Exsul familia (Wortlaut)

Aus kathPedia
Zur Navigation springenZur Suche springen
Apostolische Konstitution
Exsul familia

von Papst
Pius XII.
über die geistliche Betreuung der Auswanderer
1. August 1952

(Offizieller lateinischer Text: AAS 44 [1952] 649ff)

(Quelle: Schriftenreihe Heft 8, Apostolische Konstitution „Exsul familia“, Pius XII., Lateinisch-deutsche Ausgabe mit Anhang [lateinischer Originaltext mit deutscher Übersetzung von Prof. Dr. Theodor Grentrup], Herausgegeben von der Katholischen Arbeitsstelle [Nord] für Heimatvertriebene Köln, Verlag „Christ Unterwegs“ Buchenhain vor München 1963; Mit kirchlicher Druckerlaubnis München, 5.3.1963. G.V. Nr. 1678 Matthias Defregger Generalvikar).

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Pius Bischof
Diener der Diener Gottes zum immerwährenden Gedenken

Einleitung

1 Die heimatvertriebene Familie von Nazareth, Jesus, Maria und Joseph, dem Zorn des gottlosen Königs entfliehend, erhebt sich sowohl durch ihre Wanderung nach Ägypten als auch durch ihr Flüchtlingsleben in Ägypten über alle Zeiten und Räume hinweg als Gleichnis, Vorbild und Schutz für jede Art von Emigranten, in der Fremde Lebenden und Flüchtlingen, die aus Furcht vor Verfolgung oder unter dem Druck der Not gezwungen werden, ihre Heimat, die lieben Eltern und Verwandten, die teueren Freunde zu verlassen und in die Fremde zu ziehen.

Der allmächtige und barmherzige Gott hatte nämlich beschlossen, dass sein wesensgleicher Sohn, "den Menschen ähnlich geworden und im Äußeren befunden als Mensch",(Phil 2, 7) im Verein mit der unbefleckten Jungfrau-Mutter und dem frommen Beschützer auch in diesem Bereich des Kummers und Leidens der Erstgeborene unter vielen Brüdern (Vgl. Röm 8, 29) wäre und ihnen vorausginge.

2 Damit nun die Beweggründe des Trostes und die Leuchtkräfte des Vorbilds nicht abnähmen, vielmehr in den mühebeladenen Vertriebenen und Ausgewanderten die einzige Zuflucht und die christliche Hoffnung stärken könnten, musste die Kirche mit unermüdlicher Sorge vor allem darauf bedacht sein, die moralische Lebensführung zu pflegen und den von den Vätern ererbten Glauben in ihnen unversehrt zu bewahren. Zugleich war es notwendig, gegen die neuen, in fremden Ländern auftauchenden Hindernise, die man früher weder kannte noch vorausgesehen hatte, ebenbürtige Mittel anzuwenden und wirksame Hilfen zu bieten, besonders gegen die Tücken böswilliger Leute, die leider mehr zum geistigen Ruin als zum materiellen Wohlergehen den Verkehr mit den Ausgewanderten eifrig suchen.

3 Wie viel Grund zur Unruhe hätte bestanden und bestände, wenn dieser Dienst des Evangeliums ausgefallen wäre und ausfiele! Schlimmeres wäre zu beklagen gewesen als in den Tagen des heiligen Augustin, da der Bischof von Hippo seine Priester inständig ermahnte, in den unheilvollen Geschehnissen die Herde nicht ohne Hirten zu lassen, indem er auf die guten Wirkungen hinwies, wenn sie bei ihren Schafen blieben, und die sicher üblen Folgen voraussagte, wenn sie abwesend wären. "Wenn die Priester fehlen, wie großes Unheil trifft dann jene, die entweder ohne Wiedergeburt oder in den Fesseln der Schuld aus dieser Welt scheiden! Wie groß ist dann auch die Trauer ihrer Angehörigen, die jene in der Ruhe des ewigen Lebens nicht bei sich haben! Wie laut endlich das Stöhnen aller und das Lästern einiger über das Fehlen der Seelsorger und der Seelsorge! Schau, was die Furcht vor zeitlichem Unglück bewirken kann, und wie groß darin die Möglichkeit ist, dem ewigen Verderben zu verfallen! Wenn aber die Priester zur Stelle sind, dann wird nach Maßgabe der Kräfte, die der Herr ihnen verleiht, allen geholfen: die einen werden getauft, die anderen losgesprochen, niemand entbehrt den Empfang des Leibes unseres Herrn, alle werden getröstet und erbaut und werden ermahnt, Gott zu bitten, der alles abwenden kann, was Furcht erregt". (S. Augustin, Brief CCXXVIII, 8: Migne PL XXXIII, 1016 f.)

Erster Abschnitt Von der mütterlichen Sorge der Kirche für die Auswanderer

I.

4 Die heilige Mutter Kirche, von heißer Liebe zu den Seelen gedrängt, ist bestrebt, den allumfassenden, von Christus ihr übertragenen Heilsauftrag zu erfüllen, indem sie auch den Fremden, den Ankömmlingen, den Vertriebenen und Auswanderern insgesamt vorzüglich die geistliche Betreuung nach Kräften gewährt, in erster Linie mit Hilfe der Priester, die durch Spendung der gottgeschenkten Gnadenmittel und durch Verkündigung des Herrenwortes den mit Liebe verbundenen Glauben sorgsam festigen sollen. Was die Kirche hierin in frühester Zeit gewirkt hat, sei nur gestreift, ausführlicher werden Wir über unsere Zeit berichten.

5 Zuerst rufen Wir ins Gedächtnis zurück, was der heilige Ambrosius tat und sagte, als dieser hervorragende Mailänder Bischof die heiligen Gefäße zerbrach, um die unglücklichen Gefangenen nach der Niederlage des Kaisers Valens bei Adrianopel loskaufen zu können, damit diese Bedauernswerten vor zeitlichem Unheil bewahrt und den wahrlich größeren ihnen drohenden geistigen Gefahren entrissen würden. "Wer denn - so Ambrosius - ist so hart, wild und kalt, dass ihm missfiele, einen Mann vom Tode zu befreien, eine Frau von den Schmutzereien der Barbaren, schlimmer als der Tod, Mädchen oder Jünglinge oder Kinder von der Ansteckung des Götzendienstes, der sie aus Furcht vor dem Tod erliegen könnten? Obwohl wir diese Sache nicht ohne Rechenschaftsablage ausführten, haben wir sie doch beim Volk anhängig gemacht und offen dargelegt, dass es zweckdienlicher gewesen sei, dem Herrn Seelen zu bewahren als Gold".<ref> S. Ambrosius, De officiis ministrorum II, 28, 136-137: Migne, PL XVI, 148. </ref>

6 Ebenso glänzt die freudige Beschwingtheit der Bischöfe und Priester, die sich bestrebten, den Bewohnern der neuen Gebiete die Wohltat des wahren Glaubens und der humanen Gemeinschaftsformen zu bringen sowie den hereinströmenden barbarischen Volksstämmen, die in einem Zuge für die christliche Religion und für die Bildung gewonnen wurden, den Anschluss an die eingeborene Bevölkerung zu vermitteln.

7 Erwähnt seien die rühmlich bekannten Orden für die Befreiung der Gefangenen, der,en Mitglieder, von Christi Liebe entflammt, bereit waren, nicht geringe Mühsal für ihre gefangenen Brüder zu erdulden, um viele zu befreien oder wenigstens trösten zu können.

8 Als auf der anderen Halbkugel der Erde neue Länder entdeckt wurden, mangelte es nicht an Priestern Christi, die sich sofort anheischig machten, diejenigen zu begleiten, die in jenen Gebieten Niederlassungen gründeten, einerseits, damit diese nicht die christlichen Sitten verlören und aus dem Erwerb irdischer Güter nicht die Vermessenheit erwüchse, andererseits, damit geeignete und willige Glaubensboten zur Hand wären, die die Eingeborenen, noch völlig unbekannt mit dem göttlichen Licht, das Evangelium lehren und die Pflicht verkündigen könnten, diese als Brüder zu behandeln.

9 Auch sind nicht mit Stillschweigen zu übergehen die Herolde der Kirche, deren Bestreben es war, die von Hause schändlich weggeschleppten und in den ,Häf,en Amerikas und Europas einem gewissenlosen Handel ausgelieferten Neger ihrer armseligen Lage zu entheben und für Christus zu gewinnen.<ref> Vgl. Papst Benedikt XV., Brief an P. P. Kardinal Andrieu, Erzbischof von Bordeaux, über die Kollekte für die Neger am Epiphaniefest: "Quoniam africanarum Galliae", vom 11. Februar 1916: AAS, VIII, S. 57 f.: "well die beklagenswerte und gedrückte Lage der Neger Uns im Apostolischen Amte große Sorge bereitet, senden Wir an Dich, Unseren geliebten Sohn, diesen Brief, um ihnen nach Möglichkeit zu helfen. Es ist kaum notwendig; dass Wir über die Abschaffung des verwerflichen Sklavenhandels hier viel schreiben. Bekannt ist nämlich, was die Kirche in dieser Sache von Anfang an getan hat, sowohl durch die Lehre von der Würde jeder Person und ihrer Gleichberechtigung, als auch durch die Mahnung zur Freilassung der Sklaven im Hinblick auf die ewigen Güter, als auch durch die Gründung von Ordensgemeinschaften zur Befreiung der Sklaven. Aber bedauerlicherweise besteht dieser hässliche Fleck, wenn auch zum großen Teil entfernt, doch noch am Körper der Menschheit fort. Darum ist es geboten, die anerkannten Bemühungen des Apostolischen Stuhles zugunsten der Menschlichkeit auch in diesem Bereich entschieden fortzusetzen". A. a. O. 57. Hl. Propagandakongregation, Brief an alle Bischöfe über die Kollekte für die Neger in Afrika, "Summus Pontifex Leo XIII." v. 29. Sept. 1919. AAS, XII, S. 74 f.: "Papst Leo XIII., rühmlichen Andenkens, hat aus Mitleid mit den Negern in Afrika, die durch ihre Versklavung an Leib und Seele schwer geschädigt wurden, im Rundschreiben an alle Bischöfe vom 20. November 1890 (Leonis XIII. Pontificis Maximi Acta, Romae 1891, X, S, 312 ff.) ihnen das Werk zum Schutze der Neger in Afrika und ihrer Befreiung vom heidnischen Aberglauben dringend empfohlen". A. a. O. 74. über die Aufhebung der Sklaverei und besonders des Sklavenhandels schrieb Leo XIII. im Brief an die Bischöfe Brasiliens, "In plurimis" v. 5. Mai 1888, wie oben VIII, 169 ff. </ref>

10 Weniges wollen Wir noch hinzufügen über die fleißige Betreuung, ausgeübt von den frommen Vereinigungen, die überall in den christlichen Ländern und vorzüglich in der Ewigen Stadt während des so genannten Mittelalters errichtet wurden. Zahlreiche Hospize, Fremdenheime, Nationalkirchen und Bruderschaften sind daraus entstanden, von denen manches bis auf den heutigen Tag geblieben ist. Unter ihnen verdienen besondere Erwähnung die Schulen für Fremde, für die Sachsen, Langobarden, Franken und Friesen, die schon im achten Jahrhundert am Vatikanhügel neben dem Grabe des heiligen Apostelfürsten Petrus errichtet waren zur Versorgung der Fremden, die als Pilger aus den Ländern jenseits der Alpen kamen, um die Apostelgräber zu besuchen. In diesen Schulen mit eigener Kirche und Totenstätte wurden Priester und Kleriker der genannten Nationen unterhalten, damit sie die materielle und geistige Betreuung ihrer Mitbürger, besonders der Kranken und Armen, übernähmen. Ihnen sind in den folgenden Jahrhunderten weitere Klöster mit angeschlossenen Fremdenheimen für die Äthiopier, d. h. für die Abessinier, Ungarn und Armenier hinzugefügt worden. Alles dies steht in glücklicher Quellverbindung mit den Worten des laut verkündenden Apostels Paulus: " ... teilnehmend an den Nöten der Heiligen, eifrig pflegend die Gastfreundschaft".<ref> Röm 12, 13. Vgl. ferner die Worte des Neuen Testaments, in denen die Gastfreundschaft empfohlen wird: Mat 25, 35.38.40; Lk 14, 13-14; 1 Tim 3, 2; Tit 1, 8; 1 Petr, 4, 9; 3 Jo 5-8; Hebr 13, 2; Jak 1, 27; und Beispiele der Gastfreundschaft verzeichnen: Lk 10, 38 u. 29, 6; Ap 16, 15 u. 28, 2 u. 7. </ref>

11 Was sich nun in der Praxis bewährt hatte, dass nämlich die Seelsorge für die Ankömmlinge und Fremden besseren Erfolg zeitigt, wenn sie von Priestern der gleichen Nation oder Sprache, ausgeübt wird, besonders wenn es sich um einfache oder minder unterrichtete Gläubige handelt, das hat das vierte Laterankonzil, im Jahre 1215 feierlich bestätigt, indem es bestimmte: "Weil in sehr vielen Gegenden innerhalb einer Stadt und Diözese Völkerschaften verschiedener Sprachen vermischt sind, die bei Gleichheit des Glaubens verschiedene Riten und Sitten haben, so befehlen Wir streng, dass die Bischöfe solcher Städte oder Diözesen für geeignete Männer sorgen, die in den verschiedenen Riten und Sprachen den Gottesdienst feiern und die Sakramente der Kirche spenden, indem sie zugleich mit Wort und Tat die Leute belehren".<ref> Viertes Laterankonzil, Kap. IX: Mansi, Sacrorum Conciliorum nova et amplissima collectio, XXII, S. 998, Venetiis 1778. </ref> Dies hat die Kirche bis auf den heutigen Tag unverbrüchlich befolgt, vorzüglich dadurch, dass sie gemäß der Verschiedenheit von Sprache oder Nation Pfarreien gründete, bisweilen sogar entsprechend der Mannigfaltigkeit der Riten sehr zweckmäßig Diözesen errichtete, wie Wir sogleich darlegen werden.

In welchem Maße solche, von den Fremden sehr häufig erbetene Pfarreien den Bistümern und Seelen zum Vorteil gereichten, wissen alle und schätzen es gebührend. Darum hat das Kirchliche Gesetzbuch durch Vorschrift des Kanons 216 § 4 nicht versäumt, sie zu steuern, so dass mit schrittweiser Genehmigung des Apostolischen Stuhles jetzt eine Reihe Nationalpfarreien vorzüglich in Amerika gezählt wird und durch Erlass der Heiligen Konsistorialkongregation - um keine weiteren Beispiele zu nennen - neuestens auf den Philippinen Pfarreien für die Chinesen errichtet worden sind.<ref> Hl. Konsistorialkongregation, Reskript n. 510/52, wodurch aus der Audienz des Heiligen Vaters v. 10. Juni 1952 dem Erzbischof von Cebu das apostolische Indult erteilt wird, in der erzbischöflichen Stadt eine Nationalpfarrei für die 15 000 eingewanderten Chinesen zu errichten. </ref>

II.

Obwohl es keine Zeit gibt, in der die kirchliche Fürsorge den Emigranten, Vertriebenen und Flüchtlingen gefehlt hat, so wollen Wir doch, um nicht allzu weitläufig zu werden, nur das im letzten Zeitabschnitt Unternommene mitteilen.

12 Eingangs geziemt es sich, an die fünfzig Bände "De Charitate Sedis Apostolicae erga Gallos"<ref> Vatikanarchiv Em. Riv. Franc. Diese fünfzig handgeschriebenen Bände in Folio 29 X 20,5 cm umfassen den so genannten Fondo Emigrati Rivoluzione Franckes und stammen aus dem Archiv der Opera Pia dell' Ospitalita Francese, die vom Papst Pius VI. Ende 1792 in Rom gegründet wurde und bis 1805 fortbestand zur Unterstützung der Bischöfe, Kleriker, Klosterfrauen und sehr zahlreichen Laien, die wegen der Revolution und Kirchenverfolgung aus Frankreich geflohen waren und scharenweise in Rom und im Kirchenstaat Zuflucht suchten, besonders nachdem Savoyen und Nizza erobert worden waren. Vgl. Augustin Theiner, Documents inédits relatifs aux Affairs Religieuses de la France 1790 a 1800, extraits des Archives Secrètes du Vatican, Bde. I u. II, Paris 1858; Abbé E. Audard, L'histoire religieuse de la Révolution Française aux Archives Vaticanes, Extrait de la Revue d'histoire de l'Eglise de France; Pietro Savio, CIero Francese ospite nei Conzenti di Cappuccini dello Stato Pontificio, Estratto da L'Italia Francescana, anno VIII, Heft I ff., Isola deI Liri 1933; Surrel De Saint-Julien, Annales de Saint-Louis des Français Bd. I (1896), S.327-341.

In diesen Bänden finden sich ungezählte, zumeist noch nicht veröffentlichte Dokumente: sie enthalten handschriftliche Briefe der Bischöfe des Kirchenstaates an das Staatssekretariat und an den Prälaten, dem die Leitung der aus Frankreich emigrierten Geistlichen anvertraut war; Schreiben vom Leiter des Werkes vorbereitet und dem Amte für öffentliche kirchliche Angelegenheiten übermittelt; Schriftstücke von einigen Kardinälen und Gesandten über die Lage der Vertriebenen; Berichte von Bischöfen und Ordensoberen über die französischen Flüchtlinge in ihren Diözesen oder Ordenshäusern; Bitt- oder Dankbriefe von Flüchtlingen;

Rechenschaftsberichte über Ausgaben, Unterstützungen und Hilfeleistungen; Pässe, von den Provinz-Gouverneuren für die Flüchtlinge ausgestellt, und Zeugnisse von Bischöfen für Geistliche usw. Außerdem finden sich darin elf gedruckte Rundbriefe, die zwischen 1792 und 1797 vom Staatssekretariat an die Bischöfe des Kirchenstaates gesandt wurden, um die Gastfreundschaft für die Emigranten zu steigern und zweckmäßig zu leiten. Vgl. De Charitate, Bd. 50, fol. 1 u. 13 ff., 164 f.; Bd. 24, fol. 105, 125, 130, 136, 143 usw.; Savio a. a. O. 29, n. 42. Im Rundschreiben v. Mai 1797 heißt es u. a.: "Der höchste Unwille träfe mit Recht jeden, der es fehlen ließe an Achtung vor dem Weihecharakter, dem Verdienst für die Religion und an jener Gastfreundschaft, von der Seine Heiligkeit die Fülle des göttlichen Erbarmens für seine lieben Untergebenen und den Staat ohne Unterlass erhofft: "Gott ist ja nicht ungerecht, dass er euere Liebestätigkeit vergäße, die ihr um seines Namens willen geübt habt, indem ihr den Heiligen zu Diensten waret und seid" (Heb VI, 10). De Charitate Bd. 24, fol. 143. Vgl. E. Audard, a. a. O. 24: Katalog der Bestände des Werkes "De Charitate Sanctae Sedis erga Gallo's" 1792-1803.

Der Titel für die Sammlung "De Charitate Sedis Apostolicae erga Gaslos" leitet sich ab vom Bericht - er ist im 50. Band enthalten - den Laurenz Caleppi handschriftlich abfasste und am 1. August 1793 dem Papst überreichte: "De Charitate Sedis Apostolisch, tom ... Zum 1. August, in der Absicht, Unserem Heiligen Vater ein Bild von der Organisation der Gastfreundschaft zu geben, die in seinen Staaten den emigrierten französischen Geistlichen gewährt wurde, sammelte ich die Hauptteile von der Ausführung der genannten Organisation, fügte ein Verzeichnis der Emigranten hinzu und überreichte sie dem Heiligen Vater unter dem oben bezeichneten Titel und mit dem hier beigeschlossenen Brief, womit ich Seiner Heiligkeit über meine Beauftragung Rechenschaft ablegen möchte" (De Charitate, Bd. 24, fol. 8). Die hauptsächlichen Dokumente davon, die Papst Pius VI.zusammenstellen ließ, damit für immer ein unanfechtbares Zeugnis u. a, von den unsäglichen Leiden der französischen Kirche und von den Mühsalen ihrer Geistlichen sowie von der ausgezeichneten Haltung der Emigranten vorhanden wäre, befahl Papst Pius VII. im Vatikanischen Archiv treu aufzubewahren (Theiner II, Einl. XXI). Deshalb schrieb M. A. Cattaneo am 17. Juni 1805 an Cajetan Marini, den Verwalter der Vatikanischen Bibliothek: "Catteano übersendet dem sehr geehrten Herrn Abt Marini das umfangreiche Material betreffend die Angelegenheiten der französischen Emigranten, die dreizehn Jahre und mehr im Kirchenstaat aufgenommen und verpflegt wurden, das nach Meinung Seiner Eminenz, des Herrn Kardinalstaatssekretärs, zum immerwährenden Andenken an die von neuem bewiesene Liebestätigkeit des Apostolischen Stuhles hinterlegt werden soll" (Theiner II, Einl. XXIV, n. 1).

Der Papst übertrug das gesamte Werk einer besonderen Kommission, deren Vorsitz er selbst führte und die vom Kardinalstaatssekretär geleitet wurde. Die Hauptaufgaben dieser Kommission waren: Die Vertriebenen bei ihrer Ankunft in den Kirchenstaat in Gruppen einzuteilen und den Ordenshäusern und den kirchlichen Anstalten zu überweisen; mit den Bischöfen, Ordensoberen und Anstaltsvorstehern, die Flüchtlinge aufnahmen, und mit den Flüchtlingen selbst laufende Beziehungen zu unterhalten; darüber zu wachen, dass sich keine Missbräuche einschlichen; Bitten entgegenzunehmen und ihnen nach Möglichkeit zu entsprechen. Für die Leitung der aus Frankreich Geflüchteten bestimmte er einen eigenen Prälaten, der ihre Angelegenheiten in der Kommission vorzubereiten und schnell auszuführen hatte. Von diesen Prälaten der erste war Laurenz Caleppi (1816 zum Kardinal ernannt), dann folgten Joh. Franz Falzacappa (1823 Kardinal), Emmanuel De Gregorio (Sekretär der Konzilskongregation und 1816 Kardinal) und zuletzt Marc Arutonio Cattaneo. Prälat L. Caleppi entwickelte ausgezeichnete "Pläne der Gastfreundschaft", die der Papst genehmigte und durch die Staatssekretarie und die damals geschaffene Kongregation für die Angelegenheiten des von französischen Truppen besetzten Sardiniens ausführen ließ (De Charitate Bd. 24 u. 50; Theiner, II, Einl. XXI-XXVIII; Pietro Savio, S. 22 ff.). Darum ergingen zweckdienliche Weisungen in die Gesandten des Heiligen Stuhles in Turin und Florenz, sie sollten die französischen Flüchtlinge nach der aufgestellten Ordnung einteilen; in fünf größeren Städten des Kirchenstaates, nämlich in Rom, Bologna, Ferrara, Perugia und Viterbo wurden Lager für die Aufnahme der Emigranten eingerichtet, und ihre Kommandanten oder Gouverneure empfingen von der Staatssekretarie die Schreiben und Befehle betreffend die französischen Flüchtlinge als Erste, gaben sie an die Bischöfe ihres Bezirks weiter und sorgten für die Ausführung der Weisungen des Apostolischen Stuhles.

In der großzügigen Gastfreundschaft für die vertriebenen Franzosen sind vom Apostolischen Stuhle sehr bedeutende Geldausgaben gemacht worden, "Wenn man - so bezeugt 1793 Caleppi - den jährlichen Unterhalt im Durchschnitt pro Person mit nur 12 Skudi berechnet, so ergibt sich für 2000 Personen (von 1789-1793) die beträchtliche Summe von 100000 Skudi. Woraus im Kreise von Emigranten das Wort entstand, dass Pius VI.allein schon die mit Karl d. Gr. eingegangene Schuld des Heiligen Stuhles zurückgezahlt habe" (De Charitate, Bd, 24, fol. 10). Wir wissen aber, dass beinahe 20000 französische Flüchtlinge rund 13 Jahre in Rom und im Kirchenstaat gastlich aufgenommen wurden (Theiner, II, Einl. XXXII), Wie darum einige Jahre vorher Papst Clemens XIII. zur Behebung der Lebensmittelnot und zur Unterstützung der Mitglieder der Gesellschaft Jesu, die, aus vielen Ländern Europas vertrieben, in den Kirchenstaat geflüchtet waren, dem Kirchenschatz der Engelsburg eine bedeutende Geldsumme entnommen hatte (Ansprache im Konsistorium am 9. April 1764; Bullarium Clementis XIII, Bd. I, S. 871 ff., Bullarii Romani continuatio, Teil II, Bd. III, Prati 1843), so hat Papst Pius VI.kein Bedenken getragen, dasselbe zu tun und 500 000 Studie aus dieser Kasse zu holen, nicht nur, um den Bedürfnissen des Kirchenstaates zu begegnen, sondern auch um den vertriebenen Söhnen möglichst zu helfen (Ansprache im Geheimen Konsistorium am 3, Dezember 1792: Pii VI P. M.,

Epist. ad Principes, an. XVIII, fol. 203; Theiner, I, n. 54, S, 161 ff,); was er großzügig unternahm, hat er durch eine Denkmünze mit der Inschrift "Pius VI.Pont. M. An. XXI - Clero Gallicano pulso hospit. et alim. praestita" am 4. Juli 1795 sehr schön verewigt.

