Dominicae resurrectionis vigiliam

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Dominicae resurrectionis vigiliam sind die Anfangsworte des Dekretes der Ritenkongregation im Pontifikat Pius XII. vom 9. Februar 1951. Es leitet die Karsamstagliturgie auf die Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag ein. Es ist in lateinischer Sprache in der AAS 43 [1951] 128-129 veröffentlicht ("facultative et ad experimentum"). Das Dekret über die Rubriken ist in AAS 43 [1951] 129-137.

Schon seit langem ist der Heilige Stuhl von vielen Seiten gebeten worden, die Karsamstagslilturgie wieder auf den Zeitpunkt zu verlegen, an dem sie ursprünglich in der urchristlichen Kirche gefeiert worden und auf den ihre Texte abgestimmt sind, nämlich die Nacht vor dem heiligen Osterfest. Mit der Karsamstagsliturgie ist es im Laufe der Zeit so gegangen, dass sie aus den verschiedensten praktischen Gründen allmählich immer weiter vorverlegt wurde, zuerst auf die frühen Abendstunden, dann auf den Nachmittag, dann schließlich auf die Morgenstunden des Karsamstag, während sie in Wahrheit die nächtlichen Vigilgebete des Osterfestes und die Auferstehungsmesse enthält. Diese dem Sinn widersprechende Entwicklung rückgängig zu machen und den tiefen Sinn der Ostervigil wieder zum Ausdruck zu bringen, ist der wichtigste Grund zu der Neuerung. Dazu kommt aber auch noch ein praktischer Grund, nämlich der, dass die Gläubigen zum großen Teil an der herrlichen Karsamstagsliturgie in den letzten Jahrhunderten nicht mehr haben teilnehmen können, weil der Karsamstag ein Arbeitstag ist, während nach der neuen Regelung alle im Stande sein werden, sie mitzufeiern.

Der Heilige Vater hat sich daher entschlossen, zuerst eine Kommission zum Studium der geschichtlichen Probleme, die mit einer solchen Neuerung verknüpft sind, zu betrauen und hat dann die Ritenkongregation beauftragt, das eingangs erwähnte Dekret zu erlassen, das die feierliche Ostervigil in der Nacht vor dem Ostersonntag fakultativ für dieses Jahr einführt. Es steht den Ortsordinarien zu, sie nach ihrem Ermessen durchzuführen. Sie sollen dann der Ritenkongregation über ihre Erfahrungen berichten, so dass ein endgültiger Erlass die in diesem Jahr gemachten Erfahrungen miteinbeziehen kann.

Änderungen der Texte

Der veränderten Stunde entsprechend und auch in Anbetracht gewisser grundlegend veränderter Zeitverhältnisse haben die Rubriken der Liturgie gewisse Änderungen erfahren. Der wichtigste Gesichtspunkt war der, die ursprüngliche liturgische Überlieferung so getreu wie möglich zu bewahren, ja gewisse Elemente, die im Lauf der Jahrhunderte verloren gegangen sind, wieder zum Leben zu erwecken. Dagegen sind gewisse spätere Entstellungen wieder ausgemerzt worden. Besonderes Gewicht ist darauf gelegt worden, den ursprünglichen Symbolismus hervorzuheben. Eine Kürzung haben die Prophetien erfahren: statt der bisherigen zwölf werden es in der nächtlichen Feier nur noch vier sein.

Der Gottesdienst soll künftig gegen 10 Uhr abends beginnen, jedenfalls so, dass die Messe um Mitternacht anfangen kann.

Unter den Neuerungen fällt besonders die Hervorhebung des Symbols der Osterkerze auf, die ja die Auferstehung Christi versinnbildlicht und die nun wieder im Mittelpunkt des liturgischen Dramas steht. Die Kerze wird unter einigen uralten bedeutungsvollen Riten vorbereitet, so der Einschneidung des Kreuzes, des Alpha und Omega und des Jahresdatums. Dabei spricht der Priester die Worte: Christis heri et hodie - principium et finis alpha et omega. - Ipsius Sund tempora - et saecula. Ipsi gloria et imperium - per universa aeternitatis saecula. Amen. Beim Anzünden des Lichtes sagt der Priester: Lumen Christi gloriose resurgentis dissipet tenebras cordis et mentis. Sodann wird das Licht drei Mal mit dem uralten Ruf des "Lumen Christi" begrüsst und an ihm die Kerzen angezündet, die Priester, Assistenz und Volk tragen. Vor der brennenden Osterkerze werden die feierlichen Prophetien gesungen, die in alter Zeit auch geradezu den Namen "laus cerei" trugen.

Bei den Fürbitten ist eine Änderung eingeführt worden, die sich auf die veränderte Struktur der politischen Welt bezieht. Anstelle des Gebetes für den Kaiser des Heiligen Römischen Reiches ist eine Fürbitte für die Regierenden der einzelnen Nationen getreten, die folgenden Wortlaut hat: Respice etiam ad oos, qui nos in potestate regunt, et ineffabili pietatis et misericordiae tuae munere dirige cogitationes eorum ad iustitiam et pacem, ut de terrena operositate ad caelestem patriam perveniant cum omni populo tuo.

Die Erneuerung des Taufgelübdes

Die bisher angeführten Neuerungen betreffen mehr oder weniger nur Änderungen in der Anordnung oder Betonung. Eine völlige Neuigkeit dagegen ist die Erneuerung des Taufgelübdes, die alle an der Feier teilnehmenden Gläubigen ablegen. Verknüpft ist diese feierliche Rezitation des Tauflgelübdes mit der Weihe des Taufwassers, der in den alten Zeiten die Taufe der Katechumenen folgte. Die gemeinsame Rezitation wird eingeleitet durch herrliche Worte des heiligen Augustin und des heiligen Paulus, die der Priester spricht. Dadurch erhält auch die ganze Fastenzeit ihren feierlichen Abschluss als eine Zeit der geistigen Erneuerung und neuen und feierlichen Verpflichtung zur Treue gegenüber Christus.

Quelle

Herder-Korrespondenz, Fünfter Jahrgang 1950/51; Siebentes Heft, April 1951, S. 287-288)