Bologna-Prozess

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Als Bologna-Prozess wird eine auf europaweite Vereinheitlichung von Studiengängen und -abschlüssen sowie auf internationale Mobilität der Studierenden zielende transnationale Hochschulreform bezeichnet, die auf die Schaffung eines einheitlichen Europäischen Hochschulraums gerichtet ist. Der Begriff geht auf eine 1999 von 29 europäischen Bildungsministern im italienischen Bologna unterzeichnete politisch-programmatische Erklärung zurück.

Wesentliche Elemente des gemeinten Konvergenzprozesses sind:

die Harmonisierung der akademischer Ausbildung durch ein zweistufiges System berufsqualifizierender Studienabschlüsse (typischerweise in der Form von Bachelor und Master), die durchgängige Etablierung des European Credit Transfer System (ECTS), eine fortlaufende Qualitätssicherung im Hochschulbereich und vor allem in Deutschland eine auf Beschäftigungsfähigkeit (Employability) am Arbeitsmarkt zielende Ausrichtung der Studiengänge.<ref>aus der Wikipedia, abgerufen am 12. Februar 2021</ref>

Anmerkungen <references />

Indikationen für den Bologna-Prozess (mit Weblinks)

Rundschreiben Nr. 1 vom 23. Februar 2004 =

Rundschreiben Nr. 2 vom 28. Oktober 2004 =

Rundschreiben Nr. 3 vom 12. Juli 2005 =

Rundschreiben Nr. 4 vom 30. Oktober 2006 =

Rundschreiben Nr. 5 vom 20. Dezember 2007 =

Prot. Nr. 392/2005/5

An die zuständigen Ortsordinarien und Großkanzler, an die Rektoren und Dekane
der Fakultäten kirchlicher Studien und zur frdl. Kenntnisnahme
an die Rektoren der Katholischen Universitäten und an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen!

Seit unserer letzten Information zum Bolognaprozess mit Rundschreiben Nr. 4 ist mehr als ein Jahr vergangen. Deshalb richtet die Kongregation fiir das Katholische Bildungswesen das vorliegende Rundschreiben an die theologischen und anderen kirchlichen Fakultäten, um Ihnen weitere Orientierungen und aktuelle Informationen zukommen zu lassen. Dies soll den kirchlichen akademischen Institutionen ermöglichen, jene Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erreichung der Ziele des Bolognaprozesses bis zum Jahr 2010 von diesem Dikasterium festgesetzt wurden. Dazu werden insbesondere 1) zusammenfassend die Entwicklungen seit dem Rundschreiben Nr. 4 dargestellt und 2) die wichtigsten Maßnahmen zur Umsetzung während der nächsten Monate in Erinnerung gerufen.

1. Neuere Entwicklungen im Bolognaprozess

Während des vergangenen Jahres haben diese Kongregation, ihre internationale Expertenkommission sowie andere ausgewählte Fachleute aktiv an den Entwicklungen des Bolognaprozesses teilgenommen und den Heiligen Stuhl bei zahlreichen internationalen Veranstaltungen auf verschiedener Ebene vertreten. Wenn auch an dieser Stelle ein detaillierter Bericht darüber nicht möglich ist, soll dennoch auf einige wichtigere Punkte hingewiesen werden.

In vielen Begegnungen wurde sehr positiv auf das offizielle Seminar des Heiligen Stuhls im Rahmen des Bolognaprozesse, das vom 30. März bis zum 1. April 2006 in Zusammenarbeit mit UNESCO-CEPES und dem Europarat in Rom zum Thema "The Cultural Heritage and Academic Values of the European University and the Attractiveness of the European Higher Education Area" stattgefunden hat, Bezug genommen. Mehrmals wurden die dort behandelten Themen in anderen Veranstaltungen aufgegriffen und vertieft (so beispielsweise bei Kongressen in Athen, Oslo, ClujNapoca und Salamanca). Die nun in drei verschiedenen Reihen publizierten Akten des Seminars machen die intensiven Reflexionen jener Tage in Rom auf breiterer Ebene zugänglich.<ref> Die Akten des Seminars wurden unter den folgenden Titeln veröffentlicht: in Auswahl und in englischer Übersetzung: The Cultural Herilogt! and Academic Values of the European Universify and the Attractiveness of the European Higher Education Area, in der von UNESCO/CEPES herausgegebenen Reihe Higher Education in Europe, volume 31. 4 (2006): vollständig und in der jeweiligen Originalsprache der Beiträge: I valori arcademiici dell'università europea. durch diese Kongregation in Semino)·hun 2 (2007): und ebenfalls von dies.er Kongregalion: I volor; occademici dell'lInivcrsila el/ropeo, in der Reihe Atti e Documenti 28 bei: Libreria Editrice Vaticana. Città del Vaticano 2007. </ref>