Zugunsten der französischen Flüchtlinge schrieb Papst Pius VI.zahlreiche Briefe an die Bischöfe Europas, an die Legaten des Heiligen Stuhles bei den auswärtigen Mächten und an katholische und nichtkatholische Könige und Fürsten. Nur einige davon seien erwähnt: An den Erzbischof von Paris und die Bischöfe von Comminges, Nimes, st. Malo, Troyes und Langres "Nova illa fuga" v. 21. Nov. 1792 (Pii VI P. M. Epist. ad Principes, a. XVI, fol.1l2; Theiner, I, n.25, S.160); an den Bis,chof von S. Leone "Inter angustias" v. 2, Nov. 1793 (Pii VI P. M. Epist. ad Principes, a. XIX, fol. 67; Theiner, I, n.61, S. 194 ff.); an den Präsidenten und Senat des Freiburger Kantons, die Verteidiger der kirchlichen Freiheit, "Valde gaudemus" v. 20. April 1793 (Pii VI P. M. Epist. ad Principes, a. XIX, fol. 9; Theiner, I, n. 56, S. 169 ff.); an Bajulivo und die Botschafter der Sieben Zenden in Wallis, "Quae plurima" v. 31. Aug 1793 (Pli VI P. M., Epist. ad Princ., a. XIX, fol. 59; Theiner, I, n. 60, S. 193); an König Georg von Groß-Britannien, "Non possumus" v. 7. Sept. 1793 (Pii VI P. M., Epist. ad Princ., a, XIX, fol. 71; Theiner, I, n. 51, S. 159 ff.; an den Sohn des Königs von Groß-Britannien, "Haud ingratum fore" v. 2, Sept. 1793 (Pii VI P. M., Epist. ad Princ., a, XIX, fol. 6; Theiner, I, n.62, S.197); an denselben, "Quo temporis momento" v. 7. Sept. 1793 (Pii VI P. M" Epist. ad Princ" a, XIX, fol. 72; Theiner, I, n. 63, S, 198). Aber es genüge, einige Worte aus dem Brief an die Erzbischöfe, Bischöfe, Äbte, Äbtissinnen, Kapitel und den Welt- und Ordensklerus Deutschlands "Ignotae nemini sunt" v. 21. Nov. 1792 mitzuteilen (Nuntiatura Galliae, fol. 320; Theiner, I, n. 53, S, 162 ff.): "Niemandem sind die beweinenswerten Ursachen verborgen, weswegen Erzbischöfe, Bischöfe, Pfarrer, Priester, Kleriker, Nonnen und sehr viele Regularen Frankreichs, die hervorragende Beweise ihrer Religiosität gegeben haben, gezwungen wurden, ihre Häuser, Wohnungen und Güter zu verlassen und verschiedene sowohl katholische als auch nichtkatholische Länder, wie es sich gerade ergab, aufzusuchen, um bei Fremden die Hilfsmittel zu erbitten, die sie von den Ihrigen nicht erlangen konnten. Diese weite Zerstreuung eines rühmlich bekannten Klerus hat die Herzen aller ergriffen. Wir müssen höchstes Lob spenden nicht nur den katholischen Fürsten, Geistlichen und Völkern, die, vom Evangelium belehrt und vom Geiste wahrer Liebe entflammt, die Glaubensbekenner gütig aufgenommen und auf ihre Kosten verpflegt haben; auch die nichtkatholischen Fürsten und Völker, unter ihnen besonders der erlauchte König von Groß-Britannien und die gepriesene Nation dieses Reiches, sind aus Humanität gegen ihresgleichen, wie der heilige Ambrosius sagt (De officiis, II, 31) ihnen zu Hilfe gekommen, nacheifernd dem glorreichen Beispiele der alten Römer, die es als höchst wohlanständig erachteten, der ehrenwerten Bürger Wohnungen den ehrenwerten Gästen offen zu halten, und die überzeugt waren, dass es der Bürgerschaft zur Zierde gereiche, wenn die Fremden dies,e vornehme Gesinnung in unserer Stadt nicht vermissten (Cicero, De Offficiis, II, 18). Was Uns betrifft, die Wir, obwohl unwürdig, das Amt des obersten Hirten und Vaters der gesamten Christenheit innehaben, so glauben Wir Uns mehr als andere verpflichtet, jene unglücklichen Flüchtlinge, die sich Uns anvertrauen, zu unterstützen. Wir sind auch überzeugt, dass die Hilfeleistung nirgends gerechter und niemals großzügiger geboten werden kann, als denen gegenüber, die um Christi willen ihr Eigentum verloren haben, aus ihren Wohnungen schändlich vertrieben, umherirren und unter Fremden ein vereinsamtes Leben zu führen gezwungen sind. Darum haben Wir seit Beginn dieser harten Verfolgung den Franzosen, sowohl den Geistlichen als auch den Laien, unser Herz geöffnet und sie mit werktätiger Freundlichkeit aufgenommen. Jene leidbeschwerten Flüchtlinge meinten, dass sie dort, wo sie gerade hinkamen, wenn auch nicht ein bequemes, so doch ein sorgenfreies und ruhiges Leben führen würden. Aber der unerwartete Vorstoß der französischen Truppen besonders nach Savoyen und in Stadt und Departement Nizza hinein zwang zur neuen und schlimmeren Flucht. Wir haben darauf mit der gleichen Liebesgesinnung und dem gleichen Streben trotz der Schwierigkeiten, in denen Wir uns befanden, angeordnet, dass die neuen Flüchtlinge nicht nur in unserer Stadt, sondern auch in den Provinzen unseres Staates aufgenommen und verpflegt würden. Deshalb haben Wir durch Rundschreiben vom 10. Oktober dieses Jahres die Erzbischöfe und Bischöfe des Kirchenstaates aufgefordert, zusammen mit ihrem Klerus und den kirchlichen Anstalten ihrer Diözesen an den Werken der Wohltätigkeit mitzuarbeiten und an Unseren väterlichen Sorgen teilzunehmen. Infolge davon haben sich nicht nur die genannten Bischöfe und der Welt- und Ordensklerus, sondern auch viele Laien jeden Standes in sehr lobenswerter Weise eifrig unserem Beispiel angeschlossen, so dass die Zahl der neuen Gäste, die nach der Einnahme von Savoyen und Nizza von Uns betreut wurden, bis jetzt auf 2000 anwuchs. Wir wissen, dass manche französische Geistliche mit Unterstützung des Römischen Kaisers Franz, Unseres geliebten Sohnes, nach Deutschland gekommen sind, wo es unserer Bitten gar nicht bedurfte, um diesen Flüchtlingen Schutz und Hilfe zu bereiten. Uns ist nämlich nicht unbekannt, ehrwürdige Brüder und geliebte Söhne, dass ihr an Güte und Liebe das in die früheste Zeit zurückreichende Ansehen euerer Väter weit übertrefft, von denen berichtet wird, dass sie gegen Fremde gut und freundlich waren: allen Fremden boten sie gern Bewirtung und in den Pflichten der Gastfreundschaft wetteiferten sie miteinander (Diodor, V. Buch, nach Tacitus, De moribus Germanorum, u. Mela, III. Buch)".

Papst Pius XII., der von seinem Vorgänger den Namen erbte und seinen Tugenden nachstrebte, widmete sich von Anfang an mit gleichem Eifer der Liebestätigkeit gegenüber den Flüchtlingen. Dies erhellt aus einem Brief, den Ercole Consalvi, damals stellvertretender Staatssekretär, im Auftrage des Papstes am 5, April 1800 zu Venedig an Joh. Franz Falzacappa schrieb (De Charitate, Bd. 22, fol. 667; Theiner, II, n. 474, S. 631). Schon vorher hatte der Papst, als er noch Bischof von Imola war, den Anregungen seines Vorgängers hinsichtlich der Aufnahme und Pflege der französischen Flüchtlinge tatkräftig zu entsprechen sich bemüht (De Charitate, Bd. 11, fol. 366-380 u. Bd. 21, fol. 210; Theiner, II, n. 455 bis 457, S. 608 ff.). Die Pflichten dies,er Liebestätigkeit gegenüber den Flüchtlingen übte der Papst mit Hingabe, bis nach dem glücklichen Abschluss des Konkordates zwischen dem Heiligen Stuhl und der französischen Regierung im Jahre 1801 alle Flüchtlinge allmählich in ihr Vaterland zurückkehren konnten (Theiner, II, Einl. XXIV). Das Werk der Gastfreundschaft aber, um die Worte Caleppis zu gebrauchen, "wird in den Annalen der Kirche immer denkwürdig bleiben" (De Charitate, Bd. 24, fol. 10 u, Bd. 50 zu Beginn). </ref> zu erinnern, die im Archiv des Vatikans aufbewahrt werden - wahrlich glänzende Zeugnisse für das ständige Bemühen der Päpste zugunsten der bedauernswerten durch Revolution oder Krieg Vertriebenen - in denen die väterliche Sorge Unserer Vorgänger Pius' VI. und Pius' VII. für die Franzosen aufstrahlt, die, aus dem Vaterlande vertrieben, im Kirchenstaat und zumeist in Rom Aufnahme fanden oder anderswohin flüchteten.

13 Mit Ehren mögen Wir auch erwähnen den Seligen Vinzenz Pallotti, den Gründer der Gesellschaft des katholischen Apostolates. Er nämlich - den Wir selbst "des römischen Klerus Zierde und Glanz" genannt und bei der Eröffnungsfeier zum allgemeinen Jubiläum unlängst mit Freuden in die leuchtende Schar der Seligen aufgenommen haben - von Liebe zu den Seelen gedrängt, und vom Verlangen entzündet, die nach England hinausziehenden Italiener im katholischen Glauben zu stärken, sandte einige Mitglieder nach London, die sich der geistlichen Betreuung ihrer Landsleute widmen sollten. Als er demütig darum bat, erteilte ihm Unser Vorgänger Pius IX. die Erlaubnis, Almosen zu sammeIn, um hauptsächlich für die ausgewanderten Italiener eine neue Kirche in London bauen zu können, die zu Ehren des Apostelfürsten St. Petrus Gott geweiht werden sollte.<ref> Apostolisches Schreiben v. 22. Jan. 1950, worin der ehrwürdige Diener Gottes Vinzenz Pallotti, römischer Priester und Gründer der Gesellschaft des Katholischen Apostolats, seliggesprochen wird: "Ineffabilis et amantissima Dei benignatas", AAS, XXXXII, S. 176 ff. Ansprache an die Pfarrer und Fastenprediger Roms am 2. März 1950, "Siate benvenuti", AAS, XXXXII, S. 302 ff. Es folgen die Texte der Bittschrift des seligen V. Pallotti an Papst Pius IX und des Reskripts der Hl. Propagandakongregation: ,,18-6-1848. Heiliger Vater, Euerer Heiligkeit ist bekannt, dass einige Priester der Kongregation des Katholischen Apostolats sich gegenwärtig bemühen, die Mittel zusammenzubringen, um in London eine Kirche hauptsächlich für die Italiener zu bauen, und dass diese Kirche dem Apostelfürsten St. Petrus geweiht werden soll. Damit nun diese Kirche nach römischer Art gebaut und in Dienst genornmen werden und ihrem Gründungszweck erhalteIl bleibe, bittet der Priester Vinzenz Pallotti, Rektor der genannten Kongregation oder Gesellschaft demütig Euere Heiligkeit, gütigst genehmigen zu wollen, dass das Eigentum, die Leitung und Güterverwaltung der genannten Kirche seiner Kongregation, solange sie besteht und die geeigneten Leute dafür besitzt, gehören soll; und dass, wenn sie zu bestehen aufhört oder die geeigneten Kräfte mangeln, der Heilige Stuhl das Recht hat, an die Stelle dieser Kongregation eine andere Kongregation oder Gesellschaft italienische'r Priester zu setzen. Dass .. , Aus der Audienz beim Heiligen Vater am 18. Juni 1848. Unser Heiliger Vater Papst Pius IX. hat nach Bericht des stellvertretenden Sekretärs der Heiligen Propagandakongregation und nach Anhörung der Meinung des H. H. Apostolischen Provikars von London die Bitte gütigst genehmigt. Rom, Propagandakongregation, Jahr und Tag wie oben. Gebührenfrei. Alexander Bernabo, stellv. Sekretär", Vgl. auch das Empfehlungsschreiben der Heiligen Propagandakongregation vom Kard. Jakob Philipp Fransoni, Präfekten der genannten Kongregation, an Raphael Melia aus der Gesellschaft des Katholischen Apostolats, römischen Priester und Apostolischen Missionar, "der schon drei Jahre in London für die Italiener trefflich gearbeitet hat", vom 7. Dezember 1847 (Archiv des Vikariats der Stadt Rom, Werk der Glaubensverbreitung, XII, 1341). </ref>

* * *

14 Als sich gegen Mitte des 19. Jahrhunderts den dürftig Lebenden eine vorher nie gekannte Gelegenheit zum Gütererwerb bot und riesige Menschenscharen aus Europa, vor allem aus Italien, nach Amerika zogen, wandte die Katholische Kirche für das geistige Wohl der Auswandernden erhöhte Sorge und Mühe auf. Sie hatte nämlich aus Liebe zu ihren Kindern die dem fortschreitenden Leben der Völker und den neuen Zeitumständen angepassten Formen des Apostolates nicht nur unverzüglich gebilligt, sondern auch eifrigst ins Werk gesetzt, während sie die kritische Lage des sozialen, sittlichen und religiösen Lebens scharf beobachtete. Die tätige Sorge des Apostolischen Stuhles, die umso größer war, je lässiger die öffentlichen Autoritäten und privaten Unternehmungen die Sache zu betrachten schienen, bekunden deutlich die Akten Leos XIII., Unseres Vorgängers. Er verteidigte nicht nur die Würde und die Rechte der menschlichen Arbeit, sondern schützte auch angelegentlich die Arbeiter, die sich in fernen Ländern den notwendigen Lebensunterhalt verdienen.

15 Im ersten Jahre seines Pontifikates, am 9. Juli 1878, spendete er dem Raphaelsverein, der von den deutschen Bischöfen zum wirksamen Schutze der auswandernden Landsleute gegründet worden war,<ref> St..Raphaels.Verein zum Schutze katholischer Auswanderer, in Mainz am 13. September 1871 kanonisch errichtet. </ref> herzliche Anerkennung. Dieser Verein wurde in den Ausgangs- und Zielhäfen später auch für andere Nationen, nämlich für die Belgier, österreicher und Italiener sehr zweckdienlich eingerichtet.

16 Im Jahre 1887 anerkannte er durch Apostolisches Breve als nützlich und zeitgemäß den vom Diener Gottes Johannes Baptist Scalabrini, damals Bischof von Placenza, gefassten Plan, "ein Institut frommer Männer zu gründen, die geeignet und willig wären, in die fernsten Gebiete vorzüglich Amerikas zu gehen, um die Seelsorge bei den vielen italienischen Gläubigen auszuüben, die, durch Not zum Verlassen des Vaterlandes gezwungen, in jenen Gegenden ihre Zelte aufschlugen".<ref> Papst Leo XIII. Apostolisches Schreiben unter dem Fischerring "Libenter agnovimus" v. 25. Nov. 1887. </ref> Infolgedessen gründete dieser apostolische Mann, den Wir selbst als höchst verdient um Kirche und Staat bezeichnet haben,<ref> Dekret der Heiligsprechung für die selige Franziska Xaveria Cabrini, Gründerin des Instituts der Missionarinnen vom heiligen Herzen Jesu, "Spiritus Domini" v. 7. Juli 1946, AAS, XXXIX, S. 44. </ref> mit Hilfe rühriger Priester und ausgezeichneter Bischöfe das Priesterkolleg, "worin sich um wieder die ehrenden Worte desselben Leos XIII. in seinem nachher zu erwähnenden Briefe zu gebrauchen - die von der Liebe Christi gedrängten Kleriker Italiens vereinigen, damit sie in jenen Kenntnissen ausgebildet und in jenen Aufgaben und Lebensformen geschult werden, wodurch sie entschlossen und erfolgreich bei den in der Fremde weilenden Bürgern Italiens die Gesandtschaft für Christus verwalten können"<ref> Papst Leo XIII., Brief "Quam aerumnosa" v. 10. Dez. 1888, Leonis XIII. p, M. Acta, Rom 1889, VIII, S. 383. </ref> So wurde also die Gesellschaft der Missionare vom heiligen Karl für die ausgewanderten Italiener ins Leben gerufen, als deren Gründer der Diener Gottes rühmend genannt wird.

17 Erwähnt sei ferner der im folgenden Jahre von Unserem unvergesslichen Vorgänger an die Erzbischöfe und Bischöfe Amerikas gerichtete Brief,<ref> Ebend. S. 380-384. </ref> der eine Fülle von Maßnahmen und eine freudig bewegte Kräfteentfaltung geweckt hat. Seitdem sind in gesteigertem Maße Priester und Ordensleute beiderlei Geschlechts mit der Absicht, ihren in weiter Ferne weilenden Mitbürgern helfend zur Seite zu stehen, von überallher nach Amerika gegangen; seitdem sind auch Vereinigungen gebildet und Patronate eingerichtet worden zugunsten der zahlreichen Auswanderer aus Italien, aus Deutschland, aus Irland, aus Österreich, aus Ungarn, aus Frankreich, aus der Schweiz, aus Belgien, aus Holland, aus Spanien und Portugal; vor allem sind die Nationalpfarreien gefördert worden.

18 Kraft seiner Einsicht und Liebe hat er auch für die Wanderung auf Zeit oder innerhalb Europas Sorge zu tragen, nicht versäumt. Die vom Papst aufgewandten Mühen bezeugen deutlich die Briefe, die verschiedentlich vom Staatssekretariat an die italienischen Bischöfe gesandt wurden.<ref> Staatssekretarie, Zirkular n. 57171 an die Erzbischöfe Italiens "E noto come l'emigrazione temporanea" v. 19. Juni 1900, Leonis XIII, P. M. Acta, XX, S. 168-172; Zirkular an die Erzbischöfe von Mailand, Turin und Vercelli, v. 18, Mai 1899. </ref>

19 Durch dringende Aufmunterung vom Papst angetrieben und durch den Gedanken an das Seelenheil bestimmt, errichtete Jeremias Bonomelli, Bischof von Cremona, das Hilfswerk für die italienischen Arbeiter in den auswärtigen Ländern Europas, woraus zahlreiche Kultur- und Wohltätigkeitsinstitute und blühende Sekretariate hervorgegangen sind, und im Jahre 1900 wurden unter Hinzuziehung frommer Priester und vorzüglicher Laien erfolgreiche "Missionen" in der Schweiz, in Österreich, Deutschland und Frankreich veranstaltet. Damit ein so bedeutendes Hilfswerk nicht an Kraft verliere, übertrug unser Vorgänger Benedikt XV. die Sorge für die Auslanditaliener in Europa dem Bischof von Vicenza Ferdinand Rodolfi.<ref> Hl. Konsistorialkongregation, Mitteilung, Betrifft die Missionare vom Hilfswerk der in die europäischen Länder ausgewanderten italienischen Arbeiter, "Litteris Sacrae Congregationis" v. 31. Jan. 1915, AAS, VII, S. 95 f.: "Durch Schreiben der Hl. Konsistorialkongregation vom 18. Januar 1915 ist im Auftrage S. H. Benedikts XV. dem Bischofe von Vioenza, Ehrenpräsident und Konsultor d. Gesellschaft für die italienischen Arbeiter in den auswärtigen europäischen Ländern ad nutum des Heiligen Stuhles das Amt übertragen worden, das der kirchliche Mailänder Verein, gewöhnlich Consulta genannt, innehatte". A. a. O. 95. Dieses Werk hieß allgemein "Opera di assistenza agli Italiani in Europa". </ref>

20 Es wird auch nicht überflüssig sein, zu erinnern an die mannigfaltigen Pflege- und Erziehungsanstalten für Knaben und Mädchen, an die Krankenhäuser und andere Wohltätigkeitsinstitute für die Gläubigen verschiedener Sprache und Herkunft, die von Tag zu Tag schöner blühen und sich kräftig entwickeln. Wie ein Stern glänzt auf diesem Gebiete die heilige Franziska Xaveria Cabrini, die besonders auf den Rat und Zuspruch des Dieners Gottes Johannes Baptist Scalabrini und auf das Wort Papst Leos XIII. seligen Andenkens, der ihr geraten hatte, nicht nach Osten, sondern nach Westen zu blicken, sich entschloss, nach Amerika zu, gehen,<ref> Dekret zur Heiligsprechung der selig'en Franziska Xaveria Cabrini, Gründerin des Instituts der Missionarinnen vom heiligsten Herzen Jesu, "Spiritus Domini" v. 7. Juli 1946, AAS, XXXIX, S.44. </ref> und dort mit solcher Liebeskraft in ihren Unternehmungen ausharrte, dass sie die reichsten Erfolge buchen konnte und wegen ihrer hervorragend liebevollen Gesinnung gegen die ausgewanderten Italiener und wegen der staunenswerten Arbeiten mit Recht "Mutter der auswandernden Italiener" genannt worden ist.<ref> Papst Pius XI., Apostolisches Schreiben zur Seligsprechung der ehrw. Dienerin Gottes Franziska Xaveria Cabrini, Gründerin des Instituts der Missionarinnen vom heiligsten Herzen Jesu, "Benignus Dominus" v. 13. Nov. 1938, AAS, XXXI, S. 10-15. </ref>

* * *

21 Die katholischen Werke für die Auswanderer nach Europa, den Orient und Amerika in eine zusammenfassende Ordnung gebracht zu haben, muss Unserem Vorgänger Papst Pius X. zugeschrieben werden. Als Pfarrer von Salzano hatte er sich seiner lieben Gläubigen bei der Auswanderung angenommen, um den scheidenden Pfarrkindern eine geschütztere Reise und einen gesicherteren Aufenthalt zu bereiten; dann, zum höchsten Amte des Apostolats berufen, widmete er sich mit vermehrter Sorge der sich zerstreuenden Schafe der Gesamtherde und ergriff vorsorgliche Maßnahmen für die Auswanderung.

