Votivmesse: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 22. November 2018, 19:57 Uhr

Eine Votivmesse (lat. missa votiva, von lat. votum "Gelübde, Wunsch, Anliegen")<ref>Lexikon des Kirchenrechts, S. 530.</ref> ist eine heilige Messe, die aus besonderem Anlass mit einer besonderen Messintention und mit eigenen liturgischen Texten gefeiert wird. Die Anlässe können aus dem Leben einzelner Gläubiger (Krankheit, Pilgerreise, Gedenktag), aber auch aus einem allgemeinen Anliegen oder einer Notlage (Krieg, Naturkatastrophe) abgeleitet sein.

Geschichte

Die älteste Form der Votivmessen sind die Totenmessen, in denen für das Seelenheil des Verstorbenen gebetet wird. Weiterer typischer Anlass zu einer Votivmesse ist die Hervorhebung eines bestimmten Glaubensgeheimnisses – etwa zu Ehren des Heiligen Geistes oder zum Heiligsten Herzen Jesu. Darüber hinaus gibt es auch Votivmessen bestimmter Heiliger, Brautmessen, heilige Messen zur Feier der Ablegung der ewigen Profess oder beim Empfang der Jungfrauenweihe.

Bereits in der Spätantike belegt – Formulare für Votivmessen finden sich schon im Sacramentarium Leonianum aus dem 7. Jahrhundert<ref>VW-Forschungsgruppe „Kulturgeschichte und Theologie des Bildes im Christentum“ der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster: Glossar</ref> –, gewannen die Votivmessen ab dem Frühmittelalter bei den Gläubigen an Beliebtheit, weil man diesen Gottesdiensten eine besondere „Wirksamkeit“ zuschrieb. Einzelnen Wochentagen wurden Ereignisse der Heilsgeschichte als Thema für eine Votivmesse zugeordnet. Zunächst wurde das Anliegen nur im Gebet Hanc igitur ("Nimm gnädig an, o Gott, diese Gaben") im Canon Missae formuliert, dann wurden zunehmend auch andere Teile des Messordo thematisch darauf ausgerichtet. Nach anfänglich größerer Gestaltungsfreiheit bei Votivmessen bildeten sich erst seit dem Ende des Mittelalters genauere Regelungen heraus.

Um einer drohenden Verdunklung des Kirchenjahres durch die Ausweitung der Votivmessen - vor allem in Form häufiger Privatmessen - entgegenzusteuern, nahm das Messbuch von 1570 Einschränkungen vor. Es erlaubte Votivmessen nur aus dringendem Grund ("urgenti de causa") und kannte Votivmessen für die einzelnen Wochentage und zu verschiedenen Anlässen ("pro diversis rebus").<ref>Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Aufl., Bd. 10, Sp. 909.</ref>

Heutige Praxis

Gegenwärtig wird unterschieden zwischen:

  • Messen zu bestimmten Feiern (Ritualmessen, (Missae rituales)) im Zusammenhang mit der Spendung von Sakramenten und bestimmter Sakramentalien
  • Messen und Orationen für besondere Anliegen, für die Kirche, für den Staat und die Gesellschaft, in öffentlichen und besonderen Anliegen (Bittgottesdienste)
  • Votivmessen von den Mysterien des Herrn, zu Ehren der seligen Jungfrau Maria, der Engel, eines Heiligen oder aller Heiligen
  • Messen für Verstorbene

Votivmessen können nicht stattfinden an den Hochfesten, den Advents-, Fasten- und Ostersonntagen, in der Osteroktav, an Allerseelen, am Aschermittwoch und in der Karwoche. Davon kann nur in einer echten Notlage (gravior necessitas) abgewichen werden.<ref>Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch (2002) Nr. 368-378; Artikel Votivmesse, in: Rupert Berger, Pastoralliturgisches Handlexikon, Freiburg 2008, 543–544.</ref>

Literatur

  • Anselm Ricker: Leitfaden der Pastoral-Theologie. 2., vermehrte Auflage. Heinrich Kirsch, Wien 1878, S. 244–246.

Anmerkungen

<references />

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