Irrtum des Papstes: Unterschied zwischen den Versionen

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*[[Exsurge Domine]] 1520 gegen [[Martin Luther]]
 
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*[[Cum occasione]] gegen den [[Jansenismus]]
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*[[Quanta cura]] 1864 gegen den totalen Staat
 
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*[[Rerum novarum]] 1891 zur Soziallehre
 
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*[[Humanae vitae]] 1968 zur [[Ehe]]lehre
 
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*[[Evangelium vitae]] 1995 zum Lebensrecht.
 
*[[Evangelium vitae]] 1995 zum Lebensrecht.
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Zur [[Frauenordination]] '''siehe auch''' unter [[Ex cathedra]].
  
 
[[Kategorie:Irrlehren]]
 
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Version vom 20. August 2008, 21:47 Uhr

Ein Irrtum des Papstes in einer wichtigen Entscheidung ist in der Kirchengeschichte noch nicht vorgekommen, weit über den Anspruch auf Unfehlbarkeit in endgültigen Lehrdefinitionen hinaus.

Grenzfälle

Von insgesamt drei Päpsten sind Schwankungen in wichtigen Fragen bekannt:

Die beiden kritischen Vorgänge aus der Frühzeit der Kirche sind eher als strategische Fehlleistungen der Kirchenpolitik einmzuordnen. Als solche muss auch die Entscheidung im Fall Galileo Galilei (überdies nicht eine Entscheidung des Papstes Urban VIII. selbst) angesehen werden, die überaus komplex ist, aber nicht einfach "schlicht falsch". Aber auch das Hl. Offizium hat seither keine Kompetenzüberschreitungen wider die Wissenschaft begangen, auch nicht die Päpstliche Bibelkommission, obzwar deren frühe Entscheidungen nichgt alle entscheidendes Gewicht behalten.

Keine Fehlentscheidungen

Auch aus heutiger Sicht waren, jedenfalls in den tragenden Gründen, nicht fehlerhaft:

Zur Frauenordination siehe auch unter Ex cathedra.