Traditionis custodes

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Traditionis custodes (lateinisch: Als Wächter der Tradition) ist ein Motu proprio von Papst Franziskus vom 16. Juli 2021 über die Liturgie der heiligen Messe im Römischen Ritus, insbesondere über deren Feier in der Form vor der Liturgiereform von 1970 (vor dem Erscheinen des Missale Romanum Papst Pauls VI.) Es ist benannt nach seinem Incipit.
Traditionis custodes (Wortlaut)

Inhalt des Motu proprio

Mit dem Motu proprio entschied Papst Franziskus, dass die liturgischen Bücher von 1970 in den von den Päpsten Paul VI. und Johannes Paul II. herausgegebenen Fassungen „einzige Ausdrucksform der lex orandi des Römischen Ritus“ sind (Art. 1). „Die vorausgehenden Normen, Instruktionen, Gewährungen und Gewohnheiten […] sind außer Kraft gesetzt.“ (Art. 8); damit werden die Regelungen von Johannes Paul II. (Ecclesia Dei, 1988) und Benedikt XVI. (Summorum Pontificum, 2007) ausdrücklich außer Kraft gesetzt, so dass nicht mehr legitimer Weise von der Sonderform eines „Usus extraordinarius“ (‚außerordentliche Praxis‘) im Unterschied zu einem „Usus ordinarius“ (‚ordentliche Praxis‘) gesprochen werden kann.

Die Feier der Messe nach dem Missale Romanum von 1962, vor der Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils, wird nur noch in Einzelfällen geduldet und ist an bestimmte eng gefasste Bedingungen geknüpft.

Zentral ist die Zuweisung der rechtlichen Kompetenz für die Ordnung des liturgischen Lebens der Kirche an den jeweiligen Diözesanbischof, der allein die Verwendung des Missale Romanum von 1962 in der Diözese gemäß den Richtlinien des Apostolischen Stuhls genehmigen kann (Art. 2). Der Bischof ernennt einen geeigneten Priester als seinen Beauftragten für diesen Bereich, der für die Feiern und die seelsorgerische Betreuung der Gruppen von Gläubigen verantwortlich ist, die die Messe nach dem Missale vor der Reform von 1970 feiern. Er soll über ausreichende Lateinkenntnisse verfügen und „von einer lebendigen pastoralen Liebe und einem Sinn für die kirchliche Gemeinschaft beseelt sein.“ (Art. 3,4).

Wenn Gruppen nach dem Missale vor der Reform von 1970 feiern wollen, muss der Ortsbischof überprüfen, ob Gläubige und Priester „die Gültigkeit und Rechtmäßigkeit der liturgischen Reform gemäß den Weisungen des Zweiten Vatikanischen Konzils und des Lehramts der Päpste nicht ausschließen“ (Art. 3,1) Der Bischof benennt Orte und Tage, wo und an denen diese Gottesdienste stattfinden können. In Pfarrkirchen dürfen solche Messfeiern nicht stattfinden (Art. 3, 2 und 3). Die Lesungen werden dabei in der Volkssprache in der jeweils von der Bischofskonferenz approbierten Übersetzung verkündet (Art. 3,3).

Neue Gruppen und neue Personalpfarreien, in denen die alte Form praktiziert wird, dürfen nicht mehr gegründet bzw. errichtet werden. Bestehende Personalpfarreien, wie sie Papst Benedikt XVI. in Summorum Pontificum (Art. 10) konzediert hatte, sollen nur beibehalten werden, wenn ihre „tatsächliche Nützlichkeit für das geistliche Wachstum“ geprüft wurde (Art. 3, 5 und 6).

