Triduum Sacrum

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Als Triduum Sacrum (lat. "heiliger Zeitraum von drei Tagen" bezeichnet man in der christlichen Liturgie heute den Zeitraum von der abendlichen heiligen Messe des Gründonnerstags - der Feier des Letzten Abendmahls - bis zur Vesper des Ostersonntags. Das ganze Triduum mit dem Karfreitag, dem Tag des Leidens und Sterbens des Herrn, dem Karsamstag als Tag der Grabesruhe des Herrn und dem Ostersonntag als Tag der Auferstehung des Herrn gilt als ein einziges Hochfest und bildet den "Höhepunkt des ganzen Kirchenjahres".<ref>Grundordnung des Kirchenjahres und des Neuen Römischen Generalkalenders 18, [1]</ref> Es führt in den liturgischen Büchern den Titel Sacrum Triduum Paschale Passionis et Resurrectionis Domini „Die heiligen drei österlichen Tage vom Leiden und von der Auferstehung des Herrn“.

Mit der Karwoche von Palmsonntag bis zum Nachmittag des Gründonnerstags bildet das Triduum Sanctum die "Heilige Woche" (in der alten Kirche auch "Große Woche", μεγἀλη ἑβδομάς megálē hebdomás, genannt).<ref>Martin Klöckener: Art. Karwoche I. Liturgie in: Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Auflage, Bd. 5, Sp. 1276.</ref>

Geschichte

Die frühchristliche Osterfeier bestand in einem einzigen nächtlichen Gottesdienst in der Nacht zum Ostersonntag, der Paschanacht. Er war liturgisch als Vigilfeier (Nachtwache) ausgestaltet - die "Mutter aller Vigilien" (mater omnium vigiliarum, Augustinus) -, beinhaltete die Matutin ("Trauerphase") und endete mit der morgendlichen Messfeier (anfangs ein freudiges Gedächtnis- und Agapemahl, als "Freudenphase")<ref>Hansjörg Auf der Maur: Feiern im Rhythmus der Zeit. Herrenfeste in Woche und Jahr (Gottesdienst der Kirche. Handbuch der Liturgiewissenschaft Teil 5), Verlag Friedrich Pustet, Regensburg 1983, S. 68; Martin Klöckener: Art. "Ostern II. Liturgisch-theologisch in: Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Aufl., Bd. 7, Sp. 1178</ref>) und den Laudes. Die Osternacht hatte bereits einen ausgedehnten Wortgottesdienst mit mehreren Lesungen, bei dem die biblischen Passions-und Auferstehungserzählungen als zentrale Perikope vorgetragen wurde, ferner eine Lichtfeier und die Tauffeier, die in den folgenden Jahrhunderten noch an Bedeutung zunahm. Der Paschafeier ging ein mehrtägiges Fasten voraus, der Freitag und Samstag vor Ostern waren durch ein Ganzfasten gekennzeichnet, hatten aber noch keine besonders akzentuierte Liturgie.<ref>Hansjörg Auf der Maur: Feiern im Rhythmus der Zeit. Herrenfeste in Woche und Jahr (Gottesdienst der Kirche. Handbuch der Liturgiewissenschaft Teil 5), Verlag Friedrich Pustet, Regensburg 1983, S. 67-76.</ref>

