Klugheit der Privatpersonen wesentlich darin, die Anordnungen der rechtmäßigen Gewalt gewissenhaft auszuführen (32).

37 Dieses Verhältnis muss um so mehr in der Kirche herrschen, da der Bereich der Objekte, die der politischen Klugheit des Papstes unterstehen, bedeutend umfassender ist. Er hat nicht bloß die Kirche zu regieren, sondern allgemein auf die Handlungen der christlichen Bürger ordnend einzuwirken, damit diese Hoffnung schöpfen können, dadurch das ewige Heil zu erlangen. Hieraus folgt, dass außer der unerschütterlichen Einmütigkeit im Denken und Handeln auch die Achtung vor der Weisheit der Kirchengewalt in der Behandlung politischer Angelegenheiten Pflicht ist. An der Verwaltung der Kirche haben nun aber nach dem Papst auch die Bischöfe unmittelbaren Anteil; sie sind, wenn auch nicht im Besitz der päpstlichen Vollgewalt, dennoch wahre Fürsten in der kirchlichen Hierarchie und als Verwalter der Einzelkirchen „gleichsam die obersten Baumeister ... am geistigen Gebäude“ (33), wobei den Geistlichen als ihren Amtsgehilfen der Vollzug ihrer Maßnahmen obliegt. Das ist die Verfassung der Kirche, an welcher kein Mensch etwas ändern darf und nach der man sich in seiner öffentlichen Tätigkeit richten soll. Wie demnach die Bischöfe in ihrer Amtsführung in Verbindung mit dem Apostolischen Stuhl bleiben müssen, so sollen auch die Geistlichen und die Laien in engstem Anschluss an ihre Bischöfe leben und wirken. - Wohl mag es bei einem Bischof vorkommen, dass in seinen Sitten nicht alles löblich und nicht alle seine Meinungen zu billigen sind; aber deshalb darf kein Privatmann sich das Richteramt anmaßen, das Christus der Herr ausschließlich demjenigen übergab, den er über die Lämmer und Schafe gesetzt hat. Niemand soll das weise Wort Gregors des Großen vergessen: „Die Untergebenen sind zu ermahnen, dass sie nicht vorlaut über das Leben ihrer Vorgesetzten urteilen, wenn sie vielleicht in ihrem Benehmen etwas Tadelnswertes sehen, damit sie nicht selbst dadurch, dass sie das Ungehörige mit Recht tadeln, aus Hochmut noch tiefer fallen. Sie sind zu ermahnen, dass sie im Hinblick auf die Vergehen der Vorgesetzten nicht frech gegen sie werden, sondern selbst über deren etwaige große Fehler so bei sich denken, dass sie aus Furcht vor Gott sich nicht weigern, das Joch der Ehrfurcht vor ihnen zu tragen ... Das Tun der Vorgesetzten soll nicht mit dem Schwert des Mundes geschlagen werden, auch wenn es mit Recht Tadel verdient" (34).

==Die Grundlage jeder Aktivität auf staatlicher Ebene: ein christliches Leben'

38 Doch alles Bemühen würde wenig fruchten, wenn nicht auch das Leben nach Vorschrift der christlichen Tugenden geführt wird. - Bekannt ist das Wort der Heiligen Schrift über das Volk der Juden: „Solange sie nicht gegen ihren Gott sündigten, war das Glück mit ihnen. Denn ihr Gott hasst das Unrecht ... Als sie aber vom Weg, den ihnen Gott vorgezeichnet hatte, abgewichen waren, wurden sie in vielen Kämpfen von den Völkern aufgerieben“ (35). Die jüdische Nation war ein Vorbild des Christenvolkes, und in dem, was sich in ihrer Geschichte zutrug, lag oft ein Bild künftiger Wahrheit. Nur hat uns Gottes Güte noch mit weit größeren Wohltaten überhäuft und beglückt, darum macht der Frevel des Undankes die Sünden der Christen um so schwerer.