Um als Priester für dieses Amt geeignet und befähigt zu sein, das Missale Romanum vor der Reform von 1970 zu verwenden, solle er über Kenntnisse der lateinischen Sprache verfügen, die es ihm ermöglichen, die Rubriken und liturgischen Texte vollständig zu verstehen. Er solle von einer lebendigen pastoralen Liebe beseelt und einen Sinn für die kirchliche Gemeinschaft besitzen. Es sei notwendig, dass dem verantwortlichen Priester nicht nur die würdige Feier der Liturgie, sondern auch die pastorale und geistliche Betreuung der Gläubigen am Herzen liege. Neugeweihte Priester, die Privatmessen nach dem Missale Romanum von 1962 zelebrieren wollen, bedürfen der Genehmigung des Bischofs, der hierfür den Heiligen Stuhl konsultieren muss (Art. 4). Priester, die bereits in der alten Form zelebrieren, müssen die Genehmigung des Bischofs neu erbitten (Art. 5).

In der Römischen Kurie zuständig sind das Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung und das Dikasterium für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens (Art. 6 und 7).

Begleitschreiben

Der Papst erläuterte die Gründe für seine Entscheidung in einem ausführlichen Begleitbrief, der an die Bischöfe der Welt gerichtet ist. Er würdigt die Absicht Johannes Pauls II., den Gebrauch des Missale von 1962 zu genehmigen, um ein Schisma mit der von Erzbischof Lefebvre geführten Bewegung abzuwenden und die Einheit der Kirche wiederherzustellen. Benedikt XVI. habe dann den Sachverhalt 2007 neu regeln müssen, um eine allzu freie Verwendung des Ritus von 1962 abzumildern, die zu einem parallelen Gebrauch beider Formen geführt hätte. Benedikt sei überzeugt gewesen, dass durch die Zulassung der forma extraordinaria, die von Gruppen von Gläubigen inständig erbeten worden sei, „einer der wesentlichen Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils nicht in Zweifel gezogen würde und damit seine Autorität unterwandert würde“; die Angst vor Spaltungen in den Pfarrgemeinden habe er für unbegründet gehalten, denn „beide Formen des Usus des Ritus Romanus“ könnten sich „gegenseitig befruchten“.

Tatsächlich habe aber eine Konsultation der Bischöfe, die 2020 durchgefüphrt wurde, ergeben, dass zu beobachten sei, dass von den Zugeständnissen seiner Vorgänger ein „falscher Gebrauch“ gemacht worden sei; in den Worten und Haltungen vieler Befürworter der Tridentinischen Messe bestehe ein enger Zusammenhang zwischen der „Entscheidung, nach den vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil gültigen liturgischen Büchern zu zelebrieren, und der Ablehnung der Kirche und ihrer Einrichtungen im Namen dessen, was sie für die ‚wahre Kirche‘ halten“. „Es handelt sich um ein Verhalten, das der Gemeinschaft widerspricht und jenen Drang zur Spaltung nährt […], gegen den sich der Apostel Paulus entschieden gewandt hat“, schreibt der Papst; der „instrumentelle Gebrauch des Missale Romanum von 1962“ durch die Verfechter der alten Messe sei „von einer wachsenden Ablehnung nicht nur der Liturgiereform, sondern des Zweiten Vatikanischen Konzils“ gekennzeichnet und werde begründet mit der unhaltbaren Behauptung, das Konzil habe „die Tradition und die ‚wahre Kirche‘ verraten“.

Die Bischöfe werden aufgefordert, sich für eine Rückkehr zu einer einheitlichen Form der Feier einzusetzen und dazu die Realität der Gruppen, die mit dem Missale Romanum von 1962 feiern, zu überprüfen. Es gelte „für das Wohl derer zu sorgen, die in der vorhergehenden Zelebrationsform verwurzelt sind und Zeit brauchen, um zum Römischen Ritus zurückzukehren“, aber zugleich „die Errichtung von Personalpfarreien einzustellen, die mehr vom Wunsch und Willen einzelner Priester abhängen als vom Bedürfnis des ‚heiligen Volkes Gottes‘“.

