Dum diversas

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Bulle
Dum diversas

von Papst
Nikolaus V.
an König Alphons von Portugal und Algarve und seine Nachfolger
wodurch ihm das Recht verliehen wird, die Reiche, Fürstentümer, Ländereien usw. der Ungläubigen zu erobern und zu unterwerfen

18. Juni 1452

(Quelle: Die katholische Sozialdoktrin in ihrer geschichtlichen Entfaltung, Hsgr. Arthur Fridolin Utz + Birgitta Gräfin von Galen, XVI. 1-7, Scientia humana Institut Aachen 1976, Imprimatur Friburgi Helv., die 2. decembris 1975 Th. Perroud, V.G.: Bullarium patronatus Portugalliae regum in Ecclesiis Africae, Asiae atque Oceaniae [1171-1600] 22-23).

Einleitend

Wenn Wir die verschiedenen Uns täglich bedrängenden Obliegenheiten des Uns, nicht durch eigenes Verdienst, sondern durch göttliche Vorsehung, übertragenen Apostolischen Amtes im Geiste überdenken, so betrachten Wir es als Unsere vordringliche Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die wütenden Feinde Christi, die in ihrer Verachtung des wahren Glaubens für die Christgläubigen so bedrohlich sind, zurückgedrängt und der christlichen Religion unterworfen werden. Wir wollen daher entsprechend den je gegebenen Umständen Unseren persönlichen Eifer tätig darauf verwenden, zugleich aber auch einzelne Gläubige, vor allem Unsere in Christo geliebten Söhne, die erlauchten christlichen Könige, die sich mühen, zur Ehre des ewigen Königs den Glauben zu verteidigen und seine Feinde mit starkem Arm zu bekämpfen, mit väterlicher Liebe umgeben und allem, wovon Wir wissen, dass es bei diesem heilsamen Werk der Verteidigung und Mehrung ebendieses Glaubens eingesetzt wird, Unsere Unterstützung zukommen lassen. Zu diesem Zweck ermuntern Wir durch geistliche Gaben und Gnaden alle Gläubigen und jeden einzelnen, ihre Aufgaben zum Schutze des Glaubens eifrig wahrzunehmen.

Die Pflicht der Christen, den Feinden Christi mit Waffengewalt zu widerstehen

1. Wir haben nun erfahren, dass Du aus frommer und christlicher Gesinnung die Feinde Christi, nämlich die Sarazenen, unterwerfen und mit mächtiger Hand zum Glauben an Christus führen willst, sofern die Autorität des Apostolischen Stuhles Dich dabei unterstützt. Wir sind nun der Meinung, dass die Christgläubigen denjenigen, die sich gegen den katholischen Glauben erheben und die christliche Religion vernichten wollen, mit soviel Kraft und Standhaftigkeit Widerstand leisten sollen, dass sie, aus flammendem Eifer für den Glauben und ausgerüstet mit allen Tugenden, deren verabscheuungswürdigen Absichten nicht nur mit der Abwehrkraft der guten Absicht widerstehen, sondern im Gegenteil mit kraftvoller Gegenwehr den feindlichen Angriff zurückschlagen und mit Hilfe Gottes, für den sie kämpfen, die Anstrengungen der Ungläubigen zunichte machen. Darum wollen Wir, durch die göttliche Liebe gestärkt, von Liebe zu den Christen bewegt und durch die Pflicht Unseres Hirtenamtes gebunden, alles, was der Erhaltung und Mehrung des Glaubens dient, für den Christus, unser Gott, sein Blut vergossen hat, einsetzen und den Mut der Uns treu Ergebenen wie auch Deine königliche Majestät in diesem frommen Unternehmen stützen.

Daher gewähren Wir mit diesem Schreiben kraft Apostolischer Autorität Dir völlige und freie Vollmacht, die sarazenischen, heidnischen und sonstwie ungläubigen und christusfeindlichen, wo immer gelegenen Reiche, Herzogtümer, Grafschaften, Fürstentümer und sonstige Herrschaften, Ländereien, Ortschaften, Landgüter, Festungen und sonstige Besitztümer, bewegliche und unbewegliche Güter, worin auch immer sie bestehen und welchen Titel sie auch immer tragen, sofern sie ebendiesen Sarazenen, Heiden, Ungläubigen und Feinden Christi gehören, selbst wenn es sich um Reiche, Herzogtümer, Grafschaften, Ländereien, Ortschaften, Landgüter, Festungen, Besitztümer und dergleichen Güter handelt, die einem oder mehreren Königen oder Fürsten gehören, anzugreifen, zu erobern, zu bekämpfen oder zu unterjochen, die Personen für immer in Knechtschaft zu halten und die Reiche, Herzogtümer, Grafschaften, Fürstentümer und sonstigen Herrschaften, die Besitztümer und dergleichen Güter für Dich und Deine Nachfolger als Könige Portugals für immer als Eigentum in Besitz zu nehmen und für Deinen und Deiner Nachfolger Gebrauch und Nutzen zu verwenden. Wir bitten, ermahnen und beschwören aufs inständigste Deine königliche Majestät, dass sie, mit dem Schwert der Kraft gegürtet und mit Starkmut gerüstet, für die Mehrung der göttlichen Ehre, den Ruhm des Glaubens und zum Heil Deiner Seele, Gott inständig vor Augen habe und in diesem Unternehmen ihre ganze Macht entfalte, damit der katholische Glaube durch Deine königliche Majestät über die Feinde Christi triumphieren kann und Du den Kranz der ewigen Glorie, der hier auf Erden erkämpft werden muss und den Gott denen, die Ihn lieben, verheißen hat, sowie Unseren und des Heiligen Stuhles Segen und Gnade in dieser Weise umso reichlicher verdienest.