Reform der staatlichen Gemeinschaft durch die christlichen Tugenden, vorab die Liebe

39 Die Kirche wird zu keiner Zeit und in keiner Weise von Gott verlassen, darum braucht sie sich vor den Freveln der Menschen nicht zu fürchten; dagegen ist den Völkern, die den Weg der christlichen Tugenden verlassen, die gleiche Sicherheit nicht mehr gegeben, „denn die Sünde macht die Völker elend“ (36). - Wenn alle vergangenen Jahrhunderte die Bedeutung und Wahrheit dieses Wortes erfahren haben, warum sollte das unsrige von dieser Erfahrung bewahrt bleiben? Schon deuten viele Anzeichen darauf hin, dass die verdienten Strafen bevorstehen, die Zustände, die in den Staaten herrschen, bestätigen dies ebenfalls; mehrere von ihnen sind durch innere Übel zerrüttet, keiner befindet sich in jeder Hinsicht außer Gefahr. Wenn nun die Parteien der Gottlosen den eingeschlagenen Weg verwegen weiter verfolgen, wenn es ihnen glücken sollte, mit ihren bösen Anschlägen und ihren noch schlimmeren Zielen weiteren Boden zu gewinnen und ihre Macht zu verstärken, dann ist die Furcht wohl begründet, dass sie ganze Staaten bis auf ihre natürlichen Fundamente hinab ruinieren werden. - So schreckenvollen Gefahren vermag aber Menschenmacht allein nicht zu wehren, zumal die große, vom christlichen Glauben abgefallene Masse darin die gerechte Strafe für ihren Stolz leidet, dass sie, von ihren Leidenschaften geblendet, vergebens nach der Wahrheit sucht, den Irrtum für wahr nimmt und sich weise dünkt, wenn „sie das Böse gut und das Gute bös nennt, die Finsternis für Licht und das Licht für Finsternis“ (37) ansieht. So muss also Gott helfen und, seiner Güte eingedenk, sich der staatlichen Gesellschaft annehmen.

40 Darum müssen wir, wie Wir anderwärts eindringlich gemahnt haben, mit aller Anstrengung und Beharrlichkeit im demütigen Gebete zur göttlichen Güte flehen, auf dass die Tugenden wieder erstehen, die das Leben verchristlichen. - Ganz besonders ist die Liebe zu pflegen, die das hauptsächliche Fundament des christlichen Lebens ist und ohne die die Tugenden entweder nicht existieren oder doch unfruchtbar bleiben. Darum mahnt der heilige Paulus die Kolosser, dass sie jede Sünde meiden und nach dem vielfältigen Lohn eines tugendhaften Lebens trachten sollen, und fügt dann bei: „über alles dieses aber habt die Liebe, welche das Band der Vollkommenheit ist“ (38). Ein Band der Vollkommenheit ist die Liebe, weil sie diejenigen, die sie umfängt, mit Gott auf das innigste verbindet und in der Weise vervollkommnet, dass sie ihr Seelenleben aus Gott schöpfen, mit Gott führen und auf Gott zurückbeziehen. Die Liebe zu Gott muss sich aber mit der Nächstenliebe paaren, weil die Menschen an Gottes unendlicher Güte Anteil haben und ihnen sein Bild eingeprägt wurde. „Dieses Gebot haben wir von Gott, dass, wer Gott liebt, auch seinen Bruder lieben soll“ (39). „Wenn jemand sagt, ich liebe Gott, und seinen Bruder hasst, ist er ein Lügner“ (40). Der göttliche Urheber des Gebotes der Liebe hat dieses ein neues Gebot genannt, nicht etwa, weil die Menschen nicht schon durch irgendein Gesetz und die Natur selbst zur gegenseitigen Liebe verpflichtet wären, sondern weil die christliche Art und Weise zu lieben völlig neu und seit Menschengedenken unbekannt war. Denn Jesus Christus hat jene Liebe, mit der er von seinem Vater geliebt wird und selber die Menschen liebt, auch für seine Jünger und Anhänger erfleht, auf dass sie in ihm ein Herz und eine Seele sein könnten, wie er selbst und der Vater eins in der Natur sind.

