Ordinarius: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Ordinarius''' ist  die kirchenrechtliche Bezeichnung für Diözesanbischöfe, Gefreite Abte und Prälaten (Abbates und Praelati nullius, d. h. solche Äbte und Prälaten, die einen von jeder Diözese unabhängigen Bezirk verwalten) und ihre Generalvikare. Ferner für Apostolische Administratoren, Vikare und Präfekten und ihre rechtmäßigen Stellvertreter. Schließlich für die höheren Oberen, d. h. vom Provinzial aufwärts, in exempten Priestergenossenschaften in Bezug auf ihre Untergebenen mit Ausnahme der Ordensoberen als solcher sind die Genannten Ortsordinarien.
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'''Ordinarius''' ist  die [[Kirchenrecht|kirchenrechtliche]] Bezeichnung für Diözesan[[Bischof|bischöfe]], Gefreite [[Abt]]e und [[Prälat]]en (Abbates und Praelati nullius, d. h. solche Äbte und Prälaten, die einen von jeder [[Diözese]] unabhängigen Bezirk verwalten) und ihre [[Generalvikar]]e. Ferner für [[Apostolischer Administrator|Apostolische Administratoren]], [[Vikar]]e und [[Präfekt]]en und ihre rechtmäßigen Stellvertreter. Schließlich für die höheren [[Oberer|Oberen]], d. h. vom [[Provinzial]] aufwärts, in exempten [[Priestergenossenschaft]]en in Bezug auf ihre Untergebenen mit Ausnahme der Ordensoberen als solcher sind die Genannten Ortsordinarien.
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Version vom 24. Oktober 2007, 22:40 Uhr

Ordinarius ist die kirchenrechtliche Bezeichnung für Diözesanbischöfe, Gefreite Abte und Prälaten (Abbates und Praelati nullius, d. h. solche Äbte und Prälaten, die einen von jeder Diözese unabhängigen Bezirk verwalten) und ihre Generalvikare. Ferner für Apostolische Administratoren, Vikare und Präfekten und ihre rechtmäßigen Stellvertreter. Schließlich für die höheren Oberen, d. h. vom Provinzial aufwärts, in exempten Priestergenossenschaften in Bezug auf ihre Untergebenen mit Ausnahme der Ordensoberen als solcher sind die Genannten Ortsordinarien.