22 Von welcher Liebe zu den in die fernsten Gebiete Nord- und Südamerikas ausgewanderten Christgläubigen dieser fromme Papst zutiefst bewegt wurde, welche Freude ihn erfüllte, wenn er von den Arbeiten der Bischöfe und Priester für jene erfuhr, das erhellt klar aus dem Schreiben an den Erzbischof von New York vom 24. Februar 1904. u. a. lobte und bestätigte er die von ebendemselben für die Italiener aufgewandten und dahin zielenden Mühen, sie vor Gefahren zu schützen und in der Übung der ererbten Religion zu erhalten und zur Heranbildung von Klerikern aus der italienischen Kolonie ein Seminar zu gründen.<ref> Papst Pius X., Brief an Erzbischof Joh. M. von New York, "Haud ita pridem" v. 26, Febr. 1904, Pii X, P. M" Acta, Rom 1905, I, S. 180 f, </ref> Das Gleiche bekundet die Ansprache an die Pilger aus der Republik Argentinien;<ref> "Euch empfehle ich in besonderer Weise die armen italienischen Auswanderer, die weit von ihrem Vaterland entfernt sind; sie brauchen euere Hilfe, damit sie durch ihr Verhalten ihrem Vaterland niemals Unehre machen": Pius X. Sermo XV, "vi ringrazio" v. 18. Nov. 1908, PU X, P. M. Acta, Rom 1914, IV, S, 305, </ref> ferner (bekunden dies) die Briefe an die Erzbischöfe und Bischöfe Brasiliens,<ref> Brief "Quod hierarchia" v, 6, Juni 1911, AAS, III, S. 262 f.: "viel eifervolle Arbeit ist auch dem Wohle der Fremden zu widmen ... man möge deshalb, das wünschen Wir, dafür sorgen, dass besonders zu Beginn ihres überseeischen Lebens in allen bedeutenden Orten, wo sie sich niederzulassen pflegen, einige Priester der gleichen Sprache zur Stelle seien, die ihnen angemessen helfen". </ref> an den Oberen des Instituts der Missionare vom heiligen Karl,<ref> Staatssekretarie. Brief an H, H, Vicentini, Generalobern des Instituts der Missionare vom heiligen Karl, deren Eifer für die italienischen Auswanderer gebührend anerkannt wird, "Ho ricevuto" v. 15, Jan, 1912. AAS" IV. S. 333; Pius X. Brief an H, Vicentini, Oberen des Instituts vom heiligen Karl für die italienischen Auswanderer gelegentlich einer Feier zum Andenken an Joh. Bapt. Scalabrini des Gründers dieses Werkes, "Vehementer nobis" v, 4, Sept. 1912, AAS" IV, S. 581 f. </ref> an den Präses der Allgemeinen Frommen Gesellschaft des Antonius und an den Leiter der Katholischen Gesellschaft für die Einwanderer, die unlängst in Kanada gegründet wurde.<ref> "Wir haben nämlich gehört, in welchem Maße diese sehr viele Mitglieder umfassende Gesellschaft sich bis jetzt ständig bestrebt hat, sowohl die Not ihrer Landsleute zu beheben als auch nicht wenige Kirchen und Kapellen zu Ehren ihres Patrons bei den Italienern und fremden Völkerschaften zu errichten oder zu erhalten; in welchem Maß sie zum Schutze von Sitte und Glauben Broschüren und Bücher, in ihrer Werkstatt hergestellt, überall ins Volk hineinverbreitet und dafür bis auf den heutigen Tag eine große Geldsumme ausgegeben hat. Nicht minder ist Uns bekannt, wie es euch in den letzten Jahren zu danken ist, dass viele in Amerika siedelnde Italiener an der Religion keinen Schaden litten; denn je mehr diese wegen der Weite des Landes die seelsorglichen Hilfsmittel entbehrten, desto eifriger habt ihr, auch durch das weit verbreitete Antonius-Blatt, danach gestrebt, sie religiös zu unterrichten und gut zu beraten"; Pius X. Brief an den Präses der Allgemeinen Frommen Gesellschaft des Antonius, die er lobend anerkennt "Quo societas" v. 25. März 1914, AAS, VI. S. 259. Staatssekretarie, Brief an H. H. Casgrain, Rektor der Katholischen Gesellschaft für die Auswanderer, die unlängst in Kanada gegründet worden ist, "ll a et´e particuliérement" v. 12, Febr. 1914, AAS, VI, S. 132. </ref>

23 Damit aber eine angemessene geistliche Betreuung der Auswanderer während der Reise, in den Zielhäfen und schließlich im neuen Vaterland vorhanden wäre, wurde mit Genehmigung des Papstes schon 1905 die Gesellschaft der Missionare des heiligen Antonius von Padua gestiftet.<ref> Gesellschaft der Auswanderermissionare vom hl. Antonius v, Padua, gegründet im Juli 1905 von Johannes Jakob Coccolo und lobend anerkannt vom Staatssekretär Kardinal Merry deI Val im Schreiben an die Erzbischöfe und Bischöfe Italiens "Una iniziativa sommamente giovevole" v. 25. Jan. 1908. </ref>

24 Was Italien betrifft, so liegen die Normen vor, die von der Staatssekretarie an alle Bischöfe des Landes gegeben wurden.<ref> Staatssekretarie, Brief an die Bischöfe Italiens über die italienisehen Auswanderer, "Uno degli argomenti" v. 8. Sept. 1911, AAS" III, S.513-518. </ref> Die Heilige Konsistorialkongregation aber, auf ihr Ansuchen<ref> Heilige Konsistorialkongregation, Über die Sorge für die Auswanderer, Fragen an die Bischöfe der Auswanderungsgebiete, Prot. n. 503/12; Fragen an die Bischöfe der Einwanderungsgebiete, Prot. n. 894/13. </ref> von den Bischöfen der Aus- und Einwanderungsgebiete über die Sachlage bestens unterrichtet, hat die Anordnung des Papstes fleißig ausgeführt, indem sie die bestehenden Einrichtungen für die Auswanderer zweckmäßig ordnete, entsprechend den geänderten Verhältnissen neue Verfügungen traf und den Bischöfen die Gründung von "Komitees" und "Patronaten" empfahl.<ref> Pius X. Motu proprio, über die italienischen Auswanderer, "Iam pridem" v. 19. März 1914, AAS, VI, S. 174 f. </ref>

25 Aber nicht bloß eine (allgemeine) Verfahrensweise in der geistlichen Betreuung wurde unentwegt eingehalten. Als der Papst nämlich erfahren hatte, dass einige in die fernsten Teile Europas ausgewanderte Arbeiter wegen der schwierigen örtlichen und sachlichen Gegebenheiten dazu übergegangen waren, die Ehe ohne Wahrung der Rechtsnormen zu schließen, diese sogar feindlich ablehnten, ließ er zum Schutze der Ehegesetze von der Heiligen Sakramentenkongregation eine Instruktion über den Nachweis hinsichtlich des freien Standes und über die Benachrichtigung der geschlossenen Ehe herausgeben.<ref> Heilige Sakramentenkongregation, Instruktion an die Bischöfe betreffend das Freisein und die Meldung der geschlossenen Ehe, "Perlatum haud semel" v. 6. März 1911, AAS, III, S. 102 f. </ref> Einige Jahre später veröffentlichte dieselbe Kongregation die Instruktion von neuem<ref> Instruktion an die Bischöfe über den Nachweis betreffend das Freisein und über die Meldung der geschlossenen Ehe, "Iterum conquesti sunt" v. 4, Juli 1921, AAS" XIII, S. 348 f. </ref> und fügte zugunsten der Auswanderer zweckdienliche Normen über die Eheschließung auch durch Stellvertreter hinzu.<ref> Heilige Sakramentenkongregation, Zirkular an die Erzbischöfe, Bischöfe und Ordinarien Italiens über die Eheschließung durch Vertretung, v. 1. März 1932, n. 11255/32. </ref>

26 Während dieser bedeutende Papst die Gesamtkirche regierte, wurde für die Kleriker und Gläubigen des ruthenischen Ritus in den Vereinigten Staaten von Amerika durch entsprechende Normen Sorge getragen und ihnen ein Bischof gegeben.<ref> Pius X. Bulle "Ea semper fuit" v. 14. Juni 1907: Pii X, P. M, Acta, Rom 1914, V, S. 57-68; Hl. Propagandakongregation für die Angelegenheiten des orientalischen Ritus, Dekret über die geistliche Verwaltung der griechisch-ruthenischen Kirche in den Vereinigten Staaten Nordamerikas, "Cum Episcopo" v. 17, Aug, 1914, AAS, VI, S, 458-463, </ref> Einem Bischofe des ruthenischen Ritus wurde auch die Leitung der Gläubigen des gleichen Ritus in Kanada anvertraut.<ref> Pius X. Apostolisches Schreiben, "Officium supremi" v, 15, Juli 1912, AAS., IV, S. 555 f. </ref> Ferner ist die Vereinigung für die Ausbreitung der Katholischen Kirche zu Toronto in Kanada gegründet worden, und den guten Erfolgen dieser Vereinigung für die Sicherstellung der katholischen Ruthenen, die im Nordwesten dieser Gebiete überall herum siedeln, wurde reichlich Lob gespendet.<ref> Pius X. Apostolisches Schreiben an den Erzbischof Fergo Mac Evay von Toronto: die Gesellschaft für die Verbreitung der Katholischen Kirche, gegründet zu Toronto in Kanada, wird lobend anerkannt und mit Ablässen beschenkt, "Allata nuper" v. 10, Juni 1910, A.A.S" II, S. 536-540, </ref> Außerdem sind die wechselseitigen rechtlichen Beziehungen zwischen den lateinischen Bischöfen Kanadas und dem dortigen Bischofe der Ruthenen wie auch zwischen dem Klerus und den Gläubigen der beiden Riten geregelt worden.<ref> Hl. Propagandakongregation für die Angelegenheiten des orientalischen Ritus, "Fidelibus ruthenis" vom 18. Aug, 1913, AAS, V, S. 393-399. </ref> Endlich ist die Kirche des Heiligsten Erlösers an "Delle Coppelle" in Rom mit dem anschließenden kleinen Gebäude dem katholischen rumänischen Episkopat der Kirchenprovinz Fogarasch und Alba Julia (Weißenburg) geschenkt worden.<ref> Pius X. Apostolisches Schreiben an den Erzbischof Viktor Michael de Apsia von Fogarasch und Alba Julia und die Bischöfe der Kirchenprovinz des griechisch-rumänischen Ritus über die Schenkung der Kirche vom heiligsten Erlöser an Delle Coppelle an den rumänischen Episkopat, "Universi Episcopatus" v. 31. März 1914, AAS, VI. S, 222 f. </ref>

27 Vor allem das Wichtigste ist die Errichtung eines eigenen Amtes bei der Hl. Konsistorialkongregation für die geistliche Betreuung der Auswanderer. Dieses Amtes Aufgaben sollen sein, wie der selige Pius X. sagte, - alles aufzuspüren und vorzubereiten, was notwendig ist, um die Lage der Auswanderer des lateinischen Ritus hinsichtlich der Seelsorge zu verbessern, vorbehaltlich des Rechts der Hl. Propagandakongregation auf die Auswanderer des orientalischen Ritus, für welche diese Kongregation im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu sorgen hat. Aber für die auswandernden Priester soll dieses Amt allein Vorsorge treffen".<ref> Pius X. Motu proprio, über die Auswanderung der Katholiken, "Cum omnes catholicos" v. 15. Aug. 1912, AAS, IV, S. 526 f. </ref>

28 Auch die gesetzliche Ordnung für die auswandernden Priester konnte nicht übergangen werden. Ihr hatte der Apostolische Stuhl durch die Hl. Konzilskongregation,<ref> HI. Konzilskongregation, Schreiben vom 3. Febr. 1886 und 27. März 1889, Schreiben an die Bischöfe und Ordinarien Italiens und Amerikas, "Non sine magno" v. 27. Juli 1890; Dekret über die nach Amerika und den Philippinen reisenden Kleriker, "Clericos peregrinos" v. 14. Nov. 1903, Pii X, P. M. Acta, Rom 1905, I, S. 63; "Damit nicht, was im Laufe der Jahre heilsam im Herrn angeordnet worden war, dem Gedächtnis entgleite, besonders, weil es jetzt nicht selten geschieht, dass sich manche Priester aus Italien ohne Erlaubnis vorzüglich nach Amerika begeben, hat unser Hl. Vater Papst Pius X. das Dekret über die nach Amerika und den Philippinen reisenden Kleriker v, 14. Nov. 1903 nochmals zu veröffentlichen geboten. Rom, HI. Konzilskongregation, 7. Sept. 1909 A.A.S. I, S. 692-695. Konzilskongregation, Über die Aufnahme polnischer Priester in den Diözesanklerus der Vereinigten Staaten von Nordamerika, "Anno proxime elapso", Antwort vom 9, Dez. 1909, AAS" II, S. 102-108. </ref> durch die Hl. Propagandakongregation, sofern es sich um Kleriker des orientalischen Ritus handelte,<ref> Hl. Propagandakongregation, Schreiben v. 12. April 1894; Hl. Propagandakongregation für die Angelegenheit€n des orientalischen Ritus über die Nichtzulassung kollektivierender Orientalen ohne Genehmigung eben dieser Kongregation, "Sacrae huic" v. 1. Jan. 1912, AAS, PI, S. 532 f. </ref> und durch die Hl. Konsistorialkongregation<ref> Hl. Konsistorialkongregation, Dekret über die nach Amerika reisenden Kleriker, an die Bischöfe Dalmatiens, Kroatiens, Bosniens und der Herzegowina, "Neminem latet" vom 4. Okt. 1911, n. 567/11. </ref> schon früher seine Aufmerksamkeit gewidmet. Weil aber unter den nach Überseee auswandernden Priestern vielleicht einige sein konnten, die mehr nach Geld als nach Seelengewinn strebten, wurden durch Dekret der Hl. Konsistorialkongregation entsprechende Vorschriften erlassen - auch für die Priester, "die den Bauern, und anderen Arbeitern ihren Dienst gewähren"<ref> HI. Konsistorialkongregation, Dekret über Priester, die nach bestimmten Ländern reisen, "Ethnographica studia" vom 25. März 1914, AAS, IV, S. 182-186; Erklärung zu diesem Dekret, AAS, VI, S,671. </ref> - wodurch etwaige Missbräuche abgeschafft werden konnten, unter Beifügung von Strafbestimmungen gegen die Überdreter. Diese Normen, durch ein anderes Konsistorialdekret dem unlängst veröffentlichten Kirchlichen Gesetzbuch angepasst,<ref> HI. Konsistorialkongregation, Dekret über Kleriker, die in bestimmte Länder reisen, "Magni semper negotii" vom 30. Dezember 1918, AAS XI, S. 39-43. </ref> waren bis jetzt mit Nutzen in Geltung. Ihnen wurden in der Folgezeit von der Hl. Kongregation für die Ostkirche<ref> HI. Kongregation für die Ostkirche, Dekret über die orientalischen Welt- und Ordenskleriker, die aus ihrem Land nach Nord-, Mittel- oder Südamerika oder nach Australien auswandern, um dort die Seelsorge für die Gläubigen ihres Ritus auszuüben, "Qua solerti alacritate" v. 23. Dezember 1929, AAS, XXII, S. 99-105; Dekret über die orientalischen Welt- und Ordenskleriker, die nach Nord-, Mittel- oder Südamerika oder nach Australien auswandern, nicht um die Seelsorge für die Gläubigen ihres Ritus auszuüben, sondern wegen eines anderen Grundes wirtschaftlicher oder moralischer Art oder um sich dort für kurze Zeit aufzuhalten, "Non rara accidit" v. 7. Jan. 1930, AAS, XXII, S.106-108; Dekret über orientalische Kleriker, di,e außerhalb ihr,er Gebiete oder Diözesen Geld oder Messstipendien sammeln oder erbitten, "Saepenumero Apostolica Sedes" v. 7. Jan. 1930, AAS, XXII, S. 108-110; Instruktuion betreffend die orientalischen Kleriker in Ländern außerhalb ihres eigenen Patriarchats oder eigenen Gebiets, "Quo facilior vetustorum" vom 26, Sept. 1932, AAS, XXIV, S. 344-346; Mahnung betreffend die Normen, die von den orientalischen Klerikern außerhalb ihres eigenen Patriarchats zu befolgen sind, "Sacrae Congregationi" vom 20. Juli 1937, AAS, XXIX, S. 342 f.; Dekret über den jährlich an die HI. Kongregation einzusendenden Bericht von den Priestern des orientalischen Ritus, die außerhalb ihres eigenen Patriarchats unter der Jurisdiktion eines Bischofs fremden Ritus die Seelsorge ausüben, "Cordi semper fuit" vom 16. Nov. 1938, AAS, XXXI, S. 169 f. </ref> und von der Hl. Propagandakongregation<ref> HI. Propagandakongregation, Dekret über die Kleriker, die aus europäischen Diözesen nach Australien oder Neu-Seeland auswandern, "Ad tuendam disciplinam" v. 21. Okt. 1948, AAS, XLI, S. 34 f. </ref> in ihrem Zuständigkeitsbereich weitere Normen hinzugefügt.

29 Von dem gleichen Papste leitet sich das römische Priesterkolleg für die auswandernden Italiener her,<ref> Pius X. Motu proprio, über die auswandernden Italiener, "lam pridem" v. 19. März 1914, AAS, VI, S. 173-176. </ref> zu dem Zwecke gegründet, dass junge Weltpriester durch einen entsprechenden Lehrgang in der besonderen Seelsorge für Auswanderer angemessen unterrichtet würden. Damit sie in notwendiger Anzahl vorhanden wären, wurden die Bischöfe, vorzüglich jene, die an Priestern Überfluss haben, ermahnt, "dass, wenn sie dafür Geeignete unter ihren Priestern oder Klerikern erblickten, diese für das Institut bestimmen möchten".<ref> A. a. O. 175. </ref> Schließlich hat der selige Papst am Ende seines Pontifikats - bald darauf nämlich ging er, durch das Wüten des Krieges schmerzlichst berührt, in die himmlische Seligkeit ein - die Statuten für das Kolleg als liebender Vater selbst abgefasst und von der Hl. Konsistorialkongregation herausgeben lassen.

* * *

30 Papst Benedikt XV. folgte den trefflichen Spuren seines Vorgängers, nahm die Sorge für die Auswanderer wie ein verpflichtendes Erbe auf und übergab gleich zu Beginn seines Pontifikats dem genannten Kolleg das Gebäude beim hl. Apollinar.<ref> Papst Benedikt XV, Handschreiben, "Il Sommo Pontefice Pio X" v. 16, Okt. 1914. </ref> Als aber der Apostolische Stuhl den im Kriege verwüsteten Gebieten sowie den über die Menschheit hereingebrochenen Nöten zu begegnen sich bemühte und nicht zugleich für die Bedürfnisse des Kollegs sorgen konnte, hat sich die Hl. Konsistorialkongregation nicht gescheut, von den Bischöfen Italiens und Amerikas Almosen für den Unterhalt des Kollegs zu erbitten.<ref> Hl. Konsistorialkongregation, Rundschreiben an die Bischöfe Amerikas über die Betreuung der italienischen Auswanderer, "Cum in varias Americae" v. 22. Febr. 1915, AAS, VII, S. 145 f.; Zirkular v. 24. Dez. 1915; Zirkular an die Bischöfe Italiens v. 25. Mai 1918. </ref>

31 Um die katholischen Werke, die die geistliche Betreuung der italienischen Auswanderer mit Eifer förderten, zu kräftigen, ermahnte eben dieseIbe Hl. Kongregation die Bischöfe Italiens zuerst, dass jährlich an einem bestimmten Tage eine Kollekte für die besagten Werke gehalten werde,<ref> Hl. Konsistorialkongregation, Schreiben an die Bischöfe Italiens über die geistliche Betreuung der Auswanderer, "Il dolore e le preoccupazioni" v. 6. Dez. 1914, AAS, VI, S. 699-701. </ref> und verordnete später, dass jeder Pfarrer einmal im Jahre statt für das Volk nach Meinung des Papstes die Messe lese und das Stipendium dafür den erwähnten Werken zuteile.<ref> Hl. Konsistorialkongregation, Rundbrief an die Bischöfe Italiens, "Ad subveniendum patronatibus" v. 2. Jan. 1918, n. 682/17. </ref> Dieses Geld wird, wie alle, besonders die Auswanderer und Missionare wissen, restlos dazu verwandt, um jene Einrichtungen zu unterstützten, die entweder von der Hl. Konsistorialkongregation oder den Missionaren und Ordensleuten beiderlei Geschlechts in den auswärtigen Gebieten zu dem Zwecke geschaffen worden sind, damit sie den Auswanderern, deren "katholischer Glaube und christliche Sitten sich oft in kaum vorstellbarer Notlage befinden",<ref> SeI. Pius X. Motu proprio, über die italienischen Auswanderer, "Iam pridem" v, 19, März 1914, AAS, S. 173-176, </ref> einen guten und sicheren Schutz gewähren.

Der genannte Papst legte den Bischöfen Calabriens nahe, zugunsten der italienischen Auswanderer kirchliche Patronate zu errichten.<ref> HI. Konsistorialkongregation, Rundbrief an die Erzbischöfe und Bischöfe Calabriens über die Einrichtung von Patronaten zugunsten der Auswanderer, "Assai gradite" vom 24, Nov. 1916, AAS, VIII, S, 437 f. </ref>

32 Dem Erzbischof von Sao Paulo empfahl er dringend, "mit Hilfe frommer einheimischer Priester" darüber zu wachen, dass die fremden Arbeiter, die in Hoffnung auf Gewinn oder aus Not von Europa dort gelandet seien, mit dem Wechsel des väterlichen Bodens nicht auch die väterlichen Sitten ablegten.<ref> Papst Benedikt XV, Brief an Erzbischof Duarte Silva von Sao Paulo, dessen caritatives Wirken und bischöfliche Amtsführung lobend anerkannt wird, "Tristia, laeta" v. 24. Mai 1919, AAS, XI, S. 272 f. </ref> Derselbe schrieb dem Bischof von Trenton, dessen Eifer in dieser Beziehung er lobte. Sobald nämlich die neue Kolonie der Italiener in der Diözese Trenton entstand, wurden für sie schleunigst die Kirche und die dazugehörenden Gebäude errichtet; der Papst wünschte von Herzen, dass die nach den Vereinigten Staaten von Amerika auswandernden Italiener überall einen solchen Beistand christlicher Nächstenliebe finden möchten.<ref> Papst Benedikt XV, Brief an Thomas Joseph, Bischof von Trenton, dessen väterliche Sorge für die ausgewanderten Italiener er lobend anerkennt, "Inter praeclaras laudes" v. 10, Dez. 1920, AAS, XIII, S. 89 f. </ref>

33 Unser Vorgänger Benedikt XV. wandte seine Aufmerksamkeit auch den Italienern zu, die damals außerhalb ihres Wohnsitzes im eigenen Lande auf Zeit von einer Gegend in die andere wandern, wie es jetzt noch von den Frauen für die Reinigung der Reisfelder zu geschehen pflegt.<ref> HI. Konsistorialkongregation, über die religiöse und wirtschaftliche Betreuung der Arbeiter auf den ReisfeIdern, an die Bischöfe der Lombardei, Piemonts, Emiliens und Liguriens, "Mi faccio un dovere" vom 20, Juli 1918, n. 557/18. </ref>

34 Wohlüberlegt wünschte er ferner, dass ein Prälat, mit entsprechenden Vollmachten ausgerüstet und von den diözesanen Aufgaben befreit, sich ganz dem geistlichen Wohle der auswandernden Italiener widme. Im Jahre 1920 errichtete er deshalb das Amt eines Prälaten für die ins Ausland ziehenden Italiener.<ref> Hl. Konsistorialkongregation, Mitteilung über die Ernennung eines Prälaten für die italienische Auswanderung, "Esistono in Italia" vom 23. Okt. 1920, AAS, XII, S, 534 f. </ref> Er hatte die Aufgabe, die für diesen Dienst auszuwählenden Missionare zu bestimmen, ihnen zu helfen, und auf sie achtzugeben sowie dem Priesterkolleg für die sittliche und religiöse Betreuung der in die Fremde ausgewanderten Italiener vorzustehen. Im nächstfolgenden Jahre gab der Papst dem Kolleg, um ihm einen vermehrten Auftrieb zu verleihen, neue Statuten, die der Zeit und Gegebenheit angepasst waren.<ref> Hl. Konsistorialkongregation, Über das Päpstliche Priesterkolleg für italienische Auswanderer, Mitteilung, "Sacerdotum Collegium" v. 26. Mai 1921, AAS, XII, S. 309-311. </ref>

35 Schmerzlich berührt von den Nöten, unter denen unzählige, durch den sehr harten Krieg in Gefangenschaft geratene Menschen beklagenswert litten, befahl Papst Benedikt XV., dass die Bischöfe, in deren Diözesen sich Gefangene befanden, einen oder notfalls mehrere sprachkundige Priester mit der Sorge für die Gefangenen beauftragen sollten: "die für dieses Amt ausgewählten Priester mögen nichts unterlassen, was dem geistigen und leiblichen Wohle der Gefangenen dient; sie mögen trösten, helfen und sie in den mannigfachen, bisweilen sehr bitteren Schicksalen aufrichten".<ref> Hl. Kongregation für die außerordentlichen Angelegenheiten der Kirche, über die Betreuung der Gefangenen durch die Geistlichen, "Ex audientia Ssmi" v. 21. Dez. 1914: "Unser Hl. Vater, durch Gottes Fügung Papst Benedikt XV, der sowohl die Not der ungezählten Gefangenen dieses schrecklichen Krieges als auch die Angst der Familien, die lange Zeit nichts von den Ihrigen hören, tief bedauert, hat erwogen, auf welche Weise er beiden Teilen nach Möglichkeit Trost und Hilfe bringen könnte ... Eugenio Pacelli, Sekretär", AAS, VI, S. 710 f.; vgl. auch den Brief des Kardinalstaatssekretärs, a. a. O. 711 f. </ref>