41 Jedermann weiß, wie tief dieses Gebot von Anfang an in die Herzen der Christen eingedrungen ist und welch vielfältige Früchte der Eintracht, des gegenseitigen Wohlwollens, der Frömmigkeit, Geduld und Standhaftigkeit es gebracht hat. Warum bemühen wir uns nicht, das Beispiel der Vorfahren nachzuahmen? Gerade unsere Zeitverhältnisse sollten uns nicht wenig zur Liebe antreiben. Wenn die Gottlosen den Hass gegen Jesus Christus erneuern, so muss auch die christliche Frömmigkeit wieder aufleben und die Liebe, die Kraft zu großen Taten, sich erneuern. So ruhe also jeder Zwist, es sollen schweigen jene Zänkereien, die die Kraft der Kämpfer schwächen und der Religion doch keinerlei Nutzen bringen. Im Geist durch den Glauben verbunden, im Willen von der Liebe geeint, soll unser Leben, wie es billig ist, in der Liebe zu Gott und den Menschen verbracht werden.

Die besondere Bedeutung der Familie in der Erneuerung des staatlichen Zusammenlebens

42 Bei diesem Anlass wollen Wir besonders die Familienväter ermahnen, dass sie sich bestreben, nach diesen Grundsätzen ihre Familiengemeinschaft zu gestalten und ihre Kinder gut zu erziehen. Die Familie ist die Keimzelle des Staatswesens, und das Schicksal der Staaten wird zum guten Teil am häuslichen Herd bestimmt. Darum beginnen jene, welche die Staaten vom Christentum losreißen wollen, planmäßig an der Wurzel und suchen das Familienleben zu verderben. Von diesem Frevel schreckt sie nicht einmal der Gedanke ab, dass sie damit den Eltern das größte Unrecht zufügen. Denn von Natur aus ist es der Eltern eigenes Recht, ihre Kinder zu erziehen, und zugleich ihre Pflicht, dafür zu sorgen, dass Erziehung und Unterricht der Kinder mit dem Ziel übereinstimmen, wofür sie durch Gottes Güte Nachkommenschaft erhalten haben. Darum müssen die Eltern mit allem Eifer sämtliche Missstände auf diesem Gebiete beseitigen und durchaus auf dem Recht bestehen, die Kinder, wie es ihre Pflicht ist, christlich erziehen und besonders von jenen gefährlichen Schulen fernhalten zu dürfen, wo ihnen das Gift der Gottlosigkeit gereicht werden könnte. Wenn es sich um rechtschaffene Ausbildung der Jugend handelt, ist keine Mühe und Anstrengung zu groß. In dieser Hinsicht sind zahlreiche Katholiken verschiedener Nationen der allgemeinen Bewunderung würdig, die unter großen Kosten und noch größerer Standhaftigkeit eigene Schulen für den Unterricht der Jugend gegründet haben. So heilsame Beispiele soll man nachahmen, wo immer die Zeitverhältnisse dies angezeigt erscheinen lassen, dabei aber als Hauptgrundsatz festhalten, dass das meiste von der häuslichen Erziehung der Kinder abhängt. Wo die Jugend im elterlichen Haus eine gute Lebensordnung und eine Schule der christlichen Tugenden findet, ist auch das Wohl des Staates gesichert.

Mahnung an die Bischöfe

43 Wir haben, wie Uns scheint, alles berührt, was die Katholiken unserer Zeit vorzugsweise beobachten und was sie meiden sollen. - Es verbleibt noch, und das ist Eure Aufgabe, Ehrwürdige Brüder, die Sorge dafür, dass Unsere Stimme überall hindringe und alle überzeuge, wie viel an der Verwirklichung dessen gelegen ist, was Wir in diesem Schreiben erörtert haben. Die Erfüllung dieser Pflichten kann nicht lästig und schwer fallen, denn das Joch Jesu Christi ist mild und seine Bürde leicht. - Sollten jedoch Schwierigkeiten auftreten, so werdet Ihr Eure Autorität und Euer Beispiel einsetzen, damit alle ihre Anstrengungen verdoppeln und trotz der Schwierigkeiten ungebrochenen Mutes bleiben. Erklärt, woran Wir selbst schon öfters erinnert haben, dass die höchsten und wichtigsten Güter gefährdet sind, für deren Erhaltung man alle Mühen auf sich nehmen müsse, und dass diesen Mühen der höchste Lohn zuteil werden wird, den ein christlich geführtes Leben zu bringen vermag. Für Christus nicht kämpfen wollen heißt soviel wie ihn bekämpfen; er selbst bezeugt (41), er werde alle diejenigen vor seinem Vater im Himmel verleugnen, die sich weigern, ihn vor den Menschen auf Erden zu bekennen. - Wir Unsererseits und Ihr alle, Wir wollen wahrlich, solange Uns das Leben bleibt, Unsere Autorität, Unseren Rat und Unseren Einsatz im Kampf niemals und in keiner Weise vermissen lassen. Gewiss wird dann die besondere Hilfe Gottes der Herde wie den Hirten zur Seite stehen, bis der Sieg errungen ist.