Den verpflichtenden Charakter des erneuerten Missale Romanum bekräftigt er, indem er „Missbräuche der einen und der anderen Seite bei der Feier der Liturgie“ kritisiert, also auch solche in der vom Konzil erneuerten Liturgie, etwa dass das neue Missale „als Ermächtigung oder gar Verpflichtung zur ‚Kreativität‘ aufgefasst“ werde und „oft zu kaum erträglichen Entstellungen der Liturgie“ geführt habe; er zitiert dabei eine Einschätzung seines Vorgängers Benedikt XVI. Den Diözesanbischöfen trägt er auf, dafür zu sorgen, „dass jede Liturgie mit Würde und in Treue zu den nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil promulgierten liturgischen Büchern gefeiert wird ohne exzentrisches Gehabe, das leicht in Missbrauch abgleitet“.

Stellenwert der Neuregelung

Die Bestimmungen des Motu proprio sind disziplinärer, nicht dogmatischer Natur und können von jedem künftigen Papst auch wieder modifiziert werden<ref>"Statt den Geruch der Schafe annehmen, schlägt der Hirte hier mit seinem Stab kräftig auf sie ein" Kath.net am 19. Juli 2021 von Kardinal Gerhard Müller</ref>, wie es auch für Ecclesia Dei Johannes Pauls II. und Summorum Pontificum Benedikts XVI. galt.

Der Präfekt der Liturgiekongregation, Erzbischof Arthur Roche, erläuterte am 4. August 2021, dass das Ziel des Motu Proprio die Abschaffung aller zuvor gewährter Ausnahmegenehmigungen sei, von der Liturgiereform von Papst Paul VI. abzuweichen. In seinem Schreiben betonte er, dass Paul VI. mit seiner Liturgiereform nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil alle älteren Formen abgeschafft habe, und Papst Franziskus habe nun die von seinen beiden Vorgängern gewährten Ausnahmen und Zugeständnisse abgeschafft. "Pastorale Klugheit" könne nur für eine "sehr begrenzte Zeit" bis zur vollständigen Umsetzung angewandt werden und mit dem klaren Ziel, die Abschaffung aller vorherigen Ausnahmeregeln umzusetzen, so das Schreiben. "Alles, was im neuen Gesetz steht, ist darauf ausgerichtet, zur vom Zweiten Vatikanum vorgesehenen Liturgie zurückzukehren und sie zu stabilisieren", betont Roche. Laut Roche bezieht sich der Begriff "Gruppen" auf "Personalpfarreien, die zuvor als Zugeständnis errichtet wurden, um die vorherige Liturgie zu feiern, und auf Versammlungen von Menschen, die sich bisher regelmäßig getroffen haben, um die Eucharistie nach dem Missale Romanum von 1962 zu feiern".<ref>Liturgiepräfekt: Künftig keine liturgischen Ausnahmeregeln mehr Katholisch.de am 8. November 2021</ref>

Der schwedische Kardinal und Erzbischof von Stockholm, Anders Arborelius, sagte im Interview mit kath.net im Februar 2023, es gebe in Schweden nur eine kleine Gruppe Katholiken - meistens schwedische Konvertiten -, die gern die heilige Messe von 1962 feiern wollten. Dafür hätten einige Priester die Genehmigung bekommen, in Kirchen die Messe in dieser Form zu feiern, die nicht Gemeindekirchen sind. Zwar gebe es einige Spannungen, aber es seien nur wenige Gläubige, die sich dafür interessierten.<ref>„Natürlich ist es eine Sorge, dass es in Deutschland und auch anderswo solche Schwierigkeiten gibt“, kath.net, 20. Februar 2023.</ref>

Zur Begründung der von ihm erlassenen Einschränkungen erklärte Papst Franziskus im Mai 2023, er habe gesehen, „dass die guten pastoralen Maßnahmen, die von Johannes Paul II. und Benedikt XVI. ergriffen wurden, ideologisch genutzt wurden, um rückwärts zu gehen“; diese Rückwärtsbewegung, die nicht in der pastoralen Vision seiner Vorgänger enthalten gewesen sei, müsse gestoppt werden.(katholisch.de: Papst Franziskus: "Alte Messe" missbraucht – Einschränkung notwendig, 10. Mai 2023 [1])