Im weiteren Verlaufe des Krieges bestellte er einen eigenen Bischof, der den Auftrag hatte, für die geistlichen Anliegen der in Italien sich befindlichen Flüchtlinge zu sorgen.<ref> Hl. Konsistorialkongregation, Dekret über einen eigenen Bischof für die Flüchtlinge in Italien, "Considerando che i sacerdoti" v. 3. Sept. 1918, AAS, X, S. 415 f . </ref>

36 Auch wurden nicht die sehr großen Gefahren übersehen, denen jene Deutschen ausgesetzt waren, unter ihnen viele Katholiken, die unter dem Druck schwerster Not in bedeutender Zahl sich gezwungen sahen, andere Himmelsstriche aufzusuchen, um sich das Lebensnotwendige zu erwerben. Deshalb ermahnte die Hl. Konsistorialkongregation nicht nur die Bischöfe Deutschlands, sondern auch Mitteleuropas, ernstlich zu erwägen, und durch gemeinsame Beratungen auf den Konventen oder Konferenzen der Bischöfe die Maßnahmen zu treffen, die einer solchen Not rechtzeitig und schnell begegnen könnten. Zugleich bezeichnete sie als zeitgemäß, die Tätigkeit des Raphaelsvereins, der vor dem Kriege Auswanderern ohne Unterschied zahllose Wohltaten erwiesen hatte, zu verstärken und die von Klugheit und Liebe empfohlenen Hilfsmittel anzuwenden.<ref> Hl. Konsistorialkongregation, Rundbrief an die Bischöfe Deutschlands und Mitteleuropas, "Coniiciunt statistae" v. 12. April 1920. </ref> Außerdem wurde im Jahre 1921 dem verdienten, schon 1914 gegründeten Werk für die religiöse Betreuung der katholischen Deutschen in Italien der Kölner Erzbischof als Schirmherr gegeben.<ref> Hl. K, für die außerordentlichen Angelegenheiten der Kirche, Depesche n. B. 18808 v. 24. März 1921, u. n, 321/52 v. 24. Jan. 1952. </ref> Dieses Werk übernahm in den folgenden Jahren auch die geistliche Fürsorge der Auslanddeutschen in Westeuropa<ref> Hl. K. für außerordentliche Angelegenheiten der Kirche, Depesche n. 2743/26 v. 21. Nov. 1926. </ref> und unter dem Osnabrücker Bischof als Schirmherrn in Osteuropa und außerhalb Europas.<ref> Hl. K, für außerordentliche Angelegenheiten der Kirche, Depesche n. 3455/30 v, 2. Dez. 1930. </ref>

37 Als sich in Mexiko die Bürgerunruhen verschärften, und einige Bischöfe, Priester, Ordensleute beiderlei Geschlechts und sehr viele Gläubige aus dem Vaterland ruchlos vertrieben, sich mit der Bitte um Asyl in den Vereinigten Staaten von Nordamerika aufhielten, empfahl der Papst sie dringend der Liebe der Katholiken in jenen Gebieten, indem er zuerst dem Bischof von St. Anton schrieb,<ref> Papst Benedikt XV, Brief an den Bischof von St. Anton Joh. G. Shaw wegen der ausgezeichneten Liebestätigkeit, mit der er selbst, die Priester und Ordensgemeinschaften eine Anzahl vertriebener mexikanischer Bischöfe und Priester aufgenommen haben, "In summa animi" v, 25, Nov. 1914, AAS, VI, S. 667 f. </ref> dann dem Erzbischof von Baltimore, durch dessen großzügige Mühewaltung die Notleidenden, für das Priestertum bestimmten Jungmänner ins Seminar aufgenommen worden waren, "was Uns - wie der Papst schrieb - äußerst willkommen gewesen ist".<ref> Papst Benedikt XV, Brief an Kardinal Gibbons, Erzbischof von Baltimore, worin er die Liebestätigkeit der nordamerikanischen Katholiken für die vertriebenen Mexikaner lobend anerkennt, "Certiores quotidie v, 17. März 1915, AAS, VII, S. 168 f. </ref>

38 Wir erwähnen ferner die sehr zweckdienlichen Maßnahmen, die von dem gleichen Papste zugunsten der Gläubigen des orientalischen Ritus getroffen wurden: die bedeutende Förderung des geistlichen Beistandes für die nach Amerika ausgewanderten Gläubigen des griechisch-ruthenischen Ritus,<ref> Hl. Propadandakongregation für die Angelegenheiten des orientalischen Ritus, Dekret "Cum sat numerosiores" vom 27. März 1916, AAS" VIII, S. 105-107. </ref> die Gründung des Seminars für die italo-griechischen Knaben im Kloster Grottaferrata<ref> Hl. K. für die Ostkirche, Dekret "Perspkiens Sacra Congregatio" v. 10. Juli 1918, AAS, X, S. 419. </ref> und die Errichtung der Diözese Lungro für die Gläubigen desselben Ritus, die von Epirus und Albanien vor der türkischen Herrschaft in Scharen nach Italien flüchteten und sich in Calabrien und in Trinacrien niederließen.<ref> Papst Benedikt XV, Apostolische Konstitution, "Catholici fideles graeci" v. 13. Febr. 1919, AAS, XI, S. 222-226. </ref>

39 Wir halten es auch nicht für abwegig, das Dekret der Hl. Ritenkongregation zu erwähnen, wodurch die heilige Jungfrau Maria von Loreto zur himmlischen Patronin der Luftreisenden erklärt wurde, damit "die sich unter den Schutz der heiligen Jungfrau stellen, ihr Ziel glücklich erreichen".<ref> Hl. K. der Riten, Dekret v. 24. März 1920, AAS, XII, S. 175. </ref> Wir selbst haben, damit den Gläubigen während der Luftfahrt die Beichtgelegenheit nicht mangele, angeordnet, dass die Bestimmung des Kanons 583 über die Beichtvollmacht für die Priester während der Seefahrt auf die Priester bei der Luftreise rechtskräftig ausgedehnt werde.<ref> Motu proprio, "Animarum studio'; v. 16. Dez. 1947, AAS, XXXX, S. 17.</ref>

* * *

40 Papst Pius XI., Unser hochgeschätzter Vorgänger, duldete nicht, dass die bedeutende und glückliche Entfaltung der Werke für die Auswanderung unterbrochen werde. Unzählige Emigranten und Flüchtlinge aus Amerika und Europa haben die Beweise väterlicher Gesinnung des die Welt umspannenden Papstes reichlich erfahren. Aus der Fülle der Maßnahmen wollen Wir von dem Wichtigeren einiges herausheben; Wir beginnen mit dem, was sich auf die Orientalen bezieht.

41 Als im ersten Jahre seines Pontifikats nach der Verwüstung Armeniens viele treueste Katholiken entweder als tot beklagt oder fern der Heimat umherirrend angetroffen wurden, hat er die unglücklichen und Mangel leidenden Kinder in großzügigster Weise verpflegt; besonders die armen Waisenmädchen nahm er mit väterlicher Gastfreundschaft in Castel Gandolfo auf und sorgte freigebig für ihren Unterhalt.<ref> "Durch ein wahrhaft göttliches Neujahrsgeschenk, womit der Göttliche Meister und Erlöser die Ankündigung, wie es scheint, jenes anderen Neujahrsgeschenks begleiten wollte, haben Wir dasjenige, was Wir soeben Eueren Eminenzen und der ganzen Kirche versprachen, und was Wir jetzt erfreulicherweise geben können: ein ganzes Kindervölkchen ist angekommen und hat sich um Uns geschart. Aus dem fernen Orient sind mehr als 400 Waisenmädchen angelangt, Vertreter eines Volkes, das bis aufs Blut und bis in den Tod gelitten hat, Uns gesandt vom Göttlichen Kind. Und Wir sind glücklich, sie um Uns zu sammeln und sie mit väterlicher Liebe aufzunehmen; Wir sind um so glücklicher, dies tun zu können, je mehr Wir Uns gestärkt fühlen durch jenen Wetteifer der Liebe, mit welchem alle Welt dem Statthalter Christi zu Hilfe eilt", Papst Pius XI, Ansprache an das HI. Kolleg bei der Weihnachtsgratulation, "Il vostro aspetto", L'Osservatore Romano, v. 26./27. Dez. 1922, n. 303.</ref>

42 Im Jahre 1925 bestimmte er, dass die Angelegenheiten betreffend die aus der Heimat vertriebenen Russen der "Kommission für Russland" zugeteilt würden.<ref> Papst Pius XI, Motu proprio, Die Kommission für Russland wird von der HI. Kongregation für die Ostkirche getrennt und selbständig gemacht, "Inde ab inito Pontificatu" v, 6. April 1930, AAS, XXII, S. 153 f. </ref> Ferner betraute er das bei der Hl. Kongregation für die Ostkirche geschaffene besondere Amt mit der Sorge für alle jene, die sich irgendwo auf der Welt zum slawischen Ritus bekennen.<ref> Papst Pius XI, Motu proprio, über die Kommission für Rußland und die Herausgabe der liturgischen Bücher des slawischen Ritus, "Quam sollicita animi" vom 21. Dez. 1934, A A. S., XXVII, S, 65-67. </ref> Er errichtete das Bistum Harbin in China und übertrug es einem Priester des byzantinisch-slawischen Ritus, der als Russenbischof von Harbin die Kleriker und Gläubigen seines Ritus im chinesischen Reich in geistlichen Dingen leiten und regieren sollte.<ref> Päpstliche Kommission für Rußland, Dekret, "Fidelium Russorum" v, 20. Mai 1928, AAS, XX, S. 366 f. </ref> Dem Beispiele seiner Vorgänger folgend, die schon den Armeniern, Syrern, Maroniten, Griechen, Ruthenen und Russen eine eigene Kirche in Rom geschenkt hatten, übergab er den in Rom weilenden und nach Rom kommenden Gläubigen des slawischen Ritus die Kirche des hl. Antonius des Einsiedlers auf dem Esquilin, damit sie dort nach dem guten Brauch ihrer Väter beten könnten;<ref> Papst Pius XI, Motu proprio, "Nostra animarum a Christo" vom 28, Okt. 1932, A A. S., XXIV, S. 353 f. </ref> in den anschließenden Gebäuden gründete er das russische Seminar.<ref> Papst Pius XI, Apostolische Konstitution, "Quam curam" v. 15. Aug. 1929, AAS" XXI, S. 577-581. </ref> Oftmals unterstützte er die Flüchtlinge aus Osteuropa ohne Unterschied der Nation und des Glaubens durch Wort und Tat, dazu durch Geldspende, wobei gleichzeitig die Freigebigkeit der polnischen Bischöfe und Gläubigen angeregt wurde.<ref> Papst Pius XI. Brief an Kardinal Kakowski, Erzbischof von Warschau, und Kardinal Hlond, Erzbischof von Gnesen-Posen, über die Studienwoche zur Vereinigung der getrennten Christen, "Laeto iucundoque animo" v. 6. Jan. 1933, AAS, XXV, S, 23 f. </ref>

43 Er trachtete das geistige Wohl der Gemeinden des byzantinischen Ritus zu fördern, die unter dem Druck der Verfolgungen ehemals nach Italien eingewandert waren und sich in voller Kraft erhalten hatten. Deshalb errichtete er aus den byzantinischen Pfarreien, die von den Erzbistümern Palermo und Monreale abgezweigt wurden, die neue Diözese oder Eparchie Piana dei Greci;<ref> Papst Pius XI, Apostolische Konstitution, "Apostolica Sedes" vom 26. Okt. 1937, AAS, XXX, S. 213-216. </ref> auch gab er sehr zweckmäßig neue Normen für die geistliche Verwaltung der griechisch - ruthenischen Bistümer in den Vereinigten Staaten<ref>; Hl. K. für die Ostkirche, Dekret, "Cum data fuerit" v. 1. März 1930, AAS, XXI, S. 152-159. </ref> und Kanada.<ref> Hl. K. für die Ostkirche, Dekret, "Graeci Rutheni ritus" v. 24. Mai 1930, AAS, XXII, S. 346-354. </ref>

44 Zum Zeichen besonderen Wohlwollens gegen die Polen schmückte er zuerst die Kirche des hl. Bischofs und Märtyrers Josaphat in Milwaukee, wo die Seelsorge für die Christgläubigen polnischer Sprache ausgeübt wird, mit dem Titel und den Ehren einer Basilica Minor,<ref> Papst Pius XI, Apostolisches Schreiben, "Archiepiscopali in urbe" v. 10. März 1929, AAS, XXI, S. 592 f. </ref> dann gab er im Jahre 1931 allen ausgewanderten Polen den Erzbischof von Gnesen als Schirmherrn.<ref> Hl. K. für außerordentliche Angelegenheiten der Kirche, Depesche, n. 1215/31 v. 26. Mai 1931. </ref>

45 Als er davon Kenntnis erlangte, dass im Jahre 1924 nach Art der Frommen Gesellschaft der Missionare vom hl. Karl für italienische Auswanderer auch für die Auslanddeutschen ein religiöses Institut in Godesberg gegründet wurde, erteilte er dem gut begonnenen und erfolgversprechenden Werk verdientes Lob. Das wunschgemäß sich entwickelnde Institut empfing den Namen der Gesellschaft von den heiligen Engeln.

46 Die während der heftigen und frevelhaften Religionsverfolgung in Spanien geflüchteten Bischöfe, Priester, Ordensleute und Gläubigen nahm er freundlich auf und tröstete sie nach Kräften mit ausnehmend lieben Worten.<ref> Papst Pius XI, Rede v. 14. Sept. 1936 in Castel Gandolfo an die Bischöfe, Priester, Religiosen und Laien, die aus Spanien geflüchtet waren, "La vostra presenza", AAS XXVIII, S. 373-381. </ref>

47 Damit die ins Ausland emigrierten Mexikaner nicht den Feinden Christi in die Netze gingen und die ererbten christlichen Sitten verlören, ermahnte er die Bischöfe des Landes, mit den bischöflichen Mitbrüdern in den Vereinigten Staaten Nordamerikas in Gedankenaustausch zu treten und mobilisierte zu diesem Zweck die Katholische Aktion.<ref> Papst Pius XI, Rundschreiben über die Lage der katholischen Kirche in Mexiko, "Firmissimam constantiam" v. 28. März 1937, AAS, XXIX, S. 189-199. </ref>

48 Es empfiehlt sich, gebührend an den Eifer zu erinnern, mit welchem sich der Papst der weit zerstreuten Nachkommen der Neger annahm. Dies erhellt aus einem Brief an den Generaloberen der Gesellschaft des Göttlichen Wortes vom 5. April 1923, worin er der bevorstehenden Eröffnung eines Seminars für die Neger seine Segenswünsche übermittelte und worin er erklärt, dass es ein sehr nützlicher Entschluss sei, die zum Ordensstande berufenen Neger in die Gesellschaft des Göttlichen Wortes aufzunehmen, damit sie, einmal zu Priestern geweiht, den heiligen Dienst für die Ihrigen besonders wirksam ausüben könnten.<ref> Papst Pius XI, Brief an R. P. Wilhelm Gier, Generaloberen der Gesellschaft vom Göttlichen Wort: Über die bevorstehende Eröffnung eines Seminars für die Neger "Admodum gaudemus" v. 5. April 1923, AAS, XV, S. 21G ff., worin der Papst u. a, schrieb: "Die Kirche Gottes ist kraft ihrer Gründung katholisch: folgt daraus nicht notwendig, dass jede Rasse und jedes Volk die Priester habe, die durch Geburt und natürliche Anlage, durch Gesinnung und Streben mit ihnen verbunden sind? Können diese nicht, abgesehen davon, dass sie zu den Ihrigen leichter Zutritt haben, sie wirksamer für den Glauben gewinnen als Geistliche, die von draußen kommen? … In den Vereinigten Staaten von Amerika leben weit über 10 Millionen dieser Rasse (Neger), denen sobald als möglich geeignete Missionare und Seelsorger gegeben werden müssen". A. A. O, 217 f. über die ständige Sorge der Kirche für die Neger vgl. oben Nr. 9 mit Anm. 2. </ref>

49 Betreffend die Italiener: Die Schiffskapläne, die bis dahin der Gesellschaft der Missionare vom hl. Antonius von Padua eingegliedert waren, unterstellte er am 26. Januar 1923 der unmittelbaren Leitung des Vorstehers des Priesterkollegs für die auswandernden Italiener und ließ ihnen später durch die Hl. Konsistorialkongregation die notwendigen Vorschriften erteilen;<ref> Hl. Konsistorialkongregation, Reglement für die Direktoren der Schiffskapläne und die Schiffskapläne v. 15. Nov. 1932, Vat.-Druckerei 1932. </ref> zugleich vertraute er dem von der Hl. Konsistorialkongregation ernannten und beauftragten Vorsteher ausschließlich jene Priester an, die dem Hilfswerk für die in die europäischen Länder ausgewanderten italienischen Arbeiter schon verpflichtet waren.<ref> Hl. Konsistorialkongregation, Aus der Audienz beim Hl. Vater am 21. Sept 1927 u. Rundbrief an die Bischöfe v. 19. Nov. 1927, n. 1998/12. </ref> Damit aber die auswandernden Italiener in den Zielländern umso sicherer erkannt und umso leichter den Anschluss an die Katholiken fänden, verordnete er, dass man ihnen vor der Abreise einen kirchlichen Ausweis einhändige.<ref> Hl. Konsistorialkongregation, Mitteilung über den kirchlichen Ausweis, der den italienischen Auswanderern mitzugeben ist, "Expedit ut" v. 26. Jan. 1923, AAS, XV, S. 112 f. </ref>

Außerdem übertrug er der Hl. Konsistorialkongregation die Leitung der Frommen Gesellschaft der Missionare vom hl. Karl, die hieraus reichen Gewinn empfing. Denn von Unserem sehr geschätzten Kardinal Raphael Karl Rossi, dem Sekretär der genannten Kongregation<ref> Papst Pius XI, Brief an Kardinal Rossi, Sekretär der Hl. Konsistorialkongregation, zum fünfzigsten Jahre seit Gründung der Frommen Gesellschaft der Missionare vom hl. Karl, "Iucundo sane anjmo" v. 1. Juni 1937, AAS, XXIX, S. 303. </ref> - der nach Recht und Verdienst als zweiter Vater von den Missionaren vom hl. Karl betrachtet wird - wurden die Konstitutionen der Frommen Gesellschaft dem Kirchlichen Gesetzbuch angeglichen und gutgeheißen;<ref> Hl. Konsistorialkongregation, Dekret, "Pia Societas" v. 15. Aug. 1936; Dekret, "Pia societas" v. 15. Aug. 1948. </ref> die Gesellschaft ging durch Ablegen der Gelübde auf ihren früheren Religiosenstand zurück; viele neue Häuser, vorzüglich zur Heranbildung von Klerikern, wurden errichtet; einige Provinzen und Missionen der Gesellschaft erhielten die Autonomie; dadurch haben sich die Zahl der Mitglieder und das Wirkungsfeld in Amerika, Europa, neuestens auch in Australien so schnell erweitert, dass sichere Hoffnung besteht auf eine täglich besser und fester werdende geistliche Betreuung der ausgewanderten Italiener.

50 Endlich wünschte dieser hochherzige Papst das Werk des Apostolats des Meeres, zum geistlichen, moralischen und sozialen Wohle der Seefahrer zuerst in Glasgow in Schottland 1920 gegründet, durch einen Beweis seines Wohlwollens zu ehren und am 17. April 1926 mit der Gutheißung des Apostolischen Stuhles auszuzeichnen. Weil sich dieses Werk durch seine nicht wenigen Veranstaltungen und mit Unterstützung der Bischöfe schon weit und breit ausgedehnt hat, haben Wir selbst am 30. Mai 1942 gern verordnet, dass es sich in Zukunft der Leitung der Hl. Konsistorialkongregation erfreuen dürfe.<ref> Hl. Konsistorialkongregation, Aus der Audrienz beim Hl. Vater am 30. Mai 1942, n. 334/40. </ref>

* * *

51 Um die Darstellung bis auf Unser Pontifikat fortzuführen, bleibt Uns nur noch übrig, von der Tätigkeit der Kirche in der neuesten Zeit zu sprechen.

52 Wir waren kaum auf den Römischen Stuhl erhoben, als, wie gut bekannt, mit täglich verschärftem Mutwillen ein maßloses Streben nach nationaler Ausdehnung, ein hochfahrendes Rassenherrentum und eine entfesselte Begierde nach gewalttätigem, nicht rechtmäßigem Erwerb fremder Gebiete allen sichtbar hervortraten. Daher die Massen von Ausländern, die gottlos und grausam verschleppt wurden; wahrlich neue, die alten übersteigende Verbrechen.

Bald brach der Sturmwind traurigster Geschehnisse, nämlich der furchtbarste Krieg, herein. Dann haben Wir ohne jeden Aufschub Unser Werk der Nächstenliebe und des Friedens in Angriff genommen.

Mit aller nur erdenklichen Anstrengung, durch Mahnen, durch Bitten, durch Beschwören und durch Verhandeln mit den Staatslenkern haben Wir versucht, den über alles schrecklichen Krieg zu verhindern;<ref> L'opera di pace della Santa Sed" e l'Italia, Appunti, Vat.-Druckerei 1945. </ref> als er aber aufflammte und entsetzlich um sich griff, haben Wir Uns bemüht, ihn durch Wort und Tat nach Möglichkeit zu mildern und zu zügeln.

In jenen beklagenswerten Verhältnissen hat sich die Katholische Mutter Kirche weder ihrem Amte noch den Erwartungen versagt, vielmehr wurde sie, "dem ganzen Bereich der Caritas vorstehend", <ref> St. Ignatius, Bisch., Brief an die Römer: Migne PG., V, 685. </ref> gemäß ihrer Gewohnheit den Trauernden zum Trost, den Bedrängten zur Zuflucht und den Vertriebenen zum Vaterland.

Obwohl sich Schwierigkeiten auftürmten und die Zeiten äußerst verwirrt waren, haben Wir doch nichts unversucht gelassen, um den leidenden Kindern Hilfe zu bringen, wobei hinsichtlich des Standes oder der Volkszugehörigkeit kein Unterschied gemacht wurde. Auch den vertriebenen und schwer verfolgten Juden haben Wir nach Kräften geholfen.<ref> Ansprache v. 29. Nov. 1945 an die jüdischen Flüchtlinge, die nach den Kriegsleiden aus der Gefangenschaft zurückkehrten und ihren Dank abstatteten, "La vostra presenza", AAS, XXXVII, S. 317 f. </ref>

In den einzelnen von Uns begonnenen, geförderten oder ,+empfohlenen Liebeswerken zur Hilfeleistung in den ungezählten und unerhörten vom Kriege verursachten Unglücksfällen und Mühsalen, von denen fast alle Menschen heimgesucht wurden, haben Wir den Gefangenen, Flüchtlingen, Vertriebenen und den übrigen aus irgendwelchem Grunde fern vom Vaterland umherirrenden Söhnen, vorzüglich den schwachen Kleinen und unglücklichen Waisen einen bevorzugten Platz eingeräumt. Dies alles ist wohlbekannt, geschichtliche Dokumente sind nämlich dafür vorhanden. Wir brauchen es darum nicht weitläufig darzulegen, doch sei gestattet, einiges zu erwähnen.

