Andachtsbeichte

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Andachtsbeichte oder auch Devotionsbeichte genannt, meint das Bekenntnis lässlicher Sünden mit Empfang der sakramentalen Lossprechung.

"Obwohl es an sich nicht notwendig ist, lässliche Sünden zu beichten, wird dies von der Kirche nachdrücklich empfohlen (KKK 1493)“, als Mittel im Streben nach christlicher Vollkommenheit.<ref>Michael Schneider in: Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Auflage, Band 1, Artikel Andachtsbeichte, Sp. 614; Johannes Obernhumer in: Lexikon für Theologie und Kirche, 2. Auflage, Band 1, Artikel Andachtsbeichte, Sp. 504.</ref> Auf die Andachtsbeichte wird im can 528 § 2 im gleichen Atemzug mit der sakramentalen Kommunion der Eucharistie hingewiesen.

Der Priesteramtskandidat (bzw. andere), soll sich "durch eine tägliche Gewissensprüfung" auf einen "regelmäßigen und häufigen Empfang des Sakramentes der Buße" vorbereiteten, und sei für den Seminaristen die Gelegenheit, in Demut seine Schwächen und Sünden anzuerkennen und vor allem die Freude zu verstehen und zu erfahren, sich durch den Herrn geliebt und von Sünden befreit zu fühlen.<ref> Kongregation für den Klerus: Grundordnung Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis 2016 für die Ausbildung der Priester, Das Geschenk der Berufung zum Priestertum vom 8. Dezember 2016, Nr. 106.</ref> „Daraus entspringen [darüber hinaus] der Sinn für Askese und innere Disziplin, der Opfergeist und die Bereitschaft zum Verzicht, die Annahme der Mühe und des Kreuzes“.<ref> Pastores dabo vobis, Nr. 48: AAS 84 (1992), 744. </ref>

„Selbst die Heiligen gingen regelmäßig beichten, wenn es möglich war. Sie brauchten das, um in der Demut und der Liebe zu wachsen und sich vom heilenden Licht Gottes bis in den letzten Winkel der Seele berühren zu lassen.“ (Youcat, Nr. 235: ).

Generalbeichte oder Lebensbeichte

Generalbeichte ist eine freiwillige Beichte über einen ganzen Lebensabschnitt (oder das ganze Leben: Lebensbeichte), vor allem bei bedeutenden Lebenseinschnitten (Ordenseintritt, Profess, Eheschließung) oder anlässlich von Exerzitien, also eine Form der Andachtsbeichte, die der Lebensorientierung dienen, keineswegs einer skrupulösen Sündenfurcht entspringen soll. Die Generalbeichte hat am offenkundigen Relevanzverlust der Beichte in weiten Teilen der heutigen Kirche teil; sie sollte aber auch in Zukunft Bestand haben in der Seelenführung und im seelsorglichen Gespräch (eventuell als Beichtgespräch). Vom Gesprächspartner muss man seelsorgliches Charisma erwarten; er muss aber, sofern die sakramentale Lossprechung nicht erbeten wird, nicht unbedingt Priester sein.<ref>Reinhard Messner in: Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Auflage, Band 4, Artikel Generalbeichte, Sp. 446.</ref>

Geschichtliches

Die Andachtsbeichte hat einen ihrer Ursprünge in der ostkirchlich-monastischen Praxis der Seelenführung. Mit den irischen Bußbüchern kam die alte monastische und kirchliche Tradition des Orients auf den Kontinent zurück. Im 9. Jahrhundert findet sich die Mahnung, einmal bzw. dreimal im Jahr zu beichten. Das IV. Laterankonzil 1215 (c. 21) fordert von jedem, der eine schwere Sünde begangen hat, wenigstens einmal im Jahr zu beichten (auch Konzil von Trient Session XIV cap. 5 und can 8). Nicht zuletzt "aus Sicherheit" wurde die Praxis auch auf lässliche Sünden ausgedehnt. Über den Sinn der Andachtsbeichte sagt das Konzil von Trient (DS 899, 917), sie sei "nützlich".<ref>Michael Schneider in: Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Auflage, Band 1, Artikel Andachtsbeichte, Sp. 614.</ref> Papst Pius XII. zeigte in den Enzykliken Mystici corporis (1943) und Mediator Dei (1947) den Wert des frommen Brauches der häufigen Beichte auf: Durch ihn wird die rechte Selbsterkenntnis gefördert, die christliche Demut vertieft, die sittliche Schwäche an der Wurzel gefasst, die geistliche Nachlässigkeit und Lauheit bekämpft, das Gewissen gereinigt, der Wille gestärkt, eine heilsame Seelenleitung ermöglicht und kraft des Sakraments die Gnade vermehrt.<ref>Johannes Obernhumer in: Lexikon für Theologie und Kirche, 2. Auflage, Band 1, Artikel Andachtsbeichte, Sp. 504.</ref>

Eine Verpflichtung zur Andachtsbeichte bestand im Kirchenrecht 1917 nur für Kleriker und Ordensleute. Die Kleriker sollten häufig, die Ordensleute und Alumnen des Seminars einmal in der Woche beichten (can. 125 n. 1; 595 § 1 n. 3; 1367 n. 2). Den Priestern wird auch im Apostolischen Mahnschreiben Menti nostrae (1950) die Andachtsbeichte empfohlen.<ref>Michael Schneider in: Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Auflage, Band 1, Artikel Andachtsbeichte, Sp. 614-615.</ref>

Eine Aufforderung zu einer häufigen Beichte besteht für Ordensleute (CIC 1983 can 664), für Kleriker (CIC 276 § 2, 5°), für Alumnen (CIC 246 § 4; Nr. 106) aber auch für Gläubige (vgl. CIC 528 § 2).

An Stelle der Andachtsbeichte gibt es weitere Wege der Versöhnung für Sünden, "die nicht zum Tode sind", z. B. Fasten, Gebet, Almosen (Tob 12,8; vgl. DS 1543, vgl. Konzil von Trient DH 1690), Studium der Heiligen Schrift, Sorge um das Heil des Nächsten, Correctio fraterna.<ref>Michael Schneider in: Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Auflage, Band 1, Artikel Andachtsbeichte, Sp. 614-615.</ref>

Literatur

Weblinks

Anmerkungen

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