Ausnahme für die Priesterbruderschaft St. Petrus

Papst Franziskus bekräftigte in einem Schreiben vom 11. Februar 2022 das Recht der Priesterbruderschaft St. Petrus FSSP, die liturgischen Bücher von 1962 zu verwenden. Am 4. Februar 2022 hatte er Pater Benoît Paul-Joseph, Oberer des französischen Distrikts, und Pater Vincent Ribeton, Regens des Priesterseminars St. Petrus in Wigratzbad in Privataudienz empfangen. Bei der Schilderung der Entstehungsgeschichte der Bruderschaft im Jahr 1988 zeigte sich der Papst beeindruckt vom mutigen Schritt der Gründer, von ihrem Vertrauen in die Kirche und ihrer Treue zum Römischen Pontifex. Er betonte, dass diese Gesinnung „bewahrt, geschützt und ermutigt“ werden müsse.<ref> https://petrusbruderschaft.de/pages/themen/bruderschaft/paepstliches-dekret.php , abgerufen am 22. Februar 2022</ref>

Rezeption

Nach Einschätzung mehrerer Vatikan-Berichterstatter deutet die Erstveröffentlichung der Texte in Italienisch und Englisch darauf hin, dass die traditionelle lateinische Messe „vor allem im anglo-amerikanischen Raum genutzt wird, um Spaltung zu säen“; die mit Abstand meisten Orte, an denen Messen in der alten Form angeboten würden, gebe es in den Vereinigten Staaten.<ref>katholisch.de: Wie das Papstschreiben zur "Alten Messe" weltweit aufgenommen wurde, 20. Juli 2021.</ref>

In den USA sind zum Teil heftige Reaktionen seitens der Befürworter der Liturgie von 1962 zu beobachten. Die US-amerikanische Journalistin Heidi Schlumpf, Chefredakteurin von National Catholic Reporter, sagte im Interview mit dem Kölner Domradio, der alte Ritus sei populär; in den USA gebe es sechs Prozent aller Katholiken weltweit, aber mit 658 Gemeinden 40 Prozent der Orte mit der „alten“ Messfeier. Schlumpf erklärte, in den USA und auch in anderen Ländern bestehe das Problem, „dass der alte Ritus zu einem Symbol wird. Ein Symbol für eine Art konservativen Katholizismus, der auch ins Extreme geht. Einige wollen sich damit von Papst Franziskus abgrenzen oder politisch der Republikanischen Partei annähern“ und machten die „alte Messe“ zu einer „Ideologiefrage“; auf diese Strömungen und Gedankengänge habe der Papst mit seinem Motu Proprio auch eingehen wollen. Mehrere konservative Bischöfe in den USA übten deutliche Kritik an dem Papstbeschluss; sie fassten das Motu proprio als „Kriegserklärung“ auf und wollen die Messfeiern in ihren Diözesen nicht einschränken; einige Bischöfe erlaubten sogar – entgegen der päpstlichen Anordnung – Messfeiern nach dem 1962er-Missale in Pfarrkirchen. Der Erzbischof von San Francisco, Salvatore Cordileone, will einmal im Monat die „Tridentinische Messe“ in der Kathedrale von San Francisco anbieten, weil eine entsprechende Nachfrage der Gläubigen bestehe.<ref>Vorlage:Internetquelle</ref> Der Bischof von Washington, Kardinal Wilton Gregory, verbot hingegen eine für den 14. August im Washingtoner Nationalheiligtum der Unbefleckten Empfängnis geplante Messfeier im Usus antiquior.<ref>Vorlage:Internetquelle</ref><ref>Vorlage:Internetquelle</ref>

