Slavenapostel (Wortlaut)

Aus kathPedia
Zur Navigation springenZur Suche springen
Rundschreiben

der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung
im Pontifikat von Papst
Johannes Paul II.
An die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen
über die Feier des heiligen Kyrill und Method in Europa
18. Januar 1981

(Offizieller lateinischer Text: Notitiae 17 [1981] 72f)

(Quelle: Dokumente zur Erneuerung der Liturgie, Band 2, Dokumente des Apostolischen Stuhls 4.12.1973 – 3.12.1983; Herausgegeben von Martin Klöckener und Heinrich Rennings, S. 518, Randnummern 4054e-4054i [nach dem „Enchiridion Documentorum Instaurationis Liturgicae] Butzon & Bercker Verlag 1997, [ISBN 3-7666-0077-X] und Universitätsverlag Freiburg Schweiz [ISBN 3-7278-1102-1] Eigene Übersetzung)

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Ein Jahrhundert nach Veröffentlichung der Enzyklika Grande munus, mit der Papst Leo XIII. die Aufnahme des Festes der heiligen Cyrill und Methodius in den Kalender der katholischen Kirche anordnete, und elf Jahrhunderte nach dem Schreiben lndustriae tuae Papst Johannes VIII., mit dem er den Gebrauch der slawischen Sprache in der heiligen Liturgie lobte und empfahl, hat Papst Johannes Paul II. durch das Apostolische Schreiben Egregiae virtutis vom 31. Dezember 1980 die heiligen Cyrill und Methodius zu Schutzpatronen ganz Europas bei Gott erhoben und sie dazu erklärt, verbunden mit allen Ehren und liturgischen Privilegien, den Hauptpatronen von Orten Rechtmäßigerweise zukommen.

Anlässlich der Mitteilung dieser neuen Anordnung hält es diesen Dikasterium für angebracht, einige diesbezügliche Hinweise zu geben, die in allen Teilen Europas zu beachten sind:

1. Die Feier der heiligen Cyrill, Mönch, und Methodius, Bischof, soll ab dem laufenden Jahr 1981 im Rang eines Festes begangen werden. Denn die heiligen Cyrill und Methodius werden wie der heilige Benedikt von nun an als Patrone Europas verehrt.

Der neue Rang der Feier soll in allen Direktorien für die Feier der Messe und des Stundengebetes eingetragen werden, die zum Gebrauch in den Diözesen und Ordensgemeinschaften herausgegeben werden. Derselbe Eintrag soll zukünftig in neuen liturgischen Büchern, die in Verantwortung der Bischofskonferenzen erscheinen, geschehen.

2. Der neue Rang der Feier bringt keine Änderung des Festtermins im Römischen Kalender, dem 14. Februar, mit sich.

3. Bei den Texten der Messfeier und des Stundengebetes vom Tage ist Folgendes zu beachten:

a) in der Messe wird das "Gloria" verwendet.

- die Lesungen werden wie im Lektionar für diesen Tag vorgesehen genommen;

b) im Stundengebet:

- in der Lesehore, in den Laudes und in der Vesper wird wie an Hochfesten verfahren;

- in der Mittleren Hore, d. h. der Terz, Sext und Non, werden der Hymnus vom Festtag, die Psalmen mit ihren Antiphonen hingegen vom Wochentag genommen; die Kurzlesung aus dem Commune für Hirten der Kirche; als Schlussoration die Eigenoration;

- die Komplet wird vom betreffenden Wochentag genommen.

4. Wo die heiligen Brüder gemäss Partikularrecht an einem anderen Tag oder in einem anderen Rang rechtmäßig gefeiert werden, sollen sie auch zukünftig am bisherigen Termin und im bisherigen Rang gefeiert werden.

James Ronald Kardinal Knox
Präfekt
Virgilio Noè
Sekretär