Extra ecclesiam nulla salus

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Extra ecclesiam nulla salus (Außerhalb der Kirche [gibt es] kein Heil) sind die Anfangsworte des Briefes des Heiligen Offiziums vom 8. August 1949 an den Erzbischof von Boston über die Notwendigkeit der Kirche zum Heil.

Hintergrund

Der Brief richtet sich gegen Mitglieder des »St. Benedict’s Center« und des »Boston College«, die den Satz »Außerhalb der Kirche kein Heil«<ref>»Extra Ecclesiam nulla salus« vgl. Viertes Laterankonzil vom 11.–30. November 1215, DH 802.</ref> rigoristisch auslegten: alle Menschen sind vom ewigen Heil ausgeschlossen, ausgenommen Katholiken und Katechumenen. Einer der Rigoristen, Leonard Feeney, wurde am 4. Febr. 1953 exkommuniziert.

Wesentlicher Auszug aus Extra ecclesiam nulla salus

DH 3866: … Unter dem aber, was die Kirche immer verkündet hat und zu verkünden niemals aufhören wird, ist auch jene unfehlbare Aussage enthalten, durch die wir belehrt werden, dass »außerhalb der Kirche kein Heil ist«. Dieses Dogma ist jedoch in dem Sinne zu verstehen, in dem es die Kirche selbst versteht. Unser Erlöser hat nämlich nicht privaten Beurteilungen übertragen, das zu erklären, was in der Hinterlassenschaft des Glaubens enthalten ist, sondern dem kirchlichen Lehramt.

3867: Und zwar lehrt die Kirche zunächst, dass es sich bei dieser Sache um ein strengstes Gebot Jesu Christi handelt. Er selbst hat nämlich mit ausdrücklichen Worten seinen Aposteln auferlegt, sie sollten alle Völker lehren, alles zu beachten, was er selbst geboten hatte. Unter den Geboten Christi aber nimmt jenes die nicht geringste Stelle ein, durch das wir geheißen werden, in der Taufe dem mystischen Leibe Christi, der die Kirche ist, einverleibt zu werden und Christus und seinem Stellvertreter, durch den er selbst auf der Erde in sichtbarer Weise die Kirche leitet, anzuhangen. Daher wird niemand gerettet werden, der, obwohl er weiß, dass die Kirche von Christus göttlicherseits gegründet wurde, es dennoch ablehnt, sich der Kirche zu unterwerfen oder dem Römischen Bischof, dem Stellvertreter Christi auf Erden, den Gehorsam verweigert.

3868 Der Erlöser veranlasste aber nicht nur in einem Gebot, dass alle Völker in die Kirche eintreten sollten, sondern bestimmte auch, dass die Kirche das Mittel zum Heil sei, ohne das niemand in das Reich der himmlischen Herrlichkeit eintreten kann. In seiner unendlichen Barmherzigkeit wollte Gott, dass die zum Heil notwendigen Wirkungen jener Hilfen zum Heil, die allein aufgrund göttlicher Einsetzung, nicht aber aus innerer Notwendigkeit auf das letzte Ziel gerichtet sind, unter bestimmten Umständen auch dann erlangt werden können, wenn sie lediglich dem Wunsch oder Verlangen nach angewandt werden. Dies sehen wir auf dem hochheiligen Trienter Konzil sowohl in Bezug auf das Sakrament der Wiedergeburt als auch in Bezug auf das Sakrament der Buße mit klaren Worten verkündet.<ref>Konzil von Trient, 6. Sitzung, DH 1524 und1543.</ref>

Dasselbe aber muss auf seine Weise von der Kirche gesagt werden, insofern sie die allgemeine Hilfe zum Heil ist. Damit einer nämlich das ewige Heil erlangt, wird nicht immer erfordert, dass er tatsächlich der Kirche als Glied einverleibt wird, sondern mindestens das wird verlangt, dass er ebendieser durch Wunsch und Verlangen anhängt.

Dieser Wunsch muss jedoch nicht immer ausdrücklich sein, wie es bei den Katechumenen der Fall ist, sondern wenn ein Mensch an unüberwindlicher Unkenntnis leidet, nimmt Gott auch den einschlussweisen Wunsch an, der mit einem solchen Namen bezeichnet wird, weil er in jener guten Verfassung der Seele enthalten ist, durch die der Mensch will, dass sein Wille dem Willen Gottes gleichförmig (sei).