Geistliche Vergünstigungen für die Glaubenskämpfer

2. Damit Du und die geliebten Söhne, die edlen Herren Herzöge, Fürsten, Barone, Ritter und die anderen Christgläubigen, die Deiner königlichen Gnade in diesem Kampf folgen und nacheifern oder mit ihren Gütern dazu beisteuern, umso beherzter und mit noch glühenderem Eifer dieses Werk in Angriff nehmen oder je nach Gutdünken dazu beisteuern oder Hilfskräfte entsenden, damit Du und sie so hoffen können, dadurch das Heil ihrer Seelen zu erwerben, vertrauend auf die Barmherzigkeit des allmächtigen Gottes und auf die Macht seiner heiligen Apostel Petrus und Paulus, dazu gewähren Wir einen Ablass Dir und allen und jedem einzelnen Christgläubigen beiderlei Geschlechts, die Deine Majestät bei diesem frommen Unternehmen begleiten, sowie auch jenen, die Dich zwar nicht persönlich begleiten wollen, die Dir aber im Einklang mit ihrer Ergebenheitspflicht nach dem Maße ihrer Möglichkeiten Hilfskräfte zur Verfügung stellen oder aus den ihnen von Gott geschenkten Gütern entsprechend dazu beisteuern. Und zwar gewähren Wir um Deiner Ergebenheit willen, kraft derselben Autorität, den Ablass unter der Bedingung, dass ein geeigneter Beichtvater, den Du oder einer der Genannten hierzu erwählt, die volle Vergebung aller Sünden, Verbrechen, Vergehen und Übertretungen, die Ihr von Herzen bereut und gebeichtet habt, erteilen kann. Und Wir gewähren den Ablass Dir und jenen, die Dich begleiten, jedes Mal, wenn Ihr gegen die genannten Ungläubigen in den Krieg zieht, den übrigen jedoch, die Dich nicht begleiten, Dir aber je nach Wahl Hilfskräfte zur Verfügung stellen oder dazu beisteuern und die in aufrichtigem Glauben und in Einheit mit der Heiligen Römischen Kirche und in Gehorsam und Ergebenheit gegen Uns und Unsere Nachfolger, die rechtmäßigen Römischen Päpste, verharren, nur einmal, und zwar in der Todesstunde. Jedoch soll der betreffende Beichtvater die Wiedergutmachung, die einem anderen zu leisten wäre, auferlegen, und zwar Dir und denen, die Dich begleiten oder Hilfskräfte entsenden oder sonstwie etwas beisteuern, für den Fall, dass Ihr überlebt; wenn Ihr aber dabei umkommen solltet, Deinen und ihren Erben, sodass Ihr und die genannten Erben gehalten sein sollt, je nach dem Fall Wiedergutmachung zu leisten.

3. Wenn aber Du oder einer der Genannten, die Dich gegen die Sarazenen oder andere Ungläubige begleiten, auf dem Hinmarsch, dortselbst oder auf dem Rückmarsch aus diesem Leben scheiden solltet, so versetzen Wir Euch, wenn Ihr aufrichtig in der Einheit (mit der Kirche) in besagter Weise ausharrt, durch dieses Schreiben wieder in den Stand der Unschuld, den Ihr nach Empfang der Taufe besaßt.

Appell an die Opferbereitschaft der Gläubigen zur Unterstützung der Expedition

4. Wir ordnen aber auch an, dass alles, was die Gläubigen, die Dich zwar nicht begleiten, jedoch dieses Dein frommes Unternehmen mit Spenden unterstützen, durch die Prälaten jener Orte, an denen diese Spenden jeweils beigebracht werden, in Empfang genommen und zusammen aufbewahrt und Dir durch vertrauenswürdige Boten oder durch Wechselbriefe ohne jeden Abzug, außer den Spesen und Löhnen, die den Mitarbeitern rechtmäßig vorbehalten werden, und in angemessener Frist ausgehändigt werde. Wenn aber Prälaten oder irgendwelche von der zu Deiner Unterstützung gespendeten Summe, außer den Spesen und Löhnen, etwas abziehen, wegnehmen oder zum eigenen Gebrauch sich aneignen oder auch durch Betrug oder Täuschung abzuziehen, wegzunehmen oder sich anzueignen erlauben oder solchem Tun zustimmen, dann sollen sie eo ipso die Strafe der Exkommunikation inkurrieren, von der sie nur vom Römischen Papst oder in Todesgefahr absolviert werden können.

Schluss

5. Da es schwierig sein wird, dieses Schreiben an alle Orte zu senden, wo immer es bekannt und gläubig aufgenommen werden sollte, so ordnen Wir weiterhin an und befehlen Wir mit der gleichen Autorität, dass Abschriften davon, die von einem öffentlichen Notar eigenhändig unterschrieben und mit dem Siegel einer bischöflichen oder übergeordneten Kurie versehen sind, die gleiche Rechtskraft haben sollen, als wenn das Originalschreiben vorgelegt würde.

6. Niemand darf also dieses Schreiben, das Unsere Genehmigung, Unsere Vergünstigung, Unseren Willen, Unser Indult und Dekret enthält, missachten oder ihm in dreister Verwegenheit zuwiderhandeln. Sollte aber jemand dies wagen, so soll er wissen, dass er sich den Zorn des Allmächtigen Gottes und der heiligen Apostel Petrus und Paulus zuzieht.

Gegeben zu Rom bei St. Peter im Jahre der Menschwerdung des Herrn 1452,

an den 14. Kalenden des Juli (18. Juni 1452),

Nikolaus V. PP.