Seit etwa dem Ende des 4. Jahrhunderts entfaltete sich diese Osternachtfeier, und die Kirche beging jetzt den Freitag, Samstag und Sonntag als Gedenken an das Leiden, die Grabesruhe und die Auferstehung Christi. Ambrosius sprach um 386 vom triduum als den Tagen, an denen Christus litt, vom Leiden ausruhte und auferstand, Augustinus um 400 vom triduum crucifixi, sepulti, suscitati (den "drei Tagen des Gekreuzigten, Begrabenen, Auferweckten"). Augustinus kennt bereits einen Gedenkgottesdienst an den Tod Jesu am Freitag vor Ostern und einen zweiten Ostergottesdienst am Ostersonntag. Der Begriff "Pascha" (Ostern) war jedoch der Osternacht und dem Ostersonntag vorbehalten. In derselben Zeit bildeten sich auch liturgisch in einem "Historisierungs- und Dramatisierungsprozess" die "Heilige Woche" oder "Karwoche" und die nachfolgende Osteroktav heraus. Die einzelnen Tage wurden in der Tendenz liturgisch voneinander isoliert; bis ins - dem Konkreten zugeneigte - Mittelalter wurden die Einzeltage weiter ausgestaltet, und die Verbindung von Tod und Auferstehung (das "Pascha-Mysterium") geriet liturgisch aus dem Blick.<ref>Hansjörg Auf der Maur: Feiern im Rhythmus der Zeit. Herrenfeste in Woche und Jahr (Gottesdienst der Kirche. Handbuch der Liturgiewissenschaft Teil 5), Verlag Friedrich Pustet, Regensburg 1983, S. 76-78; Martin Klöckener: Art. "Ostern II. Liturgisch-theologisch in: Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Aufl., Bd. 7, Sp. 1178</ref>

Seit dem 6. Jahrhundert war in der Liturgie eine Verkürzung und Vorverlegung der Osternacht zu beobachten: Sie endete gegen Mitternacht, später fand sie am Samstagnachmittag und seit dem 15. Jahrhundert am Vormittag des Karsamstags statt. Papst Pius V. verbot 1570 die Messfeier nach der Mittagsstunde. Mit der Ausbreitung des Christentums nach Nordeuropa und dem dort üblichen Arbeitsrhythmus ging eine Verkürzung der Arbeitsruhe während der Osteroktav einher: An Osterdonnerstag war die Landarbeit wieder erlaubt. Im Hochmittelalter ist jetzt neben dem traditionellen Pascha-Triduum von Freitag bis Sonntag ein Ostertriduum von Montag bis Mittwoch nach Ostern zu beobachten. Durch Edikt von Papst Urban VIII. um 1642 sind nur noch Sonntag, Montag und Dienstag arbeitsfrei, es entwickelte sich ein "Auferstehungs-Triduum" (Ostersonntag - Montag - Dienstag) neben einem "Leidenstriduum" (Hoher Donnerstag - Karfreitag - Karsamstag). Seit 1970 wird die Zeit von Donnerstagabend bis einschließlich des Ostersonntags als Triduum Sanctum angesehen.<ref>Hansjörg Auf der Maur: Feiern im Rhythmus der Zeit. Herrenfeste in Woche und Jahr (Gottesdienst der Kirche. Handbuch der Liturgiewissenschaft Teil 5), Verlag Friedrich Pustet, Regensburg 1983, S. 84f. 135</ref>

Die heutige Form, in der das Triduum gefeiert wird, geht auf die Reform der Karwochenliturgie durch Papst Pius XII. zurück, der nach liturgiewissenschaftlichen Forschungen und den Bestrebungen der Liturgischen Bewegung zunächst 1951 die Liturgie der Osternacht ad experimentum reformierte und dann durch den Erlass der Ritenkongregation Maxima redemptionis nostrae mysteria vom 16. November 1955 die ganze Liturgie der Heiligen Woche in einem Ordo hebdomadae sanctae restitutus („Erneuerte Ordnung der Heiligen Woche“) mit Wirkung zu Ostern 1956 erneuerte.<ref>vatican.va, Ritenkongregation: Maxima redemptionis nostrae mysteria</ref> Wesentlich dabei war, dass die Hauptgottesdienste jetzt wieder zur hora competens („angemessenen Uhrzeit“) stattzufinden hatten, also abends und nachts (Gründonnerstag und Osternacht) bzw. zur Sterbestunde Jesu (Karfreitag).