Folgend dem Beispiel Unseres Vorgängers Benedikts XV., an dessen hingebender Liebestätigkeit während des ersten Krieges Wir als Diener teilnahmen, errichteten Wir gleich zu Beginn des bewaffneten Konflikts ein besonderes Amt bei Unserer Staatssekretarie zur Unterstützung der Unglücklichen und Elenden irgendwo in der Welt;<ref> Hilfswerk. Vgl. L'attività della Santa Sede dal 15 Dicembre 1943 al 15 Dicembre 1944, Vatikan-Druckerei, S, 107-109; vom 15. Dez, 1945 bis zum 15. Dez. 1946, S. 107-110; vom 15. Dez. 1946 bis zum 15. Dez. 1947, S. 105-111; für 1948, S. 97-101.</ref> im weiteren Verlauf ließen Wir ein zweites Amt für das Ausfindigmachen der Gefangenen sowie für das Senden und Empfangen von Nachrichten<ref> Vatikanisches Informationsamt: vom September 1939 bis 31. Oktober 1947. Die einzelnen Abteilungen dieses Amtes waren: 1. Einlaufende Briefe, 2. Ausgehende Briefe, 3. Rundfunk, 4. Gefangene englischer Sprache, 5. Gefangene der deutschen und slawischen Sprache, 6. Gefangene in russischer Hand, 7. Gefangene und politische Häftlinge in Italien, 8. Heimkehrer: L´A. d. S. S. vom 15. Dez. 1944 bis zum 15. Dez, 1945; S. 111-114; vom 15. Dez. 1945 bis zum 15. Dez. 1946, S. 95-103; später kamen hinzu: 9. Besondere Fälle, 10. Verstorbene: L´A. d. S. S. vom 15. Dez, 1946 bis zum 15. Dez. 1947, S. 99-105-; Aperçu sur l' oeuvre du Bureau d' Informations Vatican 1939-1946, Vatikan-Druckerei 1948. </ref> und andere AuskunftsteIlen organisieren; unter ihnen sei genannt die Hilfsstelle für die Pflege der Kriegsbeschädigten, vorzüglich der Flüchtlinge oder der in Konzentrationslagern Festgehaltenen<ref> Päpstliches Hilfswerk für die Flüchtlinge, am 18. April 1944 gegründet. Vg:. L´A. d. S. S. vom 15. Dez. 1943 bis zum 15. Dez. 1944, S. 118-123. </ref> - später wurde diese Stelle durch Unsere Kommission zur Hilfeleistung für alle Bedürftigen ersetzt.<ref> Päpstliches Hilfswerk, am 23. Jan. 1945 gegründet. Vgl. Pastoralinstruktion an die Pfarrer und Fastenprediger Roms: "In meno di un anno", AAS, XXXVII, S. 43; L´A. d. S. S. vom 15. Dez, 1944 bis zum 15. Dez. 1945, S. 124-132; vom 15. Dez. 1945 bis zum 15. Dez. 1946, S, 11-122; für 1948, S. 102-114. </ref> Erinnert sei auch an die von Unserer Staatssekretarie mehrmals veranlassten Missionen nach Deutschland und Österreich, die hauptsächlich den Zweck hatten, sich um das Wohl der Flüchtlinge und Heimatlosen zu kümmern.<ref> Diese Missionen begannen: die erste am 12. Juni 1945; die zweite am 9. Juli 1945, die dritte, die sich weiter und länger ausdehnte, am 29.Okt. 1945; über ihre Tätigkeit vgl. L'A. d. S. S. vom 15. Dez. 1944 bis zum 15. Dez. 1945, S. 119-124; vom 15. Dez. 1945 bis zum 15. Dez. 1946, S. 105; päpstliche Mission in Deutschland (in Kronberg i. T.); vom 15. Dez. 1946 bis zum 15. Dez. 1947, S. 125-135.</ref>

53 Als sich dann nach der allerdings mangelhaften Wiederherstellung des Friedens täglich mehr und mehr die Notwendigkeit aufdrängte, für die Masse der Flüchtlinge zu sorgen, von denen sehr viele an der Rückkehr in die Heimat verhindert wurden, und nicht wenige aus übervölkerten Ländern, durch Not gezwungen, ins Ausland abzuwandern wünschten, ließen Wir bei Unserer Staatssekretarie ein Auswanderungsamt errichten, das zwei Abteilungen umfasst, eine für die freie und eine für die erzwungene Auswanderung.<ref> Auswanderungsamt: Aus der Audienz beim Hl. Vater am 30. Mai und 13. Nov. 1946. Dieses Amt hatte zwei Abteilungen, eine für die freie Auswanderung (Migrazione naturale) und eine für die erzwungene Auswanderung (Migrazione Profughi). Mit dieser letzteren befassten sich: Bishops Resettlement Council (Vereinigte Staaten v. Nordamerika), Catholic Commitee for Relief Abroad (Groß-Britannien), Catholic Commitee for Aid to Immigrant of Canada, Vatikanische Mission in Kronberg. Vgl. L'A. d. S. S. vom 15. Dez. 1946 bis zum 15. Dez. 1947, S. 125-135; für 1948, S.1l5-127. </ref> Zum Auswanderungsamt in Genf sandten Wir einen Geistlichen, der den zwischenstaatlichen Versammlungen oder Kongressen beiwohnen sollte. Neuestens haben Wir eine Internationale Katholische Kommission für Auswanderung genehmigt, deren Aufgabe es ist, die Kräfte der verstreut bestehenden katholischen Vereinigungen oder Gesellschaften miteinander in Verbindung zu setzen und zusammenzufassen sowie die für die Auswanderer und Flüchtlinge unternommenen Maßnahmen und Werke zu fördern, zu verstärken und zu harmonisieren.<ref> Katholische Internationale Kommission für Auswanderung, 1951 in Genf gegründet: Brief der Staatssekretarie an H. James I. Norris, vorläufigen Präsidenten der Kath. Internationalen Kommission für Auswanderung, Genf (Schweiz), "Le sono ben noti gli imperiosi motivi" vom 12. April 1951, n. 226960/MSA. </ref>

Es sei auch nicht mit Stillschweigen übergangen, dass von Unseren Nuntien, Delegaten oder anderen eigens gesandten Geistlichen<ref> über die Tätigkeit der Nuntien, Internuntien, Delegaten und Vikare oder sonst wie von Uns Beauftragten, in Europa: Albanien, Bulgarien, Tschechoslowakei, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Schweiz, Irland, Spanien, Holland, Ungarn, Italien, Portugal, Groß-Britannien, Malta, Polen, Rhodos, Thrazien, Türkei; in Afrika: Ägypten, Abessinien, Algier (Amt zum Empfangen und Aussenden von Nachrichten von Unserem Staatssekretariat eingerichtet bei den Weißen Vätern in Maison Carree), Französisch-West- und Aequatorialafrika, Südafrika, Belgisch- Kongo, Erythräa, Kenia, Madagaskar, Somali, Sudan, Tripolitanien; in Nordamerika: Kanada, Vereinigte Staaten von Nordamerika, Mexiko; in Zentralamerika: Costarica, Cuba, Guatemala, Haiti, Honduras, S. Domingo, S. Salvador; in Südamerika: Ecuador, Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Columbien, Paraguay, Peru, Uruguay, Venezuela; in Asien: Indien, Indonesien, Iran, Iraque, Japan, Palästina. Philippinen, China, Syrien, Thailand; in Ozeanien: Australien, Neu-Seeland, vgl. L'A. d. S. S. vom 15. Dez. 1943 bis zum 15. Dez. 1944, S. 112-117; vom 15. Dez. 1944 bis zum 15. Dez. 1945, S. 114-119; Aperçu sur l'amvre du Bureau d'Informations Vatican 1939-1946. </ref> fast in jedem Lande oder gar in jedem Bistum Komitees oder Kommissionen für bedürftige Flüchtlinge und Emigranten angeregt worden sind,<ref> Betreffend die fast überall errichteten Katholischen Komitees für Auswanderer, vgl. L'A. d. S. S. vom 15. Dez. 1946 bis zum 15. Dez. 1947, S, 131-135; für 1948, S. 115-127. </ref> wobei allerdings Ortsbischöfe, Geistliche, Mitglieder der Katholischen Aktion und anderer Apostolatsvereine sowie treffliche Einzelpersönlichkeiten mitgewirkt haben,<ref> Mahnung an die Pfarrer und Fastenprediger Roms, "Ci torna sempre sommamente gradito" vom 16. März 1946, L'azione caritatevole, AAS, XXXVIII, S. 183 I. Aus den zahlreichen von Bischöfen, von der Katholischen Aktion und anderen gegründeten Werken seien wenigstens genannt: War Relief Services (N. C. W. C.); Aumonerie des prisonniers de guerre, nachher umgeändert in Comite International de L'Aumonerie Catholique, dann Comité Catholique de Secours und schließlich Secours Catholique; Mission Catholique Suisse. Vgl. L'A. d. S. S. vom 15. Dez 1943 bis zum 15. Dez. 1944, S. 112-117; v. 15. Dezember 1944 bis zum 15. Dezember 1945, S. 119-122; v. 15. Dezember 1946 bis zum 15. Dezember 1947, S.122-125. </ref> deren Stoßkraft, wie Wir gern lobend anerkennen, zum Nutzen der Emigranten und Flüchtlinge schon sichtbare Hilfen zustande gebracht hat.

54 Neue Quellen des Unheils und der Trauer öffnete der 1948 in Palästina ausgebrochene Krieg. Flüchtlinge ohne Zahl, von unaussprechlichem Leid heimgesucht, wurden gezwungen, das Ihrige zu verlassen und anderswohin zu ziehen: nach Libanon, Syrten, Jordanien, Ägypten und Gaza. Die gemeinsames Unglück vereinigt hatte, Arme und Reiche, Gläubige und Nichtgläubige, boten einen schrecklichen und beweinenswerten Anblick.

Wir haben ihnen sofort nach Kräften den Trost gewährt, den die Katholische Kirche stets den Trauernden und Verlassenen bereitet. Zu diesem Zweck errichteten Wir Unsere Mission für Palästina,<ref> Hl. Kongregation für die Ostkirche, Aus der Audienz beim Hl. Vater am 9. April 1949; Päpstliche Mission für Palästina, Le Pape et la tragédie palestinienne, Beyruth 1950; Michel Gillet S. J., L'Aide catholique aux enfants palestiniens retugiés au Liban, Beyruth 1950. </ref> wodurch bis jetzt den arabischen Flüchtlingen in ihren Nöten geholfen wird. Von Überall her - wie es schon zur Apostelzeit Gewohnheit war<ref> Vgl. Apg 11, 27-30 u. Röm 15, 25-28. </ref> - und besonders durch die vom Generalkonvent der nordamerikanischen Bischöfe gegründete Organisation,<ref> Catholic Near East Welfare Association. </ref> ist das Geld bei den Katholiken gesammelt worden.

55 Leidenschaftlich haben Wir danach gestrebt, den Vertriebenen und Flüchtlingen, den ärmeren Brüdern, die Herzen aller zu gewinnen. Ihr armseliges Dasein haben Wir verschiedentlich kundgemacht, ihre Rechte in Schutz genommen, öfters zu ihren Gunsten an die Freigebigkeit aller Menschen, vorzüglich der Katholiken, appelliert in Rundfunkbotschaften,<ref> Rundfunkbotschaft v. 29. Juni 1941 am Feste der hl. Apostel Petrus und Paulus: über das Wirken der göttlichen Vorsehung in der Geschichte, "In questa solennità", AAS, XXXIII, S. 319 ff.; Rundfunkbotschaft vom 24. Dez. 1942 am Vorabend von Weihnachten für den ganzen Erdkreis, "Con sempre nuova freschezza", AAS, XXXV, S, 9 ff.; Rundfunkbotschaft v. 24. Dez. 1943 am Vorabend von Weihnachten für die ganze Welt, "Ancora una quinta volta", AAS, XXXVI, S, 11 ff.; Rundfunkbotschaft vom 1. Sept. 1944 am Ende des fünften Kriegsjahres für die ganze Welt, "Oggi, al compiersi dei quinto anno", AAS, XXXVI, S. 249 ff.; Rundfunkbotschaft für die ganze Welt am 4. April 1946 zur Aufmunterung gegenseitiger Hilfe für die Notleidenden, "Stretto il cuore da intima angoscia", AAS, XXXVIII, S. 165 ff.; Rundschreiben über die sofortige Hilfe für die Notleidenden Kinder, "Quemadmodum" v. 6. Jan, 1946, AAS, XXXVIII, S. 5 ff.; Rundfunkbotschaft an die Besucher katholischer Schulen in den Vereinigten Staaten Nordamerikas, um ihre Liebestätigkeit für die hungernden Kinder in Europa und Ostasien zu wecken, "Our loving greetings to you" vom 19. Februar 1947, AAS, XXXIX, S.127 ff.; Rundfunkbotschaft an die Christgläubigen in den Vereinigten Staaten von Nordamerika, um ihre Hilfsbereitschaft für die Notleidenden Völker anzuregen, "Another Winter is approaching" vom 23. Nov. 1947, AAS, XXXIX, S. 630 ff.; Rundfunkbotschaft an Klerus und Volk Argentiniens zugunsten der notleidenden Nationen, "Una vez más la voz" vom 1. Febr. 1948, AAS, XXXX, S. 85 ff.; Rundfunkbotschaft an die Schüler der katholischen Unterrichtsanstalten in den Vereinigten Staaten von Nordamerika zugunsten der notleidenden Kinder anderer Nationen, "Dear children" v, 2. März 1949, AAS, XXXXI, S. 179 ff.; usw. </ref> gelegentlichen Ansprachen und Reden,<ref> Ansprache an die Pfarrer und Fastenprediger Roms über die Gebote Gottes; "L'inscrutabile consiglio divino" vom 22. Febr. 1944, AAS, XXXVI, S. 69 ff.; Ansprache an die Kardinäle am Feste des hl. Eugen I. beim Glückwünschen, "Ancora una volta" vom 2. Juni 1947, AAS, XXXIX, S, 258 ff. </ref> in Schreiben oder Briefen an die Erzbischöfe und Bischöfe.<ref> Rundschreiben zur Verrichtung öffentlicher Gebete um den Frieden, "Communium interpretes dolorum" v. 15. April 1945, AAS, XXXVII, S. 97 ff.; Brief an den Erzbischof Joh. De Jong von Utrecht und die anderen Bischöfe Hollands, "Dum post innumeros" v. 12. Mai 1945, AAS, XXXVII, S. 186 ff.; Brief an die Erzbischöfe, Bischöfe und anderen Ordinarien Polens, "Per hos postremos annos" vom 29. Juni 1945, AAS, XXXVII, S. 205 ff.; Brief an den Kardinal und Erzbischof von München-Freising v. Faulhaber und die übrigen Erzbischöfe und Bischöfe und Ordinarien Deutschlands, "Vixdum vobis licuit" v. 1. Nov. 1945, AAS, XXXVII, S. 278 ff. </ref>

"Dies vor allem - schrieben Wir an die ehrwürdigen Brüder, die Erzbischöfe, Bischöfe und Ordinarien Deutschlands - scheint euere und des deutschen Klerus Liebe anzuspornen und zu drängen, die Notwendigkeit nämlich, sich mit aller Macht und Hilfsbereitschaft des heiligen Dienstes anzunehmen, seien es die eigenen in der Diaspora lebenden Flüchtlinge oder die ausländischen Flüchtlinge, die oft ihre Angehörigen, Besitz und Wohnung verloren haben, unter Zelten meist herdenweise auf dem Boden zu liegen gezwungen sind und in Elend ein gedemütigtes Leben führen: Diesem Stamm leidender Mitmenschen mögen alle guten Deutschen, besonders die Geistlichen und die Mitglieder der Katholischen Aktion Auge und Herz öffnen, damit jenen kein Dienst der Religion und Caritas fehle".<ref> Brief an den Kardinal und Erzbischof v. Faulhaber von München-Freising, den Kardinal und Erzbischof Jos. Frings von Köln, den Kardinal und Bischof v. Preysing und die anderen Bischöfe und Ordinarien Deutschlands, "Disertae admodum litterae" vom 20. Dez. 1948, AAS" XXXXI, S. 216 ff. </ref>

Ebenso haben Wir im Rundschreiben "Redemptoris Nostri" über die heiligen Orte Palästinas mit Trauer im Herzen geklagt: "Sehr viele noch rufen in ihrer Not zu Uns, Flüchtlinge jeden Alters, und Standes, die durch den unheilvollen Krieg in fremde Gegenden verschlagen wurden, sogar in Konzentrationslagern das Leben von Verbannten führen, wo sie der Not, der Ansteckung von Krankheiten und allen möglichen Gefahren ausgesetzt sind. Es ist Uns nicht unbekannt, wie sehr sich öffentliche Stellen und private Bürger bemühen, um die Lage dieser leidbeschwerten Scharen zu erleichtern; auch Wir selbst haben durch Fortführung der seit Beginn Unseres Pontifikats unternommenen Werke das Mögliche getan, um den dringenden Notwendigkeiten dieser Unglücklichen abzuhelfen. Aber der Status dieser Vertriebenen ist so zwiespältig und unsicher, dass er nicht länger fortgesetzt werden kann. Während Wir nun allen, die großen und edlen Geistes sind, die Anregung geben, diesen mit Kummer und Leid beladenen Vertriebenen nach Möglichkeit helfen zu wollen, appellieren Wir mit allem Nachdruck an die maßgebenden Persönlichkeiten, dass Gerechtigkeit geübt werde gegen alle, die, durch den Krieg aus der Heimat weit weggetrieben, nichts anderes sehnlich begehren, als wieder ein ruhiges Leben führen zu können".<ref> Am 15. April 1949, AAS, XXXXI, S. 162. </ref>

Von Herzen haben Wir Dank gesagt Unseren geliebten Brüdern im Episkopat, den Priestern und auch den Bürgern jeden Ranges sowie den öffentlichen Behörden und den rührigen Instituten, die den Flüchtlingen und Emigranten mit ihrem Vermögen und Rat mannigfach geholfen haben.<ref> Brief an den Kardinal und Erzbischof Samuel Stritch v. Chicago zum silbernen Bischofsjubiläum, "Proximo exeunte mense Novembri", v. 16. Okt. 1946, AAS, XXXIX, S. 33 f.; Brief an den Kardinal und Erzbischof Jos. Frings von Köln, den Kardinal und Erzbischof Mich. v. Faulhaber von München-Freising, den Kardinal und Bischof v. Preysing von Berlin sowie die anderen Bischöfe und Ordinarien Deutschlands, "Commoti valde sumus" v. 1. Dez. 1947, AAS, XL, Seite 544 ff.: "Aus Euerem Briefe haben Wir nicht geringen Trost geschöpft, da Wir sehen, wie sich nach Euerem Beispiele die Priester und Ordensleute mit bewährtem Eifer und emsiger Arbeit der Betreuung der Christgläubigen hingeben, besonders derjenigen, die durch ein hartes Schicksal aus der Heimat vertrieben sind und in der "Diaspora" leben. Die Tüchtigkeit dieser Arbeiter für das Evangelium ist vollendet, ihre Zahl ist es nicht. Deshalb rufen Wir dringend diejenigen auf, die an Alter, Kräften und Rüstigkeit gut dastehen, dass sie, in der Überzeugung, der angemessenere Platz für die Diener Gottes sei dort, wo mehr Opfer zu bringen sind, die ärmeren Brüder aufsuchen, wodurch sie sich hervorragende Verdienste erwerben, denen eine reichliche Vergeltung von Gott nicht fehlen wird." A. a. O. 545. Ansprache an Exzellenz Nikolaus C. Accame, außerordentlichen Gesandten Argentiniens, bei Überreichung seines Beglaubigungsschreibens, "En Ia cúspide mimst" v. 6. März 1948, AAS, XL, S. 112 ff.; Brief an Kardinal und Erzbischof von Paris Suhard zum silbernen Priesterjubiläum, "Opportunum sane" vom 20. Nov. 1948, AAS, XXXXI, S. 27 f. </ref> Nebst anderem müssen Wir hier erwähnen den Brief, den Wir mit Freuden an den Vorsitzenden der Generalkonferenz des katholischen Hilfswerkes der nordamerikanischen Bischöfe gesandt,<ref> Brief an den Erzbischof Joh. T. Mc Nicholas v. Cincinnati und Ratsvorsitzenden der National Catholic Welfare Conference wegen der Hilfe, die diese Einrichtung den Auswanderern und anderen Bedürftigen geleistet hat, "In fratres caritas" v. 24. Dez. 1948, AAS, XXXXI, S. 69 ff. </ref> sowie das Handschreiben mit Glückwunsch, das Wir an die Bischöfe Australiens gelegentlich der Feier des fünfzigsten Jahres seit der Vereinigung der dortigen Staaten gerichtet haben.<ref> "… Indem Wir an euere guten Werke erinnern, möchten Wir nicht zu erwähnen vergessen den Geist christlicher Liebe, der die Tore eueres Landes öffnete, um eine so bedeutende Zahl von Kriegsvertriebenen und solchen, die durch Arbeitslosigkeit oder Überbevölkerung zur Auswanderung gezwungen waren, willkommen zu heißen. Im besonderen, ehrw. Brüder, möchten Wir euere glänzende, Australien durchherschende Organisation empfehlen, die zu dem Zweck eingerichtet ist, um sicherzustellen, dass den Katholiken unter den Neu-Australiern die religiöse Betreuung nicht fehlt und nicht ihr Glaube verloren geht, wie so oft geschieht, wenn die Seelsorge der Ausgewanderten vernachlässigt wird. Diese vorbildliche Tätigkeit der Katholischen Aktion ist höchster Empfehlung wert. "L'Osservatore Romano, 28. April 1951, n. 98. </ref>

Staatshäupter, Amtsleiter und alle rechtschaffenen und wohlwollenden Persönlichkeiten haben Wir entschieden gedrängt, die sehr schwierige Angelegenheit der Flüchtlinge und Emigranten mit Ernst zu prüfen und zu lösen;<ref> Rundfunkbotschaft v. 24.Dez. 1944 am Vorabend von Weihnachten für den ganzen Erdkreis, "Benignitas et humanitas apparuit Salvatoris nostri Dei", AAS, XXXVII, S. 10 ff.; Brief an H. Karl Flory, Präsidenten des Komitees zur Vorbereitung der "Semaines sociales" in Frankreich, "Nous avons pris" vom 14. Juli 1945, AAS, XXXVII, S. 210 ff.; Ansprache v. 24. Dez. 1946 am Vorabend des Weihnachtsfestes an die Kardinäle, Bischöfe und Prälaten der römischen Kurie, "Vi fu mai nella storia", AAS, XXXIX, S.7 ff.; Ansprache an Exz. Conrad Traverso, den neuen außerordentlichen Gesandten von Argentinien beim übereichen seines Beglaubigungsschreibens, "En virtud de la misión" v. 12. Jan. 1947, AAS, XXXIX, S. 56 f. </ref> zugleich sich vor Augen zu stellen, welche Beschwerden alle Völker durch den Krieg erleiden und welche Mittel gegen so große Übel anzuwenden seien; schließlich zu überdenken, wie sehr es der Menschheit zum Segen gereichen würde, wenn sie mit vereinten Plänen und Kräften so vielen dringenden Nöten der Unglücklichen Abhilfe brächten, die Forderungen der Gerechtigkeit mit der Liebesordnung verbindend: "Viele soziale Ungerechtigkeit kann die Liebe in etwa heilen, aber das genügt nicht. Notwendig ist, dass die Gerechtigkeit am Anfange stehe, die Herrschaft behaupte und vollkommen in die Tat umgesetzt werde".<ref> Rundschreiben über die Förderung der hl. Missionen, "Evangelii Praecones" v. 2. Juni 1951, AAS, XXXXIII, S. 518; Erklärung, die Wir dem Herrn G. I. van Heuven Goedhart, dem Hohen Kommissar für die Flüchtlinge bei der UN, in der Audienz am 27. Mai 1952 überreicht haben: "Unter den schmerz- und leidvollen Problemen, die der Krieg verursacht hat, ist eines, das trotz der organisierten Anstrengungen, die in den letzten Jahren zu seiner Lösung gemacht wurden, doch eine Quelle schwerer Sorgen geblieben ist. Es ist das Problem der Flüchtlinge, derjenigen von unseren Mitmenschen, die unter dem Druck politischer Ereignisse gezwungen wurden, Heim und Land zu verlassen und Obdach und Unterhalt in der Fremde zu suchen. Wenn Wir für sie eintreten, so geschieht es, um von neuem zum Ausdruck zu bringen die dauernde Teilnahme, die Wir für ihr trauriges Los hegen, und zu bürgen für die ständige, vom Apostolischen Stuhl gewährte Unterstützung der lobenswerten Arbeit, die von den internationalen Organisationen zur Behebung ihrer bedauernswerten Lage geleistet wird. Wir empfehlen deshalb warm die neue Initiative des Hohen Kommissars der UN, die dahin geht, denjenigen Flüchtlingen in ihren Nöten zu helfen, die wegen ihrer äußersten Armut nicht fähig sind, sich zu versorgen, bis sie eine andere Niederlassung gefunden haben. Unsere ernste Sorge für diese schwer leidenden Glieder der Menschenfamilie drängt Uns, sowohl die Regierungen als auch die sozialen und caritativen Vereinigungen zu bitten, sie möchten diese lobenswerte Initiative mit ganzem Herzen fördern und diesen zeitgemäßen Appell großzügig unterstützen. Indem Wir so handeln, glauben Wir zuversichtlich, dass Wir die Gesinnung all jener aussprechen, die, weil sie den christlichen Werten und der Freiheit, für welche diese Flüchtlinge zum großen Teile leiden, treu ergeben sind, im Anblick ihres gegenwärtigen Unglücks nicht unbewegt noch an ihrem zukünftigen Lose teilnahmslos sein können". L'Osservatore Romano v. 18. Juli 1952, n. 167. </ref>

56 Allen hinausziehenden Söhnen haben Wir seit Übernahme Unseres Apostolischen Amtes in besonderer Weise Unsere Aufmerksamkeit geschenkt und für ihr ewiges und zeitliches Wohl nach bestem Vermögen gesorgt.<ref> Handschreiben v. 3. März 1949: "Allen Unseren lieben Söhnen, die von den Wechselfällen des Lebens in fremde Länder geführt werden, um Brot und Arbeit zu suchen, wiederholen Wir zu ihrem zeitlichen und ewigen Heile die Mahnung des alten Tobias: "Alle Tage deines Lebens habe Gott vor Augen, und denke daran, dass du der Sünde nicht zustimmst und die Gebote unseres Herrn nicht übertrittst." Allen Einzelpersonen, allen Familien und der Zukunft aller erflehen Wir die göttliche Hilfe und erteilen mit väterlichem Herzen den Segen. Pius Papst XII." </ref>

Deshalb haben Wir über das Auswanderungsrecht, gestützt auf die Natur der menschenbewohnten Erde, bei Vollendung des fünfzigsten Jahres seit dem Rundschreiben "Rerum novarum" zu Pfingsten am 1. Juni 1941 eine Ansprache gehalten, aus der einige Sätze (ins Latein übertragen) wiedergegeben seien: "Unsere Erde nämlich, umgürtet von weiten Ozeanen, eingeschlossen von Meeren und Seen gekrönt mit Eisfeldern und Schneebergen, durchzogen von Steppen und Wüsten, bietet trotzdem reiche Lebensmöglichkeit, denn sie stellt größere Räume zur Verfügung, die, dem freien Spiel der Vegetation überlassen, doch der menschlichen Bearbeitung im wirtschaftlichen und staatlichen Interesse sehr wohl dienen können; nun sind Familien nicht selten gezwungen, hierhin oder dorthin auszuwandern und sich eine neue Heimat zu suchen; darum muss, wie im Rundschreiben "Rerum novarum" mit Bedacht ausgeführt wird, das Recht der Familien auf Erwerb eines Lebensraumes stets gewahrt werden.

