In coena Domini: Unterschied zwischen den Versionen

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'''In coena Domini''' (lat.: ''Beim Mahle des Herrn'') sind das [[Incipit]]  der '''[[Bulle| Abendmahlsbulle]]''', die von Papst [[Urban V.]] 1363 erlassen wurde – nach einer anderen Quelle schon im 13. Jahrhundert – und immer am [[Gründonnerstag]] (Fest ''in coena Domini'') vom Papst feierlich verkündet wurde. [[Urban VIII.]] gab ihr ihre endgültige Fassung.
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'''In coena Domini''' (lat.: ''Beim Mahle des Herrn'') sind das [[Incipit]]  der '''[[Bulle| Abendmahlsbulle]]''', deren erstes "Vorbild" von Papst [[Urban V.]] 1363 erlassen wurde – nach einer anderen Quelle schon im 13. Jahrhundert – und immer am [[Gründonnerstag]] (Fest ''in coena Domini'') vom Papst feierlich verkündet wurde. Im Jahr 1568 verfasste [[Pius V.]] sie neu, [[Urban VIII.]] gab ihr 1627 ihre endgültige Fassung.
  
 
Die Bulle ist eine Sammlung von Exkommunikationsandrohungen gegen [[Ketzer]]
 
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:''sowie diejenigen, welche sie aufnehmen, begünstigen und verteidigen, also alle ''Fürsten und Magistrate'', welche Andersgläubigen Aufenthalt in ihren Ländern gestatten ....''
 
:''sowie diejenigen, welche sie aufnehmen, begünstigen und verteidigen, also alle ''Fürsten und Magistrate'', welche Andersgläubigen Aufenthalt in ihren Ländern gestatten ....''
  
Im Jahr 1770 hob [[Clemens XIV.]] die Bulle unter politischem Druck auf. Am 12. Oktober 1869 wurde sie durch eine neue Fassung ersetzt [Quelle?], aber inhaltlich nicht "abgeschafft".
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Im Jahr 1770 hob [[Clemens XIV.]] die Verlesung der Bulle unter politischem Druck auf. Am 12. Oktober 1869 wurde sie durch die Apostolische Konstitution [[Apostolicae sedis]] ersetzt.
  
 
[[Kategorie:Lehramtstexte]]
 
[[Kategorie:Lehramtstexte]]

Aktuelle Version vom 12. Oktober 2008, 11:45 Uhr

In coena Domini (lat.: Beim Mahle des Herrn) sind das Incipit der Abendmahlsbulle, deren erstes "Vorbild" von Papst Urban V. 1363 erlassen wurde – nach einer anderen Quelle schon im 13. Jahrhundert – und immer am Gründonnerstag (Fest in coena Domini) vom Papst feierlich verkündet wurde. Im Jahr 1568 verfasste Pius V. sie neu, Urban VIII. gab ihr 1627 ihre endgültige Fassung.

Die Bulle ist eine Sammlung von Exkommunikationsandrohungen gegen Ketzer

sowie diejenigen, welche sie aufnehmen, begünstigen und verteidigen, also alle Fürsten und Magistrate, welche Andersgläubigen Aufenthalt in ihren Ländern gestatten ....

Im Jahr 1770 hob Clemens XIV. die Verlesung der Bulle unter politischem Druck auf. Am 12. Oktober 1869 wurde sie durch die Apostolische Konstitution Apostolicae sedis ersetzt.