Sanctus pontifex (Wortlaut)

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Erklärung
Sanctus Pontifex Pius X

Heilige Kongregationen für die Disziplin der Sakramente und Kongregation für den Klerus
im Pontifikat von Papst
dass die Beichte der Erstkommunion der Kinder vorauszuschicken ist
24. Mai 1973

(Offizieller lateinischer Text: AAS 65 [1973] 410: Sanctus pontifex (verba))

(Quelle: Hl. Kongregation für den Klerus, Allgemeines Katechetisches Direktorium, Übersetzung mit Erlaubnis der Hl. Kongregation besorgt von Raphael von Rhein durchgesehen von Grete Schött, Verlag Parzeller Fulda 1973, S. 101 (112 Seiten, Imprimatur Fulda, den 5. September 1973 Plettenberg, Generalvikar, ISBN 3 7900 0045 X).

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Der heilige Papst Pius X. hat mit dem Dekret "Quam singulari" vom 8. August 1910 (AAS, pp. 577-583), unter Berufung auf die Vorschrift des Kanon XXI des 4. Laterankonzils DS 812), angeordnet, dass die Kinder schon vom Unterscheidungsalter an die Sakramente der Buße und der Eucharistie empfangen sollen. Dieses Gebot wurde in der ganzen Kirche in die Praxis eingeführt und trug für das christliche Leben wie auch für das geistige Streben nach Vollkommenheit reiche Früchte und trägt sie bis jetzt.

Nun bekräftigt der "Nachtrag" (Addendum) zum "Allgemeinen katechetischen Direktorium", das von der Heiligen Kongregation für den Klerus am 11. April 1971 veröffentlicht wurde ([AAS]], 1972, pp. 97-176), diese Gewohnheit, das Sakrament der Buße der Erstkommunion der Kinder vorausgehen zu lassen, mit folgenden Worten: "Unter Erwägung aller Umstände, angesichts der gemeinsamen und allgemeinen Praxis, die freilich nicht ohne Erlaubnis des Apostolischen Stuhles aufgehoben werden kann, und nach Anhörung der Bischofskonferenzen hält der Heiligen Stuhl es für dienlich, dass der in der ganzen Welt geltende Brauch, die Beichte der Erstkommunion vorauszuschicken, beibehalten wird" (n. 5)2).

Das gleiche Dokument hat sich mit einigen neuen Formen der Praxis, die hier und da eingeführt wurden, den Empfang der Eucharistie ohne Bußsakrament zu gestatten, befasst und hat zugelassen, dass jene Experimente eine Zeitlang fortgesetzt werden könnten "nach vorheriger Rücksprache mit dem Apostolischen Stuhle und ... eines Sinnes mit ihm" (a. a. 0.)3).

Nach sorgfältiger Überlegung, und die Wünsche der Bischöfe vor Augen, erklären die Heiligen Kongregationen für die Disziplin der Sakramente und für den Klerus mit Billigung des Papstes Paul VI. in diesem Dokument, dass den Experimenten dieser Art, nachdem jetzt zwei Jahre vergangen sind, mit dem auslaufenden Schuljahr 1972/73 ein Ende gesetzt und demgemäß überall und von allen das Dekret "Quam singulari" befolgt werden muss.

Gegeben zu Rom, den 24. Mai 1973

Antonius Kardinal Samoré,
Präfekt
Johannes I. Kardinal Wright,

Präfekt