Irrtum des Papstes: Unterschied zwischen den Versionen

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*[[Exsurge Domine]] 1520 gegen [[Martin Luther]]
 
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*[[Cum occasione]] 1653 gegen den [[Jansenismus]]
 
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*[[Auctorem fidei]] 1794 gegen die [[Synode von Pistoia]] (1786)
 
*[[Quanta cura]] 1864 gegen den totalen Staat
 
*[[Quanta cura]] 1864 gegen den totalen Staat
 
*[[Rerum novarum]] 1891 zur Soziallehre
 
*[[Rerum novarum]] 1891 zur Soziallehre

Version vom 28. Juli 2011, 21:12 Uhr

Ein Irrtum des Papstes in einer wichtigen Entscheidung ist in der Kirchengeschichte noch nicht vorgekommen, weit über den Anspruch auf Unfehlbarkeit in endgültigen Lehrdefinitionen hinaus.

Grenzfälle

Von insgesamt drei Päpsten sind Schwankungen in wichtigen Fragen bekannt:

Die beiden kritischen Vorgänge aus der Frühzeit der Kirche sind eher als strategische Fehlleistungen der Kirchenpolitik einmzuordnen. Als solche muss auch die Entscheidung im Fall Galileo Galilei (überdies nicht eine Entscheidung des Papstes Urban VIII. selbst) angesehen werden, die überaus komplex ist, aber nicht einfach "schlicht falsch". Auch das Hl. Offizium (die "Inquisition") hat seither keine Kompetenzüberschreitungen wider die Wissenschaft begangen, auch nicht die Päpstliche Bibelkommission, obzwar deren frühe Entscheidungen nicht allesamt entscheidendes Gewicht behalten haben.

Wesentlich dürftiger sieht eine Betrachtung der Leistungen der Indexkongregation aus; doch sind deren Entscheidungen zwischen 1571 und 1917 nur noch von moralischem Interesse und wurden auch von Katholiken seit dem 18. Jh. immer weniger respektiert.

Keine Fehlentscheidungen

Auch aus heutiger Sicht waren, jedenfalls in den tragenden Gründen, nicht fehlerhaft:

Zur Frauenordination siehe auch unter Ex cathedra.