Wenn das geschieht, erreicht die Auswanderung den von der Natur beabsichtigten und von der Erfahrung bestätigten Zweck, nämlich eine gleichmäßigere, dem Ackerbau dienende Verteilung der Menschen auf der Erdoberfläche, die zum Nutzen aller von Gott geschaffen wurde. Wo nun beide Teile, von denen der eine die Bürger aus dem Vaterlande wegziehen lässt, der andere sie aufzunehmen sich nicht weigert, in vollkommener Aufrichtigkeit bemüht sind, die etwa vorhandenen Hindernisse zu beseitigen, die dem aufkeimenden und fortschreitenden Vertrauen zwischen den Ländern der Auswanderung und der Einwanderung im Wege stehen, da sind alle Beteiligten an diesem Wechsel der Wohnungen und Menschen interessiert und ziehen daraus ihren Nutzen. Dadurch nämlich erhalten die Familien Grund und Boden, der ihnen im wahrsten Sinne des Wortes eine neue Heimat gibt; dadurch werden übervölkerte Gebiete entlastet, und ihre Einwohner gewinnen in den Grenzbezirken neue befreundete Generationen; dadurch vermehren sich in den aufnehmenden Staaten die fleißigen Bürger. Länder also, die Auswanderer, sei es abgeben, sei es aufnehmen, tragen ohne Zweifel dazu bei, das Wohl der menschlichen Gemeinschaft und die Stärkung der staatlichen Verbunden zu fördern".<ref> Rundfunkbotschaft am Pfingstfest, am 1. Juni 1941, für den ganzen Erdkreis, zum fünfzigsten Jahrestag der Veröffentlichung des Rundschreibens "Rerum novarum" Leos XIII, "La solennitá della Pentekoste", AAS, XXXIII, S. 203. </ref> Diese allgemeinen Grundsätze wiederholten Wir im folgenden Jahre zu Weihnachten vor dem Hl. Kolleg der Kardinäle und einem Kreise der Bischöfe.<ref> Rundfunkbotschaft v. 24. Dez. 1942 am Vorabend vor Weihnachten für den ganzen Erdkreis "Con sempre nuova freschezza", AAS, XXXV, S. 16 f.: über die lateinische Übersetzung vgl. AAS, XXXXIII, S. 518 f.; Ansprache an die Teilnehmer der internationalen Tagung der sozialen Studien und der Tagung der internationalen christlich-sozialen Vereinigung in Rom, "Nous vous adressons", v. 3. Juni 1950, AAS, XXXXII, S. 485 f.: "Man muss sich in ihrer ganzen Bedeutung die Pflicht vergegenwärtigen, ungezählten Familien in ihrer natürlichen, moralischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Einheit einen entsprechenden Lebensraum zu geben, der bescheiden sein mag, der aber doch den Forderungen der Menschenwürde genügen muss". A. a. O., S. 485 f. </ref>

57 Am 24. Dezember 1948 schrieben Wir offen hierüber an die Oberhirten der Vereinigten Staaten von Amerika: "Ihr wisst, mit welchen Ängsten und Sorgen Wir jener gedenken, die infolge des politischen Umsturzes in ihrem Vaterland oder aus Mangel an Arbeit und Brot die Heimat zu verlassen und ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlegen gezwungen sind. Dass ihnen die Wege zur Auswanderung offen stehen, empfiehlt nicht weniger die Achtung vor dem Menschen als das Naturrecht selbst. Der Schöpfer aller Dinge hat in erster Linie die Gesamtheit der Güter zum Wohl aller Menschen erschaffen. Deshalb darf die Grundherrschaft der einzelnen Staaten, wenn sie auch zu achten ist, nicht so gesteigert werden, dass, während die Erde ringsum eine Fülle von Lebensmitteln für viele darbietet, aus ungenügenden und unbilligen Gründen den anderswo geborenen und wohlgesitteten Bedürftigen der Zutritt verweigert wird, sofern dies dem gerecht abgewogenen öffentlichen Interesse nicht widerspricht.

Eingedenk Unserer Vorschläge, seid ihr unlängst bestrebt gewesen und habt es glücklich erreicht, dass kraft eines Dekrets, dem hoffentlich andere weitergespannte folgen werden, nicht wenige Flüchtlinge in eure Gebiete haben einziehen können, und ferner sorgt ihr durch geeignete Personen für die Auswanderer sowohl bei ihrem Weggang von Hause als auch bei ihrem Eintreffen dort, wodurch ihr bestens jene Vorschrift priesterlichen Wohltuns ins Werk setzt: "Des Priesters Beruf ist es, niemandem zu schaden, allen nützen zu wollen" (S. Ambrosius, De officiis III, 9).<ref> Vgl. Anmerkung 111, AAS, XXXXI, S. 69 f. </ref>

58 Niemand, der Unsere Worte vom Vorabende des Weihnachtsfestes 1945<ref> Rede v. 24. Dez. 1945 am Vorabend von Weihnachten an die Kardinäle, Bischöfe und Prälaten der Römischen Kurie, "Negli ultimi sei anni", AAS, XXXVIII, S. 15 ff. </ref> aufnimmt sowie in den Ansprachen an die kurz vorher ernannten Kardinäle am 20. Februar 1946<ref> Ansprache v. 20. Feber. 1946 an die neuernannten Kardinäle, "La elevatezza e la nobilità dei sentimenti", AAS, XXXVIII, S. 141 ff.: "Der Mensch, wie Gott ihn will und die Kirche ihn umfängt, wird sich im Raum und in der Zeit niemals gesichert fühlen ohne einen festen Boden unter den Füßen und ohne Tradition ... Dies bestätigt die lange Erfahrung der Kirche als Erzieherin der Völker; sie bemüht sich deshalb in jeder Weise, das religiöse Leben mit den Sitten des Landes zu verbinden, und widmet sich mit besonderer Sorgfalt denjenigen, die Auswanderung oder Militärdienst vom Geburtsland weit entfernt hält. Der Zusammenbruch so vieler Seelen rechtfertigt leider die mütterliche Sorge der Kirche und zwingt zur Schlussfolgerung, dass das Verwurzeltsein mit dem Boden und das Festhalten an den überlieferten Sitten, unentbehrlich für die gesunde Wesensentfaltung des Einzelmenschen, auch die Grundlagen der menschlichen Gemeinschaft bilden. Es hieße aber offenbar die Sache auf den Kopf stellen und die wohltätige Wirkung dieser Forderung ins Gegenteil verkehren, wenn sich jemand ihrer bedienen wollte, um die erzwungene Repatriierung zu rechtfertigen und das Asylrecht denjenigen zu verweigern, die aus schwerwiegenden Gründen ihren Wohnsitz anderswohin zu verlegen wünschen." A. a. O. 147. </ref> und an die beim Apostolischen Stuhle beglaubigten Botschafter am 25. des gleichen Monats, niemand, sagen Wir, kann die Unruhe verkennen, von der das Herz des Hirten aller Gläubigen bewegt wird. In diesen Ansprachen und Rundfunkbotschaften haben Wir die Grundsätze des "Totalitarismus" und die Lehren des "Imperialismus" und des übertriebenen "Nationalismus" entschieden verurteilt, die ja, während sie auf der einen Seite das natürliche Recht auf Auswanderung und auf Gründung von Niederlassungen willkürlich einengen, auf der anderen Seite die Leute zum Wandern zwingen, die Einwohner gegen ihren Willen deportieren und die Bürger von Familie, Haus und Vaterland in nichtswürdigster Weise wegzuführen sich unterstehen. In der genannten Ansprache an die Gesandten und Botschafter haben Wir Unseren schon mehrfach geäußerten Willen, einen gerechten und dauerhaften Frieden zu pflegen, in feierlicher Versammlung nochmals bekräftigen wollen. Der nächstfolgende Weg, den Wir zur Erreichung dieses Friedens gezeigt haben, fördert die wechselseitigen Beziehungen unter den Völkern und zwar in der Weise, dass den Verschleppten und Flüchtlingen die Rückkehr zum Ihrigen, und denen, die zu Haus am Lebensnotwendigen Mangel leiden, die Auswanderung gestattet wird.<ref> Zweite Ansprache v. 25. Febr. 1946 als Antwort auf die Worte, die der außerordentliche Botschafter Portugals Ant. Carneiro-Pacheco als Doyen des diplomatischen Korps nach dem Konsistorium an den Hl. Vater gerichtet hatte, Lélevation des Benses", AAS, XXXVIII, S. 152 ff.: "Ein solcher Friede wird nicht das Werk eines Tages sein, er wird viel Zeit, viel Mühe kosten. Wenn man Uns fragt, womit die diplomatischen Vertretungen, unabhängig von ihren amtlichen Obliegenheiten, ihn fördern können, so glauben Wir, ihrem guten Willen einen doppelten Bereich der Tätigkeit angeben zu können. Der erste ist praktischer Art; er zielt auf unmittelbare Verwirklichung. Die Diplomaten haben nunmehr nach Beendigung des Krieges manche Gelegenheit, die Beziehungen und Verbindungen von Land zu Land nach Maßgabe des Möglichen zu erleichtern. Ferner: Wie viele Millionen anständiger und arbeitswilliger Menschen schauen gegenwärtig mit banger Ungeduld nach dem Augenblick aus, da sie in ihre Heimat und zu ihren Familien zurückkehren können, von denen sie vielleicht seit Jahren getrennt sind! Wie viele andere befinden sich traurig auf der Suche nach einer neuen Heimat, um dort ein neues Leben mit neuen Beschäftigungen zu beginnen! Welches Werk der Liebe und des Friedens verrichtet man, indem man ihnen zu Hilfe kommt!" A. a. O. S. 154 f. </ref>

59 In der Ansprache an die Kardinäle zu Unserem Namensfeste des gleichen Jahres<ref> Ansprache an die Kardinäle, die am Feste des hl. Papstes Eugenius I. ihre Glückwünsche darbrachten, am 1. Juni 1946, "Ancora una volta", AAS, XXXVIII, S. 253 ff. </ref> haben Wir die Nationen, die eine Fülle von Raum, aber eine geringe Einwohnerschaft besitzen, von neuem eingeladen, Leute aus übervölkerten Ländern aufzunehmen. Unter diesen Ländern behauptet, wie jeder weiß, Japan gegenwärtig einen besonderen Platz.

Ferner haben Wir am Vorabend von Weihnachten 1948 unter Hinweis auf die Zukunft gesagt, es sei besser die Aus- und Einwanderung von Familien in Länder, die ihnen den notwendigen Lebensunterhalt gewähren können, zu fördern, als den Flüchtlingsscharen Steuergelder mit großen Umständen zu übersenden.<ref> Rundfunkbotschaft am Vorabend von Weihnachten 1948 in Gegenwart der Kardinäle, Bischöfe und Prälaten der Römischen Kurie, "Gravi ed ad un tempo tenere", AAS, XXXXI, S. 5 ff. </ref>

Darum haben Wir einer Einwanderungskommission der Senatoren der Vereinigten Staaten von Nordamerika, die vor einigen Jahren nach Rom kam, wiederum zugeredet, die engen Einwanderungsgesetze in ihren Staaten nach Möglichkeit zu erweitern.<ref> "Es überrascht freilich nicht, dass veränderte Umstände eine gewisse Einschränkung hinsichtlich der Zuwanderung bewirkt haben. Denn hierin ist nicht bloß das Interesse der Einwanderer, sondern auch die Wohlfahrt des Landes zu berücksichtigen. Trotzdem ist es sicher nicht zu viel, wenn man erwartet, dass in dieser Einschränkung die Nächstenliebe und der Geist der menschlichen Solidarität, die besteht zwischen allen Menschen, Kindern des einen ewigen Gottes und Vaters, nicht vergessen werden. Einwanderung kann beitragen, eines der ernstesten Menschenprobleme zu lösen - ein Problem, das durch die gewaltsame Verpflanzung von hilflosen und schuldlosen Völkerschaften unmenschlich erschwert worden ist." L'Osservatore Romano v. 14. März 1946, n.62. </ref> Dasselbe haben Wir mit allem Nachdruck vorgetragen, als Wir Mitglieder des Repräsentantenhauses<ref> "Eine weitere und ergänzende Bemerkung, von der geheiligten Verpflichtung Unseres Amtes gefordert, werden Sie gewiss verstehen. Politische, wirtschaftliche und auch soziale Gefahren sind mit einer Politik längeren Aufschubs und übertriebener Vorsicht verbunden. Aber diese Gefahren, so wahr und ernst sie sein mögen, sind gleitend und zweitrangig. Unsere erste Sorge - und Wir sind überzeugt, dass es in der Tiefe des Herzens die Ihrige ist - berührt das Urteil der Geschichte und des Herrn der Geschichte über die Erfüllung der schwerwiegenden Pflicht von Mensch zu Mensch und von Volk zu Volk, die Achtung verlangt vor dem Ebenbilde Gottes auch in dem schwächsten und verlassensten seiner Kinder. Keine Staatsräson und kein angeblich kollektiver Vorteil, wie Wir vor einigen Tagen Gelegenheit hatten, hervorzuheben, können die Missachtung der Menschenwürde und die Verweigerung der elementaren Menschenrechte, die der Schöpfer in die Seele seiner Geschöpfe eingesenkt hat, rechtfertigen." L'Osservatore Romano v. 3./4. Okt. 1949, n. 230. </ref> und der Kommission für öffentliche Ausgaben der Vereinigten Staaten Nordamerikas,<ref> "Aber Wir wagen zu behaupten, dass sich noch eine andere Frage mehr als einmal in ihren Herzen, wenn nicht auf ihren Lippen geregt hat: ist die augenblickliche Einwanderungspolitik so freiheitlich, wie die natürlichen Hilfsquellen in einem vom Schöpfer so verschwenderisch gesegneten Land erlauben und wie die schreienden Nöte anderer Länder zu fordern scheinen? Ihre Reisen werden ohne Zweifel viele Tatsachen für die Beantwortung dieser Frage beisteuern." L'Osservatore Romano v. 23. Okt. 1949, n. 247. </ref> die sich mit der Einwanderung von Flüchtlingen aus Europa befassten, zu empfangen die Freude hatten. Ebenso taten Wir vor kurzem, am 4. Juni dieses Jahres, als Wir dem hochgeschätzten Volke von Brasilien eine väterliche Botschaft übersandten.<ref> "Euer Land ist groß und reich. Die ungeheuere Weite eueres Landes, ich weiß es, wird euch in dem Maße zum Vorteil gereichen, als sie einen glücklichen Wohnraum für eine stetig wachsende Zahl von körperlich und seelisch gesunden Familien bietet. Wie nun euere Kämpe und Böden sich lang und breit ausdehnen, so mögen auch euere Herzen weit geöffnet sein, um diejenigen aufzunehmen, die bei euch eine neue Heimat suchen, wo sie mit den Ihrigen ein rechtschaffenes Leben führen können." L'Osservatore Romano vom 21./22 Juli 1952, n. 170. </ref>

In einer Ansprache des 2. Juli 1951 an die Teilnehmer der internationalen Tagung der Katholiken in Rom zur Förderung des Lebensstandards der Bauern bezeichneten Wir es als sehr zweckmäßig, wenn internationale Richtlinien oder Regeln für die Auswanderung und Einwanderung aufgestellt würden.<ref> Ansprache vom 2. Juli 1951, "Soyez ici les bienvenues", AAS, XXXXIII, S. 554 ff. </ref> Später trugen Wir einer gern empfangenen Abordnung des internationalen Kongresses für Auswanderung in Neapel die Wichtigkeit dieser Angelegenheit vor.<ref> "Wir brauchen euch nicht zu sagen, dass sich die Kirche in hohem Maße verpflichtet fühlt, am Werke der Auswanderung teilzunehmen. Handelt es sich doch darum, einer ungeheueren Notlage abzuhelfen. Es mangelt an Raum, und es mangelt an Existenzmitteln, denn das alte Vaterland kann nicht mehr alle seine Kinder ernähren und die Übervölkerung zwingt sie zur Auswanderung. Dazu das Elend der Flüchtlinge und Rückflutenden, die zu Millionen gezwungen sind, auf ihr Heimatland zu verzichten und anderswohin zu gehen, um sich eine neue Heimat zu suchen und aufzubauen. Die Kirche fühlt diese schlimmen Verhältnisse umso tiefer als sie zum sehr großen Teil ihre eigenen Kinder betreffen." L' Osservatore Romano v. 19. Okt. 1951, n. 243. </ref>

60 So nun sagen Wir Gott, dem Spender aller Güter, der seiner heiligen Kirche gütigst beistand, immerwährenden Dank. Mit seiner Hilfe und mit der eifrigen Unterstützung aller Behörden oder Ämter konnten folgende Werke der Liebestätigkeit und Frömmigkeit ausgeführt werden: Einrichtungen für Knaben und Mädchen zur Pflege in den Sommermonaten oder ganzjährig, wo auch Flüchtlingskinder aus verschiedenen Nationen betreut wurden; Institute zum Schutze für Kriegswaisen und Unmündige; gedeckte Tische oder Mahlzeiten für Arme; Hospize für zurückkehrende Flüchtlinge oder Gefangene und für Auswanderer mit ihren Familien; Geburtstagsgeschenke für Kinder und Gefangene in Unserem Namen; Beihilfen aus allen Ländern für junge Menschen, die nun, von der Heimat getrennt, auf Schulen in der Fremde ihre unterbrochenen Studien fortsetzen konnten; nicht wenige Transporte durch verschiedene Länder Europas, um Nahrungsmittel, Kleider und Arzneien den Armen und den vom Kriege Getroffenen zu bringen; Heime für Soldaten, die außerhalb ihres Vaterlandes Dienst tun.

61 Je zahlreicher während des Krieges Kinder, Frauen, Kranke und Greise aus den durch feindliche Angriffe verwüsteten Städten, besonders aus den verheerten Gebieten Italiens, fast stündlich scharenweise nach Rom hereinströmten und vom gemeinsamen Vater Hilfe und Schutz erbaten, desto mehr haben Wir Unsere Liebestätigkeit erweitert. Das Stöhnen der vielen Vertriebenen und Flüchtlinge rührte unser Herz und, von Mitleid bewegt, mussten Wir das Wort des Herrn wiederholen: "Mich erbarmt des Volkes".<ref> {{#ifeq: Evangelium nach Markus | Exsul familia (Wortlaut) |{{#if: Mk|Mk|Evangelium nach Markus}}|{{#if: Mk |Mk|Evangelium nach Markus}}}} 8{{#if:2|,2}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}. </ref> Allen standen deshalb Unsere Gebäude vom Vatikan oder vom Lateran und vorzüglich die von Castel Gandolfo und die Nebengebäude der Römischen Basiliken, die Ordenshäuser, Seminarien und kirchlichen Kollege der Stadt damals weit offen. Während fast die ganze Welt von gehässigen Anfeindungen glühte und im Blute der Brüder schwamm, wurden das heilige Rom und seine oben genannten Gebäude zur Wohn- und Wirkstätte der Liebe gemacht.

Es war Uns ferner vergönnt, ungezählte Soldaten und Gefangene durch religiöse und caritative Unternehmungen aufzurichten, ihre Kapläne durch geistliche Hilfe zu kräftigen; Vertriebene in ihr Vaterland zurückzubringen; wehrlosen, zu Unrecht verbannten oder gefesselten Bürgern die Freiheit zu erwirken; weit Verschleppte vom Kerker und sicherem Tode zu befreien und sie den bekümmerten Eltern zurückzugeben; Flüchtlingen oder ins schützende Ausland Emigrierenden den Weg zu bereiten; ausgewiesene Kleriker und Priester, die für den apostolischen Glauben und die katholische Einheit viel gelitten hatten, gastfreundlich aufzunehmen und ihnen, die aus dem Vaterlande geflohen waren, bei ihren ausgewanderten und vertriebenen Landsleuten ein neues apostolisches Arbeitsfeld zu geben; viele Auswanderer und vor allem Werktätige, die um der Arbeit willen außerhalb ihres Vaterlandes weilten, auf jede Weise zu unterstützen; zartes Kinderleben zu erhalten und zu hüten sowie Kranke zu heilen; die im Kriege Gefallenen würdig zu begraben, die erwünschte Asche zu bewahren und in die Heimat zu übertragen.

62 Bei dieser Gelegenheit möchten Wir allen jenen danken, die trotz großer persönlicher und öffentlicher Schwierigkeiten Unseren Ermutigungen reichlich entsprochen haben.

63 Bewegten Herzens gedenken Wir der ungeheuren Menge der Flüchtlinge, die während des Krieges in Rom zusammenströmten, und der unglücklichen Söhne, der Vertriebenen und Konzentrationshäftlinge, die aus vielen Teilen Europas als Pilger nach Rom kamen, um die Ablässe zu gewinnen; Wir haben sie gern empfangen, väterlich angesprochen, ihre Tränen getrocknet und die vergrämten Gemüter zur christlichen Hoffnung aufgerichtet.<ref> Ansprache v. 12. März 1944 an die wegen des Krieges nach Rom Geflüchteten und andere Christgläubige auf dem PeterspIatz, "Nella desolazione" AAS, XXXVI, S. 97 ff. "Für die ausländischen Flüchtlinge wurden im Verein mit dem Zentralkomitee für das Hl. Jahr, der Rio und dem Kriegshilfswerk der N. C. W. C. siebzehn Pilgerfahrten organisiert, an denen die Fremden in Italien mit russischer, ukrainischer, polnischer, ungarischer, albanesischer, rumänischer, bulgarischer, kroatischer, slowenischer, serbischer, deutscher, armenischer, tschechischer, slowakischer und litauischer Nationalität und die rumänischen Flüchtlinge in Deutschland, Österreich und Frankreich teilnahmen. Im ganzen haben 1500 Flüchtlinge vom Ausland den Jubiläumsablass gewonnen." L' A d. S. S. in 1950, S. 413. </ref>

64 In Trauer denken Wir immer wieder zurück an die lieben und teueren Bischöfe, Priester und Ordensschwestern, die zu Unrecht aus ihren Wohnungen vertrieben wurden, und der übrigen, die zu Gefängnis oder Zwangsarbeit verurteilt, ein wahrhaft unmenschliches Schicksal erleiden.