Segen

Von diesem Vertrauen beseelt, erteilen Wir Euch, Ehrwürdige Brüder, und dem gesamten Euch unterstellten Klerus und Volk als Unterpfand der himmlischen Gaben und Zeichen Unseres Wohlwollens von ganzem Herzen den Apostolischen Segen im Herrn.

Gegeben zu Rom bei St. Peter, am 10. Januar des Jahres 1890,
des zwölften Unseres Pontifikats
Leo XIII. Pontifex Papae

Anmerkungen

(1) Mk 16, 16.

(2) Mt 6, 24.

(3) Apg 5, 29.

(4) 2 Tim 1, 7.

(5) Tit 3, 1.

(6) Apg 4, 19-20.

(7) Joh 18, 37.

(8) Lk 13, 49.

(9) Lk 17, 5.

(10) Thomas Aquinas, S. theol. II-II, qu. 3, a. 2 ad 2.

(11) Joh 16, 33.

(12) Röm 10, 14 u. 17.

(13) Apg 20, 28.

(14) Konstitution Dei Filius 4, 3.

(15) Kol 1, 24.

(16) Wie wir nämlich an einem Leib viele Glieder haben, aber nicht alle Glieder den gleichen Dienst versehen, so sind wir viele ein Leib von Christus, untereinander aber Glieder. Röm 12 4-5.

(17) Hl 4, 9.

(18) Wer nicht mit mir ist, ist wider mich, und wer nicht mit mir sammelt, zerstreut. Lk 11, 23.

(19) 1 Kor 1, 10.

(20) Eph 4, 5.

(21) 2 Kor 4, 13.

(22) Conc. Vat., Konstitution Dei Filius III.

(23) S. theol. lI-lI, qu. 5, a. 3.

(24) Ebda qu. I, a. 10.

(25) Mt 6, 33.

(26) 1 Tim 3, 15.

(27) 2 Petr 2, 1.9.

(28) Gal 5, 6.

(29) Die Weisheit des Fleisches ist eine Feindin Gottes; denn sie ist dem Gesetz Gottes nicht untertan und kann es nicht sein. Röm 8, 6-7.

(30) Jak 1, 4.

(31) Röm 8, 6.

(32) „Die Klugheit hat ihren Sitz in der Vernunft; regieren und leiten ist aber gerade Sache der Vernunft; deshalb soll ein jeder in dem Umfang, in welchem er an einer Regierung und Leitung Anteil hat, auch Vernunft und Klugheit besitzen. Offenbar ist es aber nicht Sache des Untergebenen, insofern er Untergebener ist, noch des Knechts, insofern er Knecht ist, zu regieren und zu leiten, sondern regiert und geleitet zu werden. Deshalb ist die Klugheit nicht eine Tugend des Knechts und des Untergebenen, insofern er Knecht und Untergebener ist. Weil aber jeder Mensch als Vernunftwesen auch einigen Anteil an der Regierung gemäß dem Urteil seiner Vernunft hat, so kommt ihm insoweit auch die Klugheit zu. Daraus folgt, dass, wie es im 6. Buch der Ethik heißt, der Fürst die Klugheit im Sinn der architektonischen Kunst besitzt, während sie sich im Untergebenen nach Art einer ausführenden Kunstfertigkeit befindet." Thomas Aquinas, S. theol. II-II, qu. 47, a. 12.

(33) Thomas Aquinas, Quodlib. I 14.

(34) Reg. Pastor. III 4, PI LXXVII 55.

(35) Jdt 5, 21-22.

(36) Spr 14, 34.

(37) Is 5, 20.

(38) Kol 3, 14.

(39) Joh 4, 21.

(40) Ebda 20.

(41) Lk 9, 26.