Libertas praestantissimum

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Am 20. Juni 1888 veröffentlichte der große Papst Leo XIII. das Rundschreiben „Libertas praestantissimum”. Diese lateinische Überschrift bedeutet in deutscher Sprache „Freiheit, das vorzüglichste Gut“.

Anlass der Veröffentlichung

Die Veröffentlichung zu diesem Zeitpunkt hatte ihre guten Gründe. Das 19. Jahrhundert hatte einen großen Siegeszug des in Spanien entstandenen kirchenfeindlichen Liberalismus durch alle Reiche Europens hindurch gebracht. Im preußisch dominierten Kaiserreich war der Liberalismus ein für Deutschland außerordentlich gefährliches Bündnis mit dem kalvinistischen Unions-Preußentum eingegangen, erst vor wenigen Tagen war der preußische König Friedrich III. verstorben, der diese Verbindung idealtypisch verkörpert hatte.

Trotz aller aufklärerischen Bemühungen der Päpste und der ganzen Kirche war die Menschheit, namentlich in Deutschland, nicht bereit, von diesen falschen Vorstellungen abzulassen. Die Kirche tat alles, die drohende Unfreiheit für Europa abzuwenden und so nahm es der als Gioacchino Vincenzo Pecci geborenen Papst Leo XIII. auf sich, die irrende Menschheit nochmals auf das Wesen der Freiheit hinzuweisen.

Zusammenfassung des Inhalts des Rundschreibens

Im Gegensatz zum Liberalismus, der behauptet, dass der Mensch aus sich selbst zur Freiheit fähig sei, betont Leo, dass erst Christus nach dem Sündenfall Freiheit und Vollkommenheit für alle Menschen zurückgebracht hat.

1. Natürliche Freiheit

Jedem Willensakt der Person geht ein Urteil voran. Hier kommt die Vernunft ins Spiel. Irrtumsfähigkeit beweist eine gewisse Freiheit des Willens. Die Vernunft schreibt dem Willen vor, was zu tun und zu lassen ist, daraus ergibt sich die Ordnung des Gesetzes. Das Gesetz steht also in engster Bindung mit dem Willen und seiner Freiheit. Das Gesetz bedarf der Autorität, einer höheren Autorität als es der Mensch selbst ist, d.h. Gott. Gott gibt zudem Gnade: Er erleuchtet den Geist, rüstet den Willen aus und treibt zum Guten.

Die Möglichkeit des Abfalls vom Guten und des Irrtums ist also Einschränkung der Freiheit. Thomas von Aquin drückte es so aus: Sünde und Unvernunft ist Fremdbewegtheit, also Knechtschaft. Auch die Weisheitslehre er antiken Philosophie kommt zu dem analogen Ergebnis.

2. Angewendet auf die Gesellschaft:

Gesetze haben ihren Ursprung nicht in der Gesellschaft, Gut und Böse sind vor der Gesellschaft da, sie leiten sich von dem Ewigen Gesetze her. Die Herkunft der Gesetze aus dem Ewigen Gesetz muß überall klar erkennbar sein! Was nicht der Vernunft und dem Ewigen Gesetz entspricht hat keine Gesetzeskraft.

Die Notwendigkeit des Gehorsams gegenüber einer höchsten und ewigen Vernunft, welche nichts anderes ist als die Autorität Gottes, der gebietet und verbietet, ist daher zugleich mit dem Wesen der menschlichen Freiheit gegeben: es gilt dies ebenso für die Menschen als Einzelne wie in ihrem Zusammenschluß zur Gesellschaft; es gilt dies für jene, die befehlen, ebenso gut wie für die, welche gehorchen. Und weit entfernt, dass durch diese höchst gerechte Oberherrlichkeit Gottes die Freiheit aufgehoben oder irgendwie geschmälert würde, findet diese vielmehr in ihr ihren Schutz und ihre Vollendung. Darin besteht ja die wahre Vollendung aller Wesen. dass sie nach ihrem Ziele streben und es erreichen; das höchste Ziel aber, dem die menschliche Freiheit entgegenstreben soll, ist GOTT.

Wo aber das Recht zum Gebieten fehlt, oder wo etwas geboten würde, das gegen die Vernunft, gegen das ewige Gesetz und gegen Gottes Befehl ist: da ist es das Rechte, nicht zu gehorchen: nämlich den Menschen, damit GOTT Gehorsam geleistet werde. Auf diese Weise ist der Tyrannei der Zugang verschlossen, und es kann die staatliche Gewalt nicht alles an sich reißen. Es bleibt das eigene Recht gewahrt jedem einzelnen Bürger, der häuslichen Gesellschaft und allen Gliedern des Staatswesens: alle genießen in vollem Maße jene wahre Freiheit, welche, wie Wir nachgewiesen haben, darin besteht, dass ein jeder nach den Gesetzen und der gesunden Vernunft leben kann.

Es gehört außerdem auch dies zu den Pflichten des Staatsoberhauptes gegenüber dem Volk: nicht bloß für das zeitliche Wohl und die äußeren Angelegenheiten, sondern ganz besonders durch weise Gesetze für die geistigen Güter Sorge zu tragen.

Die Enzyklika

Siehe auch: Liste von Lehramtstexten

Weblinks