Martin Klöckener wies darauf hin, dass den Bischöfen durch Traditionis custodes die weitreichende Kompetenz des Ortsordinarius als Hüter und Garant der Überlieferung der Kirche und als „sichtbares Prinzip und Fundament der Einheit in ihren Teilkirchen“, wie sie sie das Zweite Vatikanische Konzil gewollt hatte<ref>Lumen gentium, Art. 23.</ref>, zurückgegeben wurde, nachdem sie ihnen durch Papst Benedikts Motu proprio von 2007 in dem zentralen Punkt der Verantwortung für die Liturgie in ihren Diözesen entzogen worden war.<ref name="Klöckener kath.ch" /> Der Liturgiewissenschaftler Helmut Hoping erkennt hinter dem Motu proprio die Erkenntnis des Papstes, dass der Versuch einer liturgischen Versöhnung, den Benedikt XVI. mit Summorum Pontificum unternommen habe, gescheitert sei; Hoping kritisiert, dass die Antworten der Bischöfe auf die Umfrage zur Praxis von Summorum Pontificum nicht veröffentlicht worden seien, so dass „die Triftigkeit des päpstlichen Urteils schwer zu überprüfen“ sei.<ref name="Hoping" /> Ähnlich sieht es auch der Journalist Markus Grulich in der katholischen Wochenzeitung Die Tagespost, da mit einer Veröffentlichung der Umfrageergebnisse die Situation belegt theologisch und rechtlich besser eingeschätzt werden könnte. Die von Papst Franziskus angesprochene Ablehnung des Zweiten Vatikanischen Konzils und der Liturgiereform entsprächen nicht der Intention Benedikts XVI., und dessen Hoffnung einer gegenseitigen Befruchtung der beiden Formen des römischen Ritus scheine sich universalkirchlich nicht erfüllt zu haben, auch wenn es im deutschen Sprachraum anders aussehen möge.<ref>Vorlage:Internetquelle</ref>

Für den Liturgiewissenschaftler Martin Stuflesser gehört der Streit um die Form der Messfeier zu den „liturgischen Nebenkriegsschauplätzen“; manchen Anhängern der vorkonziliaren Liturgie gehe es nicht um die Liturgie, sondern um das Kirchenbild, die Ekklesiologie und das Amtsverständnis sowie die Kritik am gesamten Kurs von Papst Franziskus. Das Motu proprio sei eine legitime Reaktion des Papstes als Inhaber des höchsten Lehramts darauf.<ref>Vorlage:Internetquelle</ref>

Auch Volker Resing, Chefredakteur der Zeitschrift Herder Korrespondenz, äußerte die Beobachtung, dass die Alte Messe in der Kirche Fliehkräfte freigesetzt habe, die die Kirche stark polarisierten. Das Motu proprio von Papst Franziskus deutet er als „Signal für die Mitte und die Einheit des Katholischen, die verloren zu gehen drohte“.<ref>Volker Resing: Tradition und Mitte. In Herder Korrespondenz 8/2021, S. 1.</ref> Der Kirchenrechtler Gero Weishaupt vertrat dagegen die Auffassung, dass Traditionis custodes die Spaltung vertiefen könne und nicht versöhnen werde, da „die Vorbehalte, die traditionsverbundene Katholiken ohnehin schon gegenüber Papst Franziskus haben“, durch das neue Kirchengesetz noch verstärkt würden.<ref>Vorlage:Internetquelle</ref> <ref name= "domradio 2021-07-21">Vorlage:Internetquelle</ref>

Im August 2021 stellte der ehemalige Kurienbischof Carlo Maria Viganò das Motu proprio in der in Kanada erscheinenden politisch weit rechts stehenden News-Plattform LifeSiteNews in den Kontext von Verschwörungsmythen. Er behauptete, ein „tiefer Staat“ und eine „tiefe Kirche“ seien auf parallelen Wegen unterwegs zu einer „Neuen Weltordnung“. In der römisch-katholischen Kirche habe dieser Prozess begonnen, als mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil freimaurerische Ideen in die Kirche gekommen seien, auf deren Grundlage die Kirche fundamental umgebaut werde. Viganò wirft in dem Text Papst Franziskus vor, dass er die Kirche auch durch Traditionis custodes zu einer progressiven „Welteinheitsreligion“ verändern wolle; das Motu proprio sei ein weiterer Schritt, um die Tradition zugunsten der neuen, progressiven Ideologie zurückzudrängen.<ref>In deutscher Übersetzung von dem privaten Online-Magazin kath.net verbreitet. Vorlage:Internetquelle</ref>