Ein wichtiger Schritt auf dem Weg des Bolognaprozesses war das Bildungsministertreffen am 17. und 18. Mai 2007 in London, bei dem der Heilige Stuhl mit einer qualifizierten Delegation teilgenommen hat. Dabei wurde nicht nur im Blick auf die bereits erreichten Ziele Bilanz gezogen, sondern auch die Prioritäten für 2007-2009 festgelegt und erste Überlegungen über die möglichen weiteren Entwicklungen des Europäischen Hochschulraumes nach 2010 angestellt. Bei der Bewertung der erzielten Fortschritte der einzelnen Teilnehmerstaaten hat der Heilige Stuhl durchweg positiv abgeschnitten, vor allem deswegen, weil das kirchliche Studiensystem und die einschlägige Gesetzgebung bereits jetzt in breitem Maße den Zielen des Bolognaprozesses entspricht und deshalb auch keine die Subtanz betreffenden Änderungen daran vorzunehmen sind. Der Text des Schlusskommunique, in das unter anderem auch einige Empfehlungen des Bologna-Seminars des Heiligen Stuhls aufgenommen wurden, kann via Internet eingesehen werden.<ref>Das Kommunique sowie jene der vergangenen Ministenreffen finden sich in den verfügbaren Übersetzungen auf der website des Sekretariats der Bologna Follow up Group (BfUG).</ref>

Einen der entscheidendsten Fortschritte des kirchlichen Studiensystems im Kontext des Bolognaprozesses stellt die Errichtung der Agentur zur Qualitätssicherung und -förderung ("AVEPRO") des Heiligen Stuhls durch das Staatssekretariat dar. Die Gründung erfolgte mit Schreiben des Kardinalstaatssekretärs vom 19. September 2007, dem 4. Jahrestag des Beitritts des Heiligen Stuhls zum Bolognaprozess. Zugleich wurde P. Franco IMODA SI, der frühere Rektor der Päpstlichen Universität Gregoriana zum Gründungspräsidenten ernannt. In der Anfangsphase arbeitet die in ihren Aktivitäten zur Qualitätssicherung autonom agierende Agentur eng mit der Kongregation für das Katholische Bildungswesen zusammen. Bis die entsprechenden Büroräume bereitgestellt werden können, befindet sie sich auch unter derselben Adresse. Eine Kontaktnahme ist über Internet avepro@cec.va einfach möglich. Eines der nächsten Rundschreiben wird genauer über die Agentur, ihre Aufgaben und Tätigkeiten, die Form der Zusammenarbeit mit diesem Dikasterium und die entsprechenden Konsequenzen für die akademischen Studieneinrichtungen informieren.

Um den Geist der Zusammenarbeit innerhalb der Universitätsgemeinschaft zu stärken und auch um einer besseren Vertretung unserer Studenten im Bolognaprozess willen, wurde vor einigen Monaten eine Plattform der (bislang hauptsächlich auf Ebene der einzelnen Institutionen tätigen) Studentenvertreter der Päpstlichen Universitäten und Fakultäten in Rom gegründet. Bei den entsprechenden Plenarversammlungen wurde ein Statut angenommen und der Präsident gewählt, der bald darauf mit der Delegation des Heiligen Stuhls beim Londoner Ministertreffen war und auch an anderen internationalen Veranstaltungen fur Studenten teilgenommen hat. Für die Zukunft wird eine Erweiterung der Plattform auf den gesamten Europäischen Raum bzw. - in einem weiteren Schritt - auf alle Institutionen kirchlicher Studien weltweit ins Auge gefasst.

2. Maßnahmen zur Umsetzung des Bolognaprozesses

Bereits in früheren Rundschreiben hat diese Kongregation über die Themen und Maßnahmen informiert, die von den einzelnen akademischen Institutionen konkrete Schritte der Umsetzung erfordern. Als praktische Hilfestellung und um hierbei in Zukunft eine noch größere Homogenität zwischen allen kirchlichen Fakultäten in Europa zu erreichen, bereitet diese Kongregation zusammen mit ihrer internationalen Expertenkommission die Veröffentlichung eines Handbuches vor, in dem alle wesentlichen Entscheidungen und Reformmaßnahmen im Rahmen des Bolognaprozesses, die für die betroffenen Fakultäten relevant sind, dargestellt werden. Schon jetzt aber dürfen wir nochmals auf einige Maßnahmen hinweisen, die in allen akademischen Institutionen bereits in der für die kirchlichen Studien vorgesehenen, von dieser Kongregation festgelegten Form verwirklicht sein sollten.

