Kirchenprovinz: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''Kirchenprovinz''' ist ein Verband mehrerer Diözesen der katholischen Kirche. An der Spitze der Kirchenprovinz steht ein [[Metropolit]]. Die zugehörigen Bistümer werden [[Suffraganbistum|Suffraganbistümer]] genannt. In der Regel ist somit die Kirchenprovinz identisch mit einer [[Erzbistum]].
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Eine '''Kirchenprovinz''' ist ein Verband mehrerer Diözesen der katholischen Kirche. An der Spitze der Kirchenprovinz steht ein [[Metropolit]]. Die zugehörigen Bistümer werden [[Suffraganbistum|Suffraganbistümer]] genannt. Dasjenige Bistum, das Sitz des Metropoliten der Kirchenprovinz ist,  heißt deshalb [[Erzbistum]]. Die rechtliche Bedeutung der Kirchenprovinz ist heute nicht mehr groß. Jedoch wird dem Metropoliten als Erzbischof vom Papst das [[Pallium]] verliehen, um die besondere Verbundenheit mit dem Nachfolger des Hl. [[Petrus]] zu signalisieren.
  
 
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Version vom 9. November 2006, 12:14 Uhr

Eine Kirchenprovinz ist ein Verband mehrerer Diözesen der katholischen Kirche. An der Spitze der Kirchenprovinz steht ein Metropolit. Die zugehörigen Bistümer werden Suffraganbistümer genannt. Dasjenige Bistum, das Sitz des Metropoliten der Kirchenprovinz ist, heißt deshalb Erzbistum. Die rechtliche Bedeutung der Kirchenprovinz ist heute nicht mehr groß. Jedoch wird dem Metropoliten als Erzbischof vom Papst das Pallium verliehen, um die besondere Verbundenheit mit dem Nachfolger des Hl. Petrus zu signalisieren.

Deutschland

In Deutschland gibt es sieben Kirchenprovinzen:


Österreich

In Österreich gibt es zwei Kirchenprovinzen:

Schweiz

Die Schweizer Bistümer sind exemt, d.h. sie gehören keiner Kirchenprovinz an und sind direkt dem Heiligen Stuhl unterstellt.