Dies wird deutlich gelehrt in [der Enzyklika Pius’ XII.] ... über den mystischen Leib Jesu Christi. In dieser unterscheidet der Papst nämlich ganz klar zwischen denen, die tatsächlich der Kirche als Glieder einverleibt werden, und denen, die nur dem Wunsch nach der Kirche anhängen. ... »Zu den Gliedern der Kirche sind aber in Wirklichkeit nur die zu zählen, die das Bad der Wiedergeburt empfangen haben und den wahren Glauben bekennen, die sich nicht selbst beklagenswerterweise vom Gefüge des Leibes getrennt haben oder wegen schwerster Vergehen von der rechtmäßigen Autorität abgesondert wurden« (DH]] 3802).

Gegen Ende derselben Enzyklika aber lädt er mit liebevollstem Herzen jene zur Einheit ein, die nicht zum Gefüge der katholischen Kirche gehören, und erwähnt jene, »die durch ein unbewusstes Sehnen und Verlangen auf den mystischen Leib des Erlösers ausgerichtet sind«, die er keineswegs vom ewigen Heil ausschließt, die sich andererseits jedoch, wie er sagt, in einer solchen Lage befinden, »in der sie ihres jeweils eigenen ewigen Heiles nicht sicher sein können ..., da sie ja so vieler und so großer himmlischer Gaben (und) Hilfen entbehren, deren man sich lediglich in der katholischen Kirche erfreuen kann« (DH 3821).

3872 Mit diesen weitsichtigen Worten verwirft er sowohl jene, welche alle vom ewigen Heile ausschließen, die nur dem inbegriffenen Wunsche nach der Kirche anhängen, als auch jene, die fälschlich behaupten, die Menschen könnten in jeder Religion in gleicher Weise gerettet werden.<ref>Pius IX.: Enzyklika »Quanto conficiamur moerore an die Bischöfe Italiens, 10. August 1863, vgl. DH 2865.</ref>

Auch darf man nicht meinen, jeder beliebige Wunsch, in die Kirche einzutreten, genüge, damit ein Mensch gerettet werde. Es wird nämlich verlangt, dass der Wunsch, mit dem sich einer der Kirche zuwendet, durch v o l l k o m m e n e Liebe geformt werde; der inbegriffene Wunsch kann auch keine Wirkung haben, wenn der Mensch keinen übernatürlichen Glauben hat.

(Angeführt werden {{#ifeq: Brief an die Hebräer | Extra ecclesiam nulla salus |{{#if: Hebr|Hebr|Brief an die Hebräer}}|{{#if: Hebr |Hebr|Brief an die Hebräer}}}} 11{{#if:6|,6}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }} und das Konzil von Trient, 6. Sitzung, Kap. 8: DH 1532).

3873 Aufgrund des eben Gesagten ist also klar, dass das, was in dem Kommentar »From the Housetops«, Bd. 3, als echte Lehre der katholischen Kirche vorgelegt wird<ref>Es handelt sich um den Artikel von R. Karam, Reply to a Liberal, in: From the Housetops 3, der Zeitschrift des Institutes St. Benedict’s Center.</ref>, von eben dieser weit entfernt ist und sowohl denen, die drinnen, als auch denen, die draußen sind, sehr schädlich ist. ...

Deshalb kann man nicht verstehen, wie das Institut »St. Benedict Center« sich treu bleiben kann, da es doch, obwohl es sich eine katholische Schule nennt und als eine solche gelten will, in Wirklichkeit nicht den Vorschriften der Kanones 1381 und 1382 CIC 1917 entspricht und ebenso Quelle der Zwietracht und Auflehnung gegen die kirchliche Autorität und Ursache für die Verwirrung vieler Gewissen ist. Ebenso versteht man nicht, wie ein Ordensmann, nämlich P. Feeney, sich als »Verteidiger des Glaubens« aufführen kann und zugleich nicht zögert, die von den rechtmäßigen Autoritäten vorgelegte katechetische Unterweisung zu bekämpfen ...

Religionsfreiheit

Anmerkungen

<references />