Alle beklagenswert Heimatlosen, deretwegen Wir Uns ständig beunruhigen,<ref> Brief an Kardinal M. v. Faulhaber, Erzbischof von München-Freising, und die übrigen Erzbischöfe und Bischöfe in Bayern, "Laetitiam cepimus" vom 15. Aug. 1945, AAS, XXXVII, S. 249 ff.: "Wir werden nicht unterlassen, Uns bei den verbündeten Regierungen der Engländer und Amerikaner einzusetzen, um eueren LandsIeuten nach Kräften zu helfen, obwohl sich hierin viele Schwierigkeiten entgegenzustellen pflegen. Da Wir nun sehr wünschen, eueren Mitbürgern Hilfe und Trost zu bringen, soweit die schwierigen Zeitverhältnisse es zulassen und fordern, so liegt Uns am meisten die Sorge für euere Kriegsgefangenen am Herzen, jetzt besonders, damit sie von ihren Familien Nachricht empfangen und diese ihnen Nachricht geben." A. a. O., S. 251. </ref> haben Wir ohne Unterlass dem Ewigen Vater und Unserem geliebten Erlöser, der Quelle allen Trostes, im Gebete empfohlen, auf dass sie durch himmlische Gunst und Tröstung gestärkt werden mögen,<ref> Motu proprio, Opferfeiern und öffentliche Gebete werden angeordnet, die am 24. Nov. 1940 überall gehalten werden sollten, um den Zeitnöten abzuhelfen, "Norunt profecto" vom 27. Okt. 1940, AAS, XXXII, S. 385 f.; Homilie am 24. Nov. in der Peterskirche während der Messe, die für die Abwendung der Zeitnöte gefeiert wurde, AAS, XXXII, S. 531 ff.; Ansprache am 12. März 1944 vor den nach Rom Geflüchteten auf dem Petersplatz, "Nella desolazione", AAS, XXXVI, S. 97 ff.: "Der Du in den Armen Deiner heiligsten und süßesten Mutter Maria und unter der wachen Sorge Deines keuschen Pflegevaters Joseph schon in zarter Kindheit ein Flüchtling hast sein wollen, schenke jenen, die heute obdachlos umherirren müssen, jene unentwegte Gleichförmigkeit mit dem Willen Gottes, die damals das Leid Deiner Verbannung und Deiner Familie adelte und heiligte." A. a. O., 100. Brief an Kardinal v. Faulhaber, Erzbischof von München-Freising und die übrigen Erzbischöfe, Bischöfe und Ordinarien Deutschlands, "Vixdum vobis licuit" v. 1. Nov. 1945, AAS, XXXVII, S. 278 ff.: "Allen eueren Landsleuten und besonders jenen, die zu vielen Tausenden von ihrem häuslichen Herde vertrieben und irgendwo unglücklich umherirren, erflehen Wir durch Unsere Gebete das göttliche Erbarmen. Schon in den vergangenen Monaten wollten Wir keine Gelegenheit unbenützt vorübergehen lassen, die Uns gestattete, euer und der Eurigen Los, besonders betreffend die Lebensmittel, nach Kräften zu lindern. Auch gegenwärtig streben Wir mit ganzer Seele danach, dass die väterlichen Wünsche und Bitten, die Wir für euch aufgenommen haben, zu einem günstigen Ergebnis führen." A. a. O., 283. </ref> wie Wir auch Gott ununterbrochen bitten, dass "die Flüchtlinge, die Gefangenen und Heimatvertriebenen bald in das liebe Vaterland zurückkehren können".<ref> Verkündigung des allgemeinen Jubiläums des Hl. Jahres 1950, "Jubilaeum maximum" v. 26. Mai 1949, AAS, XXXXI, S. 260. </ref>

65 Wir hielten es für eine dringende Aufgabe Unseres Amtes, einige durch Eifer ausgezeichnete Geistliche zu bestimmen, dass sie das Seelenheil in den weit vom Vaterland entfernten Siedlungen nachhaltig förderten und alles, was von den Priestern ihrer Sprache zu unternehmen wäre, durch ihre Autorität lenkten und stärkten. Mit Freuden stellen Wir fest, dass diese Oberen, in besonderer Weise von Uns beauftragt und mit entsprechenden Vollmachten ausgerüstet, Unsere Absichten schon ausgeführt haben.

66 Derweil haben Wir mit nicht geringer Genugtuung erfahren, dass zugunsten der aus Holland auswandernden oder schon ausgewanderten Gläubigen das von den Bischöfen der genannten Nation gegründete Katholische Hilfswerk für die Auswanderer ganz vorzüglich arbeitet,<ref> Katholieke Centrale Emigratie-Stichting; vgl. Pius Almanak (Adresboek van katholiek Nederland), 1952, S.762. </ref> ferner, dass die Zahl der Priester gewachsen ist, die besonders nach Belgien, Frankreich, Deutschland, der Schweiz, Holland, Großbritannien und den fernen Gebieten Amerikas gegangen sind, nicht nur um den eigenen ausgewanderten Landsleuten zu helfen, sondern auch dort, wo eine zu geringe Zahl (von Priestern) besteht, wie in einigen Diözesen Latein-Amerikas, in der Seelsorge für die Eingeborenen mitzuwirken. Ausdrückliche Erwähnung verdienen wohl die italienischen Bischöfe, die auf Bitten der Hl. Konsistorialkongregation<ref> Hl. Konsistorialkongregation, Rundbrief an die Erzbischöfe und Bischöfe Italiens, "Facendomi interprete" vom 24. Okt. 1951, AAS, XXXXIV, S.231. </ref> bereitwillig den einen oder anderen Priester ins Ausland haben gehen lassen, und die spanischen Bischöfe, denen das jüngst entstandene Werk des priesterlichen Zusammenwirkens zwischen Spanien und Amerika zu danken ist.<ref> Obra de Cooperación Sacerdotal Hispano-Americana, Madrid 1948 gegründet. </ref>

67 Damit aber niemand glaube, die religiösen Ordensfamilien hätten in diesem Punkte wenig geleistet, so sei nur auf die Ordensleute hingewiesen, die sich den Weltpriestern und Bischöfen als Gefährte in Mühe und Opfer anschlossen, mehr als früher in abgelegene Gebiete vordrangen und wegen ihrer mit gewohntem Schwung geleisteten Arbeit hohes Lob erlangten. Den auch in diesem Apostolat ausgezeichneten alten Orden und Regularklerikern sowie den neueren Kongregationen und Gesellschaften ist unlängst hinzugefügt und vom Apostolischen Stuhle genehmigt worden<ref> Hl. Religiosenkongregation, Decretum laudis v. 22. April 1950. </ref> die schon 1932 in der Erzdiözese Gnesen gegründete Gesellschaft Christi für die Auswanderer, die den Zweck hat, die Polen im Auslande seelsorglich zu betreuen.

68 Auf Unsere heimatvertriebenen Söhne im Orient ständig bedacht, haben Wir u. a. für die Maroniten, die zahlreich vom Libanon nach Ägypten abwandern oder dort dauernd wohnen, das Patriarchalvikuriat der Maroniten als Diözese Kairo der Maroniten errichtet.<ref> Apostolische Konstitution "Inter praecipuas" v. 22. Juni 1946, AAS, XXXIX, S. 84 ff. </ref> Ebenso haben Wir das Exarchat der Ruthenen in Kanada in drei Teile zerlegt und drei Exarchate, nämlich Mitte, Ost und West gegründet;<ref> Apostolische Konstitution "Omnium cuiusvis ritus christifidelium" v. 3. März 1948, AAS, XXX X, S. 287 ff. </ref> von der Mitte haben Wir dann einen Teil abgetrennt und ein neues Exarchat für die ruthenischen Gläubigen der Provinz Saskatchewan gebildet,<ref> Apostolische Konstitution "De Ruthenorum" v. 19. März 1951, AAS, XXXXIII, S. 544 ff. </ref> Neuestens wurde das Ordinariat für die Gläubigen des orientalischen Ritus in Brasilien errichtet.<ref> L' Osservatore Romano v. 2./3. Mai 1952, n. 104. </ref>

Außerdem haben Wir das litauische Kolleg vom hl. Casimir in Rom für die Aufnahme der aus diesem Gebiet flüchtenden Kleriker und Geistlichen einrichten lassen.<ref> Hl. Kongregation für die Seminarien und Universität-en, Dekret, "Feliciter peracta" v. 1. Mai 1948, AAS, XXXX, S. 298 f. </ref>

69 Ein höchst erfreulicher Akt war es für uns, den hl. Franz von Paula zum besonderen himmlischen Patron für alle die Seefahrt betreffenden Anliegen der Schiffahrtsgesellschaften und aller Seefahrer Italiens zu ernennen<ref> Apostolisches Schreiben "Quod Sanctorum patronatus" v. 27. März 1943, AAS, XXXV, S. 163 f. </ref> und die selige Franziska Xaveria Cabrini in die Reihe der Heiligen aufzunehmen<ref> Dekret "Spiritus Domini" vom 7, Juli 1946, AAS, XXXIX, S. 41 f. </ref> und für alle Auswanderer zur himmlischen Patronin bei Gott zu erklären.<ref> Apostolisches Schreiben "Superiore iam aetate" vom 8. September 1950, AAS, XXXXIII, S. 455 ff. </ref>

70 Die zweckmäßig angelegten vom Apostolischen Stuhle getragenen und von den Bischöfen geförderten Maßnahmen, an denen Priester, Ordensleute und Christgläubige, deren Namen wie gewöhnlich im geschichtlichen Ablauf nicht genannt werden, aber im Himmel aufgeschrieben sind<ref> Vgl. {{#ifeq: Evangelium nach Lukas | Exsul familia (Wortlaut) |{{#if: Lk|Lk|Evangelium nach Lukas}}|{{#if: Lk |Lk|Evangelium nach Lukas}}}} 10{{#if:20|,20}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}. </ref> - fleißig mitgearbeitet haben, scheinen es durchaus wert zu sein, hier erwähnt und wenigstens kurz geschildert zu werden, damit die gemeinsame und wohltätige von der Kirche aufgewandte Mühe für die religiöse, moralische und soziale Betreuung der Auswanderer und Vertriebenen jeder Art klarer hervortrete.

Dies musste billigerweise gerade in unserer Zeit dargelegt werden, weil die vorsorgenden Unternehmungen der Kirche von den Gegnern zu Unrecht bekämpft, gering geschätzt und nicht geachtet werden, selbst nicht im Bereich der Caritas, den sie doch zuerst geöffnet und nicht selten als einzige zu pflegen sich bemüht hat.

III.

71 Manche Nachrichten, die in letzter Zelt an Uns gelangten, die übrigens aus den Zeitungen und Agenturmeldungen täglich zu entnehmen sind, bezeugen, dass die Zahl der Zugewanderten in Europa, Amerika und neuestens auch in Australien und auf den Philippinen wächst. Wenn nun viele Vereinigungen und etliche staatliche Einrichtungen nationaler und internationaler Art wetteifernd sich bemüht haben und weiter sich bemühen, den Zugewanderten zu helfen und ihre moralischen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu beheben, so können Wir in Ansehung Unseres höchsten und weltweiten Apostolischen Amtes nicht davon abstehen, den außerhalb ihrer Heimat notleidenden Söhnen zu dienen und alles daranzusetzen, dass sie, ohne die mögliche materielle Hilfeleistung zu versäumen, vorzüglich den Trost der geistlichen Betreuung reichlich empfangen.

Es kommt erfreulicherweise hinzu, dass mehrere Erzbischöfe und Bischöfe, unter ihnen einige Kardinäle, geleitet vom Seeleneifer, durch Unseren ehrw. Bruder den Kardinal Adeodatus Johannes Piazza, Bischof von Sabina und Poggio Mirteto, Sekretär der Hl. Konsistorialkongregation, Uns gebeten haben, eine neue Tätigkeitsweise zu bestimmen, wodurch innerhalb der Diözesanverwaltung die Seelsorge für die Fremden zweckmäßiger ,geordnet werde.

Solche Bitten entsprechen vollkommen Unserer Absicht. Wir wünschten nämlich sehr, eine günstige Gelegenheit zu finden, die es Uns endlich erlaubte, jeden Bischof mit geeigneten Normen, nicht im Gegensatze zu den Vorschriften des Kirchlichen Gesetzbuches, sondern ihrem Geist und der Gewohnheit bestens entsprechend, zu versehen und ihm die erforderlichen Vollmachten zu verleihen, damit er den auswärts Geborenen, seien es Ankömmlinge oder Fremde, den geistlichen Beistand nicht anders und nicht minder als den übrigen Diözesanen gewähren könne.

72 Wir hielten es außerdem mit Rücksicht auf das Heil der Seelen und die kirchliche Ordnung für sehr nützlich, einen kurzen geschichtlichen Überblick über die wichtigeren von der Heiligen Katholischen Mutter Kirche unternommenen Werke und über die bisher geltenden und seit Ende des 19. Jahrhunderts bis auf unsere Zeit für die Seelsorge der Auswanderer erlassenen Normen zu geben; vorzüglich (hielten Wir es für nützlich), die verschiedenen Gesetze den gegenwärtigen Umständen von Zeit und Ort anzupassen und gesammelt vorzulegen, die früheren Normen teilweise abzuschaffen oder zu ändern oder zu vermehren, wodurch Wir für die geistliche Betreuung der Auswanderer und Ankömmlinge insgesamt besser zu sorgen beabsichtigen. Diese Betreuung selbst soll der Hl. Koünsistorialkongregation gemäß ihrer Zuständigkeit für die Gläubigen des Lateinischen Ritus dauernd verbleiben.

Den ersten Teil haben Wir oben bereits dargeboten, den zweiten stellen Wir im Folgenden zusammen.

Zweiter Abschnitt Normen für die geistliche Betreuung der Auswanderer

I. Kapitel Die Zuständigkeit der Hl. Konsistorialkongregation für die Auswanderer

Indem Wir die Bestimmungen Unserer Vorgänger gI. A. und besonders des SeI. Pius' X. anerkennen, gutheißen und bekräftigen, zugleich aber zeitgemäß etwas abändern, wollen und beschließen Wir, dass in Zukunft folgende Gesetze beobachtet werden.

l. - § l. Unsere Hl. Konsistorialkongregation hat die Aufgabe, und sie allein ist dafür zuständig, alles zu ermitteln und in die Wege zu leiten, was dem geistlichen Wohle der irgendwohin sich begebenden Auswanderer des Lateinischen Ritus dient, nach Beratung mit der HI. Kongregation für die Ostkirche oder der HI. Kongregation für die Ausbreitung des Glaubens, wenn es sich um den Eintritt in Gebiete handelt, die zu dieser oder jener Hl. Kongregation gehören.

§ 2. Die Hl. Konsistorialkongregation hat ebenfalls die Aufgabe, dasselbe zu ermitteln und in dieWege zu leiten für die Auswanderer der Orientalischen Riten, gleicherweise nach Beratung mit der Hl. Kongregation für die Ostkirche, so oft die Auswanderer des einen oder anderen Orientalischen Ritus Gebiete aufsuchen, die der genannten Hl. Kongregation nicht unterstehen und ein Priester des eigenen Ritus nicht verfügbar ist.

2. - § 1. Für die etwa auswandernden Priester des Lateinischen Ritus trifft die Hl. Konsistorialkongregation allein die Sorge.

§ 2. Priester des Lateinischen Ritus, der Hl. Kongregation für die Ostkirche oder der Hl. Propagandakongregation unterstellt, die in Gebiete einreisen wollen, die nicht zu diesen Hl. Kongregationen gehören, unter Wahrung freilich der Rechte eben dieser Hl. Kongregationen, müssen die von der Hl. Konsistorialkongregation erlassenen oder noch zu erlassenden Vorschriften befolgen.

§ 3. Diesen Normen müssen sich anpassen die Priester des Orientalischen Ritus, die in Gebiete, welche der Hl. Kongregation für die Ostkirche nicht unterstehen, einreisen wollen, doch bleiben die Gesetze und das Recht eben dieser Hl. Kongregation für die Ostkirche unberührt.

3. - § 1. 10 Nur die Hl. Konsistorialkongregation kann den Priestern, die sich aus Europa oder den Küstenländern des Mittelmeeres in fremde überseeische Gebiete für irgendwelche Zeitspanne, sei sie kurz oder lang oder unbestimmt oder für immer, begeben wollen, die Erlaubnis erteilen, die Reise anzutreten, dort zu bleiben oder länger zu verweilen.

20 Nuntien, Internuntien und Apostolische Delegaten können diese Erlaubnis den Priestern jener Nation erteilen, wo sie ein, dauerndes Legatenamt ausüben, sofern ihnen eine solche Vollmacht übertragen und vorbehalten ist.

§ 2. 10 Diese Erlaubnis brauchen die in § 1 n. 1 0 genannten Priester, damit sie, unter Wahrung der sonstigen Rechtsvorschriften, einer fremden Diözese in den überseeischen Ländern inkardiniert werden.

20 Dieselbe Erlaubnis benötigen auch die Religiosen, wenn es sich nicht um solche handelt, die von ihren Obern in andere Häuser gesandt werden; dasselbe gilt für die exklaustrierten Ordensgeistlichen während der Zeit der Exklaustration, wie auch für die von einem wohlwollenden Bischof unbedingt oder versuchsweise aufgenommenen säkularisierten Ordensgeistlichen.

§ 3. Diese Erlaubnis darf nicht gewährt werden, unter Wahrung der übrigen Vorschriften im Dekret "Magni semper negotii",<ref> Hl. Konsistorialkongregation, Dekret betreffend die nach bestimmten Ländern ausreisenden Kleriker, "Magni semper negotii" v. 30. Dez. 1918, AAS, XI, S. 39 ff. </ref> wenn nicht Sicherheit herrscht:

10 über ein gutes Führungszeugnis des Bittstellers;

20 über einen gerechten und vernünftigen Grund der Reise;

30 über die Zustimmung sowohl des Bischofs, von dem er fortgeht, oder des Oberen, wenn es sich um einen Ordensgeistlichen handelt, als auch des Bischofs, zu dem er sich begibt;

40 über die Genehmigung der Hl. Konzilskongregation, wenn es sich um Pfarrer handelt, deren Abwesenheit zwei Monate überschreiten würde.

§ 4. Welt- oder Ordensgeistliche, die mit Erlaubnis in irgend ein überseeisches Gebiet eingereist sind und sich von einem Jurisdiktionsbezirk in einen anderen auch des gleichen Gebiets begeben wollen, brauchen eine neue Erlaubnis.

§ 5. Priester, die unter Nichtbefolgung dieser Gesetze vermessen und arrogant reisen, verfallen den Strafen, die im Dekret "Magni semper negotii"<ref> Kap. III, n. 16, AAS, XI, S. 43: "Priester, die unter Nichtbefolgung dieser Gesetze vermessen und arrogant ausreisen, sind von selbst a divinis suspendiert; die trotzdem, was Gott verhüte, heilige Funktionen vollziehen, verfallen der Irregularität; von diesen Strafen können sie nur durch diese Hl. Kongregation gelöst werden." </ref> ausgesprochen sind.

4. Nur die Hl. Konsistorialkongl'egation vermag entsprechend dem Kanon 216 § 4 des Kirchlichen Gesetzbuches ,ein Apostolisches Indult zu gewähren, damit Pfarreien auf Grund der V,erschiedenheit von Sprache oder Nation zugunsten der Ausgewanderten errichtet werden können.

5. - § 1. Aufgabe der Hl. Konsistorialkongregation ist es ferner:

10 Nach vorhergehender Feststellung über Leben, Sitten und Tauglichkeit des Kandidaten sowie der vom Bischof erteilten Erlaubnis die Welt- und Ordensgeistlichen zuzulassen, die sich widmen möchten der Seelsorge für die Auswanderer eigener Nation oder Sprache sowie für diejenigen, die eine Seereise unternehmen oder sich zu irgend einem Zweck auf den Schiffen befinden oder irgendwie zu ihnen gehören; ferner diese durch ein besonderes Reskript zu Auswanderermissionaren oder Schiffskaplänen zu ernennen, sie anzustellen, zu verändern, ihren Amtsverzicht anzunehmen und notfalls abzusetzen;

20 in jedem Lande Leiter oder Direktoren der Auswanderermissionare der betreffenden Nation oder Sprache auszuwählen und einzusetzen;

30 Leiter oder Direktoren der Schiffskapläne auszuwählen und einzusetzen;

40 diese alle zu leiten und zu überwachen, sei es durch die Ortsbischöfe oder durch den Delegaten der Werke für die Auswanderung oder durch andere dafür bestimmte Geistliche.

§ 2. 10 Die Erteilung des Reskripts, wovon in § 1 n. 1 0 die Rede ist, muss dem Bischof von wem und zu wem mitgeteilt werden;

20 die ernannten Leiter oder Direktoren gibt die Hl. Konsistorialkongregation den Bischöfen der Nation oder des Gebiets, wofür sie bestimmt sind, sofort bekannt.

6. - § 1. Indem Wir die besonderen bischöflichen Zirkel oder Kommissionen, die für die Seelsorge der Ausgewanderten in manchen Gebieten Europas und Amerikas eingerichtet worden sind, durch Unsere Autorität gutheißen und diese zweckmäßige Einrichtung auch in anderen Ländern zu haben wünschen, verordnen Wir, dass die von den Bischöfen für das Amt eines Sekretärs in den betreffenden Zirkeln ernannten Priester von der Hl. Konsistorialkongregation als Direktoren der Werke für die Auswanderung, jeder für seine Nation, angenommen werden können.

§ 2. Wo aber solche Zirkel noch nicht eingerichtet worden sind, kann von der Hl. Konsistorialkongregation aus den von den Bischöfen vorgeschlagenen Priestern der Nation ein Direktor ausgewählt werden.

7. - § 1. Damit aber die Arbeit für die Auswanderung flüssiger vonstatten gehe, gründen und errichten Wir mit vorliegender Urkunde bei der genannten Hl. Konsistorialkongregation einen Obersten Rat der Auswanderung.

§ 2. Diesem Rat soll der Assessor der gleichen Hl. Konsistorialkongregation präsidieren und der Delegat für die Werke der Auswanderung als Sekretär zur Seite stehen.

§ 3. In diesen Rat können aufgenommen werden:

10 Jene Priester, die in ihrer Nation oder in ihrem Gebiet entweder das Amt eines Sekretärs der genannten bischöflichen Kommission für die geistliche Betreuung der Zugewanderten verwalten oder im Auftrag der Bischöfe dieser Betreuung obliegen;

20 jene in Rom wohnenden Welt- oder Ordenspriester, die sich durch Kenntnis in diesen Dingen und durch Seeleneifer auszeichnen.

8. - § 1. Bei der gleichen Hl. Konsistorialkongregation soll ein anderer Zirkel bestehen, nämlich das Internationale Generalsekretariat zur Leitung des Apostolats des Meeres, das hauptsächlich die Aufgabe hat, das geistliche und moralische Wohl der Seeleute zu pflegen, derjenigen nämlich, die zur Führung oder Dienstleistung die Schiffe besteigen oder in den Häfen die Seereisen zurüsten.

§ 2. Die Leitung dieses Sekretariats liegt in der Hand des Assessors der Hl. Konsistorialkongregation, der Delegat für die Werke der Auswanderung verwaltet das Amt des Schriftführers.

§ 3. In das Sekretariat können aufgenommen werden:

10 Jene Priester, die in den einzelnen Gebieten oder Nationen von den Bischöfen diesem Werk vorgesetzt werden;

20 Andere Priester, die sich um die Förderung dieses Werkes verdient gemacht haben und durch ein würdiges Zeichen der Anerkennung geehrt werden sollen.

II. Kapitel Der Delegat für die Werke der Auswanderung

9. - Bei der Hl. Konsistorialkongregation errichten Wir das Amt eines Delegaten für die Werke der Auswanderung.

10. - § 1. Aufgabe des Delegaten ist es, mit allen geeigneten Mitteln besonders das geistige Wohl der auswandernden Gläubigen jeder Sprache, Rasse, Nation und, unter Befolgung der Vorschriften, des Ritus zu hegen und zu pflegen; zu diesem Zwecke wird er gegebenenfalls Verhandlungen mit Unserem Staatssekretariat oder mit den staatlichen Behörden und ihren Einrichtungen führen.

§ 2. In dieser Absicht fördert und stützt der Delegat im Namen und Auftrag der Hl. Konsistorialkongregation mit Rat und Tat alle katholischen Vereinigungen, Institutionen und Werke, seien sie national oder international, auch - unter Wahrung des Rechts der Bischöfe - die diözesanen und pfarrgemeindlichen, die das gleiche Ziel anzustreben sich bemühen.

