In coena Domini: Unterschied zwischen den Versionen

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'''In coena Domini''' (lat.: ''Beim Mahle des Herrn'') sind das [[Incipit]]  der '''[[Bulle| Abendmahlsbulle]]''', die von Papst [[Urban V.]] 1363 erlassen wurde – nach einer anderen Quelle schon im 13. Jahrhundert – und immer am [[Gründonnerstag]] (Fest ''in coena Dimini'') vom Papst feierlich verkündet wurde. [[Urban VIII.]] gab ihr ihre endgültige Fassung.
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'''In coena Domini''' (lat.: ''Beim Mahle des Herrn'') sind das [[Incipit]]  der '''[[Bulle| Abendmahlsbulle]]''', die von Papst [[Urban V.]] 1363 erlassen wurde – nach einer anderen Quelle schon im 13. Jahrhundert – und immer am [[Gründonnerstag]] (Fest ''in coena Domini'') vom Papst feierlich verkündet wurde. [[Urban VIII.]] gab ihr ihre endgültige Fassung.
  
 
Die Bulle ist eine Sammlung von Exkommunikationsandrohungen und gegen Ketzer
 
Die Bulle ist eine Sammlung von Exkommunikationsandrohungen und gegen Ketzer

Version vom 2. September 2008, 10:27 Uhr

In coena Domini (lat.: Beim Mahle des Herrn) sind das Incipit der Abendmahlsbulle, die von Papst Urban V. 1363 erlassen wurde – nach einer anderen Quelle schon im 13. Jahrhundert – und immer am Gründonnerstag (Fest in coena Domini) vom Papst feierlich verkündet wurde. Urban VIII. gab ihr ihre endgültige Fassung.

Die Bulle ist eine Sammlung von Exkommunikationsandrohungen und gegen Ketzer

sowie diejenigen, welche sie aufnehmen, begünstigen und verteidigen, also alle Fürsten und Magistrate, welche Andersgläubigen Aufenthalt in ihren Ländern gestatten ....

Im Jahr 1770 hob Clemens XIV. die Bulle unter politischem Druck auf. Am 12. Oktober 1869 wurde sie durch eine neue Fassung ersetzt [Quelle?], aber inhaltlich nicht "abgeschafft".