a) Vor allem ist sicherzustellen, dass alle Fakultäten - entsprechend den Aufforderungen früherer Rundschreiben - das europäische Kreditpunktesystem (ECTS<ref> Die Einführung der ECTS-Kreditpunkte soll dabei nicht in Form einer rein mathematischen Umrechnung von Lehrveranstaltungsstunden erfolgen, sondern den Blick mehr auf den Studieneinsatz der Studemen sowie auf jene Qualifikationen richten, die der Student bei erfolgreichem Studienllbschluss erwirbt. </ref>) in rechter Weise eingeführt haben und auf Anfrage jedem Studenten zusätzlich zum Abschlusszeugnis und ohne weitere Kosten ein in zwei Sprachen (für gewöhnlich Deutsch und Englisch) verfasstes Diploma Supplement<ref> Ein Modell zur korrekten Ausführung des DS wurde mit unserem Rundschreiben Nr. 2 vom 28. Oktober 2004 den Fakultäten zugesandt. Ein Textvorschlag Ilir den allgemeinen Teil zur Beschreibung der kirchlichen Srudien kann in englischer und italienischer Sprache unter avepro@cec.va angefordert werden. Der Textenlwurf folgt dabei weitgehend jenem der Theologischen Fakultät Frankfurt-Sankt Georgen. </ref> aushändigen. Ebenfalls an jeder Fakultät sollten erste Schritte zur Einleitung von regelmäßigen Prozessen der Selbstevaluierung zur Qualitätsförderung bereits gesetzt worden sein.<ref> In diesem Zusammenhang empfiehlt die Bildungskongregation, umgehend an jeder Fakultät eine qualifizierte Arbeitsgruppe einzurichten. </ref>

Wertvolle Informationen zum aktuellen Stand der Umsetzung der genannten Maßnahmen hat diese Kongregation in Antwort auf die entsprechenden Fragen im Rundbrief Nr. 4 erhalten, wenngleich manche Antworten noch ausständig sind. Auch nach Einschätzung der internationalen Expertenkommission stellen die Verwirklichung der genannten Maßnahmen sowie die sich verbreitende Praxis der Selbstevaluierung wesentliche Schritte zur Bolognatauglichkeit unserer Institutionen und zur Förderung ihrer Qualität dar.

b) Besondere Wichtigkeit gewinnt der Aufbau einer umfassenden Datenbank zu den kirchlichen Studien. Das genannte Handbuch wird auch dazu geeignete Instrumentarien vorstellen. Die Kongregation für das Katholische Bildungswesen beginnt aber schon jetzt damit, die vorgesehene jährliche Zusendung statistischer Daten im Sinne von Art. 14 (6) der Ausführungsbestimmungen zur Apost. Konst. Sapientia christiana neu zu regeln und auf ein gemeinsames elektronisches Format umzustellen. Dazu bitten wir alle Fakultäten, möglichst bald via e-mail (database@cec.va) mit dieser Kongregation Kontakt aufzunehmen und das entsprechende Datenblatt in elektronischer Form anzufordern und ausgefüllt an dieselbe Adresse zurück zu senden. Zur Veranschaulichung legen wir einen Ausdruck desselben diesem Rundschreiben bei.

c) Qualitätsförderung und -sicherung sind fundamentale Themen des Bolognaprozesses und gehören auch zu den Prioritäten dieser Kongregation. Die Apostolische Konstitution Sapientia christiana selbst legt mit Nachdruck auf die Qualität der kirchlichen akademischen Institutionen wert und stellt zugleich jene Maßstäbe bereit, an denen sich die Qualität der Fakultäten messen muss. Zur Förderung dieses Anliegens arbeiten die Bildungskongregation und die neu gegründete Agentur (AVEPRO) jetzt und in Zukunft - bei Anerkennung der Verschiedenartigkeit ihrer jeweiligen Kompetenz - zusammen. Die Dringlichkeit, mit der die Verwirklichung der hier erwähnten Maßnahmen gefordert wird, ergibt sich aus der Verantwortung, die jede einzelne Fakultät selbst trägt und die die Basis rur alle weitere subsidiäre Hilfestellung der Agentur ist. Auf diesen Grundlagen wird auch die Bildungskongregation in Zukunft noch angemessener zur Stärkung der Qualität der Fakultäten beitragen können.

Wir danken jenen Rektoren kirchlicher Universitäten sowie Dekanen von Fakultäten, die uns zur vorgesehenen Zeit Informationen über die an den Institutionen angebotenen Spezialisierungen zukommen ließen. Die daraus gewonnenen Daten sind eine wertvolle Hilfe bei der bevorstehenden Erstellung des Qualifications Framework des Heiligen Stuhls.

Die Empfänger dieses Schreibens werden gebeten, dafur zu sorgen, dass alle Personen, die in besonderer Weise mit dem Bolognaprozess befasst sind, eine Kopie desselben erhalten. Dazu gehören neben den Angestellten des Sekretariats, Professoren und Experten auch die Rektoren der Universitäten, denen eine theologische Fakultät allenfalls angehört.

Im Falle von Fragen, Wünschen und Anregungen im Zusammenhang mit diesem Rundschreiben oder dem Bolognaprozess im allgemeinen, können Sie sich gerne an unsere Universitätsabteilung (vati169@cec.va) wenden.

Mit dem Dank fiir allen Einsatz in der kirchlichen akademischen Lehre und Forschung verbinden wir unsere besten Segenswünsche fur das Neue Jahr 2008 und verbleiben Ihnen in Christus verbunden

Zenon Grocholewski

Jean-Louis Bruguès <br

Sekretär

Anmerkungen <references />

Weblinks

Rundschreiben Nr. 6 vom 30. März 2009 =

Weblinks

Rundschreiben Nr. 7 vom 12. Juni 2009 =

Weblinks