11. - § 1. Der Delegat ist den Auswanderermissionaren und den Schiffskaplänen aus dem Welt- und Ordensklerus sowie den Direktoren vorgesetzt.

§ 2. Im Auftrage der Hl. Konsistorialkongregation leitet und überwacht er sie und versäumt nicht, über sie zu berichten.

12. - Aufgabe des Delegaten ist es ferner, der Hl. Konsistorialkongregation Priester zu suchen und vorzuschlagen, die sich widmen möchten der Seelsorge für die Auswandernden und Ausgewanderten sowie für diejenigen, die eine Seereise antreten oder aus irgend einem Grunde sich auf den Schiffen aufhalten oder ihnen dienstverpflichtet sind.

13. - § 1. Priester, die zu diesem Amte zugelassen und durch Reskript der Hl. Konsistorialkongregation zu Auswanderermissionaren oder Schiffskaplänen ernannt worden sind, sendet der Delegat in die Mission oder auf das Schiff.

§ 2. Ihnen bietet der Delegat entweder direkt und unmittelbar von sich aus oder indirekt und durch kirchliche Mittelspersonen, besonders durch die Direktoren, bereitwillig die notwendige Hilfe.

14. - Der Delegat verständigt die Ortsbischöfe und Direktoren von der bevorstehenden Ankunft der Auswanderer.

15. - Der Delegat sucht alles zu fördern und zu steuern, was der jährlichen Feier des Auswanderertages Aufschwung verleihen könnte.

16. - Am Schluss eines jeden Jahres macht der Delegat über den wirtschaftlichen und geistigen Zustand der Missionen und über die Befolgung der kirchlichen Ordnung von Seiten der Auswanderermissionare und Schiffskapläne einen Bericht und übergibt ihn der Hl. Konsistorialkongregation.

17. - § 1. Wir beseitigen und unterdrücken und erklären durch diese Apostolische Urkunde für beseitigt und erloschen das Amt des Prälaten für die italienischen Auswanderer.<ref> Hl. Konsistorialkongregation, Mitteilung betreffend die Aufstellung eines Prälaten für die italienische Auswanderung, "Esistono in Italia" v. 23. Okt. 1920, AAS, XXI, S. 534 f. </ref>

§ 2. Ebenso erklären Wir, dass die Ämter der Visitatoren oder Delegierten jeglicher Sprache oder Nation, die für das geistige Wohl der nach Europa oder Amerika ausgewanderten oder geflüchteten Gläubigen angestellt waren, vollkommen aufgehört haben.

III. Kapitel Die Direktoren, Auswanderermissionare und Schiffskapläne

18. - § 1. Die Auswanderermissionare und Schiffskapläne mitsamt ihren Direktoren verwalten ihr Amt unter der Leitung der Hl. Konsistorialkongregation und ihres Delegaten für die Werke der Auswanderung.

§ 2. Das Amt eines Auswanderermissionars und Schiffskaplans sowie das Amt eines Direktors bewirkt keine Exkardination und verleiht keine Exemption vom eigenen Bischof oder Ordensoberen oder dem Bischofe des Orts, wo sich der Missionar und Kaplan gerade aufhält.

19. - Die Direktoren der Auswanderermissionare und Schiffskapläne können mit Ausnahme des unten Hergezählten keine territoriale oder personale Jurisdiktion kraft ihres Amtes ausüben.

20. - Recht und Pflicht des Direktors sind vor allem:

10 Überlegungen anzustellen mit den Bischöfen der Nation oder des Gebiets, in welchem sich die Missionare ständig aufhalten, über alle Angelegenheiten, die das geistige Wohl der Auswanderer ihrer Nation oder Sprache betreffen.

20 Die Missionare und Kapläne unter Wahrung des Rechts der Bischöfe zu leiten.

21. - § 1. Der Direktor muss prüfen:

10 Ob die Missionare oder Kapläne nach den kirchenrechtlichen Vorschriften leben und ihren Pflichten fleißig obliegen;

20 ob sie die Dekrete der Hl. Konsistorialkongregation und des Ortsbischofs ordnungsgemäß ausführen;

30 ob Zierde und Reinheit der Kirchen oder Kapellen oder Oratorien und der heiligen Geräte, besonders in der Aufbewahrung des Heiligsten Sakramentes und bei der Messfeier, sorgfältig gewahrt werden;

40 ob die heiligen Amtshandlungen gemäß den liturgischen Vorschriften und den Dekreten der Hl. Ritenkongregation ausgeübt werden; die Kirchengüter gewissenhaft verwaltet und die damit verbundenen Verpflichtungen, vor allem der Messen, richtig erfüllt werden; die Pfarrbücher, von denen n. 25 § 3 und n. 35 § 2 die Rede ist, gut abgefasst und aufbewahrt werden.

§ 2. Um sich über diese Angelegenheiten zu vergewissern, muss der Direktor die Missionen und Schiffe häufig besuchen.

§ 3. Aufgabe des Direktors ist es auch, sofort, wenn der von der schweren Erkrankung eines Missionars oder Kaplans erfährt, das Notwendige in die Wege zu leiten, damit er des geistigen und materiellen Beistandes und für den Todesfall eines würdigen Begräbnisses nicht entbehre; und dafür zu sorgen, dass bei Krankheit oder Tod die Bücher, Dokumente, heiligen Geräte und sonstiges Eigentum der Mission nicht zugrundegehen oder weggetragen werden.

22. - Der Direktor kann aus guten, von der Hl. Konsistorialkongregation zu bestätigenden Gründen alle Missionare und Kapläne, wo es geht, zusammenrufen, besonders damit sie gemeinsam geistliche Exerzitien machen oder Vortragen über eine zweckmäßige Führung ihres Amtes beiwohnen können.

23. - Wenigstens einmal im Jahre soll der Direktor über die Missionare und Kapläne und den Stand der Missionen an die Hl. Konsistorialkongregation genauen Bericht erstatten; er berichte nicht nur, was im Laufe des Jahres Gutes geschafft wurde, sondern auch, welche Übel eingerissen sind, welche Heilmittel dagegen angewandt wurden, und was geschehen könne, um die Entwicklung der Missionen zu fördern.

24. - Die Auswanderermissionare obliegen der Seelsorge für die Gläubigen ihrer Sprache oder Nation unter der Jurisdiktion des Ortsbischofs gemäß den unten im IV. Kapitel aufgestellten Normen.

25. - § 1. Aufgabe der Schiffskapläne ist es, während der Meeresfahrt für diejenigen, die sich aus irgend einem Grunde auf dem Schiffe aufhalten, die Seelsorge auszuüben, mit Ausnahme der Eheangelegenheiten.

§ 2. Die Kapläne werden unter Wahrung der Vorschrift im Kanon 883 des Kirchlichen Gesetzbuches von der Hl. Konsistorialkongregation mit besonderen Normen und Vollmachten versehen.

§ 3. Sie sind außerdem gehalten, die Bücher über die Getauften, Gefirmten und Verstorbenen zu führen, von denen sie ein Exemplar, zusammen mit einem Bericht über das Geschehene, am Ende einer jeden Meeresfahrt dem Direktor übergeben.

26. - Wenn auf dem Schiffe rechtmäßig eine Kapelle besteht, sind die Schiffskapläne mit entsprechender Anpassung den Kirchenrektoren gleichgestellt.

27. - § 1. Die Kapläne können unter Beobachtung der kanonischen und liturgischen Vorschriften und unter Berücksichtigung der für die Passagiere günstigen Zeit den Gottesdienst, auch den feierlichen in der Bordkapelle halten.

§ 2. Sie sollen:

10 Den Passagieren die Festtage ankündigen;

20 katechetischen Unterricht erteilen, besonders den Jüngeren, und das Evangelium erklären.

28. - Die Schiffskapläne sollen darüber wachen:

10 dass der Gottesdienst in der Kapelle gemäß den Vorschriften der Hl. Kanones würdig gefeiert wird und den zelebrierenden Priestern, unter Abwendung jeder Gefahr für die Verschüttung der heiligen Gestalten im Kelch, ein etwa anwesender zweiter Priester im Rochett assistiert;

20 dass für die Aufbewahrung der hl. Geräte und für die Zierde des Oratoriums gesorgt wird;

30 dass nichts geschieht, was der Heiligkeit des Ortes und der gebührenden Ehrfurcht vor dem Hause des Herrn irgendwie entgegengesetzt ist, noch dass Oratorium oder Altar oder heilige Gewänder dem akatholischen Sekten dienen.

29. - § 1. Ohne die wenigstens vorausgesetzte Erlaubnis des Kaplans ist es niemandem gestattet, in der Bordkapelle die Messe zu lesen, Sakramente zu spenden, Predigten zu halten oder sonstige heilige Handlungen vorzunehmen.

§ 2. Diese Erlaubnis soll nach den Bestimmungen des gemeinen Rechts gegeben oder verweigert werden.

30. - Das Recht, auf dem Schiff ein Oratorium zu errichten, hat der Ortsbischof, in dessen Gebiet der Heimathafen des Schiffes liegt.

31. - Die Missionare und Kapläne können mit Zustimmung des Direktors und, sofern es sich um Ordensleute handelt, des Oberen, jährlich einen Monat von der Mission oder dem Schiff abwesend sein, wenn nur den Erfordernissen der Auswanderer oder Seereisenden durch einen Priester mit gültigem Reskript der Hl. Konsistorialkongregation genügt wird; das gleiche wird den Direktoren mit Zustimmung der Hl. Konsistorialkongregation und, wenn es sich um Ordensleute handelt, mit Zustimmung des Oberen, gestattet, falls sie einen Stellvertreter für sich haben, der von der Hl. Konsistorialkongregation zu genehmigen ist.

IV. Kapitel Die Seelsorge der Ortsbischöfe für die Fremden

32. - Was im besonderen die von den Ortsbischöfen auszuübende Seelsorge für die Auswärtsgeborenen jeder Art, seien es Ankömmlinge oder Fremde, betrifft, so bestimmen Wir, dass in den Fällen, wo aus dem einen oder anderen Grund ein Rekurs an die Hl. Konsistorialkongregation zur Erlangung des Indults für die Errichtung einer getrennten Sprach- oder Nationalpfarrei sich ganz und gar nicht zu empfehlen scheint, die Ortsbischöfe in Zukunft folgende Vorschriften zu wahren angelegentlich bestrebt sein.

33. - Jeder Ortsbischof sei wohl darauf bedacht, die Seelsorge für die Auswärtsgeborenen oder Eingewanderten Welt- oder Ordensgeistlichen gleicher Sprache oder Nation zu übertragen, nämlich den Auswanderermissionaren, die, wie oben gesagt, mit einem besonderen Auftrag der Hl. Konsistorialkongregation versehen sind.

34. - Jeder Ortsbischof sei ferner bestrebt, diesen Auswanderermissionaren die Vollmacht zur Ausübung der Seelsorge für die gläubigen Ankömmlinge oder Fremden der gleichen Sprache oder Nation nach Anhörung der Hl. Konsistorialkongregation und unter Wahrung der sonstigen Rechtsbestimmungen zu verleihen.

35. - § 1. Der bevollmächtigte Auswanderermissionar steht in der Führung der Seelsorge dem Pfarrer gleich; er besitzt darum zum Heile der Seelen die gleichen Rechte und ist durch die gleichen Pflichten gebunden, unter entsprechender Anpassung, die den Pfarrern nach den Bestimmungen des gemeinen Rechts gegeben oder auferlegt sind.

§ 2. Er führt deshalb vor anderem gemäß Kanon 470 des Kirchlichen Gesetzbuches die Pfarrbücher, von denen er eine authentische Abschrift am Schluss eines jeden Jahres dem Ortspfarrer und seinem Direktor übersendet.

36. - § 1. Diese pfarrliche Vollmacht ist persönlicher Art, nur für die Personen der Auswärtsgeborenen oder Auswanderer auszuüben.

§ 2. Ebendiese (Vollmacht) ist gleichen Rechts mit dem Amte des Ortspfarrers verbunden, auch wenn sie in einer Kirche oder Kapelle oder einem öffentlichen oder halböffentlichen Oratorium, die dem Auswanderermissionar übergeben sind, ausgeübt wird.

37. - § 1. Für die Verwaltung des heiligen Amtes werde jedem Auswanderermissionar nach Möglichkeit eine bestimmte Kirche oder Kapelle oder ein öffentliches oder halböffentliches Oratorium angewiesen.

§ 2. Im anderen Falle stelle der Ortsbischof Normen auf, nach denen der Auswanderermissionar das Recht hat, seinem Amte frei und vollkommen in einer anderen Kirche, die Pfarrkirche nicht ausgenommen, zu genügen.

38. - Die Auswanderermissionare unterstehen während ihrer Dienstzeit vollkommen der Jurisdiktion des Ortsbischofs sowohl hinsichtlich der Ausübung ihres heiligen Amtes als auch hinsichtlich ihrer Lebensführung, wobei jedes Privileg der Exemption ausgeschlossen ist.

39. - Jeder Auswärtsgeborene, ob Ankömmling oder Fremder, hat volle Freiheit, für den Empfang der Sakramente, das Ehesakrament nicht ausgenommen, den Auswanderermissionar seiner Sprache oder den Ortspfarrer in Anspruch zu nehmen.

40. - Unter den Namen der Ankömmlinge oder Fremden zur Erlangung der hier behandelten Wirkung fallen:

1. Alle Auswärtsgeborenen - nicht ausgeschlossen jene, die aus den Kolonien zuwandern -, die sich für irgend eine Zeit aus beliebigem Grund, auch studienhalber, in einem fremden Gebiete aufhalten;

2. Ihre Nachkommen ersten Grades gerader Linie, auch wenn sie die Rechte der Naturalisation erworben haben.

V. Kapitel Die geistliche Betreuung der Auswanderer durch die Bischöfe Italiens

41. - Weil dieser Apostolische Stuhl gewohnt ist, vor anderen besonders auf die Italiener, die zahlreicher als die übrigen auswandern, Bedacht zu nehmen,<ref> Pius X. Motu proprio, über die italienischen Auswanderer, "Iam pridem" v. 19. März 1914, AAS, VI, S. 173 ff. </ref> bekräftigen Wir durch die vorliegende Apostolische Urkunde und empfehlen herzlich dem Uns bekannten Eifer der italienischen Bischöfe jene besonderen Normen, die Unsere Vorgänger über die nach auswärts wandernden Italiener herausgegeben haben; Wir benützen diese Gelegenheit und ermahnen die genannten Bischöfe dringend, dass sie sich befleißigen, Unsere Wünsche zu erfüllen.

42. - Sie mögen sich gleichsam als Leitsatz für die Aufnahme und Durchführung der Arbeit jene Worte vor Augen halten, mit denen der selige Pius X. die Komitees und Patronate empfahl: " ... durch Italien hin bestanden für die Auswanderer ziemlich viele so genannte Komitees und Patronate sowie andere Einrichtungen, die von den Bischöfen und anderen Klerikern sowie auch von Laien, von außerordentlich freigebigen und der christlichen Weisheit tief huldigenden Männern, gegründet worden waren".<ref> A. a. O. 174. </ref>

43. - Die Bischöfe mögen also dafür sorgen, dass, von ihnen angeregt und geleitet, im Zusammenwirken aber mit den Mitgliedern der Katholischen Aktion und der sonstigen katholischen Vereinigungen für die religiöse, moralische und soziaIe Betreuung der auswandernden Handwerker und Arbeiter Komitees und Subkomitees errichtet werden, besonders in den Diözesen, wo eine größere Zahl auswandert.

44. - Zugleich mögen sie mit geziemender Rührigkeit darüber wachen, dass diese Einrichtungen für die Auswanderung die ihnen übertragenen Aufgaben gut erfüllen und den Zweck, nämlich das Heil der Seelen, fleißig anstreben.

45. - § 1. Die Ortsbischöfe mögen nicht unterlassen, den Pfarrern zu empfehlen, dass sie sich dieses Teiles ihres Amtes mit gewohntem Eifer annehmen und dafür sorgen, dass die Gläubigen vor den seelischen Gefahren, die schon mit der ersten Trennung von Haus, Familie und Vaterland hereindrängen, geschützt werden.

§ 2. Zu diesem Zwecke sollen die Pfarrer den alsbald Hinausziehenden mit Sorgfalt einen entsprechenden katechetischen Unterricht erteilen.

46. - Die Bischöfe werden es sich auch nicht verdrießen lassen, die Pfarrer zu ermahnen, dass sie sich ihrer ausgewanderten Gläubigen weiter annehmen.

47. - Gewissenhaft soll beobachtet werden, was von der Hl. Konsistorialkongregation vorgeschrieben worden ist: "Die Bischöfe Italiens mögen sich, besonders vermittels der Pfarrer oder Patronate, die für die Auswanderer sorgen, dafür einsetzen, dass die Hinausziehenden oder Auswanderer vor Antritt der Reise mit einem kirchlichen Ausweis versehen werden".<ref> Hl. Konsistorialkongregation, Mitteilung, 26. Jan. 1923, AAS, XV, S. 112 f. </ref>

48. - Sie (die Bischöfe) werden nach Kräften mit den wirksameren Mitteln danach streben, dass sowohl der Jahrestag für die italienischen Auswanderer als auch die Kollekte für die seelsorgliche Betreuung der Auswanderer, die der Hl. Konsistorialkongregation abzuliefern ist, einen guten Erfolg haben.<ref> Hl. Konsistorialkongregation, Rundbrief an die Bischöfe Italiens über die Seelsorge für die Auswanderer v. 6. Dez. 1914, AAS, VI, S. 699 f. </ref>

49. - § 1. Freudig danken Wir jenen Bischöfen außerhalb Italiens in Europa oder in den überseeischen Gebieten, die durch nationale oder diözesane Werke, Maßnahmen oder Komitees die geistigen und moralischen Hilfsmittel für alle Zugewanderten bereitstellen, die sie, obwohl Gäste, als Angehörige ihrer Herde umfassen; und Wir bitten sie, dass sie in den Pfarrei:en, wo alle oder die meisten Gläubigen dem italienischen Volk angehören, den Tag der italienischen Auswanderer gemäß den für die Bischöfe Italiens n. 48 aufgestellten Richtlinien jährlich feiern und die Kollekte zur Unterstützung der Werke für italienische Auswanderer an die Hl. Konsistorialkongregation übersenden lassen.<ref> Hl. Konsistorialkongregation, Brief an die Bischöfe Amerikas vom 22. Febr. 1915. </ref>

§ 2. Was entsprechend auch für die Auswanderer anderer Nationen oder Sprachen möglich wäre, so dass zur gleichen Zeit, nämlich am ersten Sonntag im Advent, in der katholischen Welt der Tag für die Auswanderer gefeiert werden könnte.

50. - Schließlich mögen die Bischöfe Italiens die Pfarrer in geeigneter Weise drängen, dass sie jährlich eine Messe in der Meinung des Papstes statt für die Gemeinde lesen; und sie ermahnen, dass sie diese Umänderung stets und gern zum Wohle der italienischen Auswanderer vollziehen.

VI. Kapitel Das päpstliche Priesterkolleg für die italienischen Auswanderer

51. - Wir bestätigen und bekräftigen Unser Priesterkolleg für die italienischen Auswanderer.<ref> Papst Pius X. Motu proprio, über die italienischen Auswanderer, "Iam pridem" v. 19. März 1914, AAS, VI, S. 173 ff.; Hl. Konsistorialkongregation, über das Päpstliche Priesterkolleg für die italienischen Auswanderer, Mitteilung, "Sacerdotum Collegium" vom 26. Mai 1921, AAS, XIII, S. 309 f. </ref>

52. - § 1. Wir wollen, dass dieses Kolleg unter der Abhängigkeit der Hl. Konsistorialkongregation verbleibt, vorbehaltlich der Jurisdiktion des Kardinalvikars in Rom.

§ 2. Die Hl. Konsistorialkongregation hat die Aufgabe:

10 das Kolleg zu leiten und zu überwachen sowohl hinsichtlich der Zucht als auch der Hausangelegenheiten und der Güterverwaltung;

20 ihm Gesetze zu geben;

30 den Rektor und die übrigen Angestellten zu wählen.

53. - Weil der besondere Zweck des Kollegs, nämlich jüngere italienische Weltpriester für die ins Ausland abgewanderten Italiener heranzubilden und zu unterstützen,<ref> Hl. Konsistorialkongregation, Collegio de' Sacerdoti per gli emigranti italiani, Regolamento generale, 24. Juni 1914.</ref> mit dem Zweck der Frommen Gesellschaft der Missionare vom hl. Karl für dLe ausgewanderten Italiener allseitig zusammenhängt, so gestatten Wir, dass der Rektor, die übrigen leitenden Personen und die Lehrer aus der Reihe ebendieser Frommen Gesellschaft gewählt werden, der Wir also das Kolleg auf Unseren Beschluss hin gern anvertrauen, vorbehaltlich der Bestimmungen in der vorhergehenden Nummer.

54. - Wir schreiben ferner vor, dass in Zukunft keinem Priester die Seelsorge für die auswandernden italienischen Gläubigen übertragen werde, der nicht eine entsprechende Zeit im genannten Kolleg ordnungsgemäß unterrichtet wurde und von dem nicht festgestellt worden ist, dass er die geistige und seelische Tüchtigkeit, Wissenschaft, Sprachenkenntnis, gute Gesundheit und die übrigen für ein solches Amt notwendigen Eigenschaften besitzt.

55. - Die Bischöfe, besonders jener Diözesen, die in größerer Zahl Auswanderer haben, mögen sich vor Augen halten, dass der Religion sehr genützt und Uns ein vorzüglicher Dienst erwiesen wird, wenn sie junge, durch Tugend und Seeleneifer ausgezeichnete Priester, die sich ganz den Werken für die Auswanderung widmen wollen, an das genannte Kolleg zu senden sich nicht weigern.

56. - In den übrigen, außeritalienischen Gebieten mit Auswanderung, wo vielleicht eine genügende Seelsorge für die katholischen Auswanderer jener Nationen fehlt, werden die Bischöfe ohne Zweifel nützliche Maßnahmen treffen können, wenn sie, unter Berücksichtigung der besonderen Zeit- und Ortsverhältnisse, die dargelegte Methode in der Behandlung der italienischen Auswanderung, die in den Akten der Päpste ausdrücklich veröffentlicht und von Uns für die Gegenwart gutgeheißen wurde, sorgfältig überdenken.

Dies also beschließen und verordnen Wir, nachdem Wir die ganze Angelegenheit ernst erwogen haben, und angeregt durch das Beispiel Unserer Vorgänger, auch vorher die Meinung Unseres Bruders, des Kardinals Adeotatus Johannes Piazza, Bischofs von Sabina und Poggio Mirteto, Sekretärs der Hl. Konsistorialkongregation, eingeholt haben; und Wir entscheiden, dass die gegenwärtige Urkunde und ihr ganzer Inhalt auch aus dem Grunde nicht angefochten werden können, wenn beliebige Personen in vorstehenden Dingen ein Recht oder Interesse haben oder zu haben vermeinen und irgendwie sich ablehnend verhalten, auch nicht gefragt und gehört wurden, oder aus irgendwelchem anderen Grunde, dass sie vielmehr immer und ununterbrochen fest, gültig und wirksam sind und sein werden und ihre vollkommene und ungeschmälerte Geltung haben und denen, die es angeht oder in Zukunft angehen wird, zur Stütze dienen und von ihnen entsprechend und unverbrüchlich befolgt werden müssen, und null und nichtig ist, wenn hierin von irgendwem aus irgendwelcher Begründung wissend oder unwissend anders vorgegangen werden sollte.

Der Gültigkeit stehen nicht im Wege die Apostolischen Konstitutionen und Verordnungen, die etwa von Unseren Vorgängern erlassen wurden, oder sonstige anderslautende Akte, auch wenn sie eine besondere Erwähnung oder Wiederrufung verdienten.

Niemandem sei es darum erlaubt, dieses Dokument Unserer Gesetzgebung, Anordnung, Aufhebung, Weisung, Bindung, Mahnung, Hemmung, Vorschrift und Willensäußerung zu brechen oder verwegen dagegen anzugehen. Wenn aber jemand dies zu tun unternähme, der sollte wissen, dass er dem Unwillen des Allmächtigen und seiner heiligen Apostel Petrus und Paulus verfällt.

Gegeben in Castel Gandolfo bei Rom,

im Jahre des Herrn tausendneunhundertfünfzigzwei, am ersten August,
am Feste der Kettenfeier des hl. Apostels Petrus,
im vierzehnten Jahr Unseres Pontifikats.

Pius Papst XII.

Anmerkungen

<references />