Ferdinand Spiegel

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Ferdinand August Freiherr zu Desenberg und Canstein Spiegel (*25. Dezember 1764 in Schloß Canstein † 2. August 1835 in Köln) war Erzbischof von Köln in den Jahren 1824 bis 1835.

Ferdinand August Spiegel wurde 1783 Domherr in Münster. Die Wahl zum Domdechanten veranlasste ihn zum Empfang der Priesterweihe am 6. Dezember 1799. Zu dieser Zeit dem Gedankengut der Aufklärung verhaftet und ohne Interesse an Priestertum und Theologie. Um seine Karriere bemüht, passte er sich den wechselnden staatlichen Autoritäten (Preußen, Frankreich) an. Er Betrieb den Ausbau der Universität in Münster. 1813 von Napoleon I. zum Bischof von Münster ernannt, erhielt Spiegel nicht die Bestätigung des Papstes. 1816 wurde er zum Grafen ernannt. Wegen seiner Tätigkeit als "Kapitularvikar und Verwalter der Diözese Münster" neben dem kanonisch gewählten Clemens von Droste zu Vischering stand er in Spannung zu diesem, der sein Nachfolger in Köln werden sollte. In seiner Wirksamkeit 1813-15 kanonistisch korrekt und pastoral klug, mußte er 1815 Droste wieder weichen. Seit 1814 kirchlicher Ratgeber des Staatskanzlers Karl August Fürst von. Hardenberg vor und auf dem Wiener Kongress. 1817 ist er Mitglied des Preußischen Staatsrats. Dabei verfechtet er die Freiheit der Kirche vor staatlicher Bevormundung und zeitweilig Sympathisiert mit dem des Wessenbergianismus (vgl. [[Ignaz Heinrich von Wessenberg). 1821-23 war Spiegel Exekutor der Bulle "De salute animarum" für das Bistum Münster, wußte aber, dass die preußische Regierung ihn als Erzbischof von Köln wünschte. Spiegel zögerte wegen seiner ungeklärten Stellung zum Papst und der unbefriedigenden Rechtsstellung gegenüber der Regierung. Nach Verhandlungen zwischen Kurie und Regierung ernannte Pius VII. Spiegel am 20. Dezember 1824 zum Erzbischof von Köln (Konsekration in Köln 11. Juni 1825). Ein geistlicher Läuterungs- u. Reifungsprozess Spiegels hatte bereits in Münster eingesetzt. In Köln war Spiegel eindeutig ein Mann der Kirche und des Papstes, der für die Freiheit der Kirche vor staatlicher Bevormundung kämpfte. Spiegel baute in Köln die Bistumsorganisation auf (Domkapitel, Generalvikariat, Dekanatseinteilung) und führte den heterogen zusammengesetzten Klerus zu einer Einheit zusammen. Für Pastoral und Fortbildung der Priester gab Spiegel klare Anweisungen. Dem Staat rang er einen Mindesteinfluss auf die katholisch-theologische Fakultät in Bonn ab und reorganisierte das Priesterseminar in Köln. Kurz vor seinem Tod ließ Spiegel sich am 19.6.1834 zur Unterzeichnung der geheimen "Berliner Konvention" bewegen, durch die das Breve Pius' VIII. vom 25. März 1830 in der Mischehenfrage unterlaufen wurde (feierlichen kirchlichen Trauung auch ohne Zusagen betreffs der katholischen Kindererziehung (vgl. Kölner Wirren). Dennoch darf Spiegel als Wegbereiter der Kirchenfreiheit in Preußen und Deutschland gelten.

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