Liturgie und Brauchtum

Liturgie

  • Das Stundengebet findet im ganzen Triduum Sacrum durchgehend zu den üblichen Zeiten statt und bringt durch seine Texte den Gehalt der Tage hervorragend zum Ausdruck.<ref>Hansjörg Auf der Maur: Feiern im Rhythmus der Zeit. Herrenfeste in Woche und Jahr (Gottesdienst der Kirche. Handbuch der Liturgiewissenschaft Teil 5), Verlag Friedrich Pustet, Regensburg 1983, S. 137</ref> Am Gründonnerstag und Karsamstag entfällt die Vesper. Die Matutin wird wegen der Lesungen aus den Klageliedern des Jeremias auch "Trauermette" genannt und seit der Liturgiereform an den Vormittagen von Donnerstag, Freitag und Samstag in der schmucklosen Kirche vollzogen; traditionell wird sie auch "Tenebrae" genannt. In Vesper und Laudes wird von Donnerstag bis Samstag als Responsorium nach der Kurzlesung der Christushymnus aus dem Philipperbrief gebetet oder gesungen ("Christus factus est", {{#ifeq: Brief des Paulus an die Philipper | Triduum Sacrum |{{#if: Phil|Phil|Brief des Paulus an die Philipper}}|{{#if: Phil |Phil|Brief des Paulus an die Philipper}}}} 2{{#if:8-9|,8-9}} EU

| BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}), und zwar von Mal zu Mal um einen halben Vers verlängert.

  • Am Abend des Gründonnerstags findet die Heilige Messe zur Erinnerung an die Stiftung der Eucharistie durch Jesus Christus im Idealfall als Konzelebration aller Priester der Gemeinde statt. Privat- und Gruppenmessen sind am Gründonnerstag nicht erlaubt. Die früher am Vormittag in den Bischofskirchen gefeierte Messe mit Weihe des Chrisams findet heute in der Regel an einem früheren Tag in der Karwoche statt.
  • Karfreitag und Karsamstag sind die einzigen Tage im Kirchenjahr ohne Eucharistiefeier. Am Freitag ist zur Sterbestunde Jesu am Nachmittag die „Feier vom Leiden und Sterben Christi“ mit Lesungen, Kreuzverehrung, Fürbitten und meist Kommunionspendung. Am Samstag, dem Tag der Grabesruhe Jesu, ist außer dem Stundengebet keinerlei Gottesdienst; es wird strenges Fasten und auch "eucharistisches Fasten" ohne Kommunionempfang gehalten, lediglich die Sterbekommunion kann als Wegzehrung gespendet werden.
  • Die Osternacht gehört bereits zur Liturgie des Ostersonntags. Die Heilige Messe soll idealer Weise erst gegen Mitternacht beginnen. Eine zweite feierliche Messfeier findet am Tag statt, das Triduum Sacrum endet mit der feierlichen Vesper am Ostersonntag.

Brauchtum

  • Die Anbetung des nach der Abendmahlsmesse aus der Kirche an einen geeigneten Ort getragenen Allerheiligsten dauert in der Regel bis Mitternacht ("Heilige Stunde"), kann aber auch über die ganze Nacht ausgedehnt werden.
  • Nach dem Gloria der Gründonnerstagsmesse verstummen die Altar- und Kirchenglocken bis zum Gloria in der Osternacht, statt dessen sind Klappern oder Ratschen zu hören. In manchen Regionen ersetzen Ministranten den Stundenschlag vom Kirchturm oder das Angelus-Läuten, indem sie mit Klappern durch den Ort ziehen.
  • Am Vormittag des Karfreitags wird vielerorts der Kreuzweg gebetet. Am bekanntesten ist der Kreuzweg des Papstes im Kolosseum in Rom.
  • An die Karfreitagsliturgie schließt sich mancherorts, so in Trier, der Ritus einer "Grablegung" an: das Kreuz wird in ein "Heiliges Grab" übertragen und kann dort bis zum Abend des Karsamstags zum stillen Gebet aufgesucht werden.

Literatur

  • Eva-Maria Faber: Art. Triduum in: Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Auflage, Bd. 10, Sp. 220.
  • Hansjörg Auf der Maur: Feiern im Rhythmus der Zeit. Herrenfeste in Woche und Jahr (Gottesdienst der Kirche. Handbuch der Liturgiewissenschaft Teil 5), Verlag Friedrich Pustet, Regensburg 1983, ISBN 3-7917-0788-4.

Päpstliches Schreiben

Anmerkungen

<references />