Beichte

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Die Beichte ist eines der sieben Sakramente der katholischen Kirche. Sie wird auch Sakrament der Vergebung, der Buße, der Versöhnung genannt.

In der Beichte vergibt Jesus Christus dem Pönitenten (Büßer) seine Sünden durch die Worte des Priesters. Nur ein geweihter Priester, der auch rechtlich dazu befähigt ist (Beichtjurisdiktion), hat die Vollmacht, das Beichtsakrament zu spenden (Beichtvater).

Voraussetzung für die Sündenvergebung in der Beichte sind:

  • Reue aus übernatürlichen Motiven (aus Furcht vor göttlicher Strafe bzw. aus Liebe)
  • Bekenntnis der Sünden
  • Bußakt/Wiedergutmachung (nach Maßgabe des Beichtvaters)

In der Beichte müssen alle schweren Sünden (einschließlich der Zahl und der erschwerenden Umstände) bekannt werden, deren man sich nach sorgfältiger Gewissenserforschung bewusst ist. Im Interesse der geistlichen Entwicklung des Gläubigen ist es angeraten, auch lässliche Sünden zu bekennen. Schwere Sünden können nur in der Beichte vergeben werden, lässliche auch außerhalb, so durch gute Werke und besonders durch den würdigen Empfang der Hl. Kommunion.

Der Empfang der Beichte steht theologisch in engem Zusammenhang mit dem Empfang der Eucharistie. Der Empfang der Kommunion im Zustand der schweren Sünde ist unwürdig und stellt selbst eine schwere Sünde dar. Aus diesem Grund sind wiederverheiratete Geschiedene so lange vom Empfang der Eucharistie ausgeschlossen, als sie objektiv in schwerer Sünde (Ehebruch) leben. "Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht. Das heißt konkret, dass, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen - zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder - der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, 'sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind'." (Johannes Paul II., Familiaris consortio, Nr. 84)

Durch den Empfang der Beichte sind zwar die Sünden des Menschen vergeben, nicht jedoch alle Sündenstrafen - also die Auswirkungen der Sünde. Diese Strafen können durch Gebet, gute Werke, Teilnahme an der Hl. Messe, Wallfahrten, Almosen und Ähnliches getilgt werden. Die Kirche gewährt für manche diese Tätigkeiten einen Ablass, was die teilweise (Teilablass) oder vollständige (vollkommener Ablass) Wegnahme der Sündenstrafen bedeutet.

Zur Vorbereitung auf die Beichte empfiehlt die römisch-katholische Kirche den Gewissensspiegel.

Literatur

  • Raphael Nießner, Meine Frühkommunion, Anleitung für die Eltern zur Beichte und Kommunion, Verlagsbuchhandlung der Benediktiner, Abteilung Katechse, D-93352 Rohr i. NB, Tel. 08783/9600-0 (Mit dem Apostolischem Segen Johannes Paul II.
  • Beichtbüchlein für Kinder / Beichthilfe für Erwachsen (kostenlos, DIN A 6, Mit kirchlicher Druckerlaubnis) [1]
  • Pur spezial "Vom Sinn der Beichte" (Katholisches Themenheft - 20 Seiten, DIN A 5) Fe-Medienverlag
  • Ulrich Filler, Zerbrochee Herzen heilen, Neue Zugänge zur[Beichte

siehe auch: Sacrosancta oecumenica (3), Beichtjurisdiktion

Päpstliche Schreiben

Weblinks