Der deutsche Kirchenrechtler Georg Bier begrüßte Traditionis custodes im August 2021 als Stärkung der Diözesanbischöfe und Rückgabe von Befugnissen, die zu deren ureigener Verantwortung gehörten. Laut Bier werde die Vorrangstellung des Messbuchs von 1969 wieder deutlicher und stärker betont; alles außer dieser einen Ausdrucksform des römischen Ritus beruhe auf Ausnahmegenehmigungen. Der Papst wolle keine Parallelstrukturen zu den Pfarrgemeinden.<ref>Bekämpfung von Parallelstrukturen. Domradio, 10. August 2021, abgerufen am 12. August 2021</ref>

Der Erzbischof von Chicago, Kardinal Blase Cupich, nannte in einem Blogbeitrag am 1. November 2021 drei Leitprinzipien, die Papst Franziskus beim Erlass des Motu proprio bewegt hätten: die Einheit der Kirche zu fördern, die Reformen des Zweiten Vatikanischen Konzils als authentisches Handeln des Heiligen Geistes in der Kontinuität der Tradition der Kirche deutlich zu machen und die Rolle des Diözesanbischofs als obersten Liturgen in seinem Bistum zu stärken.<ref>Vorlage:Internetquelle</ref>

Bezugnehmend auf die Auseinandersetzungen zwischen kirchlichen „Traditionalisten“ und „Progressisten“ im Anschluss an Traditionis custodes rief der römische Kirchenhistoriker und Kardinal Walter Brandmüller im Dezember 2021 in einem Beitrag für Die Tagespost zu Toleranz und gegenseitigem Respekt auf; eine „Messe aller Zeiten“ habe es nie gegeben; im Verlauf der Jahrhunderte hätten sich in den verschiedenen geographischen und kulturellen Räumen jeweils eigene Riten ausgebildet, die in ihrer liturgischen Gestalt verschieden, im Kern jedoch identisch seien. Allerdings könne auch Wandel nicht übers Knie gebrochen werden, sondern müsse organisch wachsen. Bei der Liturgie sei nicht die äußere Form entscheidend, sondern mit welcher „Gewissenhaftigkeit, Sorgfalt, Andacht und Würde“ die heilige Messe gefeiert werde.<ref>Brandmüller: Innerkirchlichen Streit um die Liturgie beilegen. Vorabmeldung. In: Die Tagespost, 7. Dezember 2021</ref>

Der Präfekt des vatikanischen Dikasteriums für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Arthur Roche, sagte am 17. Juni 2022 in einem Interview mit Vatican News, die Form der Messfeier dürfe keine Frage der persönlichen Entscheidung sein. Der in heutiger Zeit zunehmende Individualismus dürfe nicht auf den Bereich der Liturgie übergreifen, denn es gebe nur ein liturgisches Gesetz für die ganze Kirche: „Wir feiern als Gemeinschaft, da die gesamte Kirche und die Kirche durch die Jahrhunderte hindurch immer die Form der Liturgie geregelt hat, die sie für eine bestimmte Zeit für angemessener hielt.“ Die „Kämpfe“ um die „alte Messe“ seien eine „Tragödie“, denn die Eucharistie sei wesentlich das Sakrament, das die Kirche eint. Den Widerstand konservativer Kreise gegen eine fortschreitende Entwicklung der Liturgie bezeichnete Roche als „eine sehr ernste Angelegenheit, auf die der Papst in seinem Dokument über die Liturgie, Traditionis custodes, hingewiesen hat“; „es gab nie eine Kontroverse über die Liturgie in der Art, wie wir sie heute erleben, zum Teil weil es nie zuvor zwei Versionen des Römischen Messbuchs gab“.<ref>Vorlage:Internetquelle</ref>

Kritik an der Entscheidung des Papstes

Lehramtliche Texte

Weblinks

Weblinks zu Responsa ad dubia

Anmerkungen

<references />