Perlectae a nobis (Wortlaut)

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Apostolischer Brief
Perlectae a nobis

von Papst
Leo XIII.
an Kardinal-Erzbischof von Paris
über die unbilligen Verfügungen der französischen Regierung gegen die religiösen Ordensgenossenschaften

22. Oktober 1880

(Quelle:Leo XIII., Lumen de coelo I, - Bezeugt in seinen Allocutionen, Rundschreiben, Constitutionen, öffentlichen Briefen und Akten, Buch und Verlag Rudolf Brzezowsky & Söhne Wien 1889, S. 215-220, in Fraktur abgedruckt)

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Geliebter Sohn!
Gruss und Apostolischen Segen.

Gerne haben Wir die Schreiben gelesen, welche Du, Unser geliebter Sohn, aus Anlass der Dekrete vom 29. März gegen die Kollegien der so genannten nicht anerkannten Ordensgenossenschaften an den Präsidenten der Republik, an den Präsidenten des Ministerrates und neuestens an den Minister des Innern gerichtet hast; denn in diesen Schreiben ist nicht wenig empfehlenswert. Deine mit ausnehmender Liebe gepaarte Standhaftigkeit, weil Du freimütig und doch ruhig dartust, dass überall da, wo die Freiheit der Katholischen Kirche besteht, die religiösen Orden von selbst entstehen, dass sie wie aus einem Stamme hervortreiben und sozusagen aus der Kirche geboren werden, und dass sie ferner in diesen Zeitläuften sehr notwendige Hilfstruppen seien, deren Sorgfalt und Fleiß die Bischöfe sowohl in der Verrichtung des Gottesdienstes, als zur Erhebung des Menschen durch die christliche Liebe gar zweckmäßig und nützlich verwenden. Und auch das zeigst Du unter Anderen meisterhaft, dass es keine Staatsform gebe, welcher die Ordensgenossenschaften feindlich wären oder widerstreben würden, wie es aber gar sehr im Interesse der öffentlichen Ruhe liege, dass so vielen schuldlosen Bürgern die volle Freiheit bleibe, ruhig und friedlich zu leben, dass es endlich den Männern, welche für das Wohl des Volkes sorgen, nicht gut anstehe, wenn für das Wohl des Volkes sorgen, nicht gut anstehe, wenn es scheint, sie wollen von der Allen gemeinsamen Religion abweichen und den von der Vätern und Vorfahren ererbten katholischen Glauben feindlich verfolgen.

Dieselbe Gesinnung und dasselbe Urteil hatten die übrigen Bischöfe Frankreichs für jene Unheilvollen Dekrete. Denn alle übernahmen öffentlich und eifrig mit höchst rühmlicher Stärke und Mäßigung die Verteidigung die Verteidigung der religiösen Orden und erkannten darin die Erfüllung einer gerechten und schuldigen Pflicht. Denn sie fühlen, wie es auch in der Tat ist, dass die Größe der bevorstehenden Übel nicht bloß der Kirche zur Trauer gereichen. sondern auch Frankreich mit nicht geringen Anteil bedrohen, freien Bürgern Unrecht zufügen und der öffentlichen Ruhe Gefahr bringen werden.

Und in der Tat hat jene ausgezeichneten Männer, gegen deren Häupter man die Kraft der Gesetze verschärfen wollte, die Kirche selbst geboren und mit mütterlicher Sorgfalt zu jeglicher Zier der Tugend und der Humanität auferzogen? Und unter mehr als einem Titel verdankt ihnen die bürgerliche Gesellschaft gar viel, da sie sowohl durch die Heiligkeit der Sitten die Herzen der Menge zum Rechten anzuspornen, als die heiligen und die Profan-Wissenschaften durch die Fülle ihrer Gelehrsamkeit zu Ehren zu bringen und endlich das Erbgut aller vortrefflichen Künste durch die bleibenden Früchte ihres Geistes zu bereichern pflegten. Und in den Zeiten, wo der grösste Priestermangel herrschte, gingen aus den Klöstern ganze Scharen geweihter Arbeiter voll Weisheit und Eifer hervor, welche die Bischöfe in der Heranbildung der Herzen zur Frömmigkeit bei der Ausbreitung der evangelischen Lehre und bei der Unterweisung der Jugend in den Wissenschaften und den guten Sitten unterstützen.

Zu denen aber, welche zur Verkündigung des Evangeliums zu den wilden Völkern gesendet worden, haben die Frankreich bestehenden Ordenshäuser immer eine sehr große Zahl beigetragen, welche grosse Mühsale für den katholischen Glauben erduldeten und zugleich mit dem christlichen Evangelium den Namen und den Ruhm der Franzosen zu entfernten Völkern trugen. Es gibt beinahe keine Art von Unglück im menschlichen Dasein, welches die Ordensgenossen nicht zu lindern, keinen Fall, den man als Kalamität zuu bezeichnen pflegt, für welchen sie nicht rechtzeitig ein Heilmittel zu bereiten bestrebt waren, in den Krankenhäusern, in den Armenhäusern, im Frieden und in der Muße der Städte, in der Verwirrung und in der Hitze des Kriegslärms und das mit solcher Sanftmut und Barmherzigkeit, wie sie nur aus der göttlichen Liebe hervorgehen kann. All Provinzen, Städte und Flecken haben das edle Beispiel und die herrlichen Früchte dieser Liebe vor Augen.

Die mit dem einstimmigen Zeugin der Bischöfe versehene Empfehlung so vieler und so großer Verdienst hätte, so sollte man meinen, hinreichende Kraft haben müssen, um den Schlag abzuwehren, zumal da so viele französische Bürger aus allen Ständen, durch die religiösen Orden drohende Gefahr tief bewegt, mit einander in dem Bestreben wetteiferten, ihnen ihre Ehrfurcht und ihre Ergebenheit zu bezeugen und da nicht wenige ein denkwürdiges Beispiel der Stärke gaben, indem sie lieber vom Richteramte scheiden und ihre öffentlichen Ämter niederlegen, als sich zu Mithelfen des Schlages hergeben oder als Begünstiger jener Dekrete erscheinen wollten, von welchen sie erkannten, dass sie der rechtmäßigen und durch den täglichen Gebrauch anerkannten Freiheit der Bürger eine schwere Wunde schlagen. Aber die edle Stimme der Bischöfe und die Beschwerden katholischer Männer fanden bei den übel Beratenen taube Ohren. -

Klugerweise wurde daraus geschlossen, dass die Ordensgenossenschaften dem Untergange doch nicht entgehest werden, auch wenn sie um ihre Anerkennung bitten, da aus nicht unbedeutlichen Anzeichen er Ereignisse und die Gesinnungen zur Genüge hervorging, dass die Absicht, die Orden aufzuheben, den Gemütern bereits eingewurzelt sei und deshalb beschlossw man einstimmig, man müsse sich der Bitte enthalten, umsomehr, als es auch nicht an weiteren Veranlassungen fehlte, welche dasselbe anrieten.

Und man begann auch am festgesetzten Tage unter Anwendun von Gewalt mit der Ausführung des ersten Dekrets, welches die Auflösung der "Gesellschaft Jesu" in ganz Frankreich anordnete. Derselben haben Wir unseren Nuntius in Paris beauftragt, sofort Unsere Beschwerde bei der Regierung der Republik vorzubringen und zugleich zu zeigen, dass so viele Männer von bewährter Tugend, deren Liebe, Gelehrsamkeit und mit höchstem Eifer und scharfsichtiger Klugheit namentlich auf die Erziehung der Jugend verwendete Sorgfalt der Heilige Stuhl schon lange kennt und hochschätzt, solches nicht vereidend haben. Und die Franzosen stimmen dem Lobe ihrer Tugend durch ihre Gunst und durch das herrliche Zeugnis ihres Urteils bei, indem sie ihre heranwaschsenden Söhne die teuren Pfänder ihrer Liebe, freudig und vertrauensvoll ihrer musterhaften Zucht anzuvertrauen pflegen.

Aber, da die von Unserem Nuntius vorgebrachte Beschwerde nichts nützte, waren Wir bereits nahe daran, gegen das, was zum Verderben der religiösen Orden geschehen und noch in Zukunft geschehen sollte, nach Unserer Pflicht und Gewalt Unsere apostolische Stimme zu erheben. Da aber wurde Uns angezeigt, es könne von den im Übrigen durchzuführenden Dekreten abgestanden werden, wenn die Ordensgenossen schriftlich erklären, sie stehen den politischen Agitationen und Umtrieben ferne und Werder ihre Lebensweise, noch ihre Handlungen haben etwas mit dem Parteigeist gemein.

Viele und wichtige Ursachen rieten Uns, die von den Männern der französischen Regierung selbst Uns von freien Stücken angebotene Bedingung anzunehmen, welche, abgesehen davon, dass sie weder gegen die katholische Lehre noch gegen die Würde der religiösen Orden war, auch noch den Vorteil hatte, dass sie einen sehr großen Schaden von Frankreich abwenden oder wenigstens der Hand der Feinde sozusagen ein Geschoss entwinden zu können schien, das sie oft genug zu missbrauchen pflegten, um den Ordensgenossen zu schaden. Es ist Uns und diesem Apostolischen Stuhle wohl bekannt, in welcher Absicht und zu welchem Zwecke die Ordensgenossenschaften in der Katholischen Kirche bestehen, nämlich um die ordensgenossen selbst zur Vollkommenheit einer vollendeten Tugend heranzubilden, während in der Lebensäußerung jedes einzelnen Ordens nach Nutzen denselben keine andere Aufgabe vorgelegt ist, als entweder das ewige Seelenheil des Nächsten oder die Linderung des menschlichen Elendes und dem obliegen sie mit bewunderungswürdigem freudigen Eifer und täglichen Fleiß. Ohne Zweifel tadelt oder missbilligt die Katholische Kirche keine Staatsform und was von der Kirche selbst zum gemeinsamen Nutzen eingesetzt ist, kann gedeihen, ob der Staat durch die Macht und Gerechtigkeit eines Einzigen oder Mehreren regiert wird. Der Apostolische Stuhl aber, welcher in den verschiedenen Wendungen und Wandlungen der öffentlichen Angelegenheiten mit den Vorstehern des Volkes verhandeln muss, will und beabsichtigt einzig und allein die Wahrung der christlichen Sache, die Rechte des Staates, wer immer sie ausüben mag, will er weder verletzen, noch kann er sie verletzen wollen. Niemand aber zweifelt, dass man in Allem, was nicht ungerecht ist, um der Erhaltung der Ordnung willen, welche die Grundlage der öffentlichen Wohlfahrt ist, den Vorgesetzten gehorchen müsse, daraus folgt aber nicht, dass durch den Gehorsam das gebilligt werde, was eben in der Verfassung oder in der Staatsverwaltung nicht gerecht ist. (Nec tamen äst consequens, obtemperando approbari, si quidquam äst aut in constitutione aut in administratione civitatis non iustum.)

Da dies die den Katholiken gemeinsamen Vorschriften des öffentlichen Rechtes sind, hinderte nichts die Abgabe jener Gesinnungserklärung. Und darum ist es einigermaßen zu verwundern, dass jener auf die ernstesten Erwägungen gestützte und mit Rücksicht auf die christliche und auf die bürgerliche Sache gefasste Beschluss bei minder Beurteilen und Richtern, übrigens bei Männern, welche alles Lob verdienen, weil sie wacker und talentvoll an der Verteidigung der katholischen Religion arbeiten, Anstoss erregt hat. Um die Sache billiger zu beurteilen, musste ihnen genügen, zu wissen, dass die erwähnte Gesinnungserklärung durch die Autorität, durch die Ermahnung oder wenigstens mit der Zustimmung der Bischöfe zustande kam. Denn in den Angelegenheiten, welche zur katholischen Religion gehören, vorzugehen und vorzusorgen, ist Sache der Bischöfe, quo Spiritus Sanctus posuit regere Ecclesiam Dei, welche der Heilige Geist gesetzt hat, die Kirche Gottes zu regieren; dass aber die Andern untertänig sein und gehorchen müssen ist klar.

Da nun die erbetene Erklärung vorgelegt wurde, schien für die Ordensfamilien weniger zu fürchten sein. Aber es ist sehr betrübend, dass die französische Regierung auf dem begonnen Wege fortfahren wollte.. Schon kommt uns von dort die herbe und traurige Kunde, dass man bereits begonnen, auch die übrigen Ordensfamilien auszutreiben und dem Untergang zu weihen. Dieses neue Verderben, welches Frankreich bereits fühlt, bewegt uns tief, erfüllt uns mit schwerem Kummer und wir beklagen und verabscheuen die Unbill, welcher der Katholischen Kirche zugefügt wird.

Inzwischen aber, da der Krieg grausam wütet und noch erbitterte Kämpfe in naher Aussicht stehen, ist es Unseres Amtes, die Einrichtungen der Kirche überall mit unbesiegter, fester Standhaftigkeit erhalten und mit hehrem und starken Sinn die Rechte zu schützen, die Unserer Treue anvertraut sind. Dazu wird Uns, wie Wir durchaus vertrauen, weder Deine Mitwirkung, geliebter Sohn, noch der übrigen Ehrwürdigen Brüder fehlen, die niemals unterlassen, Uns ihre Ergebenheit und ihren ausgezeichneten Willen auf jede Weise zu bezeugen. Mit Eurer Hilfe werden Wir dann unter Gottes Beistand das erreichen, dass in diesen so bewegten Zeiten und schwankenden Verhältnissen jene wunderbare Verbindung aufrecht erhalten wird, welche, vom Glauben und von der Liebe augegangen, die christlichen Völker, alle Bischöfe und der obersten Hirten der Kirche miteinander verbinden muss.

Auf diese Hoffnung gestützt, geliebter Sohn, erteilen wir den Ehrwürdigen Brüdern, den Bischöfen Frankreichs und dem Eurer Sorge anvertrauten Klerus und Volke als Unterpfand der göttlichen Gaben und zum Zeugnis Unseres besonderen Wohlwollens gar liebevoll den Apostolischen Segen.

Gegeben zu Rom bei St.. Peter am 22. Oktober 1880,

im dritten Jahre Unseres Pontifikates